Wurde eine Schenkung nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist angezeigt, empfiehlt es sich, die Meldung unverzüglich nachzuholen. Eine zeitnahe Korrektur kann sich im weiteren Verfahren positiv auswirken und verdeutlicht, dass kein vorsätzliches Verhalten vorlag. Die nachträgliche Anzeige sollte schriftlich beim zuständigen Finanzamt erfolgen und den Sachverhalt klar und nachvollziehbar darstellen, damit eine zutreffende steuerliche Einordnung möglich ist.
Die Meldung sollte folgende Angaben enthalten:
- Namen und Anschriften von Schenker und Beschenktem
- Datum der Schenkung bzw. Zeitpunkt des Vollzugs
- Art und Wert des zugewendeten Vermögens
- Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem


