Minijob Urlaubsanspruch: Rechte, die kaum einer kennt

Wer glaubt, ein Minijob sei bloß ein Nebenverdienst ohne Nebenrechte, irrt. Denn rechtlich gilt:
Wer arbeitet, hat Anspruch auf Erholung – auch im kleinen Beschäftigungsformat. Der Minijob Urlaubsanspruch steht auf ebenso festen Beinen wie bei Vollzeitstellen.

Das Gesetz spricht eine klare Sprache: Vier Wochen bezahlter Urlaub – selbst dann, wenn nur an einem Wochentag gearbeitet wird.

Wie viel Urlaub bei Minijob tatsächlich drin ist, hängt nicht von der Stundenzahl, sondern vom Arbeitsrhythmus ab. Wer seinen Anspruch nicht kennt, verzichtet oft stillschweigend auf Rechte – und das völlig zu Unrecht.

Ein Blick in den Urlaubsanspruch Minijob Rechner macht sichtbar, was Ihnen zusteht.

Minijob Urlaubsanspruch

Urlaub auszahlen lassen: Wann geht das – und wann nicht?
Nicht genommener Urlaub ist kein verlorenes Privileg – zumindest nicht immer. Ob bei Kündigung, Krankheit oder vertraglichen Sonderregelungen: In bestimmten Fällen kann der Anspruch auf Erholungsurlaub in bare Münze verwandelt werden. Doch was sagt das Gesetz genau? Und worauf müssen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer achten?

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I. Minijob Urlaubsanspruch: So wird gerechnet

Auch geringfügig Beschäftigte haben nach § 3 I Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub – gerechnet auf eine 6-Tage-Woche. Doch wie lässt sich daraus konkret der Urlaubsanspruch im Minijob ableiten, wenn jemand beispielsweise nur zwei- oder dreimal pro Woche zur Arbeit erscheint? 1

Die Berechnung ist simpel – und doch häufig falsch verstanden.

Die Formel lautet:

Arbeitstage pro Woche × 24 ÷ 6 = Urlaubstage pro Jahr 2

Klingt mathematisch nüchtern, hat aber konkrete Auswirkungen:

Bei einer 1-Tage-Woche ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 4 Tagen,

bei einer 2-Tage-Woche entsprechend 8 Tagen,

bei einer 3-Tage-Woche bereits 12 Tagen,

und bei einer 4-Tage-Woche demzufolge von 16 Tagen.

Besonders knifflig wird es bei unregelmäßigen Arbeitstagen. Wer zum Beispiel nur alle drei Wochen einspringt, muss auf eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit umrechnen – unser Minijob Urlaubsanspruch Rechner übernimmt aber auch das für Sie ohne Probleme. Auch bei komplizierten Konstellationen liefert der Urlaubsanspruch Minijob Rechner verlässliche Ergebnisse – sei es für Saisonkräfte oder für Beschäftigte mit schwankenden Einsatzplänen.

Ein Minijobber ist seit einem Jahr in einer Bäckerei tätig und arbeitet dort regelmäßig Montags, Mittwochs und Freitags. Die konkrete Stundenanzahl pro Tag variiert, doch das spielt für den Urlaubsanspruch keine Rolle – entscheidend ist allein die Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

Nach der gesetzlichen Berechnungsformel:

3 Arbeitstage × 24 (gesetzliche Urlaubstage bei 6-Tage-Woche) ÷ 6 = 12

Ergebnis:
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 12 bezahlte Urlaubstage pro Jahr.

Urlaubsanspruch Minijob

Urlaubsrechner:

Haben Sie regelmäßig in der Woche die gleiche Anzahl an Arbeitstagen?

Ja Nein

Wichtig: Zählen Sie nur die Tage, an denen Sie tatsächlich arbeiten – egal, ob Sie 2 oder 8 Stunden arbeiten. Wenn Sie zum Beispiel montags 6 Stunden und freitags 3 Stunden arbeiten, sind das 2 Arbeitstage.

Wählen Sie „Ja“, wenn Sie jede Woche gleich viele Arbeitstage haben. Auch wenn Sie nur alle zwei Wochen arbeiten, aber dabei immer dieselbe Anzahl an Tagen, gilt das als regelmäßig.

Arbeiten Sie hingegen in manchen Wochen mehr und in anderen weniger Tage, ist das unregelmäßig – wählen Sie dann bitte „Nein“.

Berechnen Zurück

So trägst du deine Arbeitstage richtig ein:

Gib bitte an, wie viele Tage du durchschnittlich pro Woche arbeitest. Wenn du z. B. alle zwei Wochen nur an einem Tag arbeitest, entspricht das 0,5 Arbeitstagen pro Woche – dann trage bitte 0,5 ein.

Erlaubt sind nur diese Werte:
0,0 • 0,25 • 0,33 • 0,5 • 0,67 • 0,75 • 1,0 • 1,25 … bis max. 6,0

Hinweis: In den meisten Berufen gilt die Standardregelung einer 5-Tage-Woche, bei der regulär von Montag bis Freitag gearbeitet wird und das Wochenende arbeitsfrei bleibt. Wird hingegen regelmäßig auch am Samstag gearbeitet, liegt typischerweise eine 6-Tage-Woche vor.

Berechnen Zurück

II. Rechtsgrundlage des Minijob Urlaubsanspruchs

Urlaub ist im Minijob kein Wohlwollen des Arbeitgebers, sondern gesetzlich gesicherter Anspruch – verankert in § 11 BUrlG. Wer als Minijobber arbeitet, hat ebenso ein Recht auf bezahlten Urlaub wie jeder andere Beschäftigte. Dabei richtet sich die Höhe der Zahlung – das sog. Urlaubsentgelt – nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Auch Feiertage, die auf reguläre Arbeitstage fallen, müssen vergütet werden. 3

Besonders wichtig für alle, die nur ein- oder zweimal die Woche arbeiten: Auch bei einer 1-Tage-Woche oder 2-Tage-Woche besteht Anspruch auf anteiligen Erholungsurlaub. Der Urlaubsanspruch bei Minijob-Verhältnissen darf nicht übergangen oder durch „betriebliche Gepflogenheiten“ unterlaufen werden.

Einvernehmlicher unbezahlter Urlaub ist zwar möglich – aber keineswegs ein einseitiges Direktionsrecht des Arbeitgebers. 4  Und falls Resturlaub übrig bleibt? Auch hier gilt: Er verfällt nicht sofort, sondern kann – unter den Voraussetzungen des § 7 III BUrlGbis zum 31. März des Folgejahres in Anspruch genommen werden.

III. Fazit: Urlaub – kein Luxus, sondern Recht

Ob flexible Aushilfe oder geregelte 3-Tage-Woche – der Urlaubsanspruch im Minijob ist rechtlich eindeutig geregelt und kein Thema für „betriebliche Kulanz“. Wer weniger als vier Wochen bezahlten Urlaub bekommt, wird unter Umständen rechtswidrig benachteiligt.

Doch gerade bei unregelmäßiger Beschäftigung kann es schnell kompliziert werden. Deshalb gilt: Nicht schätzen, sondern berechnen – der Minijob Urlaubsanspruch Rechner zeigt transparent und rechtskonform, was einem wirklich zusteht.

Wer seinen gesetzlichen Urlaubsanspruch im Minijob nicht kennt oder ihn stillschweigend hinnimmt, verschenkt nicht nur freie Tage – sondern rechtliche Ansprüche. Und genau deshalb lohnt es sich, noch einmal genauer hinzuschauen.

IV. FAQ: Urlaubsanspruch Minijob

Ja. Wenn Minijobber unverschuldet krank werden oder sich einer Reha oder Vorsorgemaßnahme unterziehen müssen, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen vgl. § 3 I EntgFG (Entgeltfortzahlungsgesetz). Voraussetzung: Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt sein und das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden haben.

Nein. Der Urlaubsanspruch im Minijob ist gesetzlich geschützt und unverzichtbar. Weder im Arbeitsvertrag noch durch persönliche Erklärung kann auf diesen Anspruch wirksam verzichtet werden (§ 13 I BUrlG). Auch ein „freiwilliger“ Verzicht ist rechtlich unwirksam.

Ein Minijob ist eine Form der Teilzeitbeschäftigung, bei der eine bestimmte Verdienstgrenze (Stand 2025: 556 € monatlich) oder eine kurzfristige Zeitgrenze (max. 70 Tage pro Jahr) nicht überschritten wird (§ 8 SGB IV). Teilzeit bedeutet hingegen allgemein jede Beschäftigung mit weniger als der üblichen Vollzeitarbeitszeit – unabhängig vom Einkommen. Minijobber sind somit stets Teilzeitkräfte, aber nicht jede Teilzeitkraft ist ein Minijobber.

Bei einer 4-Tage-Woche wird der Urlaubsanspruch im Verhältnis zur gesetzlichen 6-Tage-Woche reduziert. Die gesetzliche Formel bleibt jedoch dieselbe. Ergebnis: Statt 24 Urlaubstagen bei 6 Arbeitstagen pro Woche stehen Beschäftigten mit 4 Arbeitstagen 16 Urlaubstage pro Jahr zu. Wer weniger Tage arbeitet, hat nicht weniger Anspruch, sondern einen anteilig geringeren Umfang.

Quellen:

  1. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 20.06.2000 – 9 AZR 309/99
  2. minijob-zentrale.de “Urlaubsanspruch im Minijob” abrufbar unter: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/urlaubsanspruch-im-minijob/urlaubsanspruch-im-minijob_node.html
  3. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 21.05.2019 – 9 AZR 579/16
  4. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.12.2022 – 5 Sa 486/21
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Greta Schmid

Jurawelt Redaktion

Greta Schmid
  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin
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