Generalvollmacht – Kosten, Vorlagen und häufige Fragen

Eine Generalvollmacht bietet eine umfassende Lösung für diejenigen, die sicherstellen möchten, dass ihre Angelegenheiten in vertrauensvollen Händen liegen, falls sie selbst nicht (mehr) handlungsfähig sind. Sie ermöglicht es dem Bevollmächtigten, im Namen des Vollmachtgebers weitreichende Entscheidungen zu treffen und somit die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen des Vollmachtgebers zu wahren.

Sind Sie bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Unfällen, plötzlichen Krankheiten oder altersbedingten Einschränkungen ausreichend abgesichert? Eine Generalvollmacht hält die Handlungsfähigkeit aufreichend und ermöglicht es, vorausschauend zu planen. Sie schützt nicht nur den Vollmachtgeber vor rechtlicher Handlungsunfähigkeit, sondern bietet auch den Angehörigen Klarheit und Sicherheit in schwierigen Zeiten.

Die Generalvollmacht ist die umfangreichste Form der Vollmacht und kann nahezu alle Bereiche des Lebens abdecken. Sie stellt sicher, dass alltägliche Handlungen wie Bankgeschäfte, Behördengänge und Vertragsabschlüsse auch dann reibungslos weitergeführt werden können, wenn der Vollmachtgeber dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.

In diesem Beitrag werden die verschiedenen Aspekte einer Generalvollmacht detailliert betrachtet. Dazu gehen wir auf die juristischen Grundlagen, die anfallenden Kosten und die Gültigkeitsdauer ein und geben praktische Hinweise zur Erstellung einer Generalvollmacht. Dabei klären wir, für wen eine Generalvollmacht besonders sinnvoll ist, welche Elemente sie beinhalten sollte und welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind. Zusätzlich stellen wir ausführliche Vorlagen sowohl für eine Generalvollmacht ohne notarielle Beurkundung als auch mit notarieller Beurkundung bereit.

Häufige gestellte Fragen (FAQ):

Was ist eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ermächtigt eine Person, in nahezu allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Das bedeutet, dass der Bevollmächtigte umfangreiche Befugnisse erhält, um Verträge abzuschließen, Bankgeschäfte zu tätigen, Behördenangelegenheiten zu regeln und andere rechtliche Handlungen vorzunehmen. Die Generalvollmacht ist die umfassendste Form der Vollmacht und sollte nur an Personen erteilt werden, denen der Vollmachtgeber absolut vertraut.

Für wen ist eine Generalvollmacht geeignet?

Eine Generalvollmacht ist für jede geschäftsfähige Person ab 18 Jahren plausibel. Besonders nützlich ist sie für Menschen, die im Voraus sicherstellen möchten, dass ihre Angelegenheiten in ihrem Sinne geregelt werden, falls sie selbst aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr handlungsfähig sind. Sie ist auch für Personen empfehlenswert, die häufig reisen oder aus anderen Gründen zeitweise nicht erreichbar sind, da sie so sicherstellen können, dass wichtige Entscheidungen ohne Verzögerung getroffen werden.

Wie lange ist eine Generalvollmacht über den Tod hinaus gültig?

Eine Generalvollmacht bleibt grundsätzlich über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gültig, bis sie von den Erben widerrufen wird. Dies wird als “transmortale Vollmacht” bezeichnet. Die Vollmacht verliert ihre Gültigkeit nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers, sondern kann weiterhin verwendet werden, um dessen Angelegenheiten zu regeln, bis die Erben die Vollmacht formell widerrufen.

Was kostet eine Generalvollmacht?

Die Kosten für die Erstellung einer Generalvollmacht variieren je nach Umfang und Vermögen des Vollmachtgebers. Eine notarielle Beurkundung, die empfohlen wird, um die rechtliche Anerkennung zu sichern, kostet in der Regel zwischen 80 und 280 Euro. Die genaue Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert, der durch das Vermögen des Vollmachtgebers bestimmt wird. Für Vermögen bis 50.000 Euro beträgt die Gebühr etwa 80 Euro, für Vermögen von 300.000 Euro etwa 280 Euro.

Ist eine Generalvollmacht ohne Notar gültig?

Ja, eine Generalvollmacht ist auch ohne Notar gültig. Das deutsche Recht verlangt keine spezielle Form für die Generalvollmacht, sie kann also theoretisch sogar mündlich erteilt werden. Allerdings wird eine notarielle Beurkundung dringend empfohlen, da sie die rechtliche Anerkennung bei Banken und Behörden sicherstellt und mögliche Zweifel an der Echtheit und Wirksamkeit der Vollmacht beseitigt.

Was kann ich mit einer Generalvollmacht alles machen?

Mit einer Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte nahezu alle rechtlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers treffen. Dazu gehören unter anderem:

  • Verwaltung und Verfügung über Bankkonten
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen
  • Einwilligung zu medizinischen Behandlungen
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden
  • Verwaltung von Immobilien und Vermögenswerten Der Bevollmächtigte ist damit in der Lage, umfassend und flexibel im Interesse des Vollmachtgebers zu handeln.

Muss eine Bank eine Generalvollmacht akzeptieren?

Ja, Banken sind grundsätzlich verpflichtet, eine ordnungsgemäße Generalvollmacht zu akzeptieren. Dies gilt insbesondere, wenn die Vollmacht notariell beglaubigt ist. Banken haben jedoch oft eigene Anforderungen und Vorlagen, die sie bevorzugen. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte die Generalvollmacht so formuliert sein, dass sie den spezifischen Anforderungen der Bank entspricht und möglichst notariell beglaubigt vorliegen.

Unterschied Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht und eine Generalvollmacht unterscheiden sich vor allem im Umfang der abgedeckten Bereiche. Die Vorsorgevollmacht ist spezifisch für gesundheitliche und medizinische Entscheidungen vorgesehen. Sie regelt, wer im Falle der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers über medizinische Behandlungen und Pflegemaßnahmen entscheiden darf. Die Generalvollmacht hingegen deckt alle Bereiche des Lebens ab, einschließlich Vermögensangelegenheiten, Vertragsabschlüsse und Behördengänge. Eine Generalvollmacht kann auch die Funktionen einer Vorsorgevollmacht einschließen, ist jedoch weitaus umfassender.

I. Was ist eine Generalvollmacht?

Die Generalvollmacht ist die umfassendste Form der Vollmacht, die einer Person (dem Bevollmächtigten) das Recht einräumt, den Vollmachtgeber in nahezu allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu vertreten. Diese Art der Vollmacht deckt eine Vielzahl von Handlungen und Entscheidungen ab, die für den Alltag und die langfristige Vorsorge von Bedeutung sind.

Was kann ich mit einer Generalvollmacht alles machen? Eine Generalvollmacht wird häufig im Rahmen der Altersvorsorge oder als Vorsichtsmaßnahme für unvorhergesehene Ereignisse wie schwere Krankheiten oder Unfälle erteilt. Durch die Generalvollmacht wird sichergestellt, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers auch dann in geordneten Bahnen verlaufen, wenn dieser selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Der Bevollmächtigte hat das Recht, in den folgenden Bereichen tätig zu werden:

  • Vertragsabschlüsse: Der Bevollmächtigte kann im Namen des Vollmachtgebers Verträge aller Art abschließen, sei es für den Kauf oder Verkauf von Immobilien, die Anmietung von Wohnungen oder andere vertragliche Verpflichtungen.
  • Bankgeschäfte: Mit einer Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte Bankkonten verwalten, Überweisungen tätigen, Kredite aufnehmen oder Konten eröffnen und schließen.
  • Behördengänge: Der Bevollmächtigte ist befugt, Behördengänge zu erledigen, Anträge zu stellen, Dokumente zu unterschreiben und in allen behördlichen Angelegenheiten zu handeln.
  • Gesundheitsangelegenheiten: Der Bevollmächtigte kann in medizinische Behandlungen einwilligen, Entscheidungen über medizinische Maßnahmen treffen und gegebenenfalls Patientenverfügungen durchsetzen.
  • Vermögensverwaltung: Die Verwaltung von Immobilien, Wertpapieren und anderen Vermögenswerten fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich des Bevollmächtigten.

Im Rahmen dieser umfangreichen Aufgabenbefugnisse setzt die Erteilung einer Generalvollmacht ein hohes Maß an Vertrauen voraus. Es ist überaus essenziell, dass der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten voll und ganz vertraut, da dieser in nahezu allen Lebensbereichen entscheidungsbefugt ist.

Eine Generalvollmacht tritt in der Regel sofort nach ihrer Ausstellung in Kraft und bleibt so lange gültig, bis sie widerrufen wird. Der Vollmachtgeber kann die Generalvollmacht jederzeit widerrufen, solange er geschäftsfähig ist. Im Todesfall bleibt die Generalvollmacht grundsätzlich gem. § 168 S. 1 BGB in Verbindung mit § 672 S. 1 BGB wirksam, bis sie von den Erben widerrufen wird (sog. transmortale Vollmacht). Hervorzuheben ist insbesondere, dass die Generalvollmacht keiner bestimmten Formvorschrift unterliegt. Gleichwohl wird aus rechtlichen Gründen oft eine notarielle Beurkundung empfohlen. Dies stellt sicher, dass die Vollmacht von Gerichten und Behörden anerkannt wird und minimiert das Risiko von Missbrauch und Rechtsstreitigkeiten.

Trotz der Reichweite der Generalvollmacht ist der Vollmachtnehmer nicht zu allen Rechtsgeschäften befugt. Bestimmte höchstpersönliche Rechtsgeschäfte können nicht durch eine Generalvollmacht abgedeckt werden. Dazu zählen die Eheschließung, die Einreichung einer Scheidung und das Verfassen eines Testaments. Diese Handlungen erfordern stets die persönliche Entscheidung des Vollmachtgebers.

 

II. Wer benötigt eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ist für jede volljährige und geschäftsfähige Person geeignet, die sicherstellen möchte, dass ihre Angelegenheiten in ihrem Sinne geregelt werden, falls sie selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Besonders sinnvoll ist sie für die nachfolgend genannten Personengruppen:

Personengruppe Nutzen der Generalvollmacht
Ältere Menschen Sicherstellung, dass ein vertrauter Bevollmächtigter im Falle von gesundheitlichen Problemen oder Verlust der Geschäftsfähigkeit die Interessen wahrt und notwendige Entscheidungen trifft.
Menschen mit chronischen Krankheiten Regelung medizinischer und rechtlicher Angelegenheiten in Notfallsituationen, in denen der Vollmachtgeber nicht handlungsfähig ist.
Häufig Reisende Ermöglichung eines Bevollmächtigten, in Abwesenheit des Vollmachtgebers notwendige Entscheidungen zu treffen und Handlungen vorzunehmen, z.B. bei Vermögensverwaltung oder Vertragsabschlüssen.
Unternehmer und Selbstständige Fortführung von geschäftlichen Aktivitäten und Entscheidungsprozessen durch einen Bevollmächtigten, um den reibungslosen Betrieb und die Kontinuität des Unternehmens zu gewährleisten.

 

III. Juristische Grundlagen

Die Generalvollmacht ist grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden (§ 167 Absatz 2 BGB). Dennoch empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung, um die rechtliche Anerkennung sicherzustellen, insbesondere gegenüber Banken und Behörden. Nach § 492 Absatz 4 Satz 2 BGB befreit lediglich die notariell beurkundete Vollmacht von der Notwendigkeit, bei Verbraucherdarlehensverträgen die Pflichtangaben des § 492 Abs. 1 und 2 BGB auch in die Vollmachtsurkunde aufzunehmen

Die Generalvollmacht umfasst alle erlaubten Stellvertretungen, jedoch keine höchstpersönlichen Angelegenheiten wie Eheschließung oder Testamentserstellung. Außerdem enthält § 181 BGB zwei Verbote, die dispositiv in der Generalvollmacht abbedungen werden können. Einerseits das Verbot von sogenannten In-Sich-Geschäften und andererseits das Verbot der Mehrfachvertretung. Ein Ausschluss dieser Verbote in der Generalvollmacht sollte im Einzelfall präzise geprüft werden. Wenn die Generalvollmacht einem Ehegatten unter Befreiung von § 181 BGB erteilt wurde, berechtigt diese Vollmacht den Ehegatten auch zur Abgabe einer Zustimmungserklärung zur Verfügung über das Vermögen im Ganzen sowie die Verfügung von Haushaltsgegenständen nach §§ 1365, 1369 BGB.

Auch der Widerruf einer Generalvollmacht unterliegt keiner Formvorschrift. Wegen § 172 BGB ist es gleichwohl zu empfehlen, sich im Widerrufsfall das Original einer privatschriftlichen bzw. die Ausfertigung einer beurkundeten Vollmacht (vgl. § 47 BeurkG) zurückgeben zu lassen.

 

IV. Kosten einer Generalvollmacht

Die Kosten für die Erstellung und notarielle Beurkundung einer Generalvollmacht variieren in Abhängigkeit vom Vermögenswert des Vollmachtgebers. Diese Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert, also dem Vermögenswert, über den die Vollmacht erteilt wird.

  • Generalvollmacht Notar Kosten – Beurkundungskosten: Bei einem Vermögen von 50.000 Euro liegen die Kosten für eine notarielle Beurkundung etwa bei 80 Euro. Bei einem höheren Vermögen, zum Beispiel 300.000 Euro, steigen die Kosten auf etwa 280 Euro (1,0 Gebühr nach KV 21200 GNotKG; Geschäftswert ist nach § 98 Absatz 3 GNotKG zu bestimmen. Maßgebend ist der Umfang der Geschäfte, die mit der Vollmacht voraussichtlich abgeschlossen werden. Bei einer sachlich und zeitlich unbeschränkten Generalvollmacht ist grundsätzlich die Hälfte des Aktivvermögens des Vollmachtgebers zugrunde zu legen (zugleich Höchstgrenze des § 98 Absatz 3 GNotKG). Höchstwert gemäß § 98 Absatz 4 GNotKG: 1 Mio. EUR.)
  • Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR): Zusätzlich zur notariellen Beurkundung kann die Vollmacht im ZVR hinterlegt werden, was eine zusätzliche Gebühr von mindestens 13 Euro verursacht.

 

    V. Generalvollmacht Vorlage

    Verhandelt in [Ort] am [Datum]

    Vor dem unterzeichnenden Notar [Name] erschien:

    Herr/Frau [Name],
    geboren am [Geburtsdatum],
    wohnhaft in [Anschrift],
    ausgewiesen durch [Art des Ausweises, z.B. Personalausweis, Reisepass]

    Der/die Erschienene erklärte:

    Ich erteile [Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum des Bevollmächtigten], wohnhaft in [Anschrift des Bevollmächtigten], eine Generalvollmacht. Er/Sie ist befugt, mich gerichtlich und außergerichtlich gegenüber jedermann und in allen gesetzlich zulässigen Fällen zu vertreten.

    Mein/e Bevollmächtigte/r ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, das heißt, er/sie darf Rechtsgeschäfte auch in meinem Namen mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vornehmen.

    Mein/e Bevollmächtigte/r ist berechtigt, für bestimmte Arten von Geschäften oder für einzelne Geschäfte Untervollmacht zu erteilen, jedoch nicht unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.

    Die Vollmacht soll über meinen Tod hinaus gültig sein, bis sie von meinen Erben widerrufen wird.

    Der/Die Bevollmächtigte ist ermächtigt, sich eine Ausfertigung dieses Protokolls erteilen zu lassen. Weitere Ausfertigungen sind ihm/ihr nur aufgrund ausdrücklicher Weisung zu erteilen.

    Ich bin von dem beurkundenden Notar über die Tragweite dieser Vollmacht belehrt worden. Überdies hat mich der Notar darauf hingewiesen, dass diese Vollmacht jederzeit widerruflich ist und dass bei Widerruf darauf zu achten ist, dass sämtliche Ausfertigungen der Vollmacht vom Bevollmächtigten herausgegeben werden.

    Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:

    Generalvollmacht

    Vollmachtgeber: Name: [Vorname Nachname]
    Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]
    Geburtsort: [Ort]
    Wohnanschrift: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
    Personalausweisnummer: [Nummer]

    Bevollmächtigter: Name: [Vorname Nachname]
    Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]
    Geburtsort: [Ort]
    Wohnanschrift: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
    Personalausweisnummer: [Nummer]

    Inhalt der Vollmacht:

    Ich, der/die oben genannte Vollmachtgeber/in, erteile hiermit dem/der oben genannten Bevollmächtigten eine Generalvollmacht. Diese Vollmacht berechtigt den/die Bevollmächtigte/n, mich in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten umfassend zu vertreten. Dies umfasst, aber ist nicht beschränkt auf, folgende Bereiche:

    1. Vermögensangelegenheiten:
      • Verwaltung und Verfügung über Bankkonten und Wertpapiere
      • Abschluss und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
      • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
      • Erledigung aller Steuerangelegenheiten
      • Verwaltung und Verwertung von Immobilien
    2. Gesundheitsangelegenheiten:
      • Einwilligung in medizinische Behandlungen und Eingriffe
      • Entscheidung über die Wahl und den Wechsel von Pflegeeinrichtungen
      • Einsicht in Krankenunterlagen und Entscheidung über medizinische Maßnahmen
    3. Behördengänge und Verwaltungsangelegenheiten:
      • Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern
      • Antragstellung und Entgegennahme von Bescheiden und Genehmigungen
    4. Vertragsangelegenheiten:
      • Abschluss, Änderung und Beendigung von Verträgen jeglicher Art
      • Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren

    Beschränkungen:

    Diese Generalvollmacht erstreckt sich nicht auf folgende höchstpersönliche Angelegenheiten:

    • Eheschließung oder Einreichung einer Scheidung
    • Erstellung und Änderung eines Testaments
    • Wahrnehmung des Wahlrechts

    Befreiung von § 181 BGB:

    Der/Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf somit Rechtsgeschäfte auch in meinem Namen mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vornehmen.

    Gültigkeitsdauer:

    Diese Vollmacht tritt mit dem Tag der Unterschrift in Kraft und gilt unbefristet, auch über meinen Tod hinaus, bis sie von mir oder meinen Erben widerrufen wird.

    Widerruf:

    Ich behalte mir das Recht vor, diese Vollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, die Originalvollmacht nach einem Widerruf an mich zurückzugeben.

    Sonstige Bestimmungen:

    Der/Die Bevollmächtigte ist berechtigt, für bestimmte Arten von Geschäften oder für einzelne Geschäfte Untervollmacht zu erteilen, jedoch nicht unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.

    Ort, Datum:

    [Ort], den [TT.MM.JJJJ]

    Unterschrift des Vollmachtgebers:


    [Vorname Nachname]

    Unterschrift des Bevollmächtigten:


    [Vorname Nachname]

     

    VI. Was sollte eine Generalvollmacht beinhalten?

    Eine Generalvollmacht ist ein umfassendes Dokument, das es dem Bevollmächtigten ermöglicht, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Bereiche abgedeckt und rechtliche Anforderungen erfüllt sind, sollte eine Generalvollmacht folgende Punkte beinhalten:

    • Vollständige Angaben zu Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem:
      • Vollmachtgeber: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, Personalausweisnummer.
      • Bevollmächtigter: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, Personalausweisnummer.
    • Umfang der Vollmacht:
      • Vermögensangelegenheiten: Verwaltung und Verfügung über Bankkonten und Wertpapiere, Abschluss und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, Erledigung aller Steuerangelegenheiten, Verwaltung und Verwertung von Immobilien.
      • Persönliche Angelegenheiten: Einwilligung in medizinische Behandlungen und Eingriffe, Entscheidung über die Wahl und den Wechsel von Pflegeeinrichtungen, Einsicht in Krankenunterlagen und Entscheidung über medizinische Maßnahmen.
      • Behördengänge und Verwaltungsangelegenheiten: Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern, Antragstellung und Entgegennahme von Bescheiden und Genehmigungen.
      • Vertragsangelegenheiten: Abschluss, Änderung und Beendigung von Verträgen jeglicher Art, Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.
    • Gültigkeitsdauer und Bedingungen für den Widerruf:
      • Die Vollmacht tritt mit dem Tag der Unterschrift in Kraft und gilt unbefristet, auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus, bis sie von diesem oder seinen Erben widerrufen wird.
      • Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, und der Bevollmächtigte ist verpflichtet, die Originalvollmacht nach einem Widerruf an den Vollmachtgeber zurückzugeben.
    • Regelungen für die Erteilung von Untervollmachten:
      • Der/Die Bevollmächtigte kann für bestimmte Arten von Geschäften oder für einzelne Geschäfte Untervollmacht erteilen, jedoch nicht unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.
    • Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB:
      • Der/Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf somit Rechtsgeschäfte auch in meinem Namen mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vornehmen.
    • Eventuelle Einschränkungen und Ausschlüsse:
      • Die Generalvollmacht erstreckt sich nicht auf höchstpersönliche Angelegenheiten wie Eheschließung, Einreichung einer Scheidung oder Erstellung und Änderung eines Testaments.
      • Weitere individuelle Einschränkungen können je nach den Wünschen des Vollmachtgebers hinzugefügt werden.
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