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Verzugszinsen berechnen: Rechner mit aktuellem Basiszinssatz 2026

Eine verspätet bezahlte Rechnung ist selten nur ein Ärgernis. Je länger eine Forderung offen bleibt, desto stärker wächst der finanzielle Druck auf den Gläubiger. Ob es Unternehmen sind, die auf Liquidität warten, Selbständige, die auf ihr Honorar warten, oder auch Privatpersonen, die auf ihr Geld angewiesen sind.

Genau für diese Fälle sieht das deutsche Recht vor, dass Zahlungsverzug nicht folgenlos bleibt.

Wer Verzugszinsen berechnen möchte, muss jedoch einiges beachten. Entscheidend sind insbesondere der Basiszinssatz nach § 247 BGB, die gesetzlichen Vorgaben des § 288 BGB sowie die genaue Anzahl der Verzugstage. Erst aus diesem Zusammenspiel ergibt sich, welcher zusätzliche Betrag tatsächlich verlangt werden kann.

Die Grundlage hierfür bildet der von der Deutschen Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzte Basiszinssatz. Seit dem 01.01.2026 beträgt dieser unverändert 1,27 Prozent und dient als Ausgangspunkt für die gesetzliche Berechnung von Verzugszinsen.

I. Verzugszinsenrechner: Verzugszinsen berechnen

Jurawelt Rechner · § 247 BGB · § 288 BGB

Verzugszinsen berechnen

Moderner Verzugszinsenrechner für Forderungen, Verzugstage, historische Basiszinssätze, Handelsgeschäfte, Verbrauchergeschäfte, Teilzahlungen, weitere Schuldbeträge und die 40-Euro-Verzugspauschale.

1. Forderung und Zeitraum

Regelfall: Bruttobetrag, sofern die Umsatzsteuer bereits abzuführen ist.
Folgetag des Fälligkeitstermins.
Der Zahlungstag wird als voller Zinstag berücksichtigt.
Bei dynamisch: Prozentpunkte über Basiszinssatz. Bei statisch: % p.a.

2. Erweiterte Forderungsbewegungen

Erhöht die Restschuld ab dem jeweiligen Datum.

Teilzahlungen werden ab dem jeweiligen Datum verrechnet.

Verzugszinsen gesamt
0,00 €
Restforderung 0,00 €
Gesamtforderung 0,00 €
Verzugstage 0
Nächster Tageszins 0,00 €
Verzugszeitraum Tage Basiszinssatz Zinssatz p.a. Restschuld Verzugszinsen im Zeitraum Zinssaldo Hinweis
Noch keine Berechnung durchgeführt.
Hinweis: Dieser Verzugszinsen Rechner rechnet taggenau und ohne Zinseszinsen. Der Basiszinssatz wird nach § 247 BGB als Grundlage verwendet; die Verzugszinsen richten sich insbesondere nach § 288 BGB. Die Berechnung ersetzt keine rechtliche Prüfung des Verzugsbeginns nach § 286 BGB.
§ 288 Abs. 1 BGB Verbrauchergeschäft: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz.
§ 288 Abs. 2 BGB Handelsgeschäft: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz.
§ 247 BGB Der Basiszinssatz wird halbjährlich angepasst.

1. Verbrauchergeschäft

Für die Höhe der Verzugszinsen ist entscheidend, ob an dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher beteiligt ist.

Verbraucher gem. § 13 Abs. 1 BGB ist jede natürliche Person, die das Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt die weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

In Abgrenzung hierzu ist Unternehmer gem. § 14 Abs. 1 BGB jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Ist dies der Fall, beträgt der Verzugszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Bei einem aktuellen Basiszinssatz von 1,27 Prozent ergibt sich damit ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 6,27 Prozent pro Jahr.

Wer Verzugszinsen berechnen möchte, sollte deshalb stets den im jeweiligen Verzugszeitraum geltenden Basiszinssatz zugrunde legen. Unserer moderner Zinsrechner berücksichtigt Änderungen des Basiszinssatzes automatisch und ermöglicht dadurch eine rechtssichere Zinsberechnung.

2. Handelsgeschäft

Ist an dem Rechtsgeschäft hingegen kein Verbraucher beteiligt, gilt § 288 Abs. 2 BGB.

Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt dann neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Auf Grundlage des derzeit geltenden Basiszinssatzes ergibt sich ein Verzugszinssatz von 10,27 Prozent jährlich.

Zusätzlich kann der Gläubiger einer Entgeltforderung nach § 288 Abs. 5 BGB regelmäßig eine Verzugspauschale von 40 Euro verlangen.

Wer Verzugskosten oder Mahnzinsen berechnen will, sollte diese gesetzlichen Ansprüche unbedingt in die Berechnung einbeziehen.

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II. So vermeiden Sie Fehler bei der Berechnung von Verzugszinsen

Die gesetzliche Berechnung von Verzugszinsen ist oft komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. Bereits Änderungen des Basiszinssatzes nach § 247 BGB, Teilzahlungen oder lange Verzugszeiträume können das Ergebnis beeinflussen. Wer Verzugszinsen berechnen möchte, sollte deshalb auf eine Berechnung setzen, die sämtliche gesetzlichen Vorgaben zuverlässig berücksichtigt.

Ein moderner Verzugszinsenrechner übernimmt diese Aufgabe automatisch. Er berücksichtigt historische Basiszinssätze, berechnet die Verzugszinsen für den jeweiligen Zeitraum und bezieht bei Entgeltforderungen auch die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB ein. Dadurch lässt sich die gesetzliche Zinsberechnung schnell und nachvollziehbar durchführen.

Ebenso entscheidend ist die korrekte Ermittlung der Verzugstage.

Der Verzugszeitraum beginnt grundsätzlich am Tag nach der Fälligkeit, während der Zahlungstag als voller Zinstag berücksichtigt wird. Wer Mahnzinsen oder Verzugskosten berechnen möchte, erhält mit unserem Verzugszinsen Rechner, mit integriertem Basiszinsrechner eine transparente Grundlage für die Durchsetzung oder Prüfung von Forderungen.

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Greta Schmid

Jurawelt Redaktion

Greta Schmid
  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin
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