Diese Vorschrift stellt klar, dass ein Gerichtstermin nur aus erheblichen Gründen verschoben oder aufgehoben werden kann. Dabei liegt die Entscheidung über die Verlegung im Ermessen des zuständigen Gerichts bzw. des Vorsitzenden Richters. Das bedeutet, dass nicht jeder Antrag auf Terminverlegung auch bewilligt wird. Es muss ein überzeugender und nachvollziehbarer Grund vorliegen, der die Verschiebung rechtfertigt. Die Gründe, die als erheblich eingestuft werden, sind vielfältig und betreffen vor allem persönliche und gesundheitliche Verhinderungen.
1. Wann liegen erhebliche Gründe vor?
Ein erheblicher Grund liegt dann vor, wenn das Erscheinen der betroffenen Partei oder des Rechtsanwalts nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die ZPO selbst nennt keine abschließende Liste von Gründen, die eine Terminverlegung rechtfertigen. Allerdings geben Rechtsprechung und Rechtslehre Anhaltspunkte dafür, wann ein solcher Grund als ausreichend angesehen werden kann.
Besonders häufig wird ein Antrag auf Terminsverlegung wegen einer plötzlichen Erkrankung gestellt. Erkrankungen, die eine Teilnahme an der Verhandlung unmöglich machen, müssen jedoch durch ein ärztliches Attest belegt werden. Es reicht nicht aus, dass eine Erkrankung allgemein festgestellt wird – das Attest muss explizit auf die Verhandlungsunfähigkeit hinweisen, die dann vorliegt, wenn die betroffene Person aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage ist, dem Gerichtsprozess geistig und körperlich zu folgen oder diesen aktiv mitzugestalten.
Ein einfaches Beispiel verdeutlicht dies: Ein Armbruch könnte zwar die Arbeitsfähigkeit einschränken, jedoch nicht unbedingt die Verhandlungsfähigkeit. Es ist entscheidend, ob die betreffende Person in der Lage ist, zu reisen und sich am Verhandlungsort aufzuhalten. In manchen Fällen, etwa bei schwerwiegenden Erkrankungen, wie etwa einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall, kann die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig vorliegen.
2. Erhebliche Gründe in Bezug auf persönliche Verhinderungen
Neben gesundheitlichen Gründen sind auch persönliche Verhinderungen anerkannt, wenn sie einen triftigen Grund für die Terminverlegung darstellen. Dazu zählen:
- Gebuchte Urlaubsreisen: Sollte eine Urlaubsreise bereits vor der Bekanntgabe des Gerichtstermins gebucht worden sein, so wird dies in vielen Fällen als Grund für eine Terminverschiebung anerkannt. Hier ist es wichtig, dass die Buchungsbelege als Nachweis eingereicht werden. Der Urlaub sollte allerdings nicht spontan nach Erhalt der Ladung geplant worden sein, da dies die Glaubwürdigkeit des Antrags beeinträchtigen könnte.
- Geschäftliche Verpflichtungen: In einigen Fällen können auch berufliche Verpflichtungen einen Antrag auf Terminverlegung rechtfertigen, insbesondere wenn die berufliche Verhinderung nicht anders gelöst werden kann. Hierzu zählen etwa internationale Geschäftsreisen, die nicht verschiebbar sind. Auch hier gilt, dass die berufliche Verhinderung durch geeignete Belege nachzuweisen ist.
Besondere Beachtung verdienen dabei die Fälle, in denen die beruflichen Verpflichtungen mit öffentlichen oder dringenden Interessen kollidieren.
3. Krankheit als Verlegungsgrund: Der Unterschied zwischen Arbeits- und Verhandlungsunfähigkeit
Wie bereits erwähnt, unterscheidet das Gericht zwischen einer allgemeinen Arbeitsunfähigkeit und der spezifischen Verhandlungsunfähigkeit. Während eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreicht, um die Arbeitsverpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber zu suspendieren, genügt sie in der Regel nicht, um ein Fernbleiben vom Gericht zu entschuldigen. Das Gericht benötigt spezifischere Informationen, die darlegen, warum die betroffene Person aufgrund ihrer Erkrankung nicht an der Verhandlung teilnehmen kann.
In der Praxis bedeutet dies, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welche lediglich die Arbeitsunfähigkeit bestätigt, nicht ausreicht. Stattdessen muss der Arzt explizit bescheinigen, dass der Betroffene aufgrund seiner körperlichen oder geistigen Verfassung nicht in der Lage ist, an der Verhandlung teilzunehmen. Dies umfasst beispielsweise folgende Aspekte:
- Reiseunfähigkeit: Wenn die betroffene Person nicht in der Lage ist, den Weg zum Gericht anzutreten, sei es aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen.
- Verhandlungsunfähigkeit: Hier wird auf die geistige Verfassung abgestellt. Wenn die betreffende Person durch eine Erkrankung dermaßen beeinträchtigt ist, dass sie dem Prozessgeschehen nicht folgen oder sich nicht sachgerecht äußern kann, liegt eine Verhandlungsunfähigkeit vor. Dies kann bei schweren psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Panikstörungen oder akuten psychotischen Episoden der Fall sein.
Es ist entscheidend, dass das ärztliche Attest konkrete Angaben zur Art der Erkrankung und den Auswirkungen auf die Teilnahmefähigkeit an der Verhandlung enthält. Ein bloßes Verweis auf den Begriff „Verhandlungsunfähigkeit“ ist in der Regel nicht ausreichend, da es sich um einen Rechtsbegriff handelt, den das Gericht letztlich selbst zu beurteilen hat. Der Arzt sollte daher so detailliert wie möglich die körperlichen oder geistigen Einschränkungen schildern, die die Teilnahme an der Verhandlung unmöglich machen.
4. Die Rolle des Gerichts bei der Beurteilung von Verlegungsanträgen
Die Entscheidung, ob ein Gerichtstermin verschoben wird, liegt letztlich im Ermessen des Richters. Dies bedeutet, dass das Gericht die vorgebrachten Gründe prüfen und entscheiden muss, ob sie als ausreichend angesehen werden. Dabei wird nicht nur die Glaubhaftigkeit der Gründe, sondern auch die Dringlichkeit der Verhandlung berücksichtigt. In besonders eiligen Verfahren, wie etwa bei einstweiligen Verfügungen oder in Zwangsvollstreckungsverfahren, werden Verlegungsanträge strenger geprüft.
Das Gericht kann zudem von der Partei verlangen, die Gründe für die Verhinderung durch geeignete Belege und Quittungen glaubhaft zu machen. Dies kann insbesondere bei Anträgen, die aufgrund von Krankheit oder beruflicher Verhinderung gestellt werden, der Fall sein. Ist das Gericht nicht überzeugt, kann es den Antrag ablehnen und die betroffene Partei zur Teilnahme am Termin verpflichten.
5. Verhinderung von Rechtsanwälten und deren Vertretung
Ein weiterer häufiger Grund für eine Terminverschiebung ist die Verhinderung des Rechtsanwalts. Auch hier gilt, dass die Verhinderung durch einen triftigen Grund wie etwa Krankheit nachgewiesen werden muss. Ist der Anwalt verhindert, stellt sich zudem die Frage, ob die Verhandlung von einem anderen Anwalt der Kanzlei übernommen werden kann. In Kanzleien mit mehreren Rechtsanwälten wird die Vertretungsmöglichkeit oft als Argument gegen eine Terminverschiebung angeführt. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn der Mandant ausdrücklich die persönliche Vertretung durch einen bestimmten Anwalt wünscht oder besondere Kenntnisse des Anwalts erforderlich sind, kann eine Verlegung des Termins beantragt werden.
II. Gerichtstermin verschieben: Übersicht der typischen Gründe
Nachdem im ersten Abschnitt die gesetzlichen Grundlagen zur Terminsverlegung detailliert erörtert wurden, stellt sich nun die Frage, welche typischen Gründe in der Praxis für eine Verschiebung anerkannt werden. Die folgende Übersicht fasst die wesentlichen anerkannten Gründe nochmal kompakt zusammen, um einen schnellen Überblick zu ermöglichen.
Grund |
Beschreibung |
Anforderungen/Nachweise |
Urlaubsreise |
Eine vor dem Gerichtstermin gebuchte Reise. |
Buchungsbelege, Nachweis der rechtzeitigen Planung |
Beerdigung eines Angehörigen |
Beisetzung eines nahen Familienmitglieds am Tag der Verhandlung. |
Nachweis des genauen Beerdigungstermins |
Geschäftliche Verpflichtungen |
Wichtige und unverschiebbare berufliche Termine, insbesondere für Selbstständige. |
Nachweis der Dringlichkeit und Unverschiebbarkeit |
Verhinderung des Anwalts |
Krankheits- oder urlaubsbedingte Verhinderung des Anwalts ohne mögliche Vertretung. |
Begründung und Nachweis der Unvertretbarkeit |
Krankheit |
Verhandlungsunfähigkeit durch eine ärztlich attestierte Erkrankung. |
Ärztliches Attest, das Reise- oder Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt |
III. Wie oft kann man einen Gerichtstermin verschieben?
Es stellt sich häufig die Frage: Wie oft kann man einen Gerichtstermin verschieben? Die Häufigkeit, mit der ein Gerichtstermin verschoben werden kann, ist gesetzlich nicht genau geregelt. Entscheidend ist stets die Plausibilität und Begründung der Verlegungsgründe. Eine einmalige Verschiebung aufgrund triftiger Gründe wie Krankheit oder beruflicher Verpflichtungen wird in der Regel akzeptiert, jedoch werden wiederholte Anträge zunehmend kritischer betrachtet. Das Gericht prüft, ob dieselben Gründe weiterhin bestehen, und kann strenge Nachweise verlangen.
Gerichtsverhandlungen werden ständig verschoben? Ein häufiger Missbrauch solcher Verlegungsanträge kann dazu führen, dass das Gericht zukünftige Anträge rigoroser behandelt oder gar ablehnt, insbesondere wenn der Eindruck entsteht, dass die Anträge lediglich der Verzögerung des Verfahrens dienen.
IV. Gerichtstermin verschieben oder Gerichtstermin absagen – was ist der Unterschied?
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen dem Absagen und Verschieben eines Gerichtstermins zu verstehen. Eine Terminverschiebung bedeutet, dass der Termin auf einen späteren Zeitpunkt verlegt wird. Dies geschieht unter Berücksichtigung triftiger Gründe und wird vom Gericht entschieden.
Eine Absage hingegen ist deutlich seltener und erfolgt nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei dem Tod einer beteiligten Partei oder der Unmöglichkeit, den Termin nachzuholen. Die Absage führt nicht zu einer neuen Terminfestsetzung, während eine Verschiebung lediglich einen neuen Verhandlungstermin festlegt.
In der Regel ist also eine Verschiebung die übliche Vorgehensweise, während eine endgültige Absage eines Termins nur unter sehr seltenen Umständen vorkommt.
V. Ärztliches Attest zur Verhandlungsunfähigkeit und Vorlage für einen Verlegungsantrag
Wie bereits angedeutet ist ein ärztliches Attest von besonderer Bedeutung, wenn man einen Gerichtstermin verschieben möchte, insbesondere aufgrund gesundheitlicher Gründe. Dieses Attest muss detailliert auf die Verhandlungsunfähigkeit des Betroffenen eingehen, d.h., es muss klar beschrieben werden, warum die betroffene Person physisch oder psychisch nicht in der Lage ist, an der Verhandlung teilzunehmen. Ein normales Arbeitsunfähigkeitsattest reicht hierfür nicht aus. In manchen Fällen kann das Gericht zusätzliche Nachweise oder ein amtsärztliches Attest verlangen, um die Gründe für die Verhinderung zu überprüfen.
Gerichtstermin verschieben Vorlage
Abschließend dient das Nachfolgende als eine mögliche Vorlage für einen Antrag auf Terminsverlegung aufgrund gesundheitlicher Gründe. Beachten Sie jedoch, dass letztlich der zuständige Richter entscheidet, ob jenem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Ein Antrag auf Terminsverlegung sollte daher sorgfältig vorbereitet und gut begründet sein:
[Name des Antragstellers/Anwalts]
[Adresse]
[PLZ, Ort]
An
[Name des Gerichts]
[Adresse des Gerichts]
[PLZ, Ort]
Aktenzeichen: [Aktenzeichen der Sache]
Betreff: Antrag auf Terminsverlegung wegen Verhandlungsunfähigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Verlegung des Gerichtstermins am [Datum des Termins] im Verfahren [Aktenzeichen].
Aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ist es mir/ meinem Mandanten nicht möglich, an dem Termin teilzunehmen.
Das beigefügte ärztliche Attest bestätigt die Verhandlungsunfähigkeit und die damit einhergehende Reiseunfähigkeit.
Ich bitte um eine Bestätigung der Terminsverlegung.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ort, Datum]