3. Praktische Gründe für die Terminsvertretung
Die Terminsvertretung durch einen anderen Anwalt ist ein gängiges Verfahren, um den reibungslosen Ablauf eines Verfahrens sicherzustellen. Besonders in der Praxis der großen Verbraucherrechtskanzleien, in denen Anwälte oftmals eine Vielzahl von Mandaten gleichzeitig betreuen müssen, spielt die Terminsvertretung eine große Rolle. Wenn ein Anwalt aufgrund von Terminkollisionen, Urlaubszeiten oder plötzlicher Krankheit verhindert ist, kann ein Kollege der Kanzlei kurzfristig einspringen und den Termin wahrnehmen, ohne dass der Prozess verzögert wird. Häufig müssen Rechtsanwälte – meist aus wirtschaftlichen Gründen – so viele Verfahren betreuen, dass sie rein zeitlich gar nicht in der Lage wären, alle Gerichtstrmine selbst wahrzunehmen. Auch und gerade hier bietet sich das Konzept der Terminsvertretung als Lösung dieses praktischen Problems an.
Auch kleinere Kanzleien, in denen der Anwalt alleine oder in einer kleinen Gruppe arbeitet, sind auf die Unterstützung durch Kollegen angewiesen, um sicherzustellen, dass alle gerichtlichen Termine fristgerecht wahrgenommen werden. Gerade in zeitkritischen Prozessen, in denen keine Aufschübe möglich sind – etwa in einstweiligen Verfügungsverfahren oder in Fällen mit besonders kurzen Fristen – gewährleistet die Terminsvertretung, dass das Verfahren weiterhin in Gang bleibt und keine Rechte der Partei verwirkt werden.
Darüber hinaus sind nicht nur große Kanzleien auf Terminsvertretung angewiesen, auch in vielen kleineren Rechtsangelegenheiten, die von kleinen bis mittleren Kanzleien bearbeitet werden, werden Terminsvertreter eingesetzt. Ein Anwalt muss sich nicht unnötig selbst bei jedem einzelnen Gerichtstermin vertreten, wenn es Kollegen gibt, die diese Aufgabe übernehmen können. Das spart Zeit und Ressourcen und ermöglicht es, dass der Anwalt in anderen Fällen weiterhin für seine Mandanten aktiv sein kann.