Was Verwaltung darf und wo ihr rechtliche Grenzen gesetzt sind. Der Beitrag erklärt einen zentralen Grundsatz des Verwaltungsrechts.
Verbraucher oder Unternehmer zu sein, ist im Zivilrecht weit mehr als eine begriffliche Einordnung. Mit der Rolle, in der eine Person ein Rechtsgeschäft abschließt, verändert sich auch ihre rechtliche Position. Schutzvorschriften können eingreifen, besondere Rechte entstehen und für Verträge gelten andere gesetzliche Maßstäbe. Gerade im Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher sieht das Bürgerliche Gesetzbuch deshalb einen besonderen Schutz vor.
Dabei ist die Zuordnung keineswegs dauerhaft. Ein Unternehmer kann bei einem privaten Geschäft selbst Verbraucher sein, während dieselbe Person bei einem beruflich veranlassten Geschäft auf Unternehmerseite steht. Welcher rechtliche Schutz im Einzelfall besteht, hängt damit wesentlich davon ab, in welcher Eigenschaft das konkrete Rechtsgeschäft abgeschlossen wird.
Die entscheidende Grenze ziehen § 13 BGB und § 14 Abs. 1 BGB. Wo sie verläuft und weshalb die Einordnung als Verbraucher rechtlich so folgenreich sein kann, zeigt dieser Beitrag.

