Kulanz: Definition, Bedeutung und rechtliche Aspekte
Kulanz heißt: freiwilliges Entgegenkommen ohne rechtliche Verpflichtung. Wer kulant handelt, tut mehr, als er müsste.
Im Alltag begegnet uns Kulanz oft dann, wenn das Gesetz eigentlich keine Lösung mehr vorsieht, etwa beim Umtausch einer mangelfreien Ware nach Fristablauf oder bei einer Rücknahme „ausnahmsweise“. Ein Anspruch besteht nicht, dennoch kommt das Unternehmen dem Kunden entgegen.
Genau darin liegt das Wesen der Kulanz: Sie bewegt sich außerhalb einklagbarer Rechte und schafft dort Spielraum, wo das Vertragsrecht endet.

kann ein Zahnarzt aus Kulanz den Stempel im Bonusheft nachtragen, wenn im Jahr 2025 der Vorsorgetermin versäumt wurde? Beim neuen Termin im darauf folgendem Jahr 2026 bestand kein Handlungsbedarf. Es sind sämtliche Vorsorgetermine über Jahrzehnte hinweg wahrgenommen worden.