Frau E. öffnet morgens ihr Online-Banking und erschrickt. Ihr Gehalt wurde überwiesen, das Konto weist Guthaben aus und trotzdem lässt sich ein Teil des Geldes nicht abheben. Erst wenige Wochen zuvor war ihr Girokonto wegen offener Forderungen in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt worden. Nun stellt sie sich dieselbe Frage wie jedes Jahr tausende Betroffene nach einer Kontopfändung. P-Konto überschritten bekomme ich das Geld wieder oder ist der Betrag endgültig verloren?
Tatsächlich führt ein überschrittener Freibetrag nicht automatisch dazu, dass das Geld sofort beim Gläubiger landet.
Das Pfändungsschutzkonto soll gerade verhindern, dass Schuldner ihr Existenzminimum verlieren und trotz laufender Pfändung keinerlei finanzielle Handlungsfähigkeit mehr besitzen. Gleichzeitig muss jedoch ein Ausgleich zwischen den Interessen des Schuldners und den Rechten der Gläubiger geschaffen werden.
Wie dieser gesetzliche Mechanismus funktioniert, wann überschüssiges Guthaben weiterhin geschützt bleibt und in welchen Fällen Beträge später doch gepfändet werden können, regeln insbesondere die Vorschriften der §§ 850k ff. ZPO sowie § 899 Abs. 2 ZPO.
Genau darauf kommt es an, wenn sich Betroffene, wie etwa Frau E. die Frage stellen: „P-Konto überschritten bekomme ich das Geld wieder?“

