Herrenlose Grundstücke finden: Was in Ihrem Bundesland gilt

Herrenlose Grundstücke sind Immobilien, die durch den Verzicht des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt und die Eintragung dieses Verzichts im Grundbuch herrenlos werden. Wenn die Immobilie herrenlos wird, kann sich prinzipiell jeder als neuer Eigentümer in das Grundbuch eintragen lassen. Wie das funktioniert und welche Informationen Sie über eigentümerlose Grundstücke benötigen, erfahren Sie in diesem Beitrag, in dem wir umfassend die rechtlichen Grundlagen, die Risiken und Herausforderungen sowie die praktischen Schritte zur Aneignung herrenloser Grundstücke erläutern.

Wichtiger Hinweis: Herrenlose Grundstücke unterliegen nicht nur dem Bundesrecht, sondern auch den teils stark abweichenden Regelungen der einzelnen Bundesländer. Während § 928 BGB den bundesrechtlichen Rahmen vorgibt, entscheidet letztlich das jeweilige Bundesland über die Aneignung oder Weiterveräußerung. Dieser Beitrag zeigt Ihnen daher, wie herrenlose Grundstücke je nach Bundesland rechtlich gehandhabt werden – und wo die Unterschiede liegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigentumsverzicht: Der bisherige Eigentümer gibt sein Grundstück durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt auf.
  • Zuständigkeit der Bundesländer: Das jeweilige Bundesland entscheidet über Aneignung oder Weiterveräußerung im Rahmen von zum Teil abweichenden Verfahren. Herrenlose Grundstück der Bundesländer.
  • Risiken: Oft hohe Schulden, Sanierungsbedarf oder rechtliche Hürden.
  • Empfehlung: Vor dem Kauf eine gründliche Prüfung, idealerweise mit einem Sachverständigen, durchführen.

    1. Wie Sie herrenlose Grundstücke in Ihrem Bundesland finden

    2. Was sind herrenlose Immobilien?

    Herrenlose Grundstücke sind Immobilien, deren Eigentümer durch eine formale Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt auf ihr Eigentum verzichtet haben, wie in § 928 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen – etwa, weil ein Gebäude stark sanierungsbedürftig ist oder ein geerbtes Grundstück mit hohen Schulden belastet wurde. Erst mit der Eintragung des Verzichts ins Grundbuch gilt das Grundstück offiziell als herrenlos. In diesem Zustand hat es keinen rechtlichen Eigentümer mehr, bleibt jedoch weiterhin mit bestehenden Belastungen verknüpft.

    § 928 Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus

    (1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.
    (2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.

    3. Der Weg zu einer herrenlosen Immobilie 

    Wird ein Grundstück oder eine Immobilie herrenlos, ist zunächst das Bundesland am Zug. Gemäß § 928 Absatz 2 BGB hat der Fiskus das vorrangige Aneignungsrecht und kann entscheiden, ob er das Grundstück übernimmt, es weiterveräußert oder das Recht ruhen lässt. Doch wie jedes Bundesland damit verfährt, ist unterschiedlich – eine einheitliche Regelung gibt es nicht.

    Hinweis: Wenn Sie sich für den Erwerb eines herrenlosen Grundstücks interessieren, lohnt sich ein Blick auf die spezifischen Regelungen in Ihrem Bundesland. Weiter unten finden Sie detaillierte Informationen zu den zuständigen Behörden und Anlaufstellen in Ihrem Bundesland.

    Bevor ein Bundesland jedoch gegebenenfalls ein Aneignungsrecht ausübt, erfolgt eine individuelle Prüfung jedes Falls. Diese Prüfung berücksichtigt unter anderem den Zustand des Grundstücks, bestehende Belastungen und die potenzielle wirtschaftliche Verwertbarkeit. Falls das Grundstück mit Hypotheken oder anderen Belastungen versehen ist, wird geprüft, ob das Land oder der zukünftige Eigentümer diese Belastungen übernehmen kann oder ob diese die wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks erheblich beeinträchtigen.

    Grundsätzlich stehen den Ländern drei Optionen offen:

    Aneignungsrecht des Bundeslandes

    Option 1:

    Das Land eignet sich die Immobilie an – Dies geschieht vor allem, wenn ein öffentliches Interesse besteht, etwa für den Ausbau der Infrastruktur oder kommunale Projekte. Einige Bundesländer nutzen dieses Recht konsequent.

    Option 2:

    Das Aneignungsrecht wird verkauft – In anderen Fällen wird das Recht an private Interessenten, Investoren oder Kommunen weitergegeben – häufig durch öffentliche Ausschreibungen oder Auktionen.

    Option 3:

    Das Land verzichtet auf das Aneignungsrecht – Damit steht es grundsätzlich jedem offen, sich das Grundstück durch eine Willenserklärung gegenüber dem Grundbuchamt anzueignen.

    Entscheidungsbaum: Was geschieht mit einem herrenlosen Grundstück?

    4. Herrenlose Grundstücke finden in allen 16 Bundesländern

    Bevor eine herrenlose Immobilie einen neuen Eigentümer findet, hat zunächst das Bundesland, in dem es liegt, das vorrangige Aneignungsrecht. Jedes Bundesland geht dabei unterschiedlich vor. Genau diese Unterschiede beleuchtet dieser Abschnitt und zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, herrenlose Grundstücke zu finden und zu erwerben.

    Das Finden von herrenlosen Grundstücken erfordert in den meisten Fällen Geduld und eine gezielte Strategie. Neben Immobilienportalen und den Webseiten der Landesliegenschaften liefern auch Grundbuchämter, Kommunen und Makler wertvolle Hinweise. In manchen Fällen kann sogar das Finanzamt weiterhelfen, etwa bei offenen Steuerforderungen. Doch Vorsicht: Wer lediglich ein Grundstück entdeckt, das augenscheinlich verlassen ist, sollte sich genau informieren, bevor er es betritt oder beansprucht. Denn unerlaubtes Betreten kann als Hausfriedensbruch ausgelegt werden.

    Herrenlose Grundstücke Baden-Württemberg

    • Vorgehen: Das Land entscheidet im Einzelfall über die Aneignung einer herrenlosen Immobilie oder eines herrenlosen Grundstücks.1
    • Listen: Keine zentrale Erfassung von herrenlosen Immobilien. Gleichwohl werden die rund 630 jährlichen Neuzugänge herrenloser Objekte statistisch vermerkt.2
    • Suche: Interessierte sollten sich an Grundbuchämter oder Kommunalverwaltungen wenden.
    • Ansprechpartner: Für allgemeine Anfragen steht die Betriebsleitung in Stuttgart zur Verfügung: Vermögen und Bau Baden-Württemberg Betriebsleitung Rotebühlplatz 30 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/6673-3500 Fax: 0711/6673-3700, E-Mail: poststelle@vbv.bwl.de

    Herrenlose Grundstücke Bayern

    • Vorgehen: Das Land verzichtet nicht grundsätzlich auf sein Aneignungsrecht, führt aber keine öffentliche Liste.3
    • Plattform: Aneignungsrechte werden über Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) ausgeschrieben.
    • Suche: Angebote finden sich auf der Internetseite des Staatsbetriebs.
    • Ansprechpartner: Staatsbetrieb Immobilien Freistaat Bayern Lazarettstr. 67, 80636 München, Telefon: (089) 2190-2800, Telefax: (089) 2190-2849, E-Mail: poststelle@immobilien.bayern.de.

    Herrenlose Grundstücke Berlin

    • Vorgehen: Zuständigkeit liegt bei den Bezirken, nicht bei der Senatsverwaltung für Finanzen. 4 Eine zentrale Erfassung der herrenlosen Grundstücke stellt das land Berlin indessen nicht bereit.
    • Suche: Interessierte müssen sich an die jeweiligen Bezirksämter wenden.
    • Ansprechpartner: Eines der zwölf Berliner Bezirksämter.

    Herrenlose Grundstücke Brandenburg

    • Vorgehen: Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) verwaltet herrenlose Immobilien.5
    • Plattform: Angebote werden online innerhalb einer Liste mit allen Grundstücken, bei denen das Land Brandenburg kein Gebrauch von seinem Aneignungsrecht gemacht hat, veröffentlicht.
    • Kontakt: Konkrete Anfragen zum Kauf einer herrenlosen Immobilie können auch postalisch oder per E-Mail an den Brandenburgischen Landesbetrieb unter der Bezeichnung eines konkreten Grundstücks übermittelt werden (E-Mail: info@blb.brandenburg.de, Adresse: Sophie-Alberti-Straße 4-6, 14478 Potsdam).

    Herrenlose Grundstücke Bremen

    • Vorgehen: Das Land Bremen hat das Aneignungsrecht an herrenlosen Grundstücken, führt aber keine zentrale Liste.6
    • Plattform: Keine zentrale Plattform für Verkäufe herrenloser Grundstücke.
    • Suche: Informationen können über das Finanzressort Bremen eingeholt werden. In der Regel erfolgt die Prüfung der Aneignung individuell. Interessierte sollten sich zudem an das zuständige Grundbuchamt oder die Kommunalverwaltung wenden.

    Herrenlose Grundstücke Hamburg

    • Vorgehen: In Hamburg führt die Finanzbehörde keine zentrale Liste herrenloser Grundstücke.
    • Plattform: Keine zentrale Plattform oder öffentliche Ausschreibung.
    • Suche: Interessierte können beim Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung (LGV) Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bestellen oder sich an die Bezirksämter wenden.

    Herrenlose Grundstücke Hessen

    • Vorgehen: Das Aneignungsrecht für herrenlose Grundstücke in Hessen liegt  beim Fiskus des Landes. Zuständig ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH).
    • Plattform: Aneignungsrechte werden öffentlich ausgeboten, ein Verkauf erfolgt meist über ein Höchstgebotsverfahren. Das Land Hessen entscheidet individuell über die Veräußerung.7
    • Suche: Interessierte können sich direkt an den Fachbereich Fiskalerbschaften des LBIH wenden oder auf der Website die aktuell zum Erwerb stehenden Liegenschaften aus Fiskalerbschaften einsehen.

    Herrenlose Grundstücke Mecklenburg-Vorpommern

      • Vorgehen: Das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet individuell über die Aneignung herrenloser Grundstücke. Eine Übernahme erfolgt nur, wenn keine erheblichen Belastungen bestehen, wie hohe Hypotheken oder Grundschulden. Falls das Grundstück nicht für Landesaufgaben benötigt wird, kann das Aneignungsrecht an Dritte abgetreten werden.8
      • Plattform: Angebote für herrenlose Immobilien werden auf der Website der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (SBL-MV) veröffentlicht.
      • Suche: Interessierte können sich an das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern wenden. Zudem gibt es ein spezielles E-Mail-Postfach für Immobilienanfragen (immobilien@fm.mv-regierung.de).

    Herrenlose Grundstücke Niedersachsen

    • Vorgehen: Das Land Niedersachsen eignet sich herrenlose Grundstücke nur in Ausnahmefällen an. In der Regel wird geprüft, ob das Grundstück wirtschaftlich verwertbar ist oder ob Dritte Interesse an einer Übernahme haben. Wenn ein Grundstück für eine andere Person oder Institution von Interesse ist, kann das Land sein Aneignungsrecht entgeltlich abtreten.9
    • Plattform: Die wenigen wirtschaftlich verwertbaren Immobilien werden auf der Website des Niedersächsischen Landesamts für Bau und Liegenschaften (NLB) veröffentlicht.
    • Suche: Interessierte können sich an das NLB wenden oder Informationen bei den örtlichen Grundbuchämtern einholen.

    Herrenlose Grundstücke NRW (Nordrhein-Westfalen)

    • Vorgehen: Das Land Nordrhein-Westfalen eignet sich herrenlose Grundstücke nur dann an, wenn ein unmittelbares Landesinteresse besteht. In den meisten Fällen verzichtet der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) auf die Aneignung, da viele dieser Grundstücke überschuldet oder stark sanierungsbedürftig sind.10
    • Plattform: Eine zentrale Liste oder Plattform für den Verkauf herrenloser Grundstücke existiert nicht.
    • Suche: Kaufinteressierte sollten sich direkt an die zuständigen Grundbuchämter wenden oder regelmäßig die BLB NRW-Website auf Immobilienangebote prüfen.

    Herrenlose Grundstücke Rheinland-Pfalz

    • Vorgehen: In Rheinland-Pfalz verwaltet das Landesamt für Steuern herrenlose Grundstücke. Eine zentrale Liste existiert nicht, da die meisten dieser Grundstücke aufgrund von Lage, Zustand oder bestehenden Belastungen wirtschaftlich unattraktiv sind. Wenn das Land auf sein Aneignungsrecht verzichtet, können Interessierte das Grundstück durch eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt übernehmen.11
    • Plattform: Marktgängige Grundstücke werden gelegentlich auf Kleinanzeigenportalen zum Verkauf angeboten.
    • Suche: Interessierte können sich an das Landesamt für Steuern in Koblenz (Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17, 56073 Koblenz, E-Mail: Poststelle@lfst.fin-rlp.de) wenden oder direkt bei den örtlichen Grundbuchämtern nachfragen.

    Herrenlose Grundstücke Saarland

    • Vorgehen: Im Saarland gibt es keine zentrale Erfassung herrenloser Grundstücke. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport verwaltet landeseigene Immobilien, jedoch nicht explizit herrenlose Grundstücke. Informationen dazu müssen individuell recherchiert werden.12
    • Plattform: Es gibt keine zentrale Plattform für den Verkauf herrenloser Grundstücke.
    • Suche: Interessierte sollten sich an die zuständigen Grundbuchämter wenden oder Informationen über das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport einholen.

    Herrenlose Grundstücke Sachsen

    • Vorgehen: Das Land Sachsen wird über herrenlose Grundstücke informiert, wenn Amtsgerichte einen Eigentumsverzicht ins Grundbuch eintragen. Eine zentrale Liste wird jedoch nicht geführt. Das Sächsische Immobilien- und Baumanagement (SIB) verwaltet und veräußert Grundstücke, für die das Land sein Aneignungsrecht ausübt.13
    • Plattform: Verfügbare Grundstücke werden auf der Website des SIB veröffentlicht.
    • Suche: Interessierte können sich an das Sächsische Immobilien- und Baumanagement (SIB) wenden oder Angebote online prüfen.

    Herrenlose Grundstücke Sachsen-Anhalt

    • Vorgehen: Das Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) verwaltet und verkauft herrenlose Grundstücke. Das Land übt sein Aneignungsrecht individuell aus und prüft, ob eine Verwertung wirtschaftlich sinnvoll ist.14
    • Plattform: Eine Liste mit Aneignungsverzichten und Verkaufsangebote werden regelmäßig auf der Website des BLSA veröffentlicht.
    • Suche: Interessierte können sich direkt an das BLSA wenden oder aktuelle Angebote online einsehen.

    Herrenlose Grundstücke Schleswig-Holstein

    • Vorgehen: Das Land entscheidet im Einzelfall, ob es sich ein herrenloses Grundstück aneignet, es verkauft oder auf das Aneignungsrecht verzichtet.15
    • Plattform: Keine zentrale Liste oder Verkaufsplattform.
    • Suche: Informationen erhalten Interessierte über Grundbuchämter, Kommunalverwaltungen oder das Finanzministerium Schleswig-Holstein. Anfragen sind auch über das Portal ZuFiSH möglich.16

    Herrenlose Grundstücke Thüringen

    • Vorgehen: Thüringen verzichtet grundsätzlich nicht auf das Aneignungsrecht herrenloser Grundstücke. Entweder werden diese für Landeszwecke genutzt oder an Dritte veräußert. Zuständig für die Verwaltung und Verwertung ist das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF).17
    • Plattform: Eine zentrale Liste existiert, wird aber nicht veröffentlicht. Interessierte können gezielt nach bestimmten Grundstücken oder Regionen anfragen.
    • Suche: Kaufinteressierte können sich an das TLF in Erfurt wenden und Informationen über verfügbare Grundstücke erfragen. (Kontakt: annett.werner@tlf.thueringen.de; Adresse: Steigerstraße 24, 99096 Erfurt).

      5. Lohnen sich herrenlose Immobilien?

      Ein herrenloses Grundstück bietet nicht nur Risiken, sondern auch Vorteile – je nach Lage und Zustand.

      a) Der größte Anreiz ist die Möglichkeit, kostengünstig Eigentum zu erwerben, insbesondere wenn der Fiskus auf sein Aneignungsrecht verzichtet. In diesem Fall kann sich eine Privatperson durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt als neuer Eigentümer eintragen lassen.18

      b) Ein weiterer Vorteil liegt in der originären Eigentumsübertragung, wodurch keine klassischen Nachfolgelasten wie Erbschaftsverpflichtungen oder übertragene Schulden entstehen. Rechtlich ist dieser Vorgang einzigartig, da das Grundstück nicht veräußert, sondern aufgegeben und neu angeeignet wird. Damit bleibt es bis zur neuen Eintragung subjektlos, wodurch beispielsweise bestehende Nießbrauchrechte erlöschen.19

      c) Zudem kann ein Erwerb wirtschaftlich interessant sein: In einigen Fällen befinden sich die Grundstücke in strategisch günstiger Lage oder lassen sich durch eine Neunutzung aufwerten. Insbesondere Kommunen oder Investoren profitieren davon, wenn ehemals ungenutzte Flächen wieder aktiv in den Markt zurückgeführt werden.20 Dass der ursprüngliche Eigentümer sein Grundstück aufgibt, bedeutet nicht zwangsläufig, dass es wertlos ist – vielmehr spielen oft steuerliche oder haftungsrechtliche Erwägungen eine Rolle.21

      d) Vor einer Nutzung sollte geprüft werden, ob die Grundstücksgrenze eindeutig festgelegt ist, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Gerade bei herrenlosen Immobilien kann es vorkommen, dass alte Grenzmarkierungen fehlen oder unklar sind. In solchen Fällen kann eine amtliche Vermessung erforderlich werden, um Besitzansprüche präzise abzugrenzen.

      Ganz gleich wie: Für herrenlose Grundstücke ist eine sorgfältige Prüfung von entscheidender Bedeutung. Grundbuchbelastungen wie Grundschulden oder Sicherungshypotheken bleiben bestehen und gehen auf den neuen Eigentümer über. Besonders problematisch ist dabei auch ein versteckter Mangel an dem herrenlosen Grundstück, der oft erst nach dem Erwerb sichtbar werden. Feuchtigkeitsschäden, marode Bausubstanz oder Altlasten im Boden können unerwartete Kosten verursachen und die Nutzung der Immobilie erheblich einschränken. Wer sich jedoch mit diesen Faktoren auskennt, kann aus einem herrenlosen Grundstück eine lohnende Investition machen – vorausgesetzt, Lage und Sanierungsaufwand passen ins Konzept.22

      „Man muss sich die Frage stellen, warum selbst der Fiskus das Gebäude nicht will. Es ist naheliegend, dass solche Immobilien nicht mehr zu Geld zu machen sind.“ sagt Jörg Müller, Finanz- und Immobilienexperte an der TU Chemnitz, gegenüber der Frankfurter Rundschau am 09.09.2024.23

      6. Worauf sollten Sie bei herrenlosen Grundstücken achten?

      ⚠️ Hypotheken, Grundschulden und andere dingliche Rechte bleiben oft bestehen.

      ⚠️ Können hohe finanzielle Verpflichtungen mit sich bringen.

      📌 Unbedingt das Grundbuch einsehen!24

      ⚠️ Viele herrenlose Immobilien sind jahrelang vernachlässigt.

      ⚠️ Sanierungsstau und Altlasten möglich.

      📌 Tipp: Vor dem Kauf unbedingt einen Sachverständigen hinzuziehen!

      ⚠️ Verkehrssicherungspflicht geht sofort auf den neuen Eigentümer über.

      ⚠️ Einsturzgefährdete Gebäude oder Gefahrenquellen müssen schnell gesichert werden.

      📌 Haftungsansprüche können teuer werden und Informationen über den Zustand sind oft unvollständig und ohne Gewähr!

      ⚠️ Gibt Auskunft über Eigentumshistorie und Belastungen

      ⚠️ Bauakte zeigt: Sanierungsauflagen, Denkmalschutz, Nutzungsmöglichkeiten

      📌 Tipp: Kommunale Behörden können weitere wichtige Informationen liefern

      Für Interessenten, die ein Grundstück nutzen möchten, aber unsicher über den endgültigen Erwerb sind, kann auch ein Mietkauf eine Überlegung wert sein. Dieses Modell ermöglicht eine Nutzung mit einer späteren Kaufoption und kann insbesondere bei mangelndem Eigenkapital und strengen Kreditvergaberichtlinien eine Alternative darstellen. 

      7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

      Ein Grundstück wird herrenlos, wenn der Eigentümer durch eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt auf sein Eigentum verzichtet (§ 928 Abs. 1 BGB). Anschließend hat das jeweilige Bundesland das Recht, sich das Grundstück anzueignen oder darauf zu verzichten. Falls das Land darauf verzichtet, kann sich jeder das Grundstück durch eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt aneignen.

      Herrenlose Grundstücke werden nicht zentral erfasst. Einige Bundesländer veröffentlichen jedoch Listen oder bieten über ihre Liegenschaftsverwaltungen Grundstücke zum Verkauf an. Alternativ kann eine Recherche beim Grundbuchamt oder bei Kommunalbehörden Hinweise auf potenziell herrenlose Grundstücke geben.

      Zuständig ist grundsätzlich das Bundesland, in dem das Grundstück liegt. Die Verwaltung erfolgt in der Regel durch die jeweiligen Landesbetriebe für Liegenschaften und Bauen oder die Finanzministerien der Länder. In manchen Fällen haben auch Kommunen ein vorrangiges Interesse und kümmern sich um die Verwertung der Grundstücke..

      In den meisten Fällen übernimmt das jeweilige Bundesland die Verwaltung herrenloser Grundstücke. Falls sich ein Bundesland das Grundstück nicht aneignet, bleibt es herrenlos, bis sich ein Dritter dafür interessiert und es sich durch Aneignung sichert. In bestimmten Fällen können auch Kommunen oder öffentliche Institutionen Interesse anmelden.

      Es gibt mehrere Möglichkeiten, herrenlose Grundstücke ausfindig zu machen:

      • Grundbuchämter und Kommunalverwaltungen: Direkt nach Grundstücken mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen fragen.
      • Liegenschaftsverwaltungen der Länder: Manche Bundesländer veröffentlichen Listen herrenloser Grundstücke.
      • Immobilienportale und Auktionen: Einige Bundesländer versteigern ihre Aneignungsrechte öffentlich.
      • Finanzämter und Nachlassgerichte: Wenn für ein Grundstück keine Steuern mehr gezahlt werden, könnte es herrenlos sein.

      8. Quellenverzeichnis

      1. Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Fiskalerbschaften, abrufbar unter: vermoegenundbau-bw.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      2. Esslinger Zeitung, Ungewolltes Erbe: Das Land erhält jedes Jahr verschuldete Immobilien, abrufbar unter: Esslinger-Zeitung.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      3. Immobilien Freistaat Bayern (IMBY), Immobilienangebote des Freistaats Bayern, abrufbar unter: immobilien.bayern.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      4. Senatsverwaltung für Finanzen, FAQ Liegenschaften – Zuständigkeit für herrenlose Grundstücke in Berlin, abrufbar unter: Berlin.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      5. Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), Herrenlose Grundstücke, abrufbar unter: blb.brandenburg.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      6. Freie Hansestadt Bremen, Umgang mit herrenlosen Grundstücken im Land Bremen, abrufbar unter: service.bremen.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      7. Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Herrenlose Grundstücke, abrufbar unter: lbih.hessen.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      8. Nordkurier, Herrenlose Grundstücke in MV – das steckt dahinter, abrufbar unter: nordkurier.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      9. Niedersächsischer Landtag, Drucksache 17/4902 – Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage zu herrenlosen Grundstücken, S. 1 ff.
      10. Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW), Service für Immobilieninteressenten, abrufbar unter: blb.nrw.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      11. BUS Rheinland-Pfalz, Aneignung von herrenlosen Grundstücken, abrufbar unter: bus.rlp.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      12. Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland, Immobilienangebote, abrufbar unter: saarland.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      13. Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), Aneignungsrechte, abrufbar unter: immobilien.sachsen.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      14. Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA), Grundstücksverkehr, abrufbar unter: blsa.sachsen-anhalt.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      15. Zustellungsvertretung.de, Herrenlose Grundstücke in Schleswig-Holstein, abrufbar unter: zustellungsvertretung.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      16. ZuFiSH Schleswig-Holstein, Aneignung von herrenlosen Grundstücken, abrufbar unter: zufish.schleswig-holstein.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      17. Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF), Aneignungsrechte, abrufbar unter: tlf.thueringen.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      18. MüKoBGB-Ruhwinkel, 2023, § 928 BGB Rn. 10 f.
      19. MüKoBGB-Ruhwinkel, 2023, § 928 BGB Rn. 11.
      20. Bräunig, Saskia, Umgang mit herrenlosen Grundstücken aus Sicht verschiedener Akteure, Diplomarbeit an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, 29.03.2021, S. 52, abrufbar unter: opus.bsz-bw.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      21. Bräunig, Saskia, Umgang mit herrenlosen Grundstücken aus Sicht verschiedener Akteure, Diplomarbeit an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, 29.03.2021, S. 37, abrufbar unter: opus.bsz-bw.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      22. Bräunig, Saskia, Umgang mit herrenlosen Grundstücken aus Sicht verschiedener Akteure, Diplomarbeit an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, 29.03.2021, S. 45, abrufbar unter: opus.bsz-bw.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      23. Frankfurter Rundschau, Viele Immobilien in Ostdeutschland sind umsonst zu haben – Experte warnt, abrufbar unter: fr.de (letzter Zugriff: 02.02.2025).
      24. Vgl. MüKoBGB-Ruhwinkel, 2023, § 928 BGB Rn. 10 f.
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      Jurawelt Redaktion

      Christopher Molter

      Studium:

      • Student der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
      • Schwerpunktbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht
      • Auslandsaufenthalt an der University of Alberta (Kanada)

      Jurawelt:

      • Redakteur & Studentischer Mitarbeiter