Beim Zugewinnausgleich kann der richtige Moment bares Geld wert sein. Maßgeblich ist der sogenannte Stichtag, also der Zeitpunkt, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wird (§ 1384 BGB). Genau an diesem Tag wird das Endvermögen festgestellt – und damit der Wert, der für die Berechnung nach § 1378 BGB entscheidend ist.
Wer diesen Zeitpunkt vorausschauend plant, kann legale Tricks im Zugewinnausgleich geschickt nutzen: Steht etwa der Verkauf einer Immobilie oder ein Börsengewinn bevor, kann es sich lohnen, den Scheidungsantrag vorher einzureichen – denn spätere Wertsteigerungen bleiben dann außen vor.
Umgekehrt: Wenn der andere Ehepartner kurz vor einer Vermögensmehrung steht, ist Abwarten eine zulässige Option.