Wie lange darf man mit 14 raus? Das gilt nach dem Jugendschutzgesetz

Alle Eltern kennen diesen Moment. Erst fragt das Kind, ob es am Wochenende allein mit Freunden ins Kino gehen darf. Wenige Tage später folgt die Einladung zur Geburtstagsfeier der besten Freundin, die erst am Abend endet. Danach kommen weitere Wünsche hinzu. Ein Stadtfest, der erste Abend ohne Eltern oder einfach ein längeres Treffen mit Freunden. Spätestens dann steht zuhause immer dieselbe Frage im Raum.

Wie lange darf man mit 14 raus?

Viele sind überzeugt, dass das Gesetz dafür eine feste Uhrzeit vorgibt. Genau das gehört jedoch zu den häufigsten Irrtümern. Welche Vorgaben das Jugendschutzgesetz tatsächlich enthält, wann § 4 JuSchG eine Rolle spielt und worüber allein die Personensorgeberechtigten entscheiden, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wie lange darf man mit 14 raus

I. Jugendschutzgesetz: Die maßgeblichen Regelungen für 14- Jährige

Wie lange darf man mit 14 raus? Diese Frage beschäftigt viele Familien, sobald Jugendliche erstmals regelmäßig ohne Eltern unterwegs sein möchten.

Die Antwort hierauf fällt jedoch nicht so eindeutig aus wie erhofft. Das Jugendschutzgesetz enthält keine allgemeine Ausgehzeit für Minderjährige. Es legt also nicht fest, bis wann 14 Jährige draußen bleiben dürfen. Vielmehr regelt es nur den Aufenthalt an bestimmten öffentlichen Orten gem. § 4 JuSchG.

Achtung: Die grundlegenden Regelungen des Jugendschutzgesetzes gelten bundesweit. Dennoch können einzelne Bundesländer oder zuständige Behörden im Einzelfall ergänzende Vorgaben treffen oder Ausnahmen zulassen.  Eltern sollten sich deshalb vor besonderen Veranstaltungen oder Ausflügen auch über die örtlichen Regelungen informieren. Das schafft Rechtssicherheit und hilft, Missverständnisse oder Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Vorgaben zu vermeiden.

Gaststätte

Nach § 4 JuSchG dürfen Jugendliche unter 16 Jahren eine Gaststätte ohne Begleitung nur besuchen, wenn sie sich dort zwischen 5 Uhr und 23 Uhr zum Essen oder Trinken aufhalten. Außerhalb dieser Fälle ist die Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person erforderlich.

Ausnahme: Wer sich auf einer Reise befindet oder zwischen 5 Uhr und 23 Uhr lediglich etwas essen oder trinken möchte, darf eine Gaststätte unter den Voraussetzungen des § 4 JuSchG auch ohne Begleitung besuchen.

Kino

Der gemeinsame Kinobesuch gehört oft zu den ersten Unternehmungen ohne Eltern.

Wer sich deshalb fragt, wie lange darf man mit 14 raus mit Freunden, findet auch hierfür Vorgaben im Jugendschutzrecht. Altersgerechte Filme dürfen 14 Jährige grundsätzlich bis 22 Uhr besuchen.

Endet die Vorstellung erst nach 24 Uhr, ist eine Begleitung durch die Eltern oder eine volljährige Aufsichtsperson erforderlich.

Diskothek

Für Diskotheken gelten strengere Regeln. 14 Jährige dürfen Tanzveranstaltungen grundsätzlich nur gemeinsam mit einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen. 

Ausnahme: Gem. § 4 JuschG können Jugendliche an Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe sowie bestimmten Brauchtums- oder Kunstveranstaltungen auch ohne Eltern bis 24 Uhr teilnehmen.

Absolute Verbote

Konsequenzen bei Verstößen

Ebenso wichtig wie die Frage wie lange man mit 14 raus darf, ist die Frage, wo sich Jugendliche überhaupt aufhalten dürfen.

Für bestimmte Orte sieht das Jugendschutzgesetz unabhängig von der Uhrzeit ein Zutrittsverbot vor.

Nachtbars und Nachtclubs
Nach § 4 Abs. 3 JuSchG dürfen sich Jugendliche unter 18 Jahren nicht in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben aufhalten. Das gilt auch dann, wenn die Eltern sie begleiten.

Öffentliche Spielhallen
Der Aufenthalt in öffentlichen Spielhallen oder vergleichbaren Räumen ist für Minderjährige nach § 6 JuSchG verboten. Gleiches gilt für die Teilnahme an Glücksspielen mit Gewinnmöglichkeit.

Jugendgefährdende Orte und Veranstaltungen
Verboten ist außerdem der Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten sowie die Teilnahme an jugendgefährdenden Veranstaltungen oder der Besuch entsprechender Betriebe. Hierzu können beispielsweise Bordelle, Straßenstriche oder Orte gehören, an denen Drogen gehandelt oder konsumiert werden.

Ob ein Ort, eine Veranstaltung oder ein Betrieb als jugendgefährdend einzustufen ist, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Sie kann dabei auch abweichende Alters oder Zeitgrenzen festlegen. 1

Wer gegen die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes verstößt, muss je nach Einzelfall mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Diese können sowohl Betreiber öffentlicher Einrichtungen als auch Sorgeberechtigte oder Jugendliche selbst betreffen.

Bußgelder für Betreiber
Gaststätten, Diskotheken oder Veranstalter müssen die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes einhalten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Verantwortung der Sorgeberechtigten
Auch Eltern bleiben für ihre minderjährigen Kinder verantwortlich und sollten darauf achten, dass die jugendschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Strafmündigkeit ab 14 Jahren
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres sind Jugendliche strafmündig und unterliegen bei Straftaten dem Jugendstrafrecht.

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Gut zu wissen

Viele gehen davon aus, dass Eltern automatisch für alle Schäden ihrer Kinder haften. Juristisch stimmt das jedoch nicht. Wann Eltern tatsächlich einstehen müssen und welche Rolle die Aufsichtspflicht spielt, erfahren Sie im Beitrag Eltern haften für ihre Kinder.

II. Wer ist berechtigt die Personensorge zu übernehmen?

Wie lange man mit 14 raus darf ohne Eltern, hängt häufig davon ab, wer die Aufsicht rechtlich ausübt. Das Jugendschutzrecht unterscheidet zwischen personensorgeberechtigten und erziehungsbeauftragten Personen.

Personensorgeberechtigt sind die Eltern oder eine gesetzliche Vormundschaft.

Daneben kann die Aufsicht auf eine volljährige erziehungsbeauftragte Person übertragen werden. Voraussetzung ist, dass diese mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten tatsächlich Erziehungsaufgaben wahrnimmt und zur Ausübung der Aufsicht geeignet ist. In der Praxis erfolgt die Übertragung regelmäßig durch eine schriftliche Erziehungsbeauftragung.

Nicht jede volljährige Begleitperson erfüllt diese Voraussetzungen. Die Aufsichtsperson muss während des gesamten Aufenthalts tatsächlich in der Lage sein, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.

III. Wie lange darf man mit 14 raus auf Klassenfahrt?

Gerade auf Klassenfahrten stellt sich häufig die Frage, wie lange darf man mit 14 raus, wenn die Eltern nicht dabei sind. Eine allgemeine gesetzliche Ausgehzeit gibt es auch hier nicht.

An die Stelle der Eltern treten während der Klassenfahrt jedoch die Lehrkräfte, die im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht festlegen, wann und unter welchen Voraussetzungen sich Schülerinnen und Schüler außerhalb der Unterkunft aufhalten dürfen.

Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes gelten dabei unverändert weiter. Insbesondere die Regelungen des § 4 JuSchG zum Aufenthalt in Gaststätten oder bei öffentlichen Tanzveranstaltungen sind auch auf Klassenfahrten zu beachten.

Wie lange 14 Jährige den Abend außerhalb der Unterkunft verbringen dürfen, richtet sich deshalb in erster Linie nach den Regeln der betreuenden Lehrkräfte und nicht nach einer allgemein geltenden gesetzlichen Uhrzeit.

Wie lange darf man mit 14 raus

IV. Tipps für Eltern & Jugendliche

Mit dem ersten Ausgang mit 14 beginnt für viele Familien ein neuer Alltag. Klare Absprachen und gegenseitiges Vertrauen sind entscheidend.  Die Eltern sollten wissen, wohin ihr Kind geht, mit wem es unterwegs ist und wann es zurückkehrt. Gleichzeitig sollten Jugendliche jederzeit das Gefühl haben, sich bei Unsicherheiten oder Problemen auf die Unterstützung ihrer Eltern verlassen zu können.

Gemeinsame Regeln statt einseitiger Verbote
Feste Rückkehrzeiten sollten gemeinsam besprochen werden. Wer erklärt, warum bestimmte Grenzen gelten, schafft Verständnis und vermeidet viele Konflikte.

Interesse zeigen statt kontrollieren
Gerade wenn es um die Frage geht, wie lange darf man mit 14 raus mit Freunden, sollten Eltern wissen, wohin ihr Kind geht, mit wem es unterwegs ist und wie es im Notfall erreichbar bleibt.

Für den Notfall erreichbar bleiben
Ein geladenes Handy und eine kurze Nachricht bei Planänderungen geben beiden Seiten Sicherheit, ohne die Selbstständigkeit unnötig einzuschränken.

Freiheiten schrittweise erweitern
Wer Absprachen zuverlässig einhält, kann nach und nach mehr Verantwortung übernehmen. Vertrauen entwickelt sich im Alltag und wächst mit jeder eingehaltenen Vereinbarung.

Auch schwierige Themen ansprechen
Alkohol, Drogen oder Gruppendruck gehören zu den Risiken, mit denen Jugendliche erstmals konfrontiert werden können. Offene Gespräche bereiten auf solche Situationen besser vor als bloße Verbote.

Rechtliche Folgen nicht unterschätzen
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres sind Jugendliche strafmündig und unterliegen dem Jugendstrafrecht. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können zudem auch für Sorgeberechtigte rechtliche Konsequenzen haben.

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V. FAQ zum Thema “Wie lange darf man mit 14 raus?”

Eine gesetzliche Uhrzeit gibt es nicht. Treffen sich 14-Jährige mit Freunden im privaten Bereich oder an öffentlichen Orten ohne besondere jugendschutzrechtliche Beschränkungen, entscheiden die Eltern, wie lange der Aufenthalt dauern darf. Anders ist es bei Gaststätten, Diskotheken oder vergleichbaren Veranstaltungen. Dort gelten die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Eine allgemeine gesetzliche Rückkehrzeit existiert nicht. Soweit in der Praxis Uhrzeiten genannt werden, beruhen diese regelmäßig auf elterlichen Absprachen oder auf den besonderen Zutrittsregelungen des Jugendschutzgesetzes für einzelne öffentliche Einrichtungen, nicht jedoch auf einer allgemeinen gesetzlichen Ausgangssperre.

Auch für 13-Jährige sieht das Jugendschutzgesetz keine allgemeine Ausgehzeit vor. Maßgeblich bleiben grundsätzlich die Entscheidungen der Personensorgeberechtigten. Lediglich für bestimmte öffentliche Orte gelten die besonderen Vorschriften der §§ 4 bis 6 JuSchG.

Grundsätzlich nein. Nach § 4 JuSchG dürfen 14-Jährige öffentliche Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Ausnahmen gelten lediglich für Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe sowie bestimmte Brauchtums- oder Kunstveranstaltungen. Dort ist ein Aufenthalt für Jugendliche unter 16 Jahren auch ohne Begleitung bis 24 Uhr zulässig.

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Ja. Mit 14 Jahren dürfen Jugendliche grundsätzlich ein Konzert besuchen. Da Kinder im Sinne des Jugendschutzes nur Personen unter 14 Jahren sind, gilt die Begleitungspflicht für 14-Jährige nicht allein wegen des Konzertbesuchs. Handelt es sich allerdings um eine öffentliche Tanzveranstaltung, finden die besonderen Regelungen des § 4 JuSchG Anwendung. Im Übrigen entscheiden die Personensorgeberechtigten darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen der Konzertbesuch erfolgen darf.

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  1. Liesching, § 4, BeckOK Jugendschutzrecht, 5. Edition, Stand: 01.06.2025, beck-online.de
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Greta Schmid

Jurawelt Redaktion

Greta Schmid
  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin
1 Kommentar
  • Antworten
    Juli 24, 2026, 3:24 p.m.

    Wirklich gut dass das hier mal übersichtlich zusammengestellt wurde. Ich finde das echt wahnsinnig unübersichtlich was man so darf und was nicht.

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