Wie lange darf man mit 16 raus? Rechtliche Einordnung nach dem JuSchG

Der 16. Geburtstag ist vorbei, die Kerzen sind ausgeblasen, das Handy vibriert: „Kommst du heute noch mit?“ Zum ersten Mal steht nicht mehr automatisch eine Uhrzeit im Raum, zu der Schluss sein muss. Der Heimweg wirkt länger, die Stadt ein Stück offener.

Und irgendwann stellt sich die Frage, die fast jeder Elternteil kennt: Wie lange darf man mit 16 raus?

Am Küchentisch wird diskutiert. Die genannte Uhrzeit sei zu kurz, heißt es. Vor zwei Jahren habe die ältere Schwester an Wochenenden länger bleiben dürfen. Damals habe es doch auch funktioniert. Die Eltern hören zu, erinnern sich anders, rechnen mit dem nächsten Morgen und bleiben vorsichtig. Was wie eine Kleinigkeit klingt, wird schnell zu einer Grundsatzfrage darüber, was sich mit sechzehn wirklich geändert hat.

Der folgende Beitrag greift genau diese Situation auf und zeigt, welche rechtlichen Maßstäbe dabei tatsächlich gelten, wo Eltern frei entscheiden dürfen und an welchen Stellen das Jugendschutzrecht klare Grenzen setzt.

Wie lange darf man mit 16 raus

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Auch für 15-Jährige gibt es keine feste gesetzliche Ausgangszeit. Entscheidend sind elterliche Absprachen und die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes für bestimmte Orte. Welche Regeln wirklich gelten, erklärt unser Beitrag zum Thema “Wie lange darf man mit 15 raus?“.

I. Jugendschutzgesetz: Die maßgeblichen Regelungen für 16- Jährige

Auf die Frage „Wie lange darf man mit 16 raus?“ hat das Jugendschutzgesetz keine pauschale Antwort. Der Gesetzgeber hat keine ausdrückliche allgemeine zeitliche Begrenzung festgelegt, die das Unterwegssein im öffentlichen Raum für Jugendliche im Alter von 16 Jahren begrenzt.

Eine rechtliche Bedeutung bekommt die Uhrzeit erst dann, wenn bestimmte öffentliche Orte betreten werden. In einigen Fällen setzt das Jugendschutzgesetz bewusst ortsbezogene Grenzen um Kinder und Jugendliche vor konkreten Gefahren zu schützen, ohne das allgemeine Recht auf Aufenthalt im öffentlichen Raum pauschal einzuschränken.

Gaststätte

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr ohne Begleitung in Gaststätten aufhalten. Nach 24 Uhr ist der Aufenthalt nur zulässig, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person anwesend ist, die volljährig ist und die Aufsicht tatsächlich wahrnimmt.

Diskothek

Für Diskotheken und öffentliche Tanzveranstaltungen gilt dieselbe zeitliche Grenze: bis 24 Uhr ohne Begleitung. Ein längerer Aufenthalt ist nur erlaubt, wenn eine volljährige erziehungsbeauftragte Begleitperson anwesend ist. Ohne Begleitung muss der Betrieb um Mitternacht verlassen werden.

Kino

Bei öffentlichen Filmveranstaltungen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren allein bis 24 Uhr im Kino bleiben. Maßgeblich ist, dass die Vorstellung zu diesem Zeitpunkt endet.

Absolute Verbote

Unabhängig von Uhrzeit oder Begleitung bestehen für Jugendliche unter 18 Jahren bestimmte absolute Verbote:

  • der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Betrieben (§ 4 III Jugendschutzgesetz
  • die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen sowie die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 6 Jugendschutzgesetz)
  • die Teilnahme an jugendgefährdenden Veranstaltungen oder der Aufenthalt in entsprechenden Betrieben
  • der Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten

Ob eine Veranstaltung oder ein Betrieb als jugendgefährdend einzustufen ist, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Sie kann auch abweichende Alters- oder Zeitgrenzen anordnen. 1

Als jugendgefährdende Orte, Veranstaltungen oder Betriebe gelten öffentliche Bereiche, von denen eine Gefahr für die Gesundheit, das Verhalten oder die Lebensführung von Kindern und Jugendlichen ausgehen kann. Ob eine solche Gefährdung vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde, etwa das Ordnungsamt oder das Jugendamt, stets im Einzelfall. Ist eine Gefährdung nicht anders abwendbar, dürfen die Behörden einschreiten. Sie können Jugendliche zum Verlassen des Ortes anhalten, sie den Erziehungsberechtigten übergeben oder dem Jugendamt zuführen. 2

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II. Wie lange darf man mit 16 raus um auf Konzerte zu gehen?

Für Konzerte gelten im Jugendschutz andere Maßstäbe als für Diskotheken oder Tanzveranstaltungen. Pop- und Musikkonzerte zählen zur künstlerischen Betätigung und werden jugendschutzrechtlich nicht als Tanzveranstaltungen eingeordnet. Entsprechend greifen hier eigene Alters- und Begleitregelungen.

Grundsätzlich ist der Konzertbesuch ab einem Alter von 6 Jahren zulässig. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren ist der Besuch jedoch ausschließlich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erlaubt. Kinder sind im Sinne des Jugendschutzes Personen unter 14 Jahren.

Als personensorgeberechtigt gelten die Elternteile oder eine gesetzliche Vormundschaft. Eine erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person sein, sofern sie im Einverständnis mit den Sorgeberechtigten Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt und zur Ausübung der Aufsicht geeignet ist. Die Übertragung dieser Aufsicht erfolgt regelmäßig über eine schriftliche Erziehungsbeauftragung. Begleitpersonen müssen während des gesamten Aufenthalts in der Lage sein, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. 3

Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gilt eine andere Regelung. Sie dürfen Konzerte bis 24 Uhr ohne Begleitung besuchen. Eine erziehungsbeauftragte Person ist in diesem Altersbereich grundsätzlich nicht erforderlich. Maßgeblich ist, dass es sich um ein Konzert und nicht um eine Tanzveranstaltung handelt. In Einzelfällen können jedoch behördliche Anordnungen abweichende Regelungen vorsehen, etwa aus Gründen des Jugendschutzes oder der Gefahrenabwehr.

Unabhängig vom Alter ist bei Konzertbesuchen ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Schülerausweise oder vergleichbare Dokumente genügen nicht. Diese Pflicht gilt sowohl für minderjährige Besucher:innen als auch für Begleitpersonen.

Wie lange darf man mit 16 raus

III. Wie lange darf man mit 16 raus um auf Festivals zu gehen?

Jugendliche ab 16 Jahren können grundsätzlich Festivals besuchen. Der Besuch ist jedoch weder uneingeschränkt noch unabhängig von den jeweiligen Veranstaltungsbedingungen zulässig. Maßgeblich sind die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sowie die Einlassregeln des jeweiligen Veranstalters.

Regelmäßig dürfen sich Jugendliche ab 16 Jahren bis 24 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person auf dem Festivalgelände aufhalten. Ab 0 Uhr ist ein weiterer Aufenthalt nur zulässig, wenn sie durchgehend begleitet werden. Voraussetzung ist eine volljährige erziehungsbeauftragte Person sowie eine entsprechende Erziehungsbeauftragung. Ohne Begleitung muss das Festivalgelände nach Mitternacht verlassen werden.

Für Kinder unter 16 Jahren besteht kein generelles Zutrittsrecht. Ob eine Teilnahme möglich ist, hängt allein von den Vorgaben des Veranstalters ab. Selbst wenn der Zutritt erlaubt wird, gelten uneingeschränkt die Schutzvorgaben des Jugendschutzgesetzes, insbesondere die Pflicht zur Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person.

Unabhängig vom Alter besteht kein allgemeiner Anspruch auf Zutritt. Veranstalter dürfen im Rahmen ihres Hausrechts auch Jugendliche unter 18 Jahren vollständig vom Festival ausschließen, etwa aus Gründen der Sicherheit oder Organisation. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Mindestvorgaben eingehalten werden.

IV. Ausgang und Aufsicht auf Klassenfahrten

Wie lange darf man mit 16 raus

Bei Klassenfahrten richtet sich die Frage, wie lange Jugendliche abends unterwegs sein dürfen, nicht allein nach dem Jugendschutzgesetz. Entscheidend sind vielmehr die Regelungen der jeweiligen Schule sowie die Vorgaben der Erziehungsberechtigten. Schulen legen häufig verbindliche Ausgangszeiten oder Treffpunkte fest, die für alle Teilnehmenden gelten.

Lehrkräfte und Begleitpersonen tragen während der Klassenfahrt die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler. Aus diesem Grund wird der abendliche Aufenthalt außerhalb der Unterkunft oft eingeschränkt oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. In vielen Fällen bevorzugen Schulen gemeinsame Abendaktivitäten oder begleiten die Gruppe, insbesondere wenn der Zielort für die Jugendlichen ungewohnt ist.

Ob ein selbstständiger Ausgang gestattet wird, hängt daher von den schulischen Vorgaben und der elterlichen Zustimmung ab. Diese Regelungen dienen dazu, die Aufsichtspflicht sicherzustellen und Risiken während der Klassenfahrt zu vermeiden.

V. FAQ zum Thema “Wie lange darf man mit 16 raus?”

In diesem FAQ erhalten Sie einen kurzen und übersichtlichen Überblick zu den wichtigsten Fragen rund um den Ausgang mit 16 Jahren. Die Antworten fassen typische Situationen zusammen, die im Alltag immer wieder auftreten.

Wie lange darf man mit 16 raus? Eine pauschale Uhrzeit für den allgemeinen Aufenthalt draußen gibt es nicht. Das Jugendschutzgesetz regelt keine generelle Ausgangssperre. Maßgeblich ist vielmehr, wo sich Jugendliche aufhalten. 16-Jährige dürfen bis 24 Uhr ohne Begleitung in Gaststätten, Bars, Diskotheken und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen bleiben. Danach müssen sie den Betrieb verlassen oder von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Wie lange 16-Jährige draußen bleiben dürfen, hängt damit vom Ort und von den elterlichen Absprachen ab.

Beim Ausgang mit 16 gilt für Diskotheken und öffentliche Tanzveranstaltungen eine klare Grenze. Bis 24 Uhr ist der Aufenthalt ohne Begleitung erlaubt. Ab 0 Uhr dürfen sich 16-Jährige dort nur noch aufhalten, wenn eine erziehungsberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person anwesend ist. Ohne Begleitung müssen sie die Veranstaltung verlassen. Diese Regelung beantwortet die häufige Frage, bis wie viel Uhr man mit 16 raus darf, zumindest für Disco-Besuche eindeutig.

Eine feste Uhrzeit, wann man mit 16 zu Hause sein muss, schreibt das Gesetz nicht vor. Entscheidend ist, wie lange ein 16-Jähriger draußen bleiben darf und welche Orte besucht werden. Außerhalb von Gaststätten oder Diskotheken liegt die Entscheidung grundsätzlich bei den Eltern. Sie legen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht fest, bis wann man mit 16 raus darf, abhängig von Situation und Umfeld.

Elterliche Zustimmung kann die Aufenthaltsdauer verlängern, aber nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Bei Gaststätten oder Diskotheken ist ein längerer Aufenthalt nach 24 Uhr nur möglich, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person tatsächlich anwesend ist. Eine bloße Erlaubnis ohne Begleitung reicht nicht aus. Das zeigt, dass das Jugendschutzgesetz zwar Spielräume lässt, diese aber an klare Bedingungen knüpft.

Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht nicht automatisch, wenn Jugendliche spät draußen sind. Eine Pflichtverletzung liegt erst dann vor, wenn bei einer konkreten Gefahrensituation nicht die erforderliche Sorgfalt angewendet wird. Maßgeblich sind dabei Alter, Reife, Umgebung und Situation des Kindes. Ob es um die Frage geht, wie lange dürfen 16-Jährige draußen bleiben, wie lange darf man mit 15 raus oder wie lange dürfen Kinder draußen bleiben, hängt die Intensität der Aufsicht immer vom Einzelfall ab.

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  1. Liesching, § 4, BeckOK Jugendschutzrecht, 5. Edition, Stand: 01.06.2025, beck-online.de
  2. Liesching, Erbs/Kohlhaas § 8 Rn. 1-5 Strafrechtliche Nebengesetze. Werkstand 259 EL Oktober 2025, beck-online.de
  3. Liesching, § 1 JuSchG Erbs/Kohlhaas  Strafrechtliche Nebengesetze, Werkstand 259. EL Oktober 2025, beck-online.de
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Greta Schmid

Jurawelt Redaktion

Greta Schmid
  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin
2 Kommentare
  • Antworten
    Januar 8, 2026, 7:45 a.m.

    Danke für die klare Darstellung der Regelungen für 16-Jährige.

  • Antworten
    Januar 13, 2026, 5:53 p.m.

    Hä bei uns aufm Dorf gibt’s 16er Disco da geh ich auch ohne Begleitung hin, brauch ich da eigl n muttizettel für oder wie

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