Worum geht’s? Normalfall: Wer ausschlägt, verliert Rechte am Nachlass und den Pflichtteil.
Ausnahmen: § 2306 Abs. 1 BGB (beschränkte/beschwerte Erbeinsetzung) und § 1371 BGB (Ehegatte in Zugewinngemeinschaft).
Pflichtteil – was heißt „schuldrechtlicher Anspruch“?
Der
Pflichtteil ist
kein Anspruch auf Dinge (kein „dinglicher“ Zugriff auf die Uhr, das Haus oder das Depot),
sondern ein
Geldanspruch gegen die Erben – juristisch: ein
schuldrechtlicher Anspruch.
Laienhaft: Sie bekommen
Geld in bestimmter Höhe, nicht den gesetzlichen Anteil am Nachlass (bspw.: „den Schrank“). Sie müssen den Anspruch zunächst
geltend machen. Wenn die Erben gerade nicht liquide sind oder sich querstellen, müssen Sie gegebenenfalls mahnen, klagen und vollstrecken.
Fall 1 – § 2306 Abs. 1 BGB (beschränkt/beschwert eingesetzt)
Sie sind im Testament als Erbe eingesetzt, aber z. B. mit Nacherbe, Teilungsanordnung, Auflagen oder Testamentsvollstreckung „beschwert“.
Option: Erbschaft ausschlagen und Pflichtteil verlangen.
Beispielzahlen:
Nachlass (bereinigter Wert): 400.000 €
Plichtteilsquote (aus Ihrer Stellung abgeleitet): 25 % (Beispielquote; Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils)
Rechnung: Pflichtteil = 400.000 € × 0,25 = 100.000 € (Geldanspruch gegen die Erben).
Vergleich: Erbquote 30 % mit strengen Auflagen vs. Pflichtteil 100.000 € ohne Beschränkungen. Häufig ist der Pflichtteil wirtschaftlich klarer.
Fall 2 – § 1371 BGB (Ehegatte in Zugewinngemeinschaft)
Ehegatte kann die Erbschaft ausschlagen, den Zugewinnausgleich verlangen und zusätzlich den Pflichtteil.
Der Pflichtteil beträgt stets die Hälfte des gesetzlichen Erbteils des Ehegatten. Der Zugewinnausgleich ist eine separate Geldforderung.
Beispielzahlen:
Nachlass (bereinigt): 600.000 €
Zugewinnausgleich (berechnet): 60.000 €
Gesetzlicher Erbteil des Ehegatten (Beispiel): 1/2 → Pflichtteil = 1/4
Rechnung: Pflichtteil = 600.000 € × 0,25 = 150.000 €
Summe bei Ausschlagung: Zugewinnausgleich 60.000 € + Pflichtteil 150.000 € = 210.000 € (Geldansprüche)
Gegenprobe: Annahme der Erbschaft (1/2) = 300.000 €, aber mit Erben-Pflichten/Haftungsfragen. Die vorteilhafte Variante hängt von Belastungen, Liquidität und Zielen ab.
Praxis-Tipp: Pflichtteil und Zugewinnausgleich sind einzufordern (Fristen, Auskunft, Bewertung).
Ohne aktive Geltendmachung passiert nichts. Bei Streit: Auskunftsansprüche und Wertermittlung nutzen.