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Fachanwalt: Was sind seine Aufgaben?

Unterschied Rechtsanwalt – Fachanwalt:

Jeder, der die Erste und Zweite Juristische Prüfung (Staatsexamen) erfolgreich abgeschlossen hat, kann einen Antrag zur Zulassung als Rechtsanwalt bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer stellen, vorausgesetzt, er erfüllt die Mindestanforderungen des Rechtsanwaltszulassungsverfahrens.

Demgegenüber ist der Weg zur Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung deutlich anspruchsvoller. Der Bewerber muss spezielle theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem gewünschten Rechtsgebiet nachweisen. Zu diesen Nachweisen gehören ein erfolgreicher Abschluss eines Fachanwaltslehrgangs und das Führen einer Fallliste. Die Einreichung dieser Nachweise geschieht in Form eines Antrags bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Innerhalb dieser Kammer existieren spezielle Fachausschüsse, besetzt mit Rechtsanwälten, die über die Anträge entscheiden.

Die Anforderungen für die Anerkennung als Fachanwalt sind hoch. Es werden Kenntnisse und Fertigkeiten vorausgesetzt, die weit über das hinausgehen, was im Rahmen der allgemeinen juristischen Ausbildung und der praktischen Berufserfahrung erworben wird.

Voraussetzungen für den Titel Fachanwalt:

Ein Rechtsanwalt, der die Fachanwaltsbezeichnung anstrebt, muss mehrere Kriterien erfüllen:

  • Der Rechtsanwalt muss mindestens drei Jahre lang vor Antragstellung als solcher zugelassen sein, und das innerhalb der letzten sechs Jahre.
  • Weiterhin muss er im Rahmen der Fachanwaltsausbildung besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in dem gewünschten Rechtsgebiet erwerben und nachweisen.
  • Dies erfolgt in erster Linie durch den Fachanwaltslehrgang und eine entsprechende Fallliste.

Fachanwaltsausbildung im Detail:

  • Fachanwaltslehrgang: Der Fachanwaltslehrgang ist zentraler Bestandteil der Fachanwaltsausbildung. Er vermittelt den Kandidaten die besonderen theoretischen Kenntnisse, die sie für ihre spezialisierte Arbeit benötigen. Dieser Kurs umfasst mindestens 120 Stunden und schließt mit drei Leistungskontrollen ab, die normalerweise als fünfstündige Klausuren konzipiert sind.
  • Fallliste: Um ihre praktischen Erfahrungen nachzuweisen, müssen angehende Fachanwälte eine Liste von Fällen vorlegen, die sie in ihrem gewählten Fachgebiet bearbeitet haben. Abhängig vom spezifischen Rechtsgebiet variieren die Anforderungen: Während im Vergaberecht 40 Fälle nachgewiesen werden müssen, sind es im Verkehrsrecht bis zu 160 Fälle. Ein gewisser Anteil dieser Fälle muss bis zum gerichtlichen Verfahren fortgeschritten sein, wobei die genauen Zahlen je nach Rechtsgebiet variieren.
  • Fachgespräch: Das Fachgespräch ähnelt einer mündlichen Prüfung und konzentriert sich auf die theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen des Bewerbers. In bestimmten Fällen, insbesondere wenn der Fachanwaltsausschuss dies für angemessen hält, kann darauf verzichtet werden. In der Praxis und aufgrund relevanter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) spielt dieses Fachgespräch nur eine untergeordnete Rolle.

Fortbildungspflicht:

Die ständige Weiterbildung ist für alle Rechtsanwälte, einschließlich Fachanwälte, obligatorisch. Für Fachanwälte beginnt diese Pflicht bereits im Jahr des Beginns des Fachanwaltskurses. Jährlich müssen mindestens 15 Seminarstunden absolviert werden, wobei bis zu 5 dieser Stunden im Selbststudium erbracht werden können, sofern im Anschluss eine Lernerfolgskontrolle stattfindet. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Fortbildungspflicht durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften zu erfüllen.

Liste der Fachanwaltschaften:

Derzeit gibt es 24 verschiedene Fachanwaltschaften, die sich von Agrarrecht über Arbeitsrecht bis hin zum Verwaltungsrecht erstrecken. Jedes dieser Rechtsgebiete hat eigene Voraussetzungen und spezifische Fachanforderungen, die in den jeweiligen Abschnitten der Fachanwaltsordnung (FAO) festgelegt sind.

Vorteile:

  • Expertise: Ein Fachanwalt wird oft als Experte in einem bestimmten Rechtsgebiet angesehen. Diese Spezialisierung ermöglicht es, Mandanten auf höchstem Niveau zu beraten und zu vertreten.
  • Wettbewerbsvorteil: Die Bezeichnung “Fachanwalt” kann in einem hart umkämpften Markt einen deutlichen Wettbewerbsvorteil bieten. Mandanten neigen dazu, sich an Fachanwälte zu wenden, wenn sie einen spezialisierten Rat in einem bestimmten Rechtsgebiet benötigen.
  • Ständige Weiterbildung: Fachanwälte sind zur ständigen Weiterbildung verpflichtet, was sicherstellt, dass sie immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung in ihrem Fachgebiet sind.

Herausforderungen:

  • Aufwand: Der Weg zum Fachanwalt ist zeitaufwändig und erfordert ein hohes Maß an Engagement, sowohl in Bezug auf die Vorbereitung auf die Prüfungen als auch auf die ständige Weiterbildung.
  • Kosten: Die Fachanwaltsausbildung kann teuer sein. Dies beinhaltet sowohl die Kursgebühren als auch die Gebühren für Prüfungen und mögliche Wiederholungsprüfungen.
  • Enger Fokus: Während die Spezialisierung Vorteile hat, bedeutet sie auch, dass der Anwalt in einem engeren Bereich tätig ist. Dies kann zu einer begrenzten Mandantenbasis führen, insbesondere in kleineren Gemeinden.

Schlussbetrachtung:

Die Fachanwaltschaft bietet Anwälten die Möglichkeit, ihre Expertise in einem bestimmten Rechtsgebiet zu vertiefen und sich in einem wettbewerbsintensiven Umfeld abzuheben. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass sie sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich bringt. Für diejenigen, die sich für einen spezialisierten Bereich des Rechts leidenschaftlich interessieren und bereit sind, die damit verbundenen Anforderungen zu erfüllen, kann der Weg zum Fachanwalt sehr lohnend sein. Es bleibt ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Rechtssystems und trägt dazu bei, dass Mandanten qualitativ hochwertige Rechtsberatung erhalten.

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