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Fachgerichte: Rechtliche Definition

In Deutschland umfasst der Begriff “Fachgerichte” sämtliche Gerichte, die außerhalb der Verfassungsgerichtsbarkeit tätig sind. Diese Spezialisierung ermöglicht eine fokussierte und tiefgreifende Rechtsprechung in verschiedenen Bereichen des deutschen Rechts. Welche genau als Fachgerichte gelten, ist im Grundgesetz unter Artikel 95 festgelegt. Hierzu zählen:

Arbeitsgerichtsbarkeit

Hier werden alle Rechtsstreitigkeiten rund um das Arbeitsrecht behandelt. Dies umfasst u.a. Kündigungen, Lohnstreitigkeiten oder Arbeitsvertragsinterpretationen.

Finanzgerichtsbarkeit

Diese Gerichte beschäftigen sich mit steuerrechtlichen Fragen und Angelegenheiten. Hier werden beispielsweise Streitigkeiten zwischen Steuerzahlern und dem Finanzamt geklärt.

Ordentliche Gerichtsbarkeit

Sie umfasst den Großteil der allgemeinen Zivil- und Strafrechtsfälle und bildet somit das Kernstück der deutschen Gerichtslandschaft.

Sozialgerichtsbarkeit

Hierunter fallen Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Sozialversicherung, Bürgergeld, Rentenrecht und anderen sozialrechtlichen Themen.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Diese Gerichte bearbeiten Klagen gegen staatliche Verwaltungsentscheidungen, wie zum Beispiel Baugenehmigungen oder Asylverfahren.

Die Europäische Union hat ebenfalls den Begriff der Fachgerichte in ihre Rechtsstruktur integriert. Aktuell existiert in der EU ein solches spezialisiertes Fachgericht: das Gericht für den öffentlichen Dienst in der Europäischen Union. Die Einrichtung dieses Gerichts diente insbesondere der Entlastung der beiden primären EU-Gerichte: dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Gericht der Europäischen Union. Das Fachgericht wurde ins Leben gerufen, um bestimmte Sachgebiete oder Klagen zu spezifischen Kategorien gemäß Art. 257 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu bearbeiten.

Fachgerichte, sowohl in Deutschland als auch in der EU, bieten somit eine spezialisierte Instanz für bestimmte rechtliche Fragestellungen und sorgen so für eine effiziente und sachkundige Rechtspflege.

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