Der Begriff Fahrerflucht beschreibt das unerlaubte Entfernen eines Unfallbeteiligten vom Unfallort. Es handelt sich nicht einfach um das Verlassen des Unfallorts, sondern insbesondere darum, dass der Unfallbeteiligte dies tut, ohne den anderen Beteiligten die Möglichkeit zur Aufnahme der Personalien gegeben zu haben oder zuvor nicht eine angemessene Zeit am Unfallort gewartet zu haben.
Kann das unerlaubte Entfernen vom Unfallort mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Der Gesetzgeber hat diese Regelung eingeführt, um sicherzustellen, dass die Schadensersatzpflichten des Verursachers wahrgenommen werden können.
Es ist wichtig zu betonen, dass auch diejenigen, die sich erlaubterweise vom Unfallort entfernen, sich der Fahrerflucht schuldig machen können, wenn sie die Personalienfeststellung nicht unverzüglich ermöglichen. In solchen Fällen sollte der Unfallbeteiligte umgehend die nächstgelegene Polizeidienststelle informieren, die eigene Wohnanschrift, den Aufenthaltsort und den Standort des Fahrzeugs angeben. Zudem ist es ratsam, der Polizei das Fahrzeug für eine angemessene Zeit zur Verfügung zu stellen.
Interessanterweise gibt es eine Ausnahme von der Regelung. Wenn sich der Verursacher und der Geschädigte am Unfallort einvernehmlich über den entstandenen Schaden einigen, besteht weder eine Fahrerflucht noch eine Wartepflicht.
Es gibt jedoch eine gewisse Flexibilität im Umgang mit Fahrerflucht. Bei geringen Sachschäden, die einen Wert von etwa 1300 Euro nicht überschreiten und die außerhalb des fließenden Verkehrs verursacht wurden, kann das Gericht von einer Bestrafung absehen oder diese deutlich milder ausfallen lassen, wenn der Fahrerflüchtige sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall meldet.
Fahrerflucht ist ein schwerwiegendes Delikt im deutschen Straßenverkehrsrecht, das nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Bei einem Unfall sollte stets Ruhe bewahrt, die erforderlichen Maßnahmen ergriffen und der Vorfall korrekt gemeldet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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