Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Kredite aufzunehmen und Schulden zu machen, ist in der heutigen Zeit nicht unüblich. Schwierig wird dieses Thema, wenn der Schuldner nicht mehr dazu in der Lage ist, die Schulden zu begleichen. Die Gründe hierfür können sehr unterschiedlich sein. Denn inzwischen sind Dinge wie ein sicheres Arbeitsverhältnis oder stabile Rücklagen keine Normalität mehr.

Ist ein Mensch an dem Punkt angelangt, dass er seine Schulden nicht mehr selbst tragen kann, qualifiziert er sich unter gewissen Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren. Dabei handelt es sich um eine Option, um nach dem Ablauf einer festgesetzten Zeit wieder schuldenfrei zu sein. Eingeführt wurde dieses Verfahren im Jahr 1999, wobei sich seit damals einiges verändert hat.

So gibt es insgesamt drei unterschiedliche Formen des Insolvenzverfahrens. Dazu kommt, dass Privatpersonen inzwischen nicht mehr maximal sechs Jahre im Verfahren stecken, sondern unter gewissen Voraussetzungen bereits nach drei Jahren schuldenfrei sein können. Nachfolgend soll alles Wichtige rund um das Insolvenzverfahren zusammengefasst werden.

 

 

Was passiert beim Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren umfasst einen mehrjährigen Prozess, bei dem es darum geht, dass ein Schuldner nach dessen Abschluss schuldenfrei ist. Er kann somit einen finanziellen Neubeginn starten, ohne dass ihm besagte Altlasten zum Verhängnis werden.

Unterschieden wird nach:

Art des Insolvenzverfahrens Beschreibung
Verbraucherinsolvenzverfahren Ein Verfahren für private Personen, die überschuldet sind und ihre Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen können. Ziel ist die Restschuldbefreiung.
Regelinsolvenzverfahren Ein Verfahren für Unternehmen und Selbstständige, um die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu bewältigen und eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten.
Nachlassinsolvenzverfahren Ein Verfahren zur Abwicklung von Nachlässen, wenn der Erblasser überschuldet war oder der Nachlass zur Befriedigung der Nachlassgläubiger nicht ausreicht.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich an alle Privatpersonen, während das Regelinsolvenzverfahren eine Option für Unternehmen darstellt, um schuldenfrei zu werden. Hinterlässt ein Verstorbener hingegen Schulden, kommt der Sonderfall des Nachlassinsolvenzverfahrens zum Tragen. Dieses ermöglicht den Erben, die Schulden des Verstorbenen zu begleichen.

 

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren in der Regel?

Seit der Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2020 beträgt die Wohlverhaltensphase für Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, generell drei Jahre. Das gilt unabhängig von der Höhe der Schulden oder der Verfahrenskosten.

Die Wohlverhaltensperiode beträgt drei Jahre, sofern sich der Schuldner „redlich“ verhält und den Obliegenheiten nachkommt. Es ist nicht mehr erforderlich, dass ein bestimmter Prozentsatz der Schulden beglichen werden muss oder dass sich Schuldner an den Verfahrenskosten beteiligen, um zu einer Restschuldbefreiung zu gelangen.

Nach der Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2020 wird die Restschuldbefreiung nach drei Jahren gewährt, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Für wiederholte Insolvenzverfahren nach dem 30. September 2020 beträgt die Wohlverhaltensperiode fünf Jahre.

Für Verfahren, die vor dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, gelten die alten Bestimmungen mit einer maximalen Dauer von sechs Jahren. Für Verfahren ab dem 1. Oktober 2020 beträgt die Dauer maximal drei Jahre.

 

Wie genau läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Für Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, gilt eine allgemeine Wohlverhaltensperiode von drei Jahren. Danach ist eine Restschuldbefreiung möglich, wenn der Schuldner seine Obliegenheiten erfüllt hat.

Um ein Insolvenzverfahren einzuleiten, müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Zu den zulässigen Gründen gehört entweder eine Überschuldung des Schuldners, dessen Zahlungsunfähigkeit oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit.

Bei der Prüfung der Insolvenzmasse wird außerdem geprüft, ob diese ausreicht, um das Verfahren überhaupt decken zu können. Je nachdem, ob es sich um ein Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren handelt, kann hierbei bereits festgestellt werden, ob eine Stundung der Kosten möglich ist. In diesem Fall wäre auch bei einer geringen Menge an Schulden eine Restschuldbefreiung möglich.

Wird bei der regulären Prüfung festgestellt, dass die Bedingungen für ein Insolvenzverfahren gegeben sind, wird anschließend das Verfahren eröffnet. Der erste Schritt besteht darin, einen geeigneten Insolvenzverwalter zu finden. Danach folgt schließlich die Bekanntmachung, bei welcher sowohl Schuldner als auch Gläubiger eine Benachrichtigung erhalten.

Ist das Verfahren erst einmal beschlossen, übernimmt der Insolvenzverwalter die komplette Insolvenzmasse. Er wartet außerdem darauf, dass die Gläubiger ihm eine genaue Aufstellung der fälligen Schulden zusenden. Im Anschluss entscheidet er, wie der Erlös aus der Insolvenzmasse an die jeweiligen Gläubiger verteilt wird. In der Regel erhält jeder einen gewissen Vermögensanteil, abhängig davon, an welcher Stelle in der Liste der Gläubigen er steht.

Wichtig ist, dass hierbei Schuldner und Insolvenzverwalter offen zusammenarbeiten.

Der Schuldner steht immer in der Pflicht, sein Einkommen und sämtliches Vermögen offenzulegen, um einen Teil der Schulden innerhalb der Wohlverhaltensphase abzuzahlen. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt wird, ist am Ende dieser Phase auch eine Restschuldbefreiung möglich.

 

Was gibt es für Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten werden in der Regel vom Schuldner getragen und vom Erlös der Insolvenzmasse getilgt. Neben den Verfahrenskosten kommt außerdem die Vergütung des Insolvenzverwalters hinzu, womit sich die Höhe dieser Kosten auf rund 2.000 Euro belaufen. Ist es dem Schuldner nicht möglich, die Kosten mithilfe des Erlöses aus der Insolvenzmasse zu zahlen, gibt es zwei Möglichkeiten.

Entweder wird im Anschluss der Eröffnungsantrag abgewiesen oder es kommt zu einer Stundung. Der Grund hierfür ist einfach: Ist nicht einmal das Kapital vorhanden, um die besagten 2.000 Euro zu zahlen, ist auch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit gegeben, die Schulden bei den Gläubigern zu tilgen.

 

Abschließendes zur Restschuldbefreiung – Gibt es Schulden, die nicht verfallen?

Auch nach Ablauf des Insolvenzverfahrens gibt es unter Umständen Forderungen, die bestehen bleiben und die der Schuldner stets zahlen muss, ganz gleich wie gut er seine Wohlverhaltensphase absolviert hat. Mit dazu gehören:

  • Schulden die aus einer Steuerhinterziehung stammen
  • Geldstrafen und Bußgelder, die noch ausstehen
  • Unterhaltsschulden, die pflichtwidrig sind
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