Victim Blaming: Wenn das Opfer plötzlich zum Täter gemacht wird

Eine Gewalttat oder ein sexueller Übergriff bringt Betroffene ohnehin in eine Ausnahmesituation. Doch manchmal kommt etwas hinzu, womit kaum jemand rechnet: Plötzlich müssen sie sich selbst erklären.

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Aus dem Menschen, dem etwas angetan wurde, wird in der Diskussion jemand, der sich rechtfertigen soll. Der Täter tritt in den Hintergrund. Das Opfer gerät unter Druck und steht vor einer besonders schwierigen Situation: Es muss nicht nur mit dem Geschehenen umgehen, sondern sich zugleich gegen den Eindruck verteidigen, selbst dafür verantwortlich zu sein.

Das nennt man Victim Blaming.

Victim Blaming
Victim Blaming verschiebt die Verantwortung vom Täter auf das Opfer und kann Betroffene zusätzlich unter erheblichen Rechtfertigungsdruck setzen.

Die sogenannte Täter Opfer Umkehr kann Betroffene einschüchtern und dazu führen, dass sie an der eigenen Wahrnehmung zweifeln oder aus Scham schweigen. Besonders schwer wiegt das, wenn sie deshalb davor zurückschrecken, Hilfe zu suchen oder Anzeige zu erstatten.

Doch wo endet eine verletzende Schuldzuweisung und wo beginnt rechtlich relevantes Verhalten? Victim Blaming für sich genommen entspricht keinem Straftatbestand in Deutschland. Werden Betroffene jedoch beleidigt oder durch entsprechende Behauptungen in ihrem Ruf geschädigt, können strafrechtliche Grenzen überschritten sein.

Für Betroffene ist deshalb entscheidend zu wissen, wie sie sich gegen Victim Blaming wehren können und welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen.

Dieser Beitrag erklärt, wann Schuldzuweisungen strafrechtlich relevant werden können und welche Schritte Betroffene unternehmen können um sich zu schützen.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Beim Victim Blaming verschiebt sich die Verantwortung: Das Opfer muss sich plötzlich für das erklären, was ihm widerfahren ist.
  • Diese Täter-Opfer-Umkehr kann Betroffene zusätzlich belasten und sie sogar davon abhalten, Hilfe zu suchen oder Anzeige zu erstatten.
  • Victim Blaming ist kein eigener Straftatbestand. Die konkrete Äußerung kann jedoch strafbar sein.
  • In Betracht kommen insbesondere Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB).
  • Betroffene sollten Aussagen und Vorfälle möglichst dokumentieren. Bei strafrechtlich relevanten Äußerungen kommt eine Anzeige bei der Polizei in Betracht.

I. Was ist “Victim Blaming” ?

Victim Blaming bedeutet wörtlich, das Opfer zu beschuldigen.

„Victim“ heißt übersetzt Opfer, Blaming steht für Beschuldigung oder Schuldzuweisung. Im Deutschen wird vor allem von Täter-Opfer-Umkehr, Schuldumkehr oder Opferbeschuldigung gesprochen.

Auch der Begriff Victim Shaming wird verwendet.

Kriminologisch beschreibt die Täter-Opfer-Umkehr eine Situation, in der das Opfer einer Straftat als Täter oder Mittäter dargestellt oder behandelt wird.

Victim Blaming gilt zugleich als Form der sekundären Viktimisierung. Zur Belastung durch die ursprüngliche Tat tritt damit eine weitere hinzu: Das Opfer wird mit Zweifeln an seiner Glaubwürdigkeit oder mit einer vermeintlichen eigenen Verantwortung für das Geschehen konfrontiert.

Psychische Folgen für Betroffene

Wiederholtes Victim Blaming kann dazu führen, dass Betroffene die zugeschriebene Schuld zunehmend selbst übernehmen. Sie beginnen, das eigene Verhalten zu hinterfragen und an ihrer Wahrnehmung zu zweifeln. Scham und Schuldgefühle können die Folgen der ursprünglichen Tat zusätzlich verstärken.

Diese Täter Opfer Umkehr Psychologie kann auch dazu führen, dass Betroffene schweigen, keine Hilfe suchen oder aus Angst vor weiteren Schuldzuweisungen von einer Anzeige absehen.

II. Ist Victim Blaming strafbar?

Victim Blaming ist kein eigenständiger Straftatbestand. Strafbar kann aber die konkrete Äußerung sein, mit der dem Opfer eine Schuld zugeschrieben oder dessen Ruf angegriffen wird.

Dabei kommen insbesondere folgende Tatbestände in Betracht:

§ 186 StGB – Üble Nachrede:
Werden gegenüber anderen Personen rufschädigende Behauptungen über das Opfer verbreitet, kann § 186 StGB einschlägig sein. Beim Victim Blaming kann das etwa relevant werden, wenn dem Opfer ein Verhalten zugeschrieben wird, das es für die Tat mitverantwortlich erscheinen lässt.

§ 185 StGB – Beleidigung:
Eine Beleidigung kommt in Betracht, wenn sich das Victim Blaming in einer ehrverletzenden Äußerung gegenüber dem Betroffenen äußert.

§ 187 StGB – Verleumdung:
§ 187 StGB kann einschlägig sein, wenn entsprechende rufschädigende Behauptungen wider besseres Wissen verbreitet werden. Auch hier kann die Täter-Opfer-Umkehr darin bestehen, das eigentliche Opfer gegenüber Dritten als verantwortlich darzustellen.

Ob Victim Blaming diese strafrechtliche Grenze überschreitet, hängt damit von der konkreten Aussage und den Umständen des Einzelfalls ab.

III. Wie können sich Betroffene wehren?

Victim Blaming bringt Betroffene häufig in eine schwierige Lage: Sie müssen sich gegen Vorwürfe verteidigen, obwohl ihnen selbst Unrecht widerfahren ist. Umso wichtiger ist es, Schuldzuweisungen nicht nur zurückzuweisen, sondern den Vorgang möglichst nachvollziehbar festzuhalten.

1. Aussagen und Vorfälle dokumentieren

Wer wiederholt mit einer Täter-Opfer-Umkehr konfrontiert wird, sollte festhalten, was passiert ist. Dazu können schriftliche Aufzeichnungen, Aussagen des Täters oder Fotos von Verletzungen gehören. Eine solche Dokumentation kann später wichtig werden, wenn der Sachverhalt Gegenstand eines rechtlichen Verfahrens wird.

2. Die Schuldumkehr nicht übernehmen

Gerade wiederholtes Victim Blaming kann dazu führen, dass Betroffene beginnen, die Vorwürfe selbst zu glauben. Deshalb kann es helfen, die Täter-Opfer-Umkehr bewusst als solche zu erkennen und anzusprechen. Das gilt besonders, wenn mit Aussagen wie „Du hast mich provoziert“ versucht wird, die Verantwortung für das eigene Verhalten auf das Opfer zu verlagern. 

3. Unterstützung von außen einbeziehen

Betroffene müssen mit der Situation nicht allein bleiben. Neben Freunden und Familie können professionelle Beratungsstellen unterstützen. Gerade bei häuslicher oder sexueller Gewalt kann externe Hilfe auch dabei helfen, die Situation außerhalb der vom Täter vorgegebenen Darstellung einzuordnen. 

4. Bei strafbaren Äußerungen Anzeige erstatten

Überschreiten die Schuldzuweisungen die strafrechtliche Grenze, können sich Betroffene an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. Die zuvor gesammelte Dokumentation kann dabei helfen, konkrete Äußerungen und Vorfälle nachvollziehbar darzustellen.

Entscheidend ist damit vor allem, “Victim Blaming” nicht als bloße Begleiterscheinung hinzunehmen. Wer Vorfälle dokumentiert, Unterstützung einbezieht und bei strafrechtlich relevanten Äußerungen rechtliche Schritte prüft, schafft eine Grundlage, um sich gegen die Schuldumkehr zu wehren.

IV. Victim Blaming oder Gaslighting – wo liegt der Unterschied?

Die Begriffe werden häufig miteinander verbunden, meinen aber nicht dasselbe. Der entscheidende Unterschied liegt im Angriffspunkt.

Beim Victim Blaming geht es um die Verantwortung für ein Geschehen. Beim Gaslighting steht dagegen die Wahrnehmung des Betroffenen im Mittelpunkt. Aussagen, Erinnerungen oder Gefühle werden so infrage gestellt, dass die betroffene Person ihrer eigenen Einschätzung nicht mehr traut.

Beides kann gleichzeitig auftreten. Wer einem Opfer beispielsweise nicht nur die Verantwortung zuschiebt, sondern zugleich bestreitet, dass sich ein Vorfall so ereignet hat, verbindet Schuldumkehr mit dem Infragestellen der Wahrnehmung.

Kurz gesagt: Victim Blaming betrifft die Frage „Wer trägt die Schuld?“ & Gaslighting die Frage „Kann ich meiner eigenen Wahrnehmung trauen?“

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Greta Schmid

Jurawelt Redaktion

Greta Schmid
  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin
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