Wann wird aus einer falschen Erklärung eine strafbare Manipulation? Der Beitrag zeigt, worauf es bei echten und unechten Urkunden ankommt.
UrkundenfälschungWer an eine Urkunde denkt, verbindet damit meist Verträge, Zeugnisse oder Ausweise. Tatsächlich reicht der strafrechtliche Urkundenbegriff jedoch deutlich weiter.
Das zeigen insbesondere die Zusammengesetzte Urkunde Beispiele aus der Praxis: Auch Preisschilder, Kfz-Kennzeichen oder Ausweise mit Lichtbild können eine erhebliche Beweisfunktion im Rechtsverkehr erfüllen.
Entscheidend ist dabei nicht der einzelne Gegenstand für sich, sondern seine feste Verbindung mit einem Bezugsobjekt, wodurch erst eine rechtlich relevante Beweiseinheit entsteht. Gerade im Rahmen der Urkundenfälschung nach § 267 StGB kommt dieser Urkundenart deshalb erhebliche praktische Bedeutung zu.
Ein vertauschtes Preisschild oder ein manipuliertes Kennzeichen sind häufig weit mehr als bloße Tricksereien, sie können den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
