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Ein Arbeitszeugnis spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewerbung und den Karrieremöglichkeiten eines Individuums. Ein solches Zeugnis spiegelt nicht nur die beruflichen Fähigkeiten und Leistungen einer Person wider, sondern ist auch ein Beweis für die Glaubwürdigkeit und Integrität des Arbeitnehmers. Doch was passiert, wenn dieses Dokument gefälscht wird?
Ein gefälschtes Arbeitszeugnis ist ein Dokument, das zwar wie ein rechtmäßig ausgestelltes Zeugnis aussieht, jedoch in Wirklichkeit verändert wurde, um die beruflichen Qualifikationen und Leistungen einer Person fälschlicherweise in einem positiveren Licht darzustellen. Dies kann beispielsweise durch das Überzeichnen der während der Beschäftigung erbrachten Leistungen, Fälschen der Unterschrift des Arbeitgebers oder durch unwahre Angaben zum beruflichen Werdegang geschehen.
Das deutsche Strafrecht hat klare Vorgaben zur Strafbarkeit der Fälschung von Arbeitszeugnissen:
Das Strafgesetzbuch sieht in § 267 StGB vor, dass das Herstellen einer unechten Urkunde, die Verfälschung einer echten Urkunde oder der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde mit der Absicht, jemanden zu täuschen, strafbar ist. Wer also ein Arbeitszeugnis verfälscht oder ein gefälschtes Zeugnis verwendet, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belangt werden. In schwerwiegenden Fällen, wenn beispielsweise durch die Fälschung ein besonders hoher Schaden entsteht, kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen.
Ein weiterer relevanter Paragraph ist § 271 StGB. Dieser bezieht sich auf die falsche Verdächtigung. Das bedeutet, dass jemand einen anderen einer rechtswidrigen Tat beschuldigt, um ein offizielles Vorgehen gegen diesen zu bewirken. Auch hier drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Der § 263 StGB definiert den Betrug. Wenn jemand durch Vortäuschung falscher Tatsachen einen anderen täuscht, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, kann dies als Betrug gewertet werden. Im Kontext der Arbeitszeugnisse könnte dies beispielsweise der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer durch die Vorlage eines gefälschten Zeugnisses eine Stelle erhält, für die er eigentlich nicht qualifiziert wäre. Auch hier kann die Strafe eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren betragen, wobei besonders schwere Fälle zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren führen können.
Die Vorlage eines gefälschten Arbeitszeugnisses ist kein Kavaliersdelikt und kann gravierende arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In erster Linie kann dies einen Vertrauensbruch darstellen, der eine außerordentliche, fristlose Kündigung nach § 626 BGB rechtfertigt. Zudem kann auch eine ordentliche Kündigung nach § 622 BGB erfolgen. Darüber hinaus könnten Arbeitgeber, die sich durch das gefälschte Zeugnis getäuscht fühlen, Schadensersatzforderungen geltend machen, besonders wenn sie finanzielle Einbußen oder andere Schäden aufgrund der Anstellung des betreffenden Arbeitnehmers erleiden. Schlimmstenfalls kann es sogar zum Verlust des Arbeitsplatzes kommen.
Nicht nur Arbeitnehmer können Konsequenzen spüren. Ein Arbeitgeber, der wissentlich ein gefälschtes Zeugnis ausstellt, begibt sich ebenfalls auf rechtlich dünnes Eis. Dies kann zu Abmahnungen führen oder sogar zu Schadensersatzforderungen seitens anderer Arbeitgeber, die durch das gefälschte Zeugnis getäuscht wurden. Zudem besteht eine mögliche Haftung gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber des Arbeitnehmers.
Wenn der Verdacht besteht, dass ein Arbeitszeugnis gefälscht wurde, gibt es verschiedene Wege, wie rechtlich dagegen vorgegangen werden kann. So kann beispielsweise die Anfechtung des Zeugnisses nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung erfolgen. Eine Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG könnte ebenfalls in Erwägung gezogen werden. Des Weiteren können auch Ansprüche auf Schadensersatz oder Unterlassung erhoben werden.
Stellen Sie sich einen Arbeitnehmer vor, der in seinem Arbeitszeugnis die während seiner Anstellung erbrachten Leistungen und Fähigkeiten überzeichnet darstellt. Er bekommt auf Grundlage dieses Zeugnisses eine Position in einem neuen Unternehmen. Nach einiger Zeit stellt der neue Arbeitgeber jedoch fest, dass die im Zeugnis aufgeführten Qualifikationen nicht der Realität entsprechen. Der Arbeitnehmer wird daraufhin fristlos entlassen. Jetzt könnte auch der vorherige Arbeitgeber, der das Zeugnis ausgestellt hat, rechtliche Probleme bekommen, weil er ein irreführendes Zeugnis ausgestellt hat.
Dies bezieht sich auf jegliche Manipulation eines Arbeitszeugnisses, sei es durch das Hinzufügen oder Entfernen von Informationen, Fälschen von Unterschriften oder die unwahre Darstellung der eigenen Position oder Leistungen im Unternehmen.
Die Fälschung eines Arbeitszeugnisses wird als Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB betrachtet. Dies kann sowohl straf- als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Strafmaß kann je nach Schwere des Falls variieren. Nach § 267 StGB können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden. In besonders schweren Fällen kann diese Strafe sogar auf bis zu zehn Jahre anwachsen.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Fälschung von Arbeitszeugnissen ernste rechtliche Konsequenzen mit sich bringt, die weit über die unmittelbare Strafe hinausgehen können. Es ist stets ratsam, die Wahrheit anzugeben und auf ehrliche Mittel zurückzugreifen, um beruflichen Erfolg zu erzielen.
Bitte unbedingt folgenden Haftungsausschluss bzgl. des Rechtslexikons beachten.