Täuschungen in digitalen Prüfungen können hochschulrechtlich gravierende Folgen haben. Wann eine Online-Prüfung zur Exmatrikulation führen kann.
Der Betrug ist ein Vermögensdelikt des deutschen Strafrechts und in § 263 StGB geregelt. Er erfasst Verhaltensweisen, bei denen jemand durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum hervorruft oder aufrechterhält und dadurch eine Vermögensverfügung veranlasst, die zu einem Vermögensschaden führt. Zweck des Tatbestands ist der Schutz des Vermögens vor täuschungsbedingten Schädigungen.
Kennzeichnend für den Betrug ist seine Einordnung als Selbstschädigungsdelikt. Der Vermögensschaden wird nicht unmittelbar durch den Täter herbeigeführt, sondern durch die irrtumsbedingte Vermögensverfügung des Getäuschten selbst.
Darin liegt zugleich die wesentliche Abgrenzung zu Delikten wie dem Diebstahl gemäß § 242 StGB, bei denen der Täter den Vermögensverlust ohne eine entsprechende Verfügung des Geschädigten bewirkt.



