Inhaltsverzeichnis
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Was ist Hehlerware im rechtlichen Sinne?
Hehlerware bezeichnet Gegenstände, die durch rechtswidrige Zueignungsdelikte wie Diebstahl oder Unterschlagung erlangt wurden. Sie werden genutzt, verkauft oder weitergegeben, um sich oder anderen einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Käufer solcher Waren erwerben kein Eigentum und tragen das Risiko rechtlicher Konsequenzen.1
Ein gestohlenes Fahrrad, ein High-End-Smartphone zum Spottpreis auf dem Flohmarkt oder Markenbekleidung, die online fast verschenkt wird – was auf den ersten Blick nach einem wahren Glücksgriff aussieht, kann sich schnell als rechtliches Minenfeld entpuppen. Hinter solchen verlockenden Angeboten verbirgt sich nämlich nicht selten Hehlerware – Gegenstände, die durch Diebstahl, Unterschlagung oder andere Straftaten ihren Besitzer gewechselt haben. Doch was genau fällt unter diesen Begriff? Welche Konsequenzen drohen Käufern, und wie lässt sich der Erwerb von Hehlerware vermeiden?
Abbildung: Eine Frau steckt Ware in ihre Handtasche – ein möglicher Ursprung von Hehlerware?
Bei Hehlerware handelt sich um Gegenstände, die durch rechtswidrige Taten wie Diebstahl (§ 242 StGB) oder Unterschlagung (§ 246 StGB) in die Hände eines Täters gelangt sind. Anschließend werden diese Dinge – seien es Elektronikgeräte, Schmuck oder auch Fahrräder – verkauft, getauscht oder genutzt, um sich oder Dritten einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Die juristische Verankerung findet sich im Straftatbestand der Hehlerei (§ 259 StGB). Diese Norm regelt nicht nur das gezielte An- oder Weiterverkaufen solcher Gegenstände, sondern auch andere Handlungen, die darauf abzielen, die Rückführung des Gutes an den rechtmäßigen Eigentümer zu verhindern. Ob der Erwerb, der Weiterverkauf oder die einfache Nutzung – entscheidend ist, dass die Person, die mit der Hehlerware agiert, von der rechtswidrigen Herkunft Kenntnis hat oder dies billigend in Kauf nimmt.
§ 259 Hehlerei
Wie wird eine scheinbar harmlose Ware plötzlich zur Hehlerware? Und was macht einen Menschen, der sie weiterveräußert, zum Hehler? Dieser Abschnitt zeigt, wie eng die Vermögensdelikte miteinander verknüpft sind und welche Mechanismen dazu führen, dass gestohlene Ware in den Wirtschaftskreislauf gelangt.
Eine Hehlerware wird durch eine rechtswidrige Vortat (§ 11 Absatz 1 Nr. 5 StGB) erlangt, wie zum Beispiel:
Wichtig: Die Sache muss durch diese Tat in eine rechtswidrige Vermögenslage überführt worden sein, damit sie überhaupt als Grundlage für Hehlerei dienen kann.
Die rechtswidrig erlangte Ware wechselt in die Hände eines Hehlers.
Der Hehler führt bestimmte Handlungen durch, die sodann den Straftatbestand der Hehlerei erfüllen.
Diese Handlungen zeigen, wie der Hehler die Ware systematisch in den Wirtschaftskreislauf bringt.
Neben den direkten Strafen für die Täter können auch weitere Maßnahmen greifen:
Die Vorstellung von Hehlerei beschränkt sich oft auf ein gestohlenes Fahrrad, das heimlich auf einem Flohmarkt verkauft wird. Doch ein Fall, der 2008 vor dem Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27. August 2008 – 2 StR 329/08), verhandelt wurde, zeigt, welche Konsequenzen sich für alle Beteiligten an einer Hehlerware ergeben können.
Ein Angeklagter baute ein regelrechtes Geschäftsmodell auf: Über einen längeren Zeitraum erwarb er in insgesamt 34 Fällen hochwertiges Küchenequipment – darunter Messerblöcke, Topfsets und andere Waren. Diese stammten aus dem Lager einer Firma, wo sie von einem Mittäter entwendet worden waren. Der Angeklagte wusste genau um die illegale Herkunft der Ware, ließ sich davon aber nicht abschrecken. Stattdessen nutzte er den eBay-Privatverkauf, um die gestohlenen Artikel zu attraktiven Preisen zu verkaufen.
Die Käufer, angelockt durch die vermeintlichen Schnäppchen, ahnten meist nichts von der Herkunft der Ware. Doch der niedrige Preis und der Vertrieb über ein anonymes Online-Auktionshaus hätten sie stutzig machen können – oder sogar müssen.
Das Landgericht Bad Kreuznach verurteilte den Angeklagten zunächst wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dabei erkannte das Gericht, dass die Käufer kein Eigentum an der Ware erwerben konnten (§ 935 BGB), da diese aus einer rechtswidrigen Tat stammte.
Der Fall ging jedoch in Revision. Der BGH stellte klar, dass neben der Hehlerei auch ein (versuchter) Betrug in Tatmehrheit vorlag, da der Angeklagte die Käufer bewusst über die Herkunft der Ware täuschte.5 Dies begründete eine zusätzliche Straftat, die nicht in der Hehlerei „aufgehen“ konnte. Grund hierfür ist bereits schon, dass die beiden Delikte eine andere Schutzrichtung aufweisen. Der Betrug in dem gegenständlichen Fall richtete sich direkt gegen die Käufer und verursachte einen Schaden, der über den Diebstahl hinausging.
Dieses Urteil verdeutlicht, wie wichtig es ist, bei vermeintlichen Schnäppchen Vorsicht walten zu lassen. Insofern lässt sich hieraus die folgende Lehre ziehen: „An gestohlenen Sachen kann kein Eigentum erworben werden“ – ein Grundsatz, der Käufer und Verkäufer gleichermaßen betrifft.
Hehlerware ist oft schwer zu erkennen, doch mit einigen grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das Risiko minimieren. Von der Überprüfung der Herkunft bis zur Wachsamkeit bei verdächtigen Angeboten – die folgenden Tipps helfen, rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Und falls doch ein solcher Kauf passiert: Schnelles Handeln kann den Schaden begrenzen.
Bestehen Sie unbedingt auf eine Quittung, Kaufbelege, Rechnungen oder Garantien. Fehlende Nachweise sind oft ein Warnsignal.
Wenn der Preis zu niedrig erscheint, könnte die Ware gestohlen sein. Ein echtes Schnäppchen ist selten ein rechtlich einwandfreier Kauf.
Kaufen Sie bevorzugt bei seriösen Plattformen oder Anbietern, die über transparente Allgemeine Geschäftsbedingungen und positive Bewertungen verfügen.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Zeitdruck und schnelles Handeln sind oft Taktiken unseriöser Verkäufer.
Fehlendes Zubehör, beschädigte Verpackungen oder entfernte Seriennummern können ebenso auf Hehlerware hinweisen.
Wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt, lassen Sie die Finger davon. Ein ungutes Gefühl hat oft recht und begründet nicht selten die eigene Fahrlässigkeit.
Setzen Sie die Polizei oder zuständige Behörden über den Kauf in Kenntnis, um Ihren guten Glauben nachzuweisen.
Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten, um rechtliche Konsequenzen zu klären und mögliche Ansprüche geltend zu machen.
Bewahren Sie unbedingt Rechnungen, Nachrichtenverläufe und Belege auf, um Ihren Kauf nachvollziehbar zu machen.
Hehlerware umfasst Gegenstände, die durch rechtswidrige Taten wie Diebstahl oder Unterschlagung erlangt wurden. Diese Ware wird weiterverkauft, getauscht oder genutzt, um einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil zu erzielen.
Hehlerei ist die Straftat, bei der gestohlene oder unrechtmäßig erlangte Ware genutzt, verkauft oder anderweitig verwertet wird, um einen Vermögensvorteil zu erzielen. Dabei muss der Hehler wissen oder billigend in Kauf nehmen, dass die Ware aus einer rechtswidrigen Tat stammt.
Typische Indizien sind fehlende Kaufnachweise wie Rechnungen, auffällig niedrige Preise, fehlendes Zubehör oder Verpackungen sowie ein Verkauf unter Zeitdruck. Solche Warnsignale sollten Käufer skeptisch machen.
Der Handel mit Hehlerware ist strafbar und wird gemäß § 259 StGB verfolgt. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, insbesondere bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Hehlerei (§ 260 StGB).
Nein, gestohlene oder unterschlagene Sachen können nicht gutgläubig erworben werden, da sie als “abhandengekommen” gelten (§ 935 BGB). Der ursprüngliche Eigentümer bleibt rechtmäßiger Eigentümer und kann die Herausgabe der Sache verlangen.
Diebstahl (§ 242 StGB) beschreibt die rechtswidrige Wegnahme einer Sache, während Hehlerei (§ 259 StGB) das Verschaffen, Weiterverkaufen oder Unterstützen bei der Verwertung von Diebesgut betrifft. Der Hehler kommt also erst ins Spiel, nachdem ein Diebstahl begangen wurde.
Wenn ein Käufer unwissentlich Hehlerware erwirbt, ist er in der Regel strafrechtlich nicht verantwortlich, da kein Vorsatz vorliegen wird. Allerdings bleibt er zivilrechtlich betroffen: An gestohlenen Sachen kann gemäß § 935 BGB kein Eigentum erworben werden, und der ursprüngliche Eigentümer kann die Herausgabe fordern.
Der Verkauf von Hehlerware erfüllt den Tatbestand der Hehlerei und kann gemäß § 259 StGB strafrechtlich verfolgt werden. Die Konsequenzen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere der Tat.
Dieses Sprichwort weist darauf hin, dass Hehler und Dieb gleichermaßen zur Strafbarkeit beitragen. Der Hehler ermöglicht dem Dieb, aus seiner Tat finanziellen Nutzen zu ziehen, und wird daher strafrechtlich fast genauso behandelt wie der ursprüngliche Täter.
Bitte unbedingt folgenden Haftungsausschluss bzgl. des Rechtslexikons beachten.