Noch einen Schritt weiter geht § 260 Absatz 1 Nr. 2 StGB, der die bandenmäßige Hehlerei behandelt. Hier schließen sich mehrere Personen zusammen, um Diebesgut nicht nur einmalig, sondern wiederholt und systematisch weiterzuveräußern. Die kriminelle Organisation der Tätergruppe ist dabei der entscheidende Unterschied.
4. Zusätzliche Maßnahmen: Einziehung und Wertersatz
Neben den direkten Strafen für die Täter können auch weitere Maßnahmen greifen:
- Die Einziehung der Hehlerware (§ 74 StGB) verhindert, dass die Ware erneut in Umlauf gerät.
- Der Verfall von Wertersatz (§ 73a StGB) sorgt dafür, dass der Täter keine wirtschaftlichen Vorteile aus seinem Verbrechen zieht.
III. Diebesgut als Hehlerware – Ein Beispiel aus dem Alltag
Die Realität von Hehlerware spielt sich oft im Kleinen ab – auf Flohmärkten, beim eBay-Privatverkauf oder bei spontanen Deals auf der Straße. Das Beispiel eines gestohlenen Fahrrads illustriert die Problematik auf anschauliche Weise:
Ein Fahrrad, das zuvor aus einem Schuppen entwendet wurde, landet auf einem belebten Flohmarkt. Der Verkäufer bietet es zu einem Preis weit unterhalb des Marktwerts an, hat jedoch keine Originalpapiere oder Kaufbelege dabei. Die Szene scheint auf den ersten Blick harmlos, doch rechtlich ist sie unter Umständen hochbrisant.
Die Rolle des Käufers: Ein Käufer, der bei diesem Angebot zuschlägt, macht sich möglicherweise strafbar. Entscheidend ist, ob er wusste – oder zumindest hätte wissen müssen –, dass es sich um Diebesgut Hehlerware handelt. Indizien wie ein auffällig niedriger Preis oder das Fehlen von Nachweisen für die Herkunft des Fahrrads können dabei ausreichen, um den Vorsatz zu begründen.
Die Folgen: Kein Eigentumserwerb, kein Ersatz: Stellt sich später heraus, dass das Fahrrad tatsächlich gestohlen war, muss es an den ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden. Der rechtliche Grundsatz „an gestohlenen Sachen erwirbt man kein Eigentum“ gemäß §§ 935, 936 BGB schützt die Rechte des Bestohlenen. Für den Käufer bedeutet das jedoch oft einen finanziellen Verlust:
- Kein Anspruch auf Entschädigung: Der Kaufpreis, den er gezahlt hat, bleibt in den meisten Fällen verloren.
- Zivilrechtliche Ansprüche: Der Käufer könnte versuchen, den Verkäufer zu verklagen, doch bei anonymen Verkäufen – etwa auf Flohmärkten – ist das meist aussichtslos.
IV. Hehlerware kaufen: Strafbarkeit und Folgen
Ist das Kaufen von Hehlerware strafbar? Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wer ohne Vorsatz gestohlene Ware erwirbt, macht sich nicht strafbar. Entscheidend ist jedoch auch, ob eine rechtswidrige Hehlerei für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen wurde.
V. Hehlerware erkennen – Worauf sollte man achten?
Im Alltag ist es gleichwohl nicht immer leicht, Diebesgut als Hehlerware zu identifizieren. Doch es gibt typische Indizien:
- Unglaubwürdige Herkunft: Der Verkäufer hat keine Belege, wie Rechnung oder Kaufvertrag.
- Auffällig niedrige Preise: Besonders bei Online-Plattformen oder Flohmärkten ein Warnsignal.
- Fehlende Originalverpackung: Oft fehlen Zubehör, Garantien oder Seriennummern.
- Eile beim Verkauf: Verkäufer drängen auf schnelle Entscheidungen, um keine Fragen zu provozieren.
VI. Fazit: Wie schützt man sich vor Hehlerware?
Der Handel mit Hehlerware ist oft raffiniert getarnt – sei es durch dubiose Online-Angebote oder verlockend günstige Schnäppchen auf Flohmärkten. Doch wer achtsam bleibt und einige Grundregeln beachtet, kann das Risiko minimieren, unwissentlich gestohlene Ware zu erwerben. Hier einige Tipps:
1. Setzen Sie auf seriöse Händler
Vertrauen ist der Schlüssel: Bevorzugen Sie etablierte Händler oder Plattformen mit guten Bewertungen. Seriöse Anbieter legen Wert auf Transparenz und können die Herkunft ihrer Waren zweifelsfrei nachweisen.
2. Fragen Sie nach der Herkunft
Bestehen Sie darauf, Originalrechnungen oder Kaufbelege einzusehen. Fehlen diese oder sind sie unplausibel, sollten die Alarmglocken schrillen. Seriöse Verkäufer haben nichts zu verbergen.
3. Meiden Sie verdächtige Angebote
Auffällig niedrige Preise oder ungewöhnliche Verkaufsumstände – etwa bei Verkäufen ohne Rückgaberecht oder mit enormem Zeitdruck – sind oft Warnsignale. Ein vermeintliches Schnäppchen könnte ein teurer Fehler sein.
4. Vertrauen Sie auf Ihren gesunden Menschenverstand
Zweifel? Finger weg! Wenn das Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch. Im Zweifel ist Vorsicht besser als später mit den Konsequenzen einer übereilten Entscheidung konfrontiert zu werden.
Was tun, wenn man doch Hehlerware gekauft hat?
Wer nachträglich bemerkt, dass er Hehlerware gekauft hat, sollte nicht untätig bleiben. Folgende Schritte helfen, den Schaden zu begrenzen und rechtliche Probleme zu vermeiden:
- Den Kauf melden: Informieren Sie die Polizei oder eine zuständige Behörde. Je schneller Sie handeln, desto besser.
- Rechtsberatung einholen: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Situation rechtlich einzuschätzen und Ansprüche geltend zu machen, etwa gegenüber dem Verkäufer.
- Unterlagen aufbewahren: Halten Sie Kaufverträge, Rechnungen und die gesamte Kommunikation mit dem Verkäufer bereit. Diese Dokumente können später als Beweismittel dienen.