Startseite » Rechtslexikon » H » Was genau bedeutet die Haftpflicht?

Was genau bedeutet die Haftpflicht?

Einführung in die Haftpflicht

Haftpflicht, ein Begriff, der oft in rechtlichen Diskussionen und Versicherungspolicen auftaucht, bezeichnet allgemein die Verpflichtung zum Schadensersatz aus einer unerlaubten Handlung. Diese kann durch ein aktives Tun oder ein Unterlassen resultieren. Im Kern ist es die gesetzlich bestimmte Pflicht, einem anderen einen Schaden zu ersetzen, der ihm durch ein nicht schuldhaft herbeigeführtes Ereignis entstanden ist. Dies wird als Gefährdungshaftung bezeichnet.

Wird jemand zum Schadensverursacher, beispielsweise durch ein unachtsames Verhalten im Straßenverkehr, ist er gesetzlich verpflichtet, dem Geschädigten den daraus resultierenden Sach-, Personen- oder Vermögensschaden zu erstatten. Dies ergibt sich explizit aus § 823 BGB. Einfach ausgedrückt: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen.

Haftpflichtversicherung – Ein Schutz vor finanziellen Risiken

Um sich vor den finanziellen Folgen eines solchen gesetzlichen Haftpflichtanspruchs zu schützen, wurde die Haftpflichtversicherung eingeführt. Sie deckt, je nach Art, private (z. B. Privathaftpflichtversicherung), berufliche (z. B. Berufshaftpflichtversicherung) und betriebliche Risiken (z. B. Betriebshaftpflichtversicherung) ab.

Auch wenn der Abschluss der meisten Haftpflichtversicherungen freiwillig ist, gibt es bestimmte Ausnahmen. Aufgrund des hohen Risikopotentials, welches bestimmte Aktivitäten mit sich bringen, hat der Gesetzgeber in einigen Bereichen eine Versicherungspflicht eingeführt. So sind Fahrzeughalter wegen der Betriebsgefahr ihrer Fahrzeuge verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. In ähnlicher Weise müssen Jäger, aufgrund der Gefahr, die von Schusswaffen ausgeht, eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen.

Die Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung ist insbesondere deshalb so entscheidend, weil bei Haftpflichtansprüchen keine Obergrenze vorgesehen ist. Hohe Forderungen können ohne entsprechenden Versicherungsschutz existenzbedrohend werden. Mit einer Haftpflichtversicherung wird jedoch sichergestellt, dass dem Versicherten im Falle eines Schadens keine finanziellen Nachteile entstehen – es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

Verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen

Es gibt eine Vielzahl von Haftpflichtversicherungen, die auf unterschiedliche Risiken zugeschnitten sind:

Private Risiken:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung (THV) für Tierhalter
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
  • Wassersporthaftpflichtversicherung
  • Jagdhaftpflichtversicherung

Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Amtshaftpflichtversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung

Pflichtversicherungen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung

Das Haftpflichtgesetz: Ein tieferer Einblick

In Deutschland legt das Haftpflichtgesetz (HPflG) fest, wie mit Schadensereignissen umgegangen wird, die im Zusammenhang mit gefährlichen Unternehmen stehen. Interessant ist, dass dieses Gesetz die Haftung nicht an ein schuldhaftes Verhalten knüpft. Es handelt sich um eine Gefährdungshaftung, bei der es primär um das Risiko geht, welches von einer bestimmten Tätigkeit oder einem Unternehmen ausgeht. Leben, Leib und Eigentum sind die primären geschützten Rechtsgüter.

Da Unternehmen, die unter dieses Gesetz fallen, potenziell Schäden verursachen können, die existenzbedrohende Ausmaße annehmen, gibt es Haftungsbegrenzungen:

  • Bei Körperverletzung und Tötung liegt die Grenze für jede verletzte oder getötete Person bei maximal 600.000 Euro oder einer jährlichen Rente von 36.000 Euro pro schädigendem Geschehnis.
  • Sachschäden sind auf 300.000 Euro pro schädigendem Ereignis begrenzt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Ansprüche nach dem HPflG den allgemeinen Verjährungsansprüchen des BGB folgen. Das bedeutet in der Regel eine Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt.

Haftungsausschluss und Haftungsgrenzen

Wie bei den meisten Verträgen gibt es auch in Versicherungsverträgen bestimmte Haftungsausschlüsse. Diese sind in den Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB) oder in den ergänzenden besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) festgelegt. Ihre Hauptfunktion ist es, den Umfang des Versicherungsschutzes zu begrenzen. Einige gängige Ausschlüsse betreffen Ansprüche zwischen Familienmitgliedern, die im selben Haushalt leben, oder Ereignisse, die durch höhere Gewalt verursacht wurden. Bei einem Mitverschulden des Geschädigten kann sich die Haftung entsprechend verringern.

Dauer und Kündigung der Haftpflichtversicherung

Wie bei den meisten Versicherungsverträgen wird auch die Haftpflichtversicherung in der Regel für ein oder mehrere Jahre abgeschlossen. Wichtig ist, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Die gängige Kündigungsfrist beträgt meistens drei Monate vor dem Ablaufdatum.

Fazit

Die Haftpflicht und die damit verbundene Haftpflichtversicherung sind entscheidende Bestandteile des deutschen Rechtssystems. Sie bieten sowohl Schutz für Geschädigte, indem sie sicherstellen, dass diese für ihre Schäden entschädigt werden, als auch für Schadensverursacher, indem sie sie vor den finanziellen Folgen eines versehentlichen Fehlers schützen. Für jeden Bürger ist es von großer Bedeutung, die Grundlagen der Haftpflicht zu verstehen und sich angemessen abzusichern.

Bitte unbedingt folgenden Haftungsausschluss bzgl. des Rechtslexikons beachten.