Betritt eine Person ohne das Einverständnis des Mieters oder Eigentümers ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück, handelt es sich um Hausfriedensbruch. Beim Hausfriedensbruch liegt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Jede Person darf eigenständig bestimmen, wen sie in ihre Wohnung oder auf ihr Grundstück lässt. Wer in seiner Privatsphäre gestört wird, kann einen Strafantrag stellen. Anderenfalls wird das Delikt nicht verfolgt.
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Abbildung: Auf frischer Tat ertappt! Eine junge Frau “betritt” unbefugt ein fremdes Grundstück.