Das Wort “konkludent” leitet sich vom lateinischen „concludere“ ab und bedeutet so viel wie „einschließen“, „abschließen“ oder „folgern“. Im juristischen Kontext beschreibt es ein Verhalten, das ohne ausdrückliche Erklärung als Willenserklärung verstanden werden kann und rechtlich wirksam ist. Konkludentes Handeln ermöglicht es, rechtliche Erklärungen und Verträge durch schlüssiges Verhalten abzuschließen, wodurch es eine flexible und praktische Ergänzung zu ausdrücklichen Willenserklärungen darstellt. Dieser Beitrag beleuchtet die Bedeutung von konkludentem Handeln, seine Anwendungsbereiche und Beispiele sowie die gesetzlichen Grundlagen, die seine Anwendung regeln.
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Der Begriff “konkludent” stammt vom lateinischen Wort „concludere“, was so viel wie „einschließen“, „abschließen“ oder „folgern“ bedeutet. Im juristischen Kontext bezeichnet “konkludent” ein Verhalten, das aufgrund seiner Umstände und ohne ausdrückliche Erklärung als Willenserklärung verstanden werden kann und rechtlich wirksam ist. Die Bedeutung des Begriffs lässt sich mit “schlüssig” übersetzen, wobei konkludentes Handeln im Wesentlichen eine Handlung beschreibt, die auf einen bestimmten Willen schließen lässt und eine ausdrückliche Willenserklärung rechtlich ersetzt.
Das Vertragsrecht ist eines der Hauptanwendungsgebiete für konkludentes Handeln. Hier zeigt sich besonders deutlich, wie schlüssige Handlungen die rechtliche Wirkung einer ausdrücklichen Willenserklärung entfalten können. Das bedeutet, dass Verträge nicht nur durch explizite Worte oder schriftliche Erklärungen zustande kommen, sondern auch konkludentes Handeln Verhalten, das eindeutig auf einen bestimmten Willen schließen lässt. Hier einige typische Beispiele:
Kaufvertrag im Supermarkt: Ein häufiges und leicht nachvollziehbares Beispiel für konkludentes Handeln im Vertragsrecht ist der Kaufvertrag (§ 433 BGB) im Supermarkt. Wenn ein Kunde Waren auf das Kassenband legt, signalisiert er durch diese Handlung konkludent seine Absicht, diese Waren kaufen zu wollen. Der Kassierer nimmt dieses Angebot an, indem er die Ware scannt und den Endbetrag nennt.
Dieser Vorgang umfasst mehrere Schritte konkludenten Handelns:
Versteigerungen: Ein weiteres Beispiel ist das Heben der Hand bei einer Versteigerung (vgl. § 156 BGB). Bei einer Versteigerung wird das Heben der Hand als Abgabe eines Gebots verstanden (vgl. Fall der Trierer Weinversteigerung). Hierbei handelt es sich um ein klares Beispiel für konkludentes Handeln, da der Bieter durch die Geste eindeutig seinen Willen zum Ausdruck bringt, ein Gebot abzugeben.
In diesem Zusammenhang gelten folgende Grundsätze:
Stillhalteabkommen: Ein Stillhalteabkommen ist eine weitere Situation, in der konkludentes Handeln eine Rolle spielen kann. Wenn zwei Parteien in Verhandlungen stehen und eine Partei durch ihr Verhalten den Eindruck erweckt, sie werde nicht gegen die andere vorgehen, kann dies als konkludente Zustimmung zu einem Stillhalteabkommen gewertet werden.
Dies könnte wie folgt ablaufen:
Rechtliche Grundlagen und Auslegung:
Im Arbeitsrecht hat konkludentes Handeln ebenfalls eine bedeutende Rolle. Dieses Rechtsprinzip ermöglicht es, Arbeitsverhältnisse und deren Bedingungen durch schlüssiges Verhalten der Vertragsparteien zu ändern oder zu verlängern, ohne dass eine ausdrückliche Erklärung erforderlich ist. Hier einige typische Beispiele:
Stillschweigende Vertragsänderung: Eine stillschweigende Vertragsänderung tritt ein, wenn ein Arbeitgeber wiederholt und ohne Widerspruch des Arbeitnehmers von den ursprünglich vertraglich vereinbarten Inhalten abweicht. Dies kann insbesondere in folgenden Situationen vorkommen:
Diese Form der Vertragsänderung setzt voraus, dass beide Parteien das geänderte Verhalten über einen längeren Zeitraum hinweg widerspruchslos akzeptieren, sodass daraus ein neuer Konsens über die Arbeitsbedingungen abgeleitet werden kann.
Stillschweigende Vertragsverlängerung: Ein befristeter Arbeitsvertrag kann durch konkludentes Verhalten beider Parteien über die ursprünglich vereinbarte Befristung hinaus fortgesetzt werden, wenn:
Ein praktisches Beispiel hierfür wäre ein befristeter Vertrag, der am 31. Dezember ausläuft. Wenn der Arbeitnehmer am 1. Januar weiterhin zur Arbeit erscheint und der Arbeitgeber dies akzeptiert und den Lohn zahlt, kann dies als konkludente Verlängerung des Arbeitsvertrags angesehen werden.
Rechtliche Grundlagen: Die rechtlichen Grundlagen für konkludentes Handeln im Arbeitsrecht sind weniger explizit als im Vertragsrecht, aber es lassen sich allgemeine Grundsätze aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ableiten:
Das BGB regelt, dass Mietverhältnisse auch ohne ausdrückliche Vereinbarungen durch das Verhalten der Parteien fortgesetzt werden können. Hierbei ist § 545 BGB von zentraler Bedeutung.
Fortsetzung des Mietverhältnisses: Ein klassischer Fall des konkludenten Handelns im Mietrecht ist die Fortsetzung eines Mietverhältnisses nach Ablauf der Mietzeit. Wenn ein Mieter nach dem offiziellen Ende des Mietvertrags weiterhin die Mietsache nutzt und die Miete zahlt, und der Vermieter dies akzeptiert, so wird das Mietverhältnis stillschweigend verlängert.
Gesetzliche Grundlage, § 545 BGB:
“Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn nicht der Vermieter oder der Mieter seinen entgegenstehenden Willen binnen zwei Wochen dem anderen Teil erklärt.”
Gemäß § 545 BGB tritt die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ein, wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzt und der Vermieter dem nicht unverzüglich widerspricht. Hierdurch wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Diese Regelung stellt sicher, dass beide Parteien klar über den Fortbestand des Mietverhältnisses informiert sind, selbst wenn keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Typische Beispiele:
Im Strafrecht kann konkludentes Handeln ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einverständnis zur Strafverfolgung. Obwohl das Strafrecht stärker auf formelle Willenserklärungen angewiesen ist, gibt es dennoch Situationen, in denen konkludentes Verhalten rechtliche Bedeutung erlangt.
Einverständnis zur Strafverfolgung:
Im Strafrecht ist das Einverständnis zur Strafverfolgung oft eine notwendige Voraussetzung für die Verfolgung bestimmter Straftaten, insbesondere im Bereich der Antragsdelikte. Ein Geschädigter kann durch konkludentes Verhalten sein Einverständnis zur Strafverfolgung geben. Ein typisches Beispiel hierfür ist das Erstatten einer Anzeige bei der Polizei und die anschließende Mithilfe bei der Sachverhaltsaufklärung.
Gesetzliche Grundlage:
Trotz der weitreichenden Anwendungsbereiche ist das konkludente Handeln nicht immer und in jeder Situation rechtlich wirksam. Es gibt bestimmte Aspekte, die beachtet werden müssen:
Die Beweislast für konkludentes Handeln liegt in der juristischen Praxis grundsätzlich bei der Partei, die die rechtliche Wirkung der konkludenten Handlung geltend machen möchte. Sie muss nachweisen, dass die Umstände für die Annahme eines konkludenten Willens ausreichen und eine eindeutige Handlung vorliegt. In der Praxis kann es jedoch häufig zu Beweisschwierigkeiten kommen, da konkludentes Handeln oft weniger eindeutig ist als ausdrückliche Erklärungen und aufgrund von Interpretationsspielräumen unterschiedlich verstanden werden kann.
Bitte unbedingt folgenden Haftungsausschluss bzgl. des Rechtslexikons beachten.