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Kassation in Deutschland

Inhaltsverzeichnis:

Einführung

Die Kassation ist ein faszinierendes juristisches Konzept, das in mehreren Rechtsordnungen weltweit existiert. Es handelt sich um ein Rechtsmittel, das darauf abzielt, ein Urteil oder eine Entscheidung wegen formeller juristischer Mängel oder verfahrensrechtlicher Probleme aufzuheben. Doch wie sieht es in Deutschland aus? Verfügen wir über ein Rechtsmittel, das der Kassation entspricht?

Kassation in anderen Rechtsordnungen

Weltweit betrachtet ist die Kassation in vielen Ländern ein Kernstück des Rechtssystems. Insbesondere in Rechtsordnungen wie der französischen, italienischen und schweizerischen wird der Kassationsbegriff genutzt. Diese Länder verfügen über spezialisierte Kassationsgerichtshöfe – in Frankreich als “Cour de Cassation”, in Italien als “Corte di Cassazione” und in der Schweiz als Bundesgericht bekannt. Diese Gerichtshöfe haben die besondere Aufgabe, Kassationsanträge zu bearbeiten und zu entscheiden. Sie prüfen und korrigieren Fehler in der Rechtsanwendung oder Verletzungen von Verfahrensregeln. Wichtig dabei ist, dass sie den Sachverhalt selbst nicht neu bewerten. Sollte es zu einer Aufhebung des ursprünglichen Urteils oder Beschlusses kommen, wird der Fall zurück an das untere Gericht verwiesen, welches die Sache erneut prüfen und darüber entscheiden muss.

Das deutsche Äquivalent zur Kassation: Die Revision

Obwohl die Bezeichnung “Kassation” im deutschen Recht nicht als eigenständiges Rechtsmittel existiert, findet ihre Funktion in Instrumenten wie der Revision oder der Beschwerde ihren Platz. Die Revision kann als das deutsche Äquivalent zur Kassation angesehen werden. Sie ist in den Paragrafen § 133 Abs. 1 ZPO und § 333 StPO geregelt.

Zuständige Gerichtsbarkeiten

Die Revision stellt im deutschen Rechtssystem das zentrale Rechtsmittel dar, das vor den höchsten Bundesgerichten wie dem Bundesgerichtshof (BGH), dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) oder dem Bundessozialgericht (BSG) eingelegt werden kann. Ihr primäres Ziel ist es, die Rechtswahrung zu sichern und den Verfahrensstoff in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu integrieren.

Revisionsgründe

Die Einlegung einer Revision ist nicht beliebig möglich. Es gibt spezifische Gründe, die in § 546, § 547 ZPO und § 337 StPO aufgeführt sind. Dazu gehören beispielsweise die Verletzung von Bundesrecht, bestimmte Verfahrensmängel, die Beeinflussung der Entscheidung, die Unrichtigkeit von Entscheidungen über sachdienliche Beweisanträge oder Widersprüche in tatsächlichen Feststellungen im Vergleich zum Akteninhalt.

Verfahren der Revision

Das Revisionsverfahren in Deutschland durchläuft zwei Hauptphasen:

Einlegung der Revision: Innerhalb eines Monats nach Verkündung des Urteils muss die Revision beim Gericht, das das Urteil gefällt hat, schriftlich eingelegt werden (siehe § 568 ZPO bzw. § 341 StPO). Dabei ist zu beachten, dass für die Begründung der Revision eine separate Frist von 2 Monaten gilt (vgl. § 551 ZPO bzw. § 344 StPO).

Überprüfung in der Revisionsinstanz: In dieser Phase wird das Urteil vom zuständigen Revisionsgericht auf eventuelle Rechtsfehler oder Verfahrensmängel hin überprüft. Stellt das Revisionsgericht solche Mängel fest, wird das angefochtene Urteil in der Regel aufgehoben und der Fall zur erneuten Entscheidung an das Ausgangsgericht zurückverwiesen (siehe § 559 ZPO bzw. § 353 StPO). Kann kein Mangel festgestellt werden, wird die Revision verworfen.

Ein praktisches Beispiel

Stellen Sie sich vor, ein Angeklagter wird im Strafrecht wegen schweren Diebstahls zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sein Verteidiger entscheidet sich für die Einlegung einer Revision und begründet dies mit einem Verfahrensfehler, konkret der Verletzung des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG. Es wird argumentiert, dass während der Beweisaufnahme entlastende Beweismittel ignoriert wurden. Der Bundesgerichtshof (BGH) übernimmt nun die Aufgabe, das Urteil im Rahmen der Revision auf diesen speziellen Verfahrensmangel zu überprüfen. Falls der BGH diesem Mangel zustimmt, wird das ursprüngliche Urteil kassiert und der Fall zur Neuverhandlung an das entsprechende Landgericht zurückverwiesen.

Abschließende Gedanken zur Kassation und ihrer Rolle im deutschen Rechtssystem

In Deutschland existiert zwar keine direkte Entsprechung zur Kassation als gesonderter Rechtsbehelf, doch ihre Funktion wird durch die Revision und in bestimmten Fällen durch die Beschwerde weitgehend abgedeckt. Diese Instrumente gewährleisten die Überprüfung von Urteilen auf formale und materielle Fehler, sodass das Rechtssystem als Ganzes konsistent und gerecht bleibt. Es zeigt sich, dass unabhängig von der Bezeichnung – ob Kassation, Revision oder Beschwerde – das übergeordnete Ziel dasselbe bleibt: die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit und die Gewährleistung von Gerechtigkeit für alle Bürger.

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