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Kriegsverbrechen – Definition, Internationales und nationales Recht, Historie, Fallbeispiele

Kriegsverbrechen stellen schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts dar, die in Kontexten internationaler oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikte auftreten. Sie sind Teil der sogenannten “Kernverbrechen” des Völkerstrafrechts, zu denen auch Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression zählen. Kriegsverbrechen erlangen ihre strafrechtliche Relevanz unmittelbar aus dem Völkerrecht und sind nach dem Weltrechtsprinzip verfolgbar, was bedeutet, dass sie unabhängig vom Ort der Begehung und der Nationalität des Täters ahndbar sind.

I. Kriegsverbrechen: Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten

1 Kriegsverbrechen auf internationaler Ebene

Die internationalen rechtlichen Grundlagen zur Ahndung von Kriegsverbrechen sind wesentlich durch multilaterale Verträge, Völkerrechtskonventionen und das Gewohnheitsrecht geprägt. Diese Elemente bilden zusammen ein robustes, wenn auch komplexes, Rahmenwerk, das die Verfolgung und Bestrafung dieser schweren Verbrechen ermöglicht.

Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH):

Das Römische Statut, 1998 verabschiedet und 2002 in Kraft getreten, ist der Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Sitz in Den Haag, Niederlande. Es stellt die detaillierteste und umfassendste Kodifizierung von Kriegsverbrechen in einem internationalen Vertragswerk dar und ist das primäre rechtliche Instrument für die internationale Strafverfolgung dieser Verbrechen.

Artikel 8 des Statuts spezifiziert, was unter Kriegsverbrechen zu verstehen ist, und teilt diese in zwei Hauptkategorien ein:

  • Kriegsverbrechen in internationalen Konflikten, einschließlich schwerer Verletzungen der Genfer Abkommen von 1949.
  • Kriegsverbrechen in nichtinternationalen Konflikten, darunter Mord, Folter, feindselige Handlungen gegen Zivilpersonen und die Einnahme von Geiseln.

Dieser Artikel legt auch fest, dass bestimmte Handlungen, wie der Einsatz verbotener Waffen und Angriffe auf zivile Objekte, unabhängig vom Konflikttyp als Kriegsverbrechen gelten.

Genfer Konventionen und Zusatzprotokolle:

Die Genfer Konventionen von 1949 und deren Zusatzprotokolle bilden das Kernstück des humanitären Völkerrechts und definieren wesentliche Regeln und Normen für den Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten teilnehmen. Diese Konventionen enthalten spezifische Bestimmungen, die bei Verletzung als Kriegsverbrechen gelten können, insbesondere im Umgang mit Kriegsgefangenen und dem Schutz von Zivilpersonen.

Haager Landkriegsordnung:

Die Haager Konventionen, insbesondere die Haager Landkriegsordnung von 1907, stellen grundlegende Prinzipien und Regeln der Kriegsführung auf, darunter die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilpersonen sowie die Begrenzung der erlaubten Mittel und Methoden der Kriegsführung.

Gewohnheitsrecht:

Viele der in den Verträgen festgeschriebenen Prinzipien gelten auch als Völkergewohnheitsrecht, was bedeutet, dass sie für alle Staaten bindend sind, auch wenn diese die spezifischen Verträge nicht ratifiziert haben. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat wesentlich zur Identifizierung und Kodifizierung dieser gewohnheitsrechtlichen Regeln beigetragen.

Universelle Gerichtsbarkeit und Weltrechtsprinzip:

Neben spezifischen internationalen Gerichten können nationale Gerichte Kriegsverbrechen unter dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit verfolgen. Dies ermöglicht es Staaten, Verfahren gegen Kriegsverbrechen anzustrengen, unabhängig davon, wo diese begangen wurden und welche Nationalität der Täter oder das Opfer hat, sofern das nationale Gesetz dies vorsieht.

Sondertribunale:

Für bestimmte Konflikte wurden spezielle ad-hoc Tribunalen eingerichtet, wie z.B. das Internationale Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und das Internationale Strafgericht für Ruanda (ICTR). Diese Tribunalen waren entscheidend für die Entwicklung des internationalen Strafrechts im Bereich der Kriegsverbrechen und haben dazu beigetragen, das Bewusstsein und die Rechenschaftspflicht auf internationaler Ebene zu schärfen.

 

2. Kriegsverbrechen auf nationaler Ebene (Völkerstrafgesetzbuch)

Deutschland, als Beispiel für die Implementierung internationaler Normen in nationales Recht, verfügt über spezifische gesetzliche Regelungen und Institutionen, die zur Ahndung von Kriegsverbrechen eingerichtet wurden.

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB):

Das Völkerstrafgesetzbuch, das im Jahr 2002 in Kraft trat, dient der Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs sowie anderer internationaler Verträge. Das Völkerstrafgesetzbuch normiert Kriegsverbrechen in den §§ 8 bis 12 VStGB und schafft eine klare rechtliche Grundlage für die Verfolgung dieser Verbrechen in Deutschland.

Die spezifischen Straftatbestände umfassen unter anderem:

  • Kriegsverbrechen gegen Personen, die dem Schutz der Genfer Konventionen unterliegen, wie gefangene Kombattanten und Zivilisten (§ 8 VStGB).
  • Kriegsverbrechen gegen Eigentum und andere geschützte Rechte, wie die Zerstörung von Städten, Dörfern oder nicht verteidigungsfähigen Orten, die nicht durch militärische Notwendigkeit gerechtfertigt sind (§ 9 VStGB).
  • Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und Embleme, einschließlich der Behinderung humanitärer Hilfsaktionen oder Angriffen auf Personal, das humanitäre Hilfe leistet (§ 10 VStGB).

Zuständigkeit und Verfahren:

Die Zuständigkeit zur Verfolgung von Kriegsverbrechen liegt gemäß § 120 Absatz 1 Nr. 8 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.

Die Ermittlungen werden vom Bundeskriminalamt (BKA), insbesondere von der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen (ZBKV), unterstützt. Diese Spezialeinheit ist nicht nur für die Sammlung von Beweisen und die Durchführung von Ermittlungen verantwortlich, sondern auch für die Koordination mit internationalen Organisationen und anderen Staaten.

Weltrechtsprinzip:

Das deutsche Völkerstrafrecht basiert auf dem Weltrechtsprinzip, das es ermöglicht, Kriegsverbrechen zu verfolgen, die von Ausländern im Ausland begangen wurden, sofern sie universelle Normen verletzen. Diese universelle Jurisdiktion zeigt Deutschlands Engagement für die Prinzipien der internationalen Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit.

 

II. Definition von Kriegsverbrechen und Kategorisierung

Die grundlegenden Kriterien für die Bestimmung von Kriegsverbrechen sind im internationalen Recht festgelegt, insbesondere im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, in den Genfer Konventionen sowie durch Völkergewohnheitsrecht.

Völkerrechtliche Definition:

Kriegsverbrechen sind definiert als schwere Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche, die in internationalen und nichtinternationalen bewaffneten Konflikten anwendbar sind. Sie beinhalten Handlungen, die ausdrücklich durch internationale Abkommen verboten sind oder die eine schwere Verletzung der geschützten Rechte und Interessen darstellen.

Kategorien der Kriegsverbrechen:

Die Einteilung der Kriegsverbrechen erfolgt typischerweise in mehrere Kategorien, um das Spektrum der möglichen Verstöße und die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen, die auf verschiedene Situationen anwendbar sind, zu erfassen:

Kriegsverbrechen gegen Personen:

Diese Kategorie umfasst Handlungen gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Personen, die entweder an den Feindseligkeiten nicht teilnehmen oder sich in der Gewalt der gegnerischen Partei befinden. Beispiele hierfür sind:

    • Tötung ohne Gerichtsurteil
    • Folter und unmenschliche Behandlung
    • Durchführung medizinischer Experimente
    • Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt

Kriegsverbrechen gegen Eigentum und andere Rechte:

Diese Kategorie betrifft die unrechtmäßige Aneignung oder Zerstörung von Eigentum, das nicht durch militärische Notwendigkeit gerechtfertigt ist. Hierzu zählen auch Handlungen, die die wirtschaftliche Infrastruktur oder Umwelt schwer beschädigen, mit dem Ziel, der gegnerischen Zivilbevölkerung zu schaden. Beispiele umfassen:

    • Plünderung
    • Zerstörung von Städten oder Dörfern
    • Angriffe auf geschützte Objekte wie historische Monumente oder Krankenhäuser

Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und Embleme:

Diese Kategorie bezieht sich auf Angriffe oder störende Handlungen gegen humanitäre Hilfe und das Personal, das solche Hilfe leistet, sowie auf den Missbrauch von geschützten Emblemen wie dem Roten Kreuz. Beispiele sind:

    • Behinderung der Lieferung von Hilfsgütern
    • Angriffe auf Hilfskonvois oder Lager
    • Missbrauch des Rotkreuz-Symbols zur Täuschung des Feindes

Einsatz von verbotenen Methoden und Mitteln der Kriegführung

Zu dieser Kategorie gehören Handlungen, die spezifische Waffen oder Taktiken verwenden, die internationale Abkommen ausdrücklich verbieten. Beispiele sind:

    • Einsatz von chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen
    • Einsatz von Waffen, die unnötige Leiden oder übermäßige Umweltschäden verursachen
    • Angriffe, die keine Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Zielen machen

Rechtliche Abgrenzungen

Die Unterscheidung zwischen Kriegsverbrechen und anderen Formen von Verstößen, wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder das Verbrechen der Aggression, ist wesentlich für die korrekte Anwendung des internationalen Rechts. Während Kriegsverbrechen spezifisch im Kontext von bewaffneten Konflikten definiert sind, können Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch in Friedenszeiten auftreten und beziehen sich auf systematische oder weit verbreitete Angriffe gegen die Zivilbevölkerung.

 

III. Historische Entwicklung der Kriegsverbrechen

Die rechtliche Auseinandersetzung mit Kriegsverbrechen hat sich über Jahrhunderte entwickelt, wobei sich signifikante Meilensteine aus verschiedenen historischen Epochen identifizieren lassen. Diese Entwicklung spiegelt das wachsende internationale Bewusstsein wider, dass bestimmte Handlungen im Krieg als inakzeptabel gelten und strafrechtlich verfolgt werden müssen.

 

1. Frühe Regelungen und Kodifizierungen:

Bereits in der Antike und im Mittelalter gab es verschiedene Versuche, das Kriegsverhalten durch Recht und Brauchtum zu regulieren. Beispiele wie die mittelalterlichen Ritterkodizes enthielten spezifische Verhaltensregeln, die darauf abzielten, gewisse Grenzen in der Kriegsführung zu setzen.

Die eigentliche Entwicklung des modernen Kriegsvölkerrechts begann jedoch im 19. Jahrhundert:

  • 1864: Die Erste Genfer Konvention wurde als Reaktion auf die Initiative von Henry Dunant und die Schrecken der Schlacht bei Solferino ins Leben gerufen. Diese Konvention legte die Grundlagen für den Schutz der Verwundeten und die Neutralität des medizinischen Personals.
  • Die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 führten zu den Haager Abkommen, die die Gesetze und Gebräuche des Kriegs auf Land ausweiteten, einschließlich der Regelung des Umgangs mit Kriegsgefangenen und dem Schutz von Zivilpersonen.

 

2. Die Weltkriege und ihre Nachwirkungen

Die Weltkriege des 20. Jahrhunderts spielten eine entscheidende Rolle bei der Formung des rechtlichen Umgangs mit Kriegsverbrechen:

  • Nach dem Ersten Weltkrieg: Die Versailler Verträge beinhalteten Klauseln, die die strafrechtliche Verfolgung von deutschen Kriegsverbrechern vorsahen. Dieser Ansatz war allerdings begrenzt und führte zu keinen umfangreichen oder wirksamen Strafverfahren.
  • Die Nürnberger und Tokioter Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg: Diese waren wegweisend für das internationale Strafrecht. Erstmals wurden Staatsführer und Militärangehörige wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das neu definierte Verbrechen des Angriffskrieges angeklagt und verurteilt. Die Nürnberger Prinzipien legten die Grundlage für viele Aspekte des modernen Völkerstrafrechts.

 

3. Die Entwicklung des Völkerstrafrechts nach 1945

Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg sah eine inkrementelle Entwicklung des Völkerstrafrechts:

  • Die Genfer Konventionen von 1949: Diese erweiterten und verstärkten die internationalen rechtlichen Normen zum Schutz von Personen, die nicht an den Feindseligkeiten teilnehmen.
  • Die Zusatzprotokolle von 1977 zu den Genfer Konventionen modernisierten das humanitäre Völkerrecht weiter und passten es den Gegebenheiten asymmetrischer und interner Konflikte an.
  • Der fortwährende Wunsch nach einer dauerhaften strafrechtlichen Institution führte schließlich zur Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) durch das Römische Statut 1998, das 2002 in Kraft trat.

 

III. Jüngere Entwicklungen im Bereich der Kriegsverbrechen

Die letzten Jahrzehnte haben bedeutende Fortschritte und Herausforderungen in der Behandlung und Verfolgung von Kriegsverbrechen mit sich gebracht. Die internationale Gemeinschaft hat weiterhin auf aktuelle Konflikte und sich ändernde Kriegsführungsmethoden reagiert, um sicherzustellen, dass das humanitäre Völkerrecht relevant und wirksam bleibt.

 

1. Etablierung und Aktivitäten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)

Seit seiner Gründung im Jahr 2002 hat der IStGH eine zentrale Rolle in der internationalen Strafjustiz eingenommen. Der Gerichtshof hat mehrere Ermittlungen und Verfahren zu Kriegsverbrechen in verschiedenen Ländern durchgeführt, darunter:

  • Uganda, Demokratische Republik Kongo, und Darfur (Sudan): In diesen Regionen wurden bedeutende Fälle gegen führende Militär- und Rebellengruppenführer eingeleitet.
  • Libyen und Mali: Hier wurden Untersuchungen aufgrund von UN-Sicherheitsratsresolutionen eingeleitet, die die Reichweite des Gerichts auf nicht vertragschließende Staaten ausdehnten.

Diese Aktivitäten unterstreichen die globale Reichweite und das Engagement des IStGH, die Verantwortlichen von Kriegsverbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem politischen Status.

 

2. Entwicklung im humanitären Völkerrecht

Die Anpassung des humanitären Völkerrechts an moderne Kriegsführungstechniken und -taktiken, einschließlich asymmetrischer Kriegführung und Cyberkriegsführung, ist ein fortlaufender Prozess. Zum Beispiel:

  • Cyberkriegsführung: Neue Leitlinien und Diskussionen entstehen darüber, wie traditionelle Regeln des bewaffneten Konflikts auf Cyberoperationen angewendet werden können, insbesondere wenn solche Operationen zivile Infrastrukturen bedrohen.
  • Drohnenangriffe und autonome Waffensysteme: Diese Technologien werfen Fragen bezüglich der Einhaltung der Prinzipien der Unterscheidung und Proportionalität auf. Internationale Gremien und Organisationen arbeiten daran, Leitlinien für den Einsatz dieser neuen Technologien im Einklang mit dem internationalen Recht zu entwickeln.

 

3. Nationale Gerichte und universelle Jurisdiktion

Die Rolle nationaler Gerichte bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen hat zugenommen, insbesondere unter dem Prinzip der universellen Jurisdiktion. Einige bemerkenswerte Entwicklungen sind:

  • Deutschland und Schweden: Gerichte in diesen Ländern haben aktive Rollen bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen syrischer Staatsangehöriger übernommen, die auf europäischem Boden Asyl suchten.
  • Senegal: Das außerordentliche afrikanische Tribunal verurteilte den ehemaligen tschadischen Diktator Hissène Habré wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ein wegweisender Fall für die afrikanische Justiz.

 

4. Reaktion auf aktuelle Konflikte

Internationale und nationale Reaktionen auf Kriegsverbrechen in aktuellen Konflikten wie in Syrien, dem Jemen und Myanmar zeigen die anhaltenden Herausforderungen und die Notwendigkeit effektiver Mechanismen zur Rechenschaftszuführung. Verschiedene internationale Bemühungen, einschließlich Untersuchungen durch den IStGH und andere ad-hoc Tribunalen, zielen darauf ab, Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen zu sichern und Opfern Gerechtigkeit zu bringen.

Israel Kriegsverbrechen – Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen im Kontext des israelisch-palästinensischen Konflikts aufgenommen. Diese Untersuchungen zielen darauf ab, individuelle Verantwortlichkeiten für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht festzustellen und zu verfolgen. Israel hat den Gerichtshof nicht anerkannt und widersetzt sich dessen Jurisdiktion, was die Durchführung der Ermittlungen kompliziert. Neben den spezifischen Vorwürfen von Kriegsverbrechen werden auch breitere menschenrechtliche Bedenken geäußert, insbesondere in Bezug auf die Lebensbedingungen im Gazastreifen, die Behandlung palästinensischer Gefangener und die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit durch die israelische Regierung. Die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Konflikt sind komplex und von politischen Überlegungen stark beeinflusst. Die internationale Gemeinschaft ist in ihrer Meinung über den Konflikt und seine Lösung geteilt, was sich in einer oft polarisierten Berichterstattung und diplomatischen Reaktionen widerspiegelt. Zusätzlich erschwert die fortgesetzte Besetzung und die rechtlichen Unsicherheiten über rechtsstaatliche Strukturen infolge der Justizreform in Israel sowie bezüglich der Territorien die Situation.

 

IV. Herausforderungen und Kritik

Trotz der Fortschritte im internationalen Recht gibt es weiterhin erhebliche Herausforderungen bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen, darunter politische Einflüsse, die begrenzte Reichweite internationaler Gerichtshöfe und die oft schwierige Beweislage. Kritiker weisen zudem auf die selektive Gerechtigkeit und die Unfähigkeit internationaler Institutionen hin, mächtige Staaten zur Rechenschaft zu ziehen.

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