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Rechtsordnung – Definition, Normenhierarchie, Struktur, Funktionen

Die Rechtsordnung bildet das Fundament eines jeden Staates und stellt sicher, dass das Zusammenleben der Bürger nach klaren, verbindlichen Regeln verläuft. Diese Gesamtheit der Gesetze, Verordnungen und Rechtsvorschriften regelt alle wesentlichen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. In Deutschland beruht die Rechtsordnung auf einem Stufenbau, in dem die Gesetze hierarchisch aufgebaut sind – von der Verfassung bis zu den einfachen Rechtsnormen. Der folgende Beitrag erklärt die Definition der Rechtsordnung, ihre Funktionen und ihre Struktur im Detail.

I. Rechtsordnung Definition: Was ist eine Rechtsordnung?

Die Rechtsordnung ist das Fundament eines jeden Staates und umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die innerhalb eines bestimmten Gebietes gelten. Rechtsnormen sind alle Regelungen, die das Verhalten von Bürgern, Unternehmen und staatlichen Institutionen steuern. Sie legen fest, was erlaubt und was verboten ist, und definieren die Rechte und Pflichten jedes Einzelnen. Diese Normen sind nicht nur verbindlich, sondern werden auch von der Staatsgewalt durchgesetzt, sodass Verstöße geahndet werden können.

In Deutschland sind die Rechtsnormen hierarchisch geordnet, sodass sie eine klare Struktur bilden. Diese Ordnung beginnt mit der Verfassung – dem Grundgesetz – und endet bei untergeordneten Regelungen wie Verordnungen oder Satzungen. Ein wichtiger Punkt ist, dass die Rechtsordnung nicht nur schriftliche Normen, wie Gesetze, umfasst, sondern auch ungeschriebene Rechtsnormen wie das Gewohnheitsrecht.

 

II. Stufenbau der Rechtsordnung: Hierarchie der Gesetze

Der Stufenbau der Rechtsordnung beschreibt die hierarchische Struktur der Normen innerhalb der deutschen Rechtsordnung. Diese Ordnung sorgt dafür, dass alle Rechtsnormen in einem systematischen Verhältnis zueinander stehen, und verhindert, dass untergeordnete Normen gegen übergeordnete verstoßen.

An der Spitze des Stufenbaus steht das Grundgesetz (GG). Es ist die Verfassung Deutschlands und legt die Grundprinzipien des Staates sowie die Rechte der Bürger fest. Das Grundgesetz regelt unter anderem die Freiheitsrechte, die Gewaltenteilung und den Vorrang der Verfassung. Alle anderen Rechtsnormen müssen im Einklang mit dem Grundgesetz stehen.

Die nächste Stufe des Stufenbaus bilden die formellen Gesetze. Diese werden vom Parlament verabschiedet und gelten für alle Bürger und Institutionen in Deutschland. Ein Beispiel hierfür ist das BGB, das zentrale Bestimmungen des Zivilrechts enthält, oder das StGB, das Straftaten und deren Konsequenzen regelt. Diese Gesetze dürfen keine Bestimmungen enthalten, die gegen das Grundgesetz verstoßen. Sollten solche Konflikte auftreten, kann das Bundesverfassungsgericht das betreffende Gesetz für verfassungswidrig und somit nichtig erklären.

Auf der dritten Stufe finden sich Verordnungen und Satzungen, die von der Exekutive erlassen werden. Verordnungen konkretisieren Gesetze und legen die Details fest, wie bestimmte gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden sollen. Ein bekanntes Beispiel ist die StVO, die detaillierte Regeln für den Straßenverkehr festlegt und damit das übergeordnete Straßenverkehrsgesetz (StVG) umsetzt. Auch diese Normen müssen im Einklang mit den formellen Gesetzen und dem Grundgesetz stehen.

Ein weiterer Bestandteil des Stufenbaus ist das Europarecht, das seit der europäischen Integration immer mehr Einfluss auf die deutsche Rechtsordnung hat. EU-Verordnungen und EU-Richtlinien wirken unmittelbar auf die nationale Rechtsordnung ein. Besonders EU-Verordnungen haben direkte Geltung in den Mitgliedstaaten, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Richtlinien hingegen bedürfen einer Umsetzung durch die nationalen Parlamente. Das Europarecht hat in bestimmten Bereichen Vorrang vor nationalem Recht, allerdings darf es die Verfassungsidentität Deutschlands nicht verletzen. Dies bedeutet, dass die tragenden Grundsätze der Verfassung, wie etwa die Menschenwürde oder die Demokratie, nicht durch europäisches Recht untergraben werden dürfen.

 

III. Funktionen des Rechts: Ordnung, Schutz und Gerechtigkeit

Die Funktionen des Rechts lassen sich in drei zentrale Bereiche gliedern: die Ordnungsfunktion, die Schutzfunktion und die Gerechtigkeitsfunktion. Diese Funktionen bilden das Fundament für das geregelte und friedliche Zusammenleben in einer Gesellschaft. Jede dieser Funktionen hat spezifische Aufgaben und Ziele, die gemeinsam den Kern der Rechtsordnung ausmachen.

 

1. Ordnungsfunktion des Rechts

Das Recht schafft klare Regeln und Strukturen, die das Zusammenleben in der Gesellschaft regeln. Es setzt verbindliche Normen, die das Verhalten von Bürgern und Institutionen lenken.

  • Definition von Rechten und Pflichten: Die Rechtsordnung legt fest, welche Handlungen erlaubt und welche verboten sind. So werden grundlegende Prinzipien wie der Schutz des Eigentums oder das Verbot von Gewalt vorgegeben.
  • Vermeidung von Konflikten: Indem die Rechtsordnung einen verbindlichen Rahmen schafft, trägt sie zur Vorbeugung und Lösung von Konflikten bei. Sie bietet klare Handlungsanweisungen und schafft Rechtsklarheit. Dadurch wird der Einzelne in seinem Handeln vorhersehbar und kann sich darauf verlassen, dass bestimmte Verhaltensweisen rechtlich sanktioniert werden, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen.
  • Gewährleistung eines geordneten Zusammenlebens: Die Rechtsnormen sorgen für eine geordnete Gesellschaft, indem sie verbindliche Maßstäbe für das Verhalten setzen. Das betrifft sowohl das private Verhalten als auch die Beziehungen zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen. Beispiel: Verkehrsregeln verhindern Chaos auf den Straßen und sichern den reibungslosen Ablauf des Straßenverkehrs.

 

2. Schutzfunktion des Rechts

Die Schutzfunktion des Rechts stellt sicher, dass die Rechte der Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen geschützt werden. Sie garantiert den Schutz der Grundrechte und sorgt dafür, dass das Handeln des Staates und anderer Bürger rechtlich kontrolliert und sanktioniert wird, wenn es gegen diese Rechte verstößt.

  • Schutz der Grundrechte: Das Grundgesetz garantiert die Menschen- und Freiheitsrechte der Bürger und bildet die Grundlage des rechtlichen Schutzes in Deutschland. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 GG), die Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) und das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG).
  • Rechtsbindung der staatlichen Gewalt: Staatliche Institutionen sind durch die Rechtsordnung verpflichtet, das Recht zu achten und dürfen nicht willkürlich handeln. Verwaltung und Gerichte müssen bei allen Handlungen die Grundrechte und die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben einhalten (sog. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung). Dadurch wird eine Kontrollfunktion ausgeübt, die staatliche Macht begrenzt und Missbrauch verhindert.
  • Rechtsschutz für den Einzelnen: Das Recht schützt den Einzelnen nicht nur vor staatlicher Willkür, sondern auch vor Übergriffen durch andere Bürger. Das Zivilrecht sichert etwa das Eigentum oder schützt vor Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht. Ein Beispiel ist der Schutz vor Verleumdung oder übler Nachrede.

 

3. Gerechtigkeitsfunktion des Rechts

Das Recht sorgt dafür, dass jeder Bürger gleich und fair behandelt wird.

  • Gleichheit vor dem Gesetz: Eines der zentralen Gerechtigkeitsprinzipien ist die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Niemand darf aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts oder anderer Merkmale bevorzugt oder benachteiligt werden (Artikel 3 GG). Diese Gleichbehandlung stellt sicher, dass jeder Bürger denselben Zugang zu Rechten und Pflichten hat.
  • Rechtssicherheit und Rechtsfrieden: Die unabhängige Rechtsprechung stellt sicher, dass Konflikte rechtlich fundiert gelöst werden. Dadurch wird nicht nur das Recht geschützt, sondern auch der gesellschaftliche Frieden gewahrt. Rechtsstreitigkeiten, etwa über Vertragsbrüche oder Schadenersatzansprüche, werden durch Gerichte verlässlich und unparteiisch geklärt, was für Stabilität in der Gesellschaft sorgt.
  • Durchsetzung des Rechts durch Gerichte: Die Gerichte haben die Aufgabe, Gesetze anzuwenden und dafür zu sorgen, dass Gerechtigkeit im Einzelfall hergestellt wird. Dabei sind sie unabhängig und unparteiisch. Eine gerechte Rechtsanwendung ist nur möglich, wenn die Gesetze gleichmäßig für alle gelten und individuell im jeweiligen Fall angewendet werden. Gerichtsverfahren und Entscheidungen tragen insofern zur Festigung des Rechtsfriedens bei, indem sie streitende Parteien zu einer Lösung zwingen.

 

IV. Was sind Rechtsnormen?

Rechtsnormen sind verbindliche Regeln, die das Verhalten in einer Gesellschaft steuern. Sie bestehen aus Ge- und Verboten und schaffen einen rechtlichen Rahmen, in dem sich das Handeln von Bürgern und Institutionen vollzieht. Eine Rechtsnorm ist also mehr als eine bloße Regel – sie ist durch den Staat durchsetzbar und bindend.

In Deutschland sind die Rechtsnormen in verschiedene Kategorien unterteilt:

  • Verfassungsnormen: Sie legen die Grundregeln der politischen und rechtlichen Ordnung fest. Dazu gehören die Grundrechte und die staatlichen Institutionen.
  • Gesetze: Sie werden vom Parlament verabschiedet und regeln viele verschiedene Lebensbereiche, von Vertragsabschlüssen bis zu Strafvorschriften.
  • Verordnungen und Satzungen: Diese Rechtsnormen werden von der Exekutive erlassen und detaillieren bestimmte gesetzliche Vorschriften.
  • Gewohnheitsrecht: Bestimmte Verhaltensweisen, die über einen langen Zeitraum hinweg akzeptiert wurden, können ebenfalls Rechtsnormen darstellen, auch wenn sie nicht schriftlich festgehalten sind.

 

V. Rechtsordnung Deutschland: Privatrecht und Öffentliches Recht

Die Rechtsordnung in Deutschland teilt sich in zwei große Bereiche auf: das Privatrecht und das Öffentliche Recht.

  1. Privatrecht: Dieses Rechtsgebiet regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen oder privaten Organisationen. Ein zentrales Regelwerk des Privatrechts ist das BGB, das alle wesentlichen Vorschriften über Verträge, Eigentumsverhältnisse und andere private Rechtsbeziehungen enthält.
  2. Öffentliches Recht: Hierzu gehört das Verfassungsrecht, das die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern sowie zwischen staatlichen Institutionen regelt. Zum öffentlichen Recht zählen auch das Strafrecht, das die Bestrafung von Verstößen gegen Gesetze durch den Staat festlegt, und das Verwaltungsrecht, das die Handlungen und Pflichten staatlicher Behörden regelt.

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