Ein Reihenhaus ist eine Wohngebäudeform, bei der mehrere separate Wohneinheiten nebeneinander in einer Reihe gebaut und durch gemeinsame Wände voneinander getrennt sind. Diese Bauweise ist besonders in städtischen Gebieten Deutschlands verbreitet und bietet mehrere Vorteile wie Erschwinglichkeit, effiziente Nutzung des Raums, Gemeinschaftsgefühl und Energieeffizienz durch geteilte Wände. Doch was darf man an einem Reihenhaus verändern und wem gehört welche Wand? Diese Fragen sind nicht nur von praktischem Interesse, sondern haben auch rechtliche Relevanz.
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Gesetze und Vorschriften:
Beim Kauf eines Reihenhauses sind verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten. Die wichtigsten Gesetze, die das Eigentum und das Leben in Reihenhäusern regeln, umfassen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das Beurkundungsgesetz (BeurkG) und die Grundbuchordnung (GBO). Jedes Bundesland hat zudem eigene Bauordnungen, die den Bau und die Instandhaltung von Reihenhäusern regeln.
Rechte und Pflichten des Reihenhausbesitzers:
Rechte der Reihenhausbesitzer:
Pflichten der Reihenhausbesitzer:
Eigentümergemeinschaft und Teilungserklärung:
Beim Kauf eines Reihenhauses wird man Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Die WEG ist eine besondere Rechtsform, die durch das Wohnungseigentumsgesetz geregelt wird und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Ziel hat. Diese Gemeinschaft besteht aus allen Eigentümern der Reihenhäuser und verwaltet die gemeinsamen Interessen und Bereiche.
Die Teilungserklärung ist hingegen ein notariell beurkundetes Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in mehrere separate Wohneinheiten und die Errichtung einer Eigentümergemeinschaft regelt (vgl. § 8 WEG). Sie enthält detaillierte Informationen über die einzelnen Wohneinheiten, wie Größe, Lage, Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum, Stimmgewicht in der Eigentümerversammlung und Verantwortlichkeiten für Kosten und Instandhaltung.
Gemeinschaftsordnung:
Die Gemeinschaftsordnung ist ein Regelwerk, das das Zusammenleben in der Reihenhausgemeinschaft regelt. Sie wird in der Teilungserklärung festgelegt oder später durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft geändert. Typische Regelungen betreffen die Nutzung gemeinsamer Bereiche, die Durchführung von Eigentümerversammlungen, die Bildung von Instandhaltungsrücklagen und das Vorgehen bei Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft.
In einem Reihenhaus zu leben bietet zwar viele Vorteile, doch es bringt auch besondere Herausforderungen und Einschränkungen mit sich, wenn es um bauliche Veränderungen wie unter anderem barrierefreie Umbauten in der WEG geht. Diese müssen nicht nur den persönlichen Vorlieben entsprechen, sondern auch den gesetzlichen Bestimmungen und der Gemeinschaftsordnung gerecht werden.
Genehmigungsfreie Änderungen:
Bestimmte Änderungen im Innenbereich eines Reihenhauses können in der Regel ohne Genehmigung vorgenommen werden. Dazu gehören:
Genehmigungspflichtige Änderungen:
Bauliche Veränderungen, die über rein dekorative Maßnahmen hinausgehen und die Struktur des Gebäudes, das äußere Erscheinungsbild oder gemeinschaftliche Teile betreffen, erfordern in der Regel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Hierzu zählen:
Außenanlagen und Gemeinschaftseigentum:
Veränderungen an Außenanlagen und Gemeinschaftseigentum sind besonders streng geregelt, da sie das gemeinschaftliche Eigentum aller Mitglieder betreffen. Dazu gehören:
Rechtsprechung und Beispiele:
Fallbeispiel: Trennwand auf der Terrasse
Ein besonders anschauliches Beispiel aus der Rechtsprechung verdeutlicht die Regelungen zu baulichen Veränderungen: In einem Fall, der vor dem Amtsgericht München verhandelt wurde (Urteil vom 12.01.2017, Az.: 233 C 29540/15), errichtete ein Reihenhausbesitzer während der Abwesenheit seines Nachbarn eine Holzwand, die die Terrassen der beiden Häuser trennte. Diese Holzwand wurde in die Außenwand des Nachbarhauses verankert. Das Gericht entschied, dass dies ohne vorherige Zustimmung des Nachbarn nicht zulässig ist, da es das Eigentumsrecht des Nachbarn verletzt.
Fallbeispiel: Kabelkanal an der Außenwand
In einem weiteren Fall, der vor dem Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde (Urteil vom 12.11.2021, Az.: V ZR 25/21), brachte der Mieter eines Reihenhauses einen Kabelkanal für eine Markise an der Außenwand des benachbarten Hauses an. Die Wand war Teil des Nachbarhauses und ragte aufgrund der versetzten Bauweise teilweise über die Grundstücksgrenze hinaus. Der BGH stellte klar, dass es sich hierbei um eine Wand als Überbau handelt und der Mieter ohne die Zustimmung des Eigentümers keine Veränderungen vornehmen durfte.
Bauordnungen und öffentliche Vorschriften:
Neben der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft sind bei baulichen Veränderungen an einem Reihenhaus auch die Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer zu beachten. Diese enthalten spezifische Vorschriften zum Bau, zur Nutzung und zur Instandhaltung von Gebäuden. Wichtige Aspekte sind dabei:
Die Frage danach, wem welche Wand in einem Reihenhaus gehört, ist nicht nur von praktischer Bedeutung, sondern auch rechtlich relevant und häufig Gegenstand von Nachbarschaftsrecht. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Bauweise des Reihenhauses, der Lage der Wand und den Vereinbarungen in der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und Beispiele aus der Rechtsprechung erläutert.
Nachbarwand und Grenzwand: Definitionen und Abgrenzung:
Nachbarwand:
Eine Nachbarwand, auch als Kommunmauer bezeichnet, ist eine Wand, die auf der Grundstücksgrenze zwischen zwei Grundstücken errichtet wurde und integraler Bestandteil beider angrenzenden Gebäude ist. Diese Wand dient beiden Nachbarn und kann von beiden Seiten genutzt werden. Die Rechtsgrundlage für Nachbarwände findet sich in § 921 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB):
Grenzwand:
Eine Grenzwand ist eine Wand, die unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet wurde, jedoch nur auf einem der beiden Grundstücke steht. Eine Grenzwand ist daher im Alleineigentum des Grundstückseigentümers, auf dessen Grundstück sie errichtet wurde. Eine solche Wand darf vom Nachbarn nicht ohne Zustimmung genutzt oder verändert werden. Die rechtlichen Grundlagen für Grenzwände sind in den Nachbargesetzen der Länder geregelt.
Eigentümergemeinschaft und Sondernutzungsrechte:
Gemeinschaftseigentum:
In einer Reihenhaussiedlung, die als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) organisiert ist, gehören bestimmte Teile des Gebäudes und Grundstücks zum Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören in der Regel tragende Wände, Dächer und Fassaden. Änderungen an diesen Teilen erfordern stets die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
Sondernutzungsrechte:
Sondernutzungsrechte ermöglichen es einzelnen Eigentümern, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums exklusiv zu nutzen. Diese Rechte müssen in der Teilungserklärung oder durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft festgelegt werden. Ein typisches Beispiel ist das Recht, einen bestimmten Gartenbereich oder Stellplatz allein zu nutzen. Diese Rechte können jedoch auch durch Änderungen der Teilungserklärung abgeändert oder aufgehoben werden.
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG), die seit dem 01.12.2020 in Kraft ist, hat auch Auswirkungen auf Reihenhaussiedlungen. Diese Reform zielt darauf ab, die Verwaltung von Wohnungseigentum zu modernisieren und die Entscheidungsfindung innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu erleichtern. Zu den wesentlichen Änderungen gehören:
Das Leben in einer Reihenhaussiedlung bringt oft ein enges Zusammenleben mit sich, was das Konfliktpotenzial zwischen Nachbarn erhöht. Typische Konflikte entstehen durch:
Umgang mit Nachbarschaftskonflikten:
Vorbeugung von Konflikten:
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