I. Wie wehrt man sich am besten gegen das Jobcenter?
Wer mit einem Bescheid des Jobcenters nicht einverstanden ist, kann sich dagegen wehren und Widerspruch einlegen. Ein Rechtsbeistand durch einen Fachanwalt für Sozialrecht ist nicht unbedingt erforderlich, kann jedoch sinnvoll sein. Im Internet gibt es unterschiedliche Muster für einen Widerspruch, die auch abhängig vom jeweiligen Grund ausgewählt werden können. Sie dienen als grobe Orientierung für alle, die gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen möchten.
Wichtig ist bei einem Widerspruch die Einhaltung der jeweils geltenden Frist. In den meisten Fällen gilt ab dem Erhalt des Bescheids vom Jobcenter eine Frist von vier Wochen. Jeder Bescheid vom Jobcenter enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Darin wird auch auf die Frist für einen Widerspruch hingewiesen. Sollte die Rechtsbehelfsbelehrung vergessen worden sein, greift sogar eine Widerspruchsfrist von zwölf Monaten.
Als zugestellt gilt ein Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe durch das Jobcenter. Wer einen Bescheid erhält, sollte zur Sicherheit das Datum des Empfangs notieren und den Umschlag mit dem Poststempel aufbewahren. Der Empfänger kann damit im Ernstfall beweisen, dass er den Bescheid erst später erhalten hat.
Achtung: Ein Widerspruch beim Jobcenter hat in der Regel keine aufschiebende Wirkung. Solange das Widerspruchsverfahren läuft, wird die Vollstreckung des Bescheids nicht ausgesetzt. Lediglich bei einer Rückzahlungsaufforderung kann der Widerspruch aufschiebend wirken.