Widerspruch beim Jobcenter

Es gibt verschiedene Gründe, um beim Jobcenter Widerspruch einzulegen. Häufig handelt es sich um eine Sperrzeit, aber auch um falsche Berechnungen beim Arbeitslosengeld und beim Bürgergeld. Wer mit einem falschen Bescheid des Jobcenters konfrontiert wird, muss den Widerspruch schriftlich einlegen. Es genügt nicht, nur per E-Mail zu widersprechen.

Im Internet gibt es für den Widerspruch gegenüber dem Jobcenter eine Reihe an unterschiedlichen Mustervorlagen. Wichtig ist insbesondere die Einhaltung der Frist. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, kann bei für die Problemlösung einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten.

Widerspruch beim Jobcenter

Die aktuellen Termine für die Bürgergeld Auszahlung 2025 finden sie hier!

Dieser Beitrag gibt einen Überblick darüber, wie der Widerspruchsprozess abläuft, welche Fehler vermieden werden sollten und welche Unterstützung Betroffene in Anspruch nehmen können.

I. Wie wehrt man sich am besten gegen das Jobcenter?

Wer mit einem Bescheid des Jobcenters nicht einverstanden ist, kann sich dagegen wehren und Widerspruch einlegen. Ein Rechtsbeistand durch einen Fachanwalt für Sozialrecht ist nicht unbedingt erforderlich, kann jedoch sinnvoll sein. Im Internet gibt es unterschiedliche Muster für einen Widerspruch, die auch abhängig vom jeweiligen Grund ausgewählt werden können. Sie dienen als grobe Orientierung für alle, die gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen möchten.

Wichtig ist bei einem Widerspruch die Einhaltung der jeweils geltenden Frist. In den meisten Fällen gilt ab dem Erhalt des Bescheids vom Jobcenter eine Frist von vier Wochen. Jeder Bescheid vom Jobcenter enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Darin wird auch auf die Frist für einen Widerspruch hingewiesen. Sollte die Rechtsbehelfsbelehrung vergessen worden sein, greift sogar eine Widerspruchsfrist von zwölf Monaten.

Als zugestellt gilt ein Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe durch das Jobcenter. Wer einen Bescheid erhält, sollte zur Sicherheit das Datum des Empfangs notieren und den Umschlag mit dem Poststempel aufbewahren. Der Empfänger kann damit im Ernstfall beweisen, dass er den Bescheid erst später erhalten hat.

Achtung: Ein Widerspruch beim Jobcenter hat in der Regel keine aufschiebende Wirkung. Solange das Widerspruchsverfahren läuft, wird die Vollstreckung des Bescheids nicht ausgesetzt. Lediglich bei einer Rückzahlungsaufforderung kann der Widerspruch aufschiebend wirken.

    Schriftform beim Widerspruch

    Ein Widerspruch beim Jobcenter bedarf in jedem Fall der Schriftform. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Das Formerfordernis ist in Paragraf 36a Absatz 2 Sozialgesetzbuch I (SGB) geregelt. Weiterhin ist die Schriftform in Paragraf 84 Absatz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) festgelegt.

    Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Ein elektronisches Dokument muss über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen. Die Signatur muss die Identifizierung der Person, die Widerspruch einlegt, ermöglichen.

    Abhängig davon, um welche Art von Widerspruch es sich handelt, müssen mitunter auch ärztliche Atteste beigefügt werden. Je detaillierter der Widerspruch begründet wird, desto größer sind die Chancen auf Erfolg. Wer seinen Widerspruch schriftlich per Brief einreicht, sollte den Brief per Einschreiben schicken. So liegt der Nachweis vor, dass der Widerspruch beim Jobcenter eingegangen ist.

    Was darf nicht fehlen?

    • Adresse des zuständigen Jobcenters
    • eigene Adresse
    • Aktenzeichen
    • Kundennummer beim Jobcenter
    • Unterschrift
    • Widerspruchsbegründung

    II. Gründe für einen Widerspruch beim Jobcenter

    Die Gründe, um Widerspruch beim Jobcenter einzureichen, können vielfältig sein:

    • Ablehnungsbescheid vom Jobcenter, wenn das Jobcenter die Leistungen ablehnt
    • Leistungskürzung, wenn die gewährte Leistung beim Arbeitslosen- oder Bürgergeld gekürzt wird
    • Höhe des Arbeitslosengeldes oder Bürgergeldes, die zu gering angesetzt wurde
    • Sperrzeit, die vom Jobcenter verhängt wird
    • Rückzahlungsaufforderung, da das Jobcenter die Rückzahlung von zu viel gezahltem Arbeitslosengeld oder Bürgergeld verlangt
    • Sanktionsbescheid, wenn das Jobcenter Sanktionen erteilt

    In jedem Fall muss der Widerspruch ausführlich begründet werden. Sind Nachweise vorhanden, müssen sie zusammen mit dem Widerspruch an das Jobcenter eingereicht werden. Wenn sie bereits Bürgergeld erhalten haben und das Bürgergeld bei Umzug neu beantragen, jedoch das Jobcenter die Leistung ablehnt, können frühere, anderslautende Bescheide des Jobcenters als Nachweis hilfreich sein.

    III. Wer hilft bei Problemen mit dem Jobcenter?

    Auch wenn bei Problemen mit dem Jobcenter kein Anwalt eingeschaltet werden muss, kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Er kennt sich aus und kann den Bescheid des Jobcenters prüfen. Er findet mitunter auch Fehler im Bescheid. Der Anwalt für Sozialrecht begründet den Widerspruch ausführlich.

    Diejenigen, die Bürgergeld beziehen oder deren Bürgergeld gekürzt werden soll, können sich keinen Anwalt leisten. Für sie besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Der beratende Anwalt darf nicht mehr als 15 Euro für seine Tätigkeit berechnen. Beim örtlichen Amtsgericht kann ein Beratungshilfeschein unter Vorlage des Einkommensbescheids beantragt werden.

    Kommt es zu einem Prozess, kann eine Person ohne finanzielle Mittel Prozesskostenhilfe beantragen. Damit die Prozesskostenhilfe gewährt wird, muss das Gericht den Ausgang des Prozesses allerdings für Erfolg versprechend halten.

    IV. Ablauf eines Widerspruchs beim Jobcenter

    Nachdem ein Kunde beim Jobcenter Widerspruch eingelegt hat, prüft das Jobcenter den Widerspruch. Innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Widerspruchs muss das Jobcenter über den Widerspruch entscheiden. Es erlässt einen Widerspruchsbescheid. Meldet sich das Jobcenter nicht innerhalb von drei Monaten, kann der Betroffene beim zuständigen Sozialgericht eine Untätigkeitsklage erheben. Das Jobcenter wird verklagt, aktiv zu werden.

    War der Widerspruch begründet, erhält der Betroffene einen Abhilfe- oder Änderungsbescheid. Erachtet das Jobcenter den Widerspruch als unbegründet oder unzulässig, erteilt es einen Widerspruchsbescheid. Ein erneuter Widerspruch kann dagegen nicht mehr eingereicht werden. In diesem Fall ist nur eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

    Ebenfalls interessant: Haben Sie bald einen Umzug geplant? Ob das man Bürgergeld bei Umzug neu beantragen muss, welche Voraussetzungen bestehen und welche Kosten das Jobcenter übernimmt erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

    Andere Themen

    Autorenprofil

    Hannes Schubert

    Studium:

    • Rechtswissenschaften in Marburg und Bonn
    • Schwerpunktbereich: Wirtschaft und Wettbewerb
    • Abschluss des 1. Juristischen Staatsexamens