Täglich neue Nachrichten, unangemeldetes Auftauchen an der Tür oder private Fotos im Netz. Für Betroffene beginnt Stalking oft schleichend, nur mit einem mulmigen Gefühl, das später zur Dauerangst wird. Zum Täter werden in den meisten Fällen Ex-Partner, die Motive wie ein gesteigertes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit, Machtstreben, Dominanz oder Kontrolle über den ehemaligen Geliebten, verfolgen und dabei wiederholt Grenzen überschreiten und in den individuellen Lebensbereich des Betroffenen eindringen, wobei die persönliche Nähebeziehung zwischen Täter und Opfer Stalking zu einer besonders verzwickten Straftat macht. [1]
Der Gesetzgeber begegnet dem Phänomen mit § 238 StGB, der den Schutz der individuellen Lebensgestaltung ins Zentrum stellt. Doch wann ist Stalking strafbar? Was fällt alles unter Stalking und was nicht? Und wie schützen sich Opfer, wenn Nähe zur Bedrohung wird?
Dieser Beitrag erklärt, wo das Strafrecht eingreift, was schweres Stalking ist, welche psychischen Ursachen eine Rolle spielen und welche Selbsthilfetipps bei Stalking wirklich helfen können.

Guten Tag,
ich werde seit 40 Jahren gestalkt. Es handelt sich um eine Exfrau/Geliebte eines mir bekannten Rechtsanwalts. Sie hat meine Lebensqualität erheblich beeinträchtigt – Eindringen in die Wohnung, Gegenstände beschädigt oder weggenommen, PC und Smartphone gehackt, etc. Die Wohnung verlasse ich nur noch selten. Vor ein paar Monaten habe ich die vierte Strafanzeige gestellt, und mehrere Kollegen des Anwalts auch als Zeugen benannt. Die Antwort von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf: ICH SEHE KEINEN ANLASS DIE AUFNAHME VON ERMITTLUNGEN ANZUORDNEN – 33 152 Abs.2, 160 Abs.1
Sonst keine weitere Information; obwohl das PC und Smartphonehacking aufgehört hat und ich mich schon wie befreit fühle, geht es mit nächtlichem Türklingeln weiter….
In meinen Augen ist die Person eine gefährlich kranke Psychopathin. Ich frage mich nun wie lange ich das noch aushalten muß?!
MfG
W. Shearer