Eine Untersuchungshaft greift tief in das Leben der Betroffenen ein und bedeutet Freiheitsentzug, noch bevor ein Gericht über Schuld oder Unschuld entschieden hat, weshalb ihre Anordnung strengen Anforderungen unterworfen sein muss. Für Beschuldigte besonders dringend ist die Frage, ob der Kontakt zur eigenen Familie und dem sozialen Umfeld in dieser Phase vollständig abbricht, was zu verneinen ist. Ein Besuch ist grundsätzlich auch in der Untersuchungshaft möglich.
Wann die Maßnahme angeordnet wird, welche Rechte Betroffene haben und wie lang sie dauern kann, zeigt der folgende Beitrag.

