Nach der Anzeige nimmt die Polizei die Ermittlungen auf und wird ein Anfangsverdacht festgestellt, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. In der Praxis folgen dann oft:
- eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung,
- anwaltliche Anträge auf Akteneinsicht,
- bei hinreichendem Tatverdacht ein Strafbefehl oder eine Anklage
Gut zu wissen: Verteidiger können versuchen, das Verfahren frühzeitig durch einen begründeten Antrag zur Einstellung zu bringen, insbesondere, wenn die Beweislage schwach ist oder das öffentliche Interesse gering.
Lohnt sich eine Anzeige?
Ob sich eine Anzeige wirklich lohnt, muss jeder Betroffene individuell für sich selbst entscheiden. Dafür spricht, dem Täter rechtliche Konsequenzen aufzuzeigen und so mögliche Wiederholungstaten vorzubeugen, gleichzeitig auch andere von ähnlichen Handlungen abzuschrecken. Auch emotional kann die strafrechtliche Verfolgung des Verleumders dem Opfer eine Form der Genugtuung bieten oder im besten Fall die öffentliche Reputation widerherstellen.
Gegen eine Anzeige könnten die Beweisschwierigkeiten, die öffentliche Aufmerksamkeit oder die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens sprechen. Häufig scheitern Anklagen wegen Verleumdung am fehlenden Nachweis des Vorsatzes oder der Unwahrheit der Tatsache.