LKW-Führerschein Verlängerung verpasst? Jetzt handeln!

Ein tonnenschwerer Gigant auf der Autobahn, ein Sattelzug an einer Kreuzung oder ein Kleinlaster in der Innenstadt – Güterkraftfahrzeuge prägen das Bild unserer Straßen. Doch mit ihrer schieren Masse tragen sie auch ein gewaltiges Risiko mit sich. 2020 waren 24.730 Fahrer von Güterkraftfahrzeugen an Unfällen mit Personenschaden beteiligt (Quelle: Statistisches Bundesamt). Und die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 616 Menschen starben 2020 bei Unfällen mit Güterkraftfahrzeugen, 5.469 wurden schwer verletzt.

Obwohl Lastkraftwagen (LKWs) frequentierter als je auf den deutschen Straßen vorzufinden sind, hat sich statistisch betrachtet gleichwohl auch die Sicherheit verbessert. Zwischen 1995 und 2020 sank die Beteiligung von Güterkraftfahrzeugen an Unfällen mit Personenschaden um beeindruckende 60 %. Aber Vorsicht: Dieser Fortschritt kommt nicht von ungefähr. Strenge Vorschriften, technische Innovationen und ein besonderes Augenmerk auf die Gesundheit und Fahrtauglichkeit der Fahrer tragen dazu bei, dass unsere Straßen sicherer geworden sind.

Doch jeder Fortschritt hat seine Voraussetzungen. Die Sicherheit auf unseren Straßen hängt maßgeblich von der Verantwortungsbereitschaft der Fahrer ab – und diese beginnt bereits bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie der regelmäßigen Verlängerung des LKW-Führerscheins. Was passiert also, wenn diese Fristen versäumt werden? Welche Kosten und Konsequenzen drohen, und wie kann man handeln, um die Fahrerlaubnis rechtzeitig zu sichern? Dieser Beitrag klärt auf.

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Regelmäßige Verlängerung: LKW-Führerscheine der Klassen C und CE sowie C1 und C1E müssen alle fünf Jahre verlängert werden. Für C1 und C1E gilt dies erst ab dem 50. Lebensjahr.
  2. Folgen einer versäumten Verlängerung: Ohne gültige Fahrerlaubnis drohen Strafverfahren nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Privatfahrten mit abgelaufenem Führerschein sind unter bestimmten Bedingungen möglich, erfordern aber eine genaue Prüfung der Rechtslage.
  3. Benötigte Nachweise: Zur Verlängerung sind augenärztliche Gutachten, ärztliche Bescheinigungen sowie teilweise Weiterbildungsnachweise nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) erforderlich.
  4. Kosten und Aufwand: Die Verlängerung kann je nach Untersuchungsbedarf und Region Kosten zwischen 100 und 300 Euro verursachen. Versäumt man die Verlängerung, können zusätzliche Gebühren oder Prüfungen erforderlich werden.

 

 


I. Wann und warum muss der LKW-Führerschein verlängert werden?

LKW-Fahrer tragen eine besondere Verantwortung im Straßenverkehr, da ein LKW gerade kein gewöhnliches Fahrzeug ist. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nimmt diese Verantwortung sehr ernst. Sie schreibt vor, dass die Gültigkeit für Führerscheine der Klassen C und CE sowie D-Klassen auf fünf Jahre begrenzt ist (§ 23 Absatz 1 Satz 2 FeV).

§ 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen

(1) Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt. Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.
(2) […]

 

1. Die 5-Jahres-Regel – Was steckt dahinter?

Während Klassen wie AM, A1, A2, A, B, BE, L und T unbefristet gültig sind, gilt für die Klassen C und D strikte Befristung. Die Gründe sind klar: Größe, Gewicht und die potenziellen Gefahren eines LKW erfordern höchste Konzentration und körperliche Verfassung. Regelmäßige Untersuchungen gewährleisten, dass Fahrer diesen Anforderungen weiterhin gewachsen sind.

Ausnahmen und Fristen:

  • Führerscheine der Klasse C1E, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Danach gilt ebenfalls die 5-Jahres-Regel.
  • Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, behalten ebenfalls ihre Gültigkeit bis zum 50. Lebensjahr.

 

2. Übersicht über die Führerscheinklassen und ihre Gültigkeitsdauer

Klasse Fahrzeugart Gültigkeitsdauer Besonderheiten
AM Mofas, Mopeds bis 45 km/h Unbefristet Keine
A1, A2, A Motorräder verschiedener Leistungsstufen Unbefristet Keine
B, BE Pkw mit oder ohne Anhänger Unbefristet Keine
L Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen bis 40 km/h Unbefristet Nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
T Zugmaschinen bis 60 km/h Unbefristet Nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
C1, C1E Leichte LKW (bis 7,5 t) und LKW mit Anhänger Bis 50 Jahre unbefristet (bei Ausstellung vor dem 19.01.2013), danach oder bei Neuausstellung: 5 Jahre gültig Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr mit ärztlichem und augenärztlichem Gutachten erforderlich
C, CE Schwere LKW und LKW mit Anhänger Immer für 5 Jahre gültig Verlängerung mit ärztlichem und augenärztlichem Gutachten erforderlich
D, D1, DE, D1E Busse und Busse mit Anhänger Immer für 5 Jahre gültig Verlängerung mit zusätzlichen Leistungstests und Führungszeugnis erforderlich
Klasse 3 (alt) Pkw, LKW bis 7,5 t, Fahrzeuge mit Anhänger Unbefristet bis zum 50. Lebensjahr Danach gelten die gleichen Regeln wie für die Klassen C1 und C1E

Da die Bearbeitung bis zu acht Wochen dauern kann, sollte der Antrag spätestens drei Monate vor Ablauf gestellt werden, um unnötigen Stress oder Unterbrechungen der beruflichen Tätigkeit zu vermeiden!

 

II. Was passiert, wenn die LKW-Führerschein Verlängerung verpasst wird?

Wenn die LKW-Führerschein Verlängerung verpasst wird, drohen gemäß § 21 StVG drohen harte Sanktionen: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert. Und damit nicht genug – auch der Fahrzeughalter kann belangt werden, wenn er einem Fahrer ohne gültigen Führerschein das Steuer überlässt.

Ausnahme Privatfahrten: Ein riskanter Graubereich?

Und was ist mit den Fahrern, die keinen gewerblichen Nutzen anstreben? Wer glaubt, dass eine Privatfahrt mit einem LKW, dessen Führerschein abgelaufen ist, weniger kritisch betrachtet wird, könnte sich täuschen. Zwar sind private Fahrten mit Fahrzeugen der Klasse C1 unter bestimmten Umständen möglich, doch hier begibt man sich in ein rechtlich kompliziertes Terrain. Die Frage ist nicht nur, ob die Fahrt legal ist, sondern auch, ob man sich in einer Versicherungsfalle befindet. Ein Unfall – und der Schaden könnte zur persönlichen Haftung führen.

 

III. Ablauf der Verlängerung – Wie geht es weiter?

Die Verlängerung eines LKW-Führerscheins ist mehr als nur eine Formsache. Doch keine Sorge: Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Unterlagen wird der Prozess zu einer planbaren Routine. Dennoch lohnt es sich, die Anforderungen genau zu kennen, denn hier zählen Details.

 

1. Erneuerung des Führerscheins – Ein Dokument wird neu belebt

Die Verlängerung bedeutet, dass das Führerscheindokument selbst erneuert wird. Dies gibt die Möglichkeit, aktuelle Änderungen wie einen neuen Nachnamen nach Eheschließung oder ein aktuelles Foto zu integrieren.

2. Benötigte Unterlagen: Alles Wichtige auf einen Blick

Die Liste der erforderlichen Dokumente ist klar, aber nicht zu unterschätzen:

  • Personalausweis oder Reisepass: Ohne gültigen Identitätsnachweis geht nichts.
  • Biometrisches Passfoto: Es muss aktuell sein und den EU-Standards entsprechen. Ein zu altes Foto könnte den Prozess verzögern. Für das biometrische Passfoto sind daher unbedingt die folgenden Hinweise zu beachten:
    • Gesichtsgröße: Das Gesicht muss mindestens 27 mm und höchstens 40 mm messen, um optimal erkennbar zu sein.
    • Qualität des Bildes: Schärfe, Kontrast und Klarheit sind entscheidend. Verwischte oder unscharfe Fotos werden nicht akzeptiert.
    • Gesichtsausdruck: Neutral ist hier das Zauberwort – kein Lächeln, kein geöffneter Mund.
    • Hintergrund: Einfarbig und ruhig, um keine Ablenkung zu schaffen.
    • Kopfbedeckungen: Diese sind nur aus religiösen Gründen erlaubt.
  • Bestehender Führerschein
  • Augenärztliches Gutachten: Es darf nicht älter als zwei Jahre sein und überprüft die Sehfähigkeit bis ins Detail, von Farbsehen über Stereosehen bis hin zum Dämmerungssehen.
  • Ärztliche Bescheinigung: Nicht älter als ein Jahr und ein Nachweis darüber, dass der Fahrer körperlich und geistig fit ist, ein Fahrzeug zu führen.
  • Weiterbildungsnachweise (bei gewerblicher Nutzung): Wer beruflich fährt, muss gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zusätzliche Nachweise erbringen.

 

3. Medizinische Anforderungen

a) Augenärztliches Gutachten

Ein LKW-Fahrer muss in der Lage sein, Verkehrsschilder klar zu erkennen, Entfernungen einzuschätzen und auch bei schlechten Lichtverhältnissen souverän zu handeln. Das augenärztliche Gutachten ist daher obligatorisch:

  • Untersuchungskriterien:
    • Farbsehen: Für die Unterscheidung von Ampelsignalen und Verkehrsschildern.
    • Stereosehen: Für die Einschätzung von Distanzen.
    • Zentrale Tagesschärfe: Damit auch feine Details im Straßenverkehr erkennbar bleiben.
    • Gesichtsfeld: Für das Wahrnehmen von Gefahren aus den Randbereichen des Sichtfeldes.
  • Mindestanforderungen:
    • Die Sehfähigkeit jedes Auges muss mindestens 0,8 betragen (mit oder ohne Sehhilfe).
    • Kontaktlinsen oder Brillen sind erlaubt, solange die Gesamtleistung der Augen 100 % beträgt.
  • Kosten und Gültigkeit:
    • Das Gutachten kostet etwa 100 Euro und darf maximal zwei Jahre alt sein.

Dieses Gutachten wird nicht nur von Augenärzten, sondern auch von speziell geschulten Betriebsärzten oder Gesundheitsämtern ausgestellt.

 

b) Allgemeine ärztliche Untersuchung

Im Übrigen ist ein ärztliches Gutachten, das  über die reine körperliche Gesundheit hinausgeht und auch die mentale Eignung des Fahrers prüft, notwendig. Die Untersuchungen, die sich auf Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung stützen, sind detailliert und umfassen:

  • Reaktionsfähigkeit: Kann der Fahrer schnell genug auf plötzliche Gefahren reagieren?
  • Orientierungsleistung: Ist er in der Lage, auch in unbekannten Situationen souverän zu navigieren?
  • Konzentrationsleistung: Wie lange kann der Fahrer aufmerksam bleiben, ohne Fehler zu machen?
  • Aufmerksamkeitsleistung: Nimmt der Fahrer seine Umgebung in vollem Umfang wahr?
  • Belastbarkeit: Wie geht der Fahrer mit Stress und langen Fahrzeiten um?

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erkennung von Abhängigkeiten – sei es von Alkohol, Drogen oder Medikamenten. Selbst alltägliche Probleme wie Schlaflosigkeit, die zu einem übermäßigen Konsum von Schlafmitteln führen könnten, werden berücksichtigt.

Wer führt die Untersuchung durch?: Hausärzte, Betriebsärzte oder Einrichtungen wie der TÜV übernehmen die ärztliche Prüfung. Sie kosten in der Regel zwischen 30 und 50 Euro und dürfen nicht älter als ein Jahr sein.

 

IV. Kosten der Verlängerung – Was kommt auf Sie zu?

Die Verlängerung des LKW-Führerscheins ist nicht nur zeitintensiv, sondern auch mit Kosten verbunden. Doch im Vergleich zu den Konsequenzen eines abgelaufenen Führerscheins sind diese überschaubar.

 

1. Standardkosten

  • Ärztliche Gutachten: Je nach Region und Art der Untersuchung können die Kosten zwischen 30 und 100 Euro schwanken.
  • Verwaltungsgebühren: Die Bearbeitung des Antrags kostet rund 42,60 Euro.
  • Weiterbildungsnachweise (bei gewerblicher Nutzung): Diese können mit 300 bis 500 Euro erheblich ins Gewicht fallen.

 

2. Zusätzliche Kosten bei abgelaufenem Führerschein

Ein LKW-Führerschein, der „7 Jahre abgelaufen“ ist, kann zur finanziellen Belastung werden. In solchen Fällen kann die Fahrerlaubnis nicht einfach verlängert werden. Stattdessen sind unter Umständen erneute Prüfungen nötig – ein zeitaufwendiger und teurer Prozess. Wer diesen Aufwand vermeiden möchte, sollte sich an die Fristen halten.

 

V. Welche Sanktionen drohen, wenn ich die LKW-Führerschein Verlängerung verpasst habe?

Ein abgelaufener LKW-Führerschein ist mitunter keine Bagatelle. Wer sich hinter das Steuer setzt, ohne die Fahrerlaubnis rechtzeitig verlängert zu haben, riskiert mehr als nur eine Verwarnung:

Vergehen Strafe Punkte in Flensburg
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr 3
Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate 3
Fahren ohne Weiterbildungsnachweis (Schlüsselzahl 95) Bußgeld bis zu 5000 €
Unternehmer lässt Fahrer ohne Weiterbildungsnachweis fahren Bußgeld bis zu 20.000 € (§ 9 BKrFQG)
Fahrzeughalter lässt Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe; Fahrzeug kann beschlagnahmt werden

 

VI. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

LKW-Führerschein Verlängerung verpasst

1. Was passiert, wenn ich meinen LKW-Führerschein Verlängerung verpasst habe?

Wenn der LKW-Führerschein nicht rechtzeitig verlängert wird, erlischt die Fahrerlaubnis automatisch. Das bedeutet, dass Sie keinen LKW mehr fahren dürfen. Führen Sie dennoch ein Fahrzeug, begehen Sie gemäß § 21 StVG ein Vergehen, das mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Zusätzlich drohen drei Punkte in Flensburg, und in manchen Fällen kann das Fahrzeug sogar beschlagnahmt werden. Eine verspätete Verlängerung ist zwar möglich, jedoch aufwendig und oft mit höheren Kosten verbunden.

2. Welche Kosten entstehen bei der Verlängerung?

Die Gesamtkosten liegen meist zwischen 100 und 300 Euro. Diese umfassen die ärztlichen Untersuchungen, die Verwaltungsgebühren und gegebenenfalls die Weiterbildungsnachweise.

3. Kann ich den LKW-Führerschein verlängern, wenn er abgelaufen ist?

Ja, auch wenn Sie die LKW-Führerschein Verlängerung verpasst haben, können Sie ihre Lizenz verlängern. Allerdings gibt es Einschränkungen:

  • Liegt die Gültigkeit erst seit kurzem zurück, erfolgt die Verlängerung unter den gleichen Bedingungen wie bei einer rechtzeitigen Beantragung.
  • Ist der Führerschein jedoch seit mehreren Jahren abgelaufen (z. B. „7 Jahre abgelaufen“), kann es sein, dass die Fahrerlaubnisprüfungen erneut abgelegt werden müssen. Dies betrifft sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung.

4. Wann sollte ich die Verlängerung beantragen?

Die Verlängerung des LKW-Führerscheins sollte rechtzeitig, spätestens acht bis zehn Wochen vor Ablauf der Gültigkeit, beantragt werden.

  • Frühestens: Die Antragstellung ist maximal sechs Monate vor Ablauf der aktuellen Gültigkeit möglich.
  • Spätestens: Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, wird eine Beantragung drei Monate vor Ablauf empfohlen.

5. Muss ich auch als Privatperson Weiterbildungen absolvieren?

Nein, die vorgeschriebenen Weiterbildungen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gelten ausschließlich für gewerbliche Fahrer. Privatpersonen, die einen LKW ausschließlich für persönliche Zwecke nutzen, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Hinweis: Obwohl die Weiterbildung für private Fahrten nicht erforderlich ist, gelten dennoch die gleichen Voraussetzungen für die Verlängerung des Führerscheins, einschließlich der ärztlichen und augenärztlichen Untersuchungen.

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Jurawelt Redaktion

Christopher Molter

Studium:

  • Student der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Auslandsaufenthalt an der University of Alberta (Kanada)

Jurawelt:

  • Redakteur & Studentischer Mitarbeiter