Autoführerschein mit 16? CSU bringt alten Plan zurück

Der Führerschein mit 16 wird seit einiger Zeit politisch diskutiert. Gemeint ist vor allem eine mögliche Absenkung des Mindestalters für das begleitete Fahren mit dem Pkw. Bislang hatte diese Diskussion jedoch noch keine Änderung der geltenden Rechtslage zur Folge.

Rechtlich ist das Fahrerlaubnisrecht in weiten Teilen europäisch vorgegeben. Eine nationale Absenkung des Mindestalters für den Autoführerschein ist deshalb unter derzeitiger Gesetzeslage nicht möglich. Vorstöße zum Begleiteten Fahren ab 16 scheitern bislang am verbindlichen europäischen Rechtsrahmen, der das Mindestalter für Fahrerlaubnisse unionsweit festlegt.

Neue Bewegung bringt nun die CSU in die Debatte. Nach ihrer Winterklausur im oberbayerischen Kloster Seeon sind entsprechende Beschlussvorlagen bekannt geworden. Ziel ist es, das begleitete Autofahren ab 16 politisch voranzutreiben und auf europäischer Ebene erneut zur Diskussion zu stellen.

I. Die aktuelle Rechtslage: Führerschein mit 17

Derzeit gilt in Deutschland ein klar geregeltes System orientiert am Führerschein ab 17 im Rahmen des begleiteten Fahrens. Dieses Modell ist bundesweit seit 2011 etabliert und bildet unter der momentanen Rechtslage die einzige Möglichkeit, vor der Volljährigkeit einen Autoführerschein der Klasse B praktisch zu nutzen.

1. Beginn der Führerscheinausbildung

Der Weg zum Autoführerschein beginnt früher als viele vermuten und folgt dabei einem klar abgestuften System. Für die Fahrerlaubnisklasse B ist der Einstieg in die Ausbildung bereits vor dem 17. Geburtstag nach folgender Maßgabe möglich:

  • Theorieunterricht: Teilnahme bereits ab 16½ Jahren möglich

  • Theorieprüfung: Zulässig drei Monate vor dem 17. Geburtstag (vgl. § 15 FeV)

  • Praktische Prüfung: Möglich einen Monat vor dem 17. Geburtstag

  • Fahrpraxis: Ab dem 17. Geburtstag, ausschließlich im Rahmen des begleiteten Fahrens (vgl. § 48a FeV)

  • Alleinfahrten: Grundsätzlich erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit gültiger Fahrerlaubnis (vgl. § 10 FeV)

Damit wird im Fahrerlaubnisrecht bewusst zwischen dem Beginn der Ausbildung und der eigenständigen Teilnahme am Straßenverkehr unterschieden. Wer sich fragt, ab wann man Führerschein machen darf, kann bereits vor dem 17. Geburtstag starten während das tatsächliche Fahren weiterhin erst ab den gesetzlich festgelegten Altersgrenzen erlaubt ist.

Mit 16 Jahren ist Autofahren mit einem normalen Pkw nicht erlaubt. Die Frage „Führerschein mit 16 – was darf ich fahren?“ beantwortet sich allein nach § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Erlaubt sind mit 16 Jahren:

  • Motorräder bis 125 ccm und 11 kW mit der Fahrerlaubnisklasse A1
  • Kleinkrafträder mit der Klasse AM
  • Vierrädrige Leichtfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leistungsgrenze von 15 kW

Ein Autoführerschein mit 16 ist rechtlich nicht vorgesehen. Der Führerschein mit 16 ermöglicht Mobilität, aber nicht das Fahren eines Pkw der Klasse B.

Führerschein mit 16

2. Voraussetzungen für eine Begleitperson

Das an dem 17. Lebensjahr mögliche begleitete Fahren folgt festen rechtlichen Vorgaben. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf nur gefahren werden, wenn eine zuvor benannte Begleitperson im Fahrzeug sitzt und die Fahrt begleitet. Diese Begleitperson wird namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen und muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

Mindestalter: 

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.

Fahrerfahrung:

Erforderlich ist der ununterbrochene Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren.

Fahreignung:

Zum Zeitpunkt der Begleitung darf höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister vorliegen.

Formelle Benennung:

Die Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Ein spontanes Begleiten ist nicht zulässig.

In der verkehrspolitischen Bewertung gilt das Modell als etabliert. Der ADAC verweist auf ein geringeres Unfallrisiko bei Fahranfängern, die den Führerschein ab 17 im begleiteten Modell nutzen. Zugleich zeigt sich, dass ein erheblicher Teil der Fahrschüler diese Möglichkeit nicht ausschöpft.

Genau an diesem Punkt knüpft die aktuelle Debatte um den Führerschein mit 16 an. Sie setzt nicht bei einem neuen System an, sondern bei der Frage, ob das bestehende Modell zeitlich nach vorne verschoben werden kann um es attraktiver zu gestalten.

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II. Führerschein mit 16: CSU knüpft an frühere Regierungspläne an

Bereits 2024 hatte die damalige Bundesregierung angekündigt, das begleitete Fahren ab 16 ermöglichen zu wollen. Damals folgte jedoch die rechtliche Ernüchterung. Das Bundesverkehrsministerium machte deutlich, dass das Fahrerlaubnisrecht in zentralen Punkten unionsweit harmonisiert ist und Deutschland das Mindestalter für den Autoführerschein nicht eigenständig absenken kann. Auch der Versuch, ein begrenztes Modellvorhaben auf europäischer Ebene zu etablieren, blieb ohne Erfolg. 1

An der Rechtslage änderte sich nichts.

Zwei Jahre später taucht nun das Thema erneut auf der Tagesordnung auf. Nach der Winterklausur im oberbayerischen Kloster Seeon bringt nun die CSU-Beschlussvorlagen in Stellung, die das begleitete Autofahren ab 16 ermöglichen sollen. Inhaltlich greift sie dabei Argumente auf, die bereits 2024 eine Rolle spielten. Mehr Fahrpraxis solle zu mehr Verkehrssicherheit führen, insbesondere im ländlichen Raum. Neu ist weniger der Ansatz als der Zeitpunkt. Während 2024 noch auf nationale Gestaltungsspielräume gesetzt wurde, zielen die aktuellen Vorschläge ausdrücklich auf eine europaweite Öffnung des Fahrerlaubnisrechts. Flankiert wird die Idee von breiter politischer Unterstützung. Nebst der Stimmen aus der CDU zeigen sich auch SPD, FDP, Grüne und Linke grundsätzlich offen für das Modell, wenn auch mit unterschiedlichen verkehrspolitischen Akzenten.

III. Welche Rolle das EU-Recht für den Vorschlag spielt

Rechtlich ist der Spielraum derzeit klar abgesteckt. Der Führerschein mit 16 scheitert nicht an fehlenden Mehrheiten, sondern am geltenden Rechtsrahmen. Das Fahrerlaubnisrecht ist unionsweit harmonisiert. Für die Fahrerlaubnisklasse B sieht das europäische Recht weiterhin ein Mindestalter von 17 Jahren vor. Deutschland kann diese Grenze weder durch ein nationales Gesetz noch über einen Modellversuch unterschreiten.

Verstärkt wird diese Bindung dadurch, dass die überarbeitete EU-Führerscheinrichtlinie erst Ende 2025 in Kraft getreten ist und den Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist bis 2029 einräumt. Eine kurzfristige Änderung ist damit ausgeschlossen. 2

IV. Fazit: Freiheit, Teilhabe und die Frage der Reife

Der Führerschein mit 16 wird in der aktuellen Diskussion überwiegend positiv bewertet. Er steht für mehr Freiheit, mehr Teilhabe und frühere Selbstständigkeit, insbesondere dort, wo öffentliche Verkehrsangebote lückenhaft sind. Gerade im ländlichen Raum wird Mobilität als Voraussetzung für Ausbildung, Arbeit und soziale Einbindung verstanden. Ein früherer Einstieg in den Straßenverkehr soll jungen Menschen ermöglichen, Verantwortung schrittweise zu übernehmen, statt Mobilität abrupt mit dem 18. Geburtstag freizugeben.

Diese Linie knüpft an bestehende Strukturen im Fahrerlaubnisrecht an. Bereits heute setzt der Gesetzgeber auf gestufte Modelle wie den Führerschein ab 17 mit begleiteter Fahrpraxis. Die dahinterstehende Logik wird nun konsequent weitergedacht. Mehr begleitete Fahrpraxis über einen längeren Zeitraum soll die Sicherheit erhöhen, Routine aufbauen und Risiken reduzieren. Altersgrenzen werden dabei weniger als starre Schwelle verstanden, sondern als Teil eines Lernprozesses, der durch Begleitung, Probezeit und klare Sanktionen abgesichert ist.

Trotz dieser breiten Zustimmung stößt der Führerschein mit 16 nicht an gesellschaftliche, sondern an rechtliche Grenzen. Solange das EU-Recht für die Fahrerlaubnisklasse B ein Mindestalter vorgibt, bleibt der nationale Handlungsspielraum begrenzt. Der Vorschlag wird daher weniger als kurzfristige Reform, sondern als perspektivisches Projekt diskutiert, das auf eine europäische Öffnung angewiesen ist. Ein Führerschein mit 16 ist ohne neues Gesetz nicht möglich – die Argumente für mehr Mobilität junger Menschen prägen jedoch bereits jetzt die Richtung der Debatte.

Weitere Beiträge zum Thema Verkehrsrecht finden Sie hier:

  1. vgl. https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/fuehrerschein-16-jahre-100.html 
  2. Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32025L2205 
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Greta Schmid

Jurawelt Redaktion

Greta Schmid
  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin
2 Kommentare
  • Antworten
    April 19, 2026, 8:55 p.m.

    Endlich mal eine der wenigen guten Ideen die von der CSU kommen. Ich bin aufgrund meines ländlichen Wohnortes auf ein Auto angewiesen um zur Schule zu kommen. Das wäre echt super! Weiter so!

    • April 25, 2026, 10:48 p.m.

      Sehe ich genauso! Ich habe wirklich akute Probleme zu pendeln zwischen Schule und meinem Heimatort das würde wirklich vieles erleichtern

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