Der TÜV-Termin stellt für viele Halter den Inbegriff des aufgeschobenen Pflichtprogramms dar. Man weiß, dass die Hauptuntersuchung ansteht, die HU-Plakette signalisiert den fälligen Monat klar und trotzdem siegt oft der Alltag. Ein kurzer Blick aufs Kennzeichen, der Gedanke „Das wird schon noch passen“, und ehe man sich versieht, ist der TÜV abgelaufen.
Genau an diesem Punkt beginnt der rechtlich spannende Teil.
Wie lange darf man TÜV überziehen, wenn die HU als gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung innerhalb des auf der Plakette angegebenen Monats erfolgen muss?
Dieser Beitrag erklärt, welche faktischen Spielräume es bei der Frage gibt, wie lange man den TÜV überziehen darf, ab wann Strafen sowie Mehrkosten drohen und welche Folgen ein abgelaufener TÜV für den Versicherungsschutz haben kann.


