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Wie lange darf man TÜV überziehen bevor es richtig teuer wird?

Der TÜV-Termin stellt für viele Halter den Inbegriff des aufgeschobenen Pflichtprogramms dar. Man weiß, dass die Hauptuntersuchung ansteht, die HU-Plakette signalisiert den fälligen Monat klar und trotzdem siegt oft der Alltag. Ein kurzer Blick aufs Kennzeichen, der Gedanke „Das wird schon noch passen“, und ehe man sich versieht, ist der TÜV abgelaufen.

Genau an diesem Punkt beginnt der rechtlich spannende Teil.

Wie lange darf man TÜV überziehen, wenn die HU als gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung innerhalb des auf der Plakette angegebenen Monats erfolgen muss?

Dieser Beitrag erklärt, welche faktischen Spielräume es bei der Frage gibt, wie lange man den TÜV überziehen darf, ab wann Strafen sowie Mehrkosten drohen und welche Folgen ein abgelaufener TÜV für den Versicherungsschutz haben kann.

TÜV Überziehen

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I. Rechtlicher Rahmen: Ist das TÜV überziehen eine Ordnungswidrigkeit?

Die Hauptuntersuchung ist als gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine verbindliche Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Für privat genutzte Pkw mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen ist zunächst eine erste HU 36 Monate nach der Erstzulassung vorgesehen, anschließend folgen weitere Untersuchungen in regelmäßigen Abständen von jeweils 24 Monaten.

Maßgeblich sind dabei die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen und die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I, wobei insbesondere der oben auf der Plakette angegebene Monat den Rahmen setzt, innerhalb dessen die Untersuchung stattfinden muss.

Achtung:
Wird dieser Monat überschritten ohne, dass das Fahrzeug bei einer Prüforganisation vorgestellt wurde, gilt die HU als überzogen und der TÜV als abgelaufen. Das TÜV Überziehen erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, unabhängig davon, ob der Verzug nur wenige Tage, einen Monat oder deutlich länger andauert.

Die verbreitete Annahme, es gebe eine gesetzliche Gnadenfrist, führt daher leicht zu Missverständnissen und befeuert bei vielen Überlegungen wie lange man tüv überziehen kann, bevor es tatsächlich zu Konsequenzen kommt. Mit zunehmender Dauer der Überschreitung steigen jedoch die möglichen Folgen in Form von Sanktionierungen.

Hierbei gilt, je länger Halter:innen eines Autos den TÜV überziehen, desto eher müssen sie mit einer spürbaren Strafe rechnen und desto größer wird das Risiko zusätzlicher TÜV Überziehung Kosten, etwa durch eine verpflichtende erweiterte Hauptuntersuchung.

II. Konsequenzen: Was für Strafen drohen bei TÜV überziehen?

Sobald der auf der HU Plakette angegebene Monat verstrichen ist, gilt der TÜV als abgelaufen. Juristisch liegt damit bereits eine Ordnungswidrigkeit vor, unabhängig davon, ob die Frist nur wenige Tage oder mehrere Monate überschritten wurde. Entscheidend für die konkreten Folgen ist jedoch die Dauer der Überziehung. Mit jedem weiteren Monat steigen die Sanktionen spürbar an.

Der folgende Rechner zeigt dir, welche Bußgelder und Konsequenzen im Einzelfall drohen.

Bußgeldrechner: HU überzogen

Der Rechner zeigt für die Überziehung der Hauptuntersuchung die typischen Sanktionen nach Fahrzeugart, weist auf Punkte in Flensburg hin und berücksichtigt die erweiterte HU mit mindestens 20 % Mehrkosten ab mehr als zwei Monaten.

Jurawelt Rechner

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Fahrzeugart

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Buß-/Verwarngeld
Punkte in Flensburg
Erweiterte HU

Hinweis: Bitte Fahrzeugart und Dauer der Überziehung auswählen, um die voraussichtliche Sanktion zu berechnen.

Rechtliche Einordnung
Noch keine Berechnung erfolgt.
Zusätzliche Folge
Noch keine Berechnung erfolgt.

3. Übersicht der Sanktionen

Überziehung der HU Sanktion Punkte Einordnung
unter 2 Monate i. d. R. Verwarnung ohne Verwarngeld gering
2 bis 3 Monate 15 € Verwarnungsgeld spürbar
4 bis 8 Monate 25 € Verwarnungsgeld erhöht
mehr als 8 Monate 60 € Bußgeld 1 deutlich
Überziehung der HU Sanktion Punkte Einordnung
bis zu 2 Monate 15 € Verwarnungsgeld früh relevant
mehr als 2 bis 4 Monate 25 € Verwarnungsgeld erhöht
mehr als 4 bis 8 Monate 60 € Bußgeld 1 deutlich
mehr als 8 Monate 75 € Bußgeld 1 streng
Jede Überziehung ist rechtlich unzulässig. Eine gesetzliche Gnadenfrist gibt es nicht. Ab mehr als zwei Monaten ist zudem regelmäßig eine vertiefte bzw. erweiterte HU erforderlich, die mindestens 20 % mehr kostet als eine normale Hauptuntersuchung.

Die Bußgelder sind dabei oft nur die sichtbarste Konsequenz, während die eigentlichen Risiken erst in bestimmten Konstellationen zum Tragen kommen.

Unfall mit abgelaufener HU
Gerät man mit einem Fahrzeug ohne gültige HU in einen Unfall, kann die Kfz-Versicherung genauer prüfen und im Einzelfall Leistungen kürzen oder sogar Regress nehmen. Damit verschärft sich die Situation schnell über das eigentliche Bußgeld hinaus.

Fahranfänger in der Probezeit
Auch in der Probezeit kann eine längere Überziehung zusätzliche Folgen haben. Ab etwa sechs Monaten kommt ein sogenannter B-Verstoß in Betracht, der weitere Maßnahmen nach sich ziehen kann.

Gewerblicher Bereich
Im gewerblichen Umfeld bleibt es regelmäßig nicht bei einer Geldbuße, sondern das Überziehen der HU entwickelt sich zu einem echten Compliance-Thema. In der Folge können Haftungsfragen entstehen, versicherungsrechtliche Probleme auftreten und bei Kontrollen zusätzliche Sanktionen verhängt werden.

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III. TÜV Überziehen bei Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen sind die typischen Begleiter von Motorrädern, Cabrios und Wohnmobilen. Sie sparen Steuern und Versicherung, rechtlich haben sie jedoch ein Manko:

Die HU-Frist läuft oft genau dann ab, wenn das Fahrzeug offiziell „Winterschlaf“ hält.

Saisonkennzeichen die, während der Betriebspause nicht zugelassen sind dürfen nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

Problematisch ist dementsprechend folgendes:

Eine Fahrt zur Prüfstelle in dieser Zeit würde einen Verstoß gegen versicherungsrechtliche Vorgaben begründen, denn ein Pflichtversicherungserfordernis besteht weiterhin unverändert, um am Straßenverkehr teilzunehmen.

Da dies kaum zumutbar sein kann, ergibt sich eine Verschiebung des tatsächlichen HU-Termins in die nächste Saison. Fällt die HU in einen Zeitraum, in dem das Saisonkennzeichen ruht, ist die Untersuchung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachzuholen. Die HU-Frist läuft also nicht „weg“, sondern wird praktisch an den Beginn der nächsten Saison angehängt.

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IV.  TÜV abgelaufen auf Privatgrund

TÜV Überziehen

Auch ein Fahrzeug, das nur in der Garage oder auf dem Hof steht, ist rechtlich nicht privilegiert. Entscheidend ist auch hier allein die Zulassung. Solange ein Kfz zugelassen ist, besteht die Pflicht zur Hauptuntersuchung unabhängig davon, ob es tatsächlich genutzt wird.

Ist der TÜV abgelaufen, liegt daher auch auf Privatgrund eine Ordnungswidrigkeit vor, sobald die HU-Frist überschritten ist. Verwarn- oder Bußgelder drohen, sobald die Überziehung festgestellt wird. Entscheidend ist also nicht, ob gefahren wird, sondern ob das Fahrzeug zugelassen ist.

Wer das Fahrzeug also dauerhaft nicht nutzen will, kommt somit an einer Abmeldung nicht vorbei. Erst dann entfällt die HU-Pflicht und damit auch das Risiko entsprechender Sanktionen.

V. Längere Auslandsaufenthalte

Wer sein Fahrzeug für längere Zeit ins Ausland verbringt, entkommt der HU-Pflicht nicht, kann jedoch in eine besondere Konstellation geraten.

Maßgeblich ist, ob sich belegen lässt, dass das Kfz bei der Ausreise noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und anschließend ununterbrochen im Ausland stand. Gelingt dieser Nachweis, drohen bei der Wiedereinreise grundsätzlich keine Sanktionen, sofern die HU unverzüglich nachgeholt wird. Entscheidend ist eine lückenlose Dokumentation, sowie das Unverzügliche Nachholen der Untersuchung ohne schuldhaftes Zögern nach der Rückkehr.  Verstreichen ab dem Zeitpunkt der Rückkehr mehr als zwei Monate entsteht auch in diesem Fall die Pflicht eine erweiterte Hauptuntersuchung vorzunehmen.

Auch ein langer Campingaufenthalt bei welchem das Fahrzeug nicht bewegt wird oder ein Dauerstellplatz im Ausland ersetzen nicht die deutsche Hauptuntersuchung.

Achtung:
Im Ausland durchgeführte Prüfprotokolle sind regelmäßig nicht ausreichend, um eine HU zu ersetzen. Sie können lediglich als Indiz dienen zur Dokumentation, dass das Fahrzeug nicht vollständig vernachlässig wurde.

VI. Fazit

Ein verpasster TÜV-Termin ist im Alltag schnell passiert, insbesondere dann, wenn Termine dicht aufeinander folgen und Werkstätten nur eingeschränkt verfügbar sind. Trotzdem ändert das nichts daran, dass mit Ablauf der Frist unmittelbar eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, deren Konsequenzen sich mit jedem weiteren Monat spürbar verschärfen.

Was zunächst wie ein geringfügiges Aufschieben erscheint, entwickelt sich daher schnell zu einem ernstzunehmenden Risiko, das nicht nur finanzielle Belastungen nach sich ziehen kann, sondern auch versicherungsrechtliche Nachteile und sicherheitsrelevante Probleme mit sich bringt. Weil diese Folgen oft erst zeitverzögert eintreten, wird das Risiko im Alltag leicht unterschätzt, obwohl die rechtliche Bewertung eindeutig ist.

Vor diesem Hintergrund liegt es nahe, die Frist konsequent im Blick zu behalten und die Hauptuntersuchung rechtzeitig einzuplanen, wobei bereits einfache Maßnahmen einen spürbaren Unterschied machen können.

Empfehlenswert ist es den Termin der nächsten HU direkt nach der letzten Prüfung im Kalender zu notieren und eine zusätzliche Erinnerung einige Wochen vorher einzurichten. Den Prüfbericht oder die Zulassungsbescheinigung sollten sie hierfür am besten griffbereit aufbewahren, um die Fristen jederzeit nachvollziehen zu können, sowie frühzeitig einen Termin bei einer Prüfstelle oder Werkstatt zu reservieren, insbesondere in Zeiten hoher Auslastung.  Auch ein kurzer Routineblick auf die Plakette beim Ein- oder Aussteigen kann helfen, das Thema präsent zu halten, sodass es gar nicht erst zu einer unbemerkten Fristüberschreitung kommt.

TÜV Überziehen

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VII. FAQ

Sollten einzelne Punkte im Text noch nicht vollständig klar geworden sein, finden sich die wichtigsten Antworten nachfolgend noch einmal übersichtlich und auf den Punkt gebracht. Die Fragen greifen typische Unsicherheiten aus der Praxis auf und liefern schnelle Orientierung für die nächsten Schritte.

Ein garantierter strafloser Zeitraum existiert nicht. Maßstab ist allein, ob die im Fahrzeugschein und auf der HU-Plakette vermerkte Frist überschritten ist. In vielen Fallkonstellationen wird bei einer leichten Überschreitung von weniger als zwei Monaten zwar häufig nur mündlich verwarnt oder auf die fällige Untersuchung hingewiesen. Diese zurückhaltende Praxis begründet jedoch keinen Rechtsanspruch. Bei Kontrollen kann die zuständige Behörde ab dem ersten Tag nach Ablauf des Fälligkeitsmonats eine Ordnungswidrigkeit ahnden. Wer sicher gehen möchte, sollte den TÜV daher nicht „toleriert überziehen“, sondern die HU innerhalb des vorgeschriebenen Monats erledigen.

Motorräder werden beim Thema TÜV überziehen im Grundsatz wie Pkw behandelt. Auch hier gilt, dass die HU innerhalb des auf der Plakette angegebenen Monats durchgeführt werden muss. Wird diese Frist überschritten, liegt auch dann eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Staffelung der möglichen Verwarn- und Bußgelder sowie eines eventuellen Punkteeintrags orientiert sich an der Dauer der Überziehung, wie dies im Bußgeldkatalog vorgesehen ist. Im Ergebnis bedeutet dies: Ein Motorrad darf rechtlich nicht länger überzogen werden als ein Pkw; eine „Sonderkulanz“ gibt es für Zweiräder nicht.

Die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen liefert alle wesentlichen Informationen zur Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung. In der Mitte befindet sich eine zweistellige Jahreszahl, die das Fälligkeitsjahr angibt. Oben, an der Position der „12-Uhr-Stellung“, ist die Ziffer des Monats ablesbar, in dem die HU durchgeführt sein muss. Ergänzend hilft die Farbgebung der Plakette: Jede Farbe steht für bestimmte Jahre in einem wiederkehrenden Sechsjahresrhythmus, sodass auch aus größerer Entfernung eine grobe Einordnung möglich ist. Außerdem sind rund um die Plakette schwarze Markierungen wie auf einem Ziffernblatt angeordnet, deren Stellung den Prüfmonat zusätzlich visualisiert.

Eine Rückdatierung des HU-Termins findet nicht mehr statt. Der nächste Fälligkeitstermin knüpft an den Zeitpunkt an, zu dem die Hauptuntersuchung tatsächlich durchgeführt wurde. Die neue Frist von in der Regel 24 Monaten beginnt mit dem Datum der bestandenen Untersuchung, nicht mit dem ursprünglich vorgesehenen Termin. Auch wer den TÜV länger überzieht, erhält daher eine Plakette mit voller Laufzeit ab dem realen Untersuchungstag. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Zeitspanne zwischen dem alten Fälligkeitsmonat und der tatsächlichen HU eine Phase mit abgelaufener Prüfung war, in der ordnungsrechtliche Maßnahmen möglich waren und sich im Schadensfall versicherungsrechtliche Nachteile ergeben konnten.

Mit dem Ablauf des auf der Plakette angegebenen Monats ist die Frist bereits überschritten eine zusätzliche gesetzliche „Nachlauffrist“ besteht nicht. Wer erst im Folgemonat oder noch später zur HU fährt, nutzt sein Fahrzeug in einer Zeit, in der der TÜV abgelaufen ist, und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, sobald das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr unterwegs ist.

Bei Pkw ist die Systematik klar strukturiert. Die erste Hauptuntersuchung steht in der Regel 36 Monate nach der Erstzulassung an. Nach dieser ersten HU verkürzt sich der Turnus: Weitere Untersuchungen sind im Abstand von 24 Monaten vorgeschrieben. Der jeweils konkrete Fälligkeitstermin wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), im Prüfbericht der letzten HU und auf der HU-Plakette ausgewiesen. Änderungen am Fahrzeug, etwa technische Umbauten, können zusätzlich besondere Prüf- oder Abnahmepflichten auslösen, berühren aber die regulären HU-Intervalle grundsätzlich nicht.

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Greta Schmid

Jurawelt Redaktion

Greta Schmid
  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin
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