III. Cannabis-Legalisierung Führerschein zurück ohne MPU – dank der neuen THC-Grenzwerte?
Bis zur Gesetzesänderung galt ein strikter THC-Grenzwert von 1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum (§ 24a StVG). Bereits ein Nachweis dieser minimalen Menge konnte zur Anordnung einer MPU führen – selbst bei gelegentlichem Konsum. Diese Praxisanwendung brachte viele Gelegenheitskonsumenten in eine schwierige Lage, denn die MPU gilt als belastend, kostenintensiv und mit hohen Durchfallquoten verbunden. Doch dies wird sich bald ändern, denn:
Mit den neuen Regelungen wird es Betroffenen erleichtert, insbesondere bei einmaligen Verstößen, ihren Führerschein zurückzuerhalten – ohne sich der MPU stellen zu müssen.
§ 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung definiert dabei klare Voraussetzungen, unter denen eine MPU nicht mehr erforderlich ist:
- Einzelfall – die betroffene Person wurde nur einmalig mit THC am Steuer erwischt.
- Es gibt keine Hinweise auf Cannabismissbrauch oder Abhängigkeit.
- THC-COOH-Wert liegt unter 150 ng/ml.
Wegen diesen Änderungen stellt die Cannabis-Legalisierung eine bedeutende Entlastung für Konsumenten dar, die bisher unverhältnismäßig hart bestraft wurden. So bringt die neue Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auch eine entscheidende Änderung bei der Anordnung von MPUs. Der Nachweis von aktivem THC allein reicht nicht mehr aus – entscheidend sind zusätzliche Faktoren:
- Wiederholte Verstöße gegen den THC-Grenzwert
- Ein erhöhter THC-COOH-Wert
- Nachgewiesener Mischkonsum
- Auffälligkeiten während der Fahrt (etwa Schlangenlinien oder andere Ausfallerscheinungen)
Damit bildet der THC-COOH Wert einen wichtigen Indikator, der Aufschluss über das Konsummuster einer Person gibt. Anders als der aktive THC-Wert, der den aktuellen Einfluss misst, zeigt THC-COOH, ob es sich um gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum handelt. So gilt:
- Liegt der Wert unter 150 ng/ml, wird in der Regel von gelegentlichem Konsum ausgegangen.
- Werte über 150 ng/ml können auf regelmäßigen Konsum oder Missbrauch hindeuten und führen häufig zu einer MPU-Anordnung.
IV. Cannabis-Legalisierung Führerschein zurück ohne MPU – so funktioniert es
Die Cannabis-Legalisierung bringt nicht nur eine neue rechtliche Dynamik in den Umgang mit THC im Straßenverkehr, sondern bietet vielen Betroffenen erstmals die Möglichkeit, ihren Führerschein zurückzuerlangen – und das ohne die belastende MPU wegen Cannabis Konsum. Dank der Einführung von § 13a FeV und der Möglichkeit zur Rücknahme eines Verwaltungsakts gemäß § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) können Betroffene von einer sogenannten Führerschein-Amnestie profitieren.
Doch welche Voraussetzungen gelten, und wie sieht der Weg zurück ans Steuer aus?
4.1 Regelungen der Führerschein-Amnestie
Die Führerschein-Amnestie wurde geschaffen, um Personen zu entlasten, deren Fahrerlaubnis unter der alten Rechtslage auf Grundlage von THC-Werten von 1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum entzogen wurde.
Gemäß § 48 VwVfG können rechtswidrige Verwaltungsakte rückgängig gemacht werden. Führerscheinentzüge, die nach der alten, strikteren Grenzwertregelung erfolgten, werden damit überprüft und können zurückgenommen werden – sofern die Person die Voraussetzungen der Amnestie erfüllt.
4.2 Voraussetzungen der Führerschein-Amnestie im Detail
Um von der Führerschein-Amnestie zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: