Cannabis-Legalisierung Führerschein zurück ohne MPU

Stellen Sie sich vor: Ein sonniger Tag, die Straßen frei, das Steuer fest in der Hand – doch dann der Moment, der alles verändert. Ein Joint, eine Polizeikontrolle, und plötzlich ist der Führerschein weg. Für viele, die wegen Cannabiskonsums in die Mühlen des Verkehrsrechts geraten sind, war dies bislang ein fast unmöglicher Weg zurück. Doch mit der Cannabis-Legalisierung wird diese Geschichte neu geschrieben. Die Gesetzesänderungen eröffnen Chancen, die lange verschlossen schienen: Dank der Cannabis-Legalisierung den Führerschein zurück – ohne unnötige Hürden.

Doch wie genau funktioniert das? Wie bekommt man dank der Cannabis-Legalisierung den Führerschein zurück ohne eine MPU? Wann wird nach THC am Steuer eine MPU fällig? Und wie sieht es für Patienten aus, die medizinisches Cannabis nutzen?

Für alle, die seit der Cannabis-Legalisierung ihren Führerschein zurück bekommen möchten, sowohl als Cannabispatient oder Konsument, gibt es jetzt Antworten – und vielleicht sogar ein Happy End.

 

 

I. Die wichtigsten Fakten zur Cannabis-Legalisierung

  • Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legal, aber Cannabis am Steuer bleibt verboten.
  • Der THC-Grenzwert wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2024 auf 3,5 Nanogramm pro Mililiter Blutserum angehoben, dies entspricht etwa einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille (vgl. § 24a StVG).
  • Durch die Einführung der Amnestieregelung besteht für Betroffene nun die Möglichkeit die MPU wegen Cannabis Konsum zu umgehen (vgl. § 13a FeV).
  • Mischkonsum (insb. von Cannabis und Alkohol) bleibt verboten. Wer beide Substanzen kombiniert, begeht eine erhebliche Ordnungswidrigkeit bei welcher die Strafen von hohen Bußgeldern (ab 1.000 Euro) bis hin zu drei Monaten Fahrverbot und Punkten in Flensburg reichen (vgl. § 24a StVG).
  • Cannabis Patienten dürfen auch unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug führen, sofern sie dies nach ärztlicher Verordnung eingenommen haben. Dies gilt allerdings nur wenn sie fahrtüchtig sind, also keine Ausfallerscheinungen oder Beeinträchtigungen auftreten. Sonst können auch hier trotz Rezept Sanktionen wie Bußgelder oder Fahrverbote drohen (vgl. § 24 Absatz 2 StVG).

 

II. Die Cannabis-Legalisierung im Straßenverkehr – das ändert sich wirklich

Die Cannabis-Legalisierung hat den rechtlichen Rahmen für Konsum und Besitz revolutioniert – doch hinter dem Steuer bleibt die Freiheit klar begrenzt. Den Führerschein gibt es nicht so einfach zurück. So rücken die neuen Regelungen des Straßenverkehrs in den Fokus.

 

1. Anhebung des THC-Grenzwerts

Der neue THC-Grenzwert, welcher bisher bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum lag, soll hier eine klare Linie für Cannabis am Steuer schaffen. Der bisherige Wert führte oft dazu, dass gelegentliche Konsumenten ihren Führerschein verloren, obwohl keine Beeinträchtigung ihrer Fahrtüchtigkeit vorlag. So gilt nun seit dem. 1. Juli 2024 ein erhöhter Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC ( vgl. § 24a StVG).

Der neue THC-Grenzwert orientiert sich stärker an der Verhältnismäßigkeit und stellt eine Vergleichbarkeit zu Alkoholgrenzwerten her (entspricht etwa einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille). Doch Vorsicht: Der Grenzwert bedeutet nicht, dass jeder unter dieser Schwelle automatisch sicher ist. Bei Fahrfehlern oder Ausfallerscheinungen kann die Fahrtüchtigkeit auch bei niedrigeren THC-Werten infrage gestellt werden, was zu einem Verfahren nach § 316 StGB führen kann.

 

2. Striktere Vorgaben für Fahranfänger

Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren bleibt die Regelung streng: Sie dürfen weiterhin maximal 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum im Körper haben (vgl. § 24c StVG und § 24a StVG). Bei Überschreitung drohen Bußgelder ab 250 Euro, mögliche Fahrverbote und weitere Sanktionen.

 

3. Mischkonsum bleibt ein Tabu

Die Kombination von insbesondere Cannabis und Alkohol bleibt absolut untersagt.

Wer unter Einfluss von THC und Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Bereits ein einmaliger Verstoß kann folgende Strafen nach sich ziehen:

  • Bußgelder ab 1.000 Euro,
  • bis zu drei Monate Fahrverbot,
  • zwei Punkte in Flensburg.

Insbesondere sind die strengeren Vorgaben insbesondere bei THC-Werten über 3,5 Nanogramm in Kombination mit Alkohol (§ 24a StVG) zu beachten.

 

4. Neue Regelungen für die MPU wegen Cannabis Konsum

Ein besonders belastendes Thema für viele Betroffene war bislang die MPU wegen Konsums von Cannabis. Nach der bisherigen Regelung konnten selbst geringe THC-Werte eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung auslösen. Mit der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 13a FeV) gelten hier differenzierte Vorgaben.

Erst bei wiederholtem Verstoß oder Anzeichen für Missbrauch, wie etwa einem THC-COOH-Wert über 150 Nanogramm pro Mililiter Blutserum, wird eine MPU angeordnet. Begründet wird dies damit, dass ein THC-COOH Wert über dieser Grenze ein Indiz für einen erhöhten Konsum über einen längeren Zeitraum gibt. Weiterhin kann auch an den Mischkonsum als Kriterium für die Anordnung einer MPU angeknüpft werden.

 

5. Sonderregelungen für Cannabispatienten

Für Patienten, die Cannabis auf Rezept konsumieren, gelten besondere Regelungen. Sie dürfen trotz THC im Blut Auto fahren, solange keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt (vgl. § 24 Absatz 2 StVG) Doch Achtung: Bei Verdacht auf Ausfallerscheinungen – etwa bei unsicherer Fahrweise – kann ein Strafverfahren drohen. Für Cannabispatienten gilt also, dass sie stets in der Lage sein müssen, das Fahrzeug sicher zu führen. Andernfalls droht auch ihnen der Verlust des Führerscheins.

Weitere Ausführungen hierzu finden sich unter V. Was gilt für Cannabispatienten?

 

III. Cannabis-Legalisierung Führerschein zurück ohne MPU – dank der neuen THC- Grenzwerte?

Bis zur Gesetzesänderung galt ein strikter THC-Grenzwert von 1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum (§ 24a StVG). Bereits ein Nachweis dieser minimalen Menge konnte zur Anordnung einer MPU  führen – selbst bei gelegentlichem Konsum. Das brachte viele Gelegenheitskonsumenten in eine schwierige Lage, denn die MPU gilt als belastend, kostenintensiv und mit hohen Durchfallquoten verbunden. Doch dies wird sich bald ändern, denn:

Die neuen Regelungen erleichtern es Betroffenen, insbesondere bei einmaligen Verstößen, ihren Führerschein zurückzuerhalten – ohne sich der MPU stellen zu müssen.

§ 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung definiert dabei klare Voraussetzungen, unter denen eine MPU nicht mehr erforderlich ist:

  • Die Person wurde nur einmalig mit THC am Steuer erwischt.
  • Es gibt keine Hinweise auf Cannabismissbrauch oder Abhängigkeit.
  • Der THC-COOH-Wert liegt unter 150 ng/ml.

Mit diesen Änderungen stellt die Cannabis-Legalisierung eine bedeutende Entlastung für Konsumenten dar, die bisher unverhältnismäßig hart bestraft wurden. So bringt die neue Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auch eine entscheidende Änderung bei der Anordnung von MPUs. Der Nachweis von aktivem THC allein reicht nicht mehr aus – entscheidend sind zusätzliche Faktoren:

  • Wiederholte Verstöße gegen den THC-Grenzwert 
  • Ein erhöhter THC-COOH-Wert 
  • Nachgewiesener Mischkonsum
  • Auffälligkeiten während der Fahrt (etwa Schlangenlinien oder andere Ausfallerscheinungen)

Der THC-COOH Wert bildet einen wichtigen Indikator, der Aufschluss über das Konsummuster einer Person gibt. Anders als der aktive THC-Wert, der den aktuellen Einfluss misst, zeigt THC-COOH, ob es sich um gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum handelt. So gilt:

  • Liegt der Wert unter 150 ng/ml, wird in der Regel von gelegentlichem Konsum ausgegangen.
  • Werte über 150 ng/ml können auf regelmäßigen Konsum oder Missbrauch hindeuten und führen häufig zu einer MPU-Anordnung.

 

IV.  Cannabis-Legalisierung Führerschein zurück ohne MPU – so funktioniert es

Die Cannabis-Legalisierung bringt nicht nur eine neue rechtliche Dynamik in den Umgang mit THC im Straßenverkehr, sondern bietet vielen Betroffenen erstmals die Möglichkeit, ihren Führerschein zurückzuerlangen – und das ohne die belastende MPU wegen Cannabis Konsum. Dank der Einführung von § 13a FeV und der Möglichkeit zur Rücknahme eines Verwaltungsakts gemäß § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) können Betroffene von einer sogenannten Führerschein-Amnestie profitieren.

Doch welche Voraussetzungen gelten, und wie sieht der Weg zurück ans Steuer aus?

 

Was regelt die Führerschein-Amnestie?

Die Führerschein-Amnestie wurde geschaffen, um Personen zu entlasten, deren Fahrerlaubnis unter der alten Rechtslage auf Grundlage von THC-Werten von 1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum entzogen wurde.

Gemäß § 48 VwVfG können rechtswidrige Verwaltungsakte rückgängig gemacht werden. Führerscheinentzüge, die nach der alten, strikteren Grenzwertregelung erfolgten, werden damit überprüft und können zurückgenommen werden – vorausgesetzt, die Person erfüllt die Voraussetzungen der Amnestie.

 

Die Voraussetzungen der Führerschein-Amnestie im Detail

Um von der Führerschein-Amnestie zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Einmaliger Verstoß

Die Regelung gilt ausschließlich für Personen, die nur einmal mit THC am Steuer auffällig wurden. Wiederholungstäter sind von der Amnestie ausgeschlossen (§ 13a FeV).

2. THC-Werte innerhalb des zulässigen Bereichs

Die THC-Werte, die während der Fahrt festgestellt wurden, müssen die folgenden Grenzwerte einhalten:

  • Vor dem 1. Juli 2024: Der THC-Wert durfte nicht über 1,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum liegen.
  • Ab dem 1. Juli 2024: Der neue Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum gilt (§ 24a StVG).

3. Kein Mischkonsum

Die gleichzeitige Einnahme von Cannabis und Alkohol (Mischkonsum) ist ein Ausschlusskriterium.

4. Keine Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit

Die Behörde darf keine Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum, Missbrauch oder eine Cannabisabhängigkeit haben (§ 13a FeV).Der THC-COOH Wert muss sich unter 150 ng/ml bewegen, damit ein gelegentlicher Konsum angenommen werden kann.

Hinweise auf regelmäßigen Konsum oder Missbrauch führen zur Ablehnung der Amnestie.

 

Cannabis-Legalisierung Führerschein zurück: Die Wege zur Führerschein-Rückgabe

Die rechtlichen Möglichkeiten hängen davon ab, in welchem Stadium sich das Verfahren zur Fahrerlaubnisentziehung befindet. Es gibt drei wesentliche Szenarien:

V. Was gilt für Cannabispatienten?

So stellt sich für viele Patienten, die medizinisches Cannabis auf Rezept nutzen, die Frage, welche besonderen Regeln für sie gelten. Tatsächlich bringt die Nutzung von medizinischem Cannabis einige Vorteile mit sich – aber auch klare Pflichten, um Sanktionen zu vermeiden. Denn auch für Patienten gelten die Grundsätze der Verkehrssicherheit und klare gesetzliche Vorgaben.

Gemäß § 24a Absatz 2 StVG dürfen Cannabispatienten ein Fahrzeug führen, auch wenn THC in ihrem Blut nachweisbar ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Konsum im Rahmen einer ärztlichen Verordnung erfolgt und die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist.

 

Was bedeutet “Fahrtüchtigkeit” bei medizinischem Cannabis?

Das entscheidende Kriterium bleibt jedoch die Fahrtüchtigkeit.

Auch bei ärztlich verschriebenem Cannabis gilt: Wer nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, darf sich nicht hinter das Steuer setzen. THC MPU-Anforderungen können zwar für Cannabispatienten entfallen, dennoch drohen Konsequenzen, wenn Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen festgestellt werden. Hier greift § 316 StGB, der das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss berauschender Mittel unter Strafe stellt.

 

Grenzen und Pflichten für Patienten

Für Patienten gibt es klare Grenzen und Pflichten, die unbedingt beachtet werden sollten:

1. Keine Ausfallerscheinungen

Cannabispatienten dürfen keine Anzeichen von Unsicherheiten oder Beeinträchtigungen während der Fahrt zeigen.

Dazu zählen:

  • Schlangenlinien fahren
  • Verzögerte Reaktionszeiten
  • Schwierigkeiten bei der Fahrzeugkontrolle

Liegen solche Symptome vor, kann die Polizei Maßnahmen wie eine Blutentnahme veranlassen. Wird ein solcher Verstoß festgestellt, drohen Sanktionen wie Fahrverbote oder sogar der Führerscheinentzug.

2. Kein Mischkonsum

Auch für Patienten gilt das strikte Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen (§ 24a StVG). Verstöße gegen diese Regelung führen zu empfindlichen Bußgeldern und können ebenfalls zur Anordnung einer MPU führen.

3. Nachweis der ärztlichen Verordnung

Cannabispatienten müssen bei einer Verkehrskontrolle nachweisen können, dass ihr Cannabisgebrauch medizinisch verordnet ist. Ein Rezept oder eine Bescheinigung des Arztes sollte daher immer mitgeführt werden.

 

THC am Steuer: Wann MPU für Cannabispatienten?

Obwohl Patienten grundsätzlich von einer MPU wegen Cannabis Konsum verschont bleiben, können Behörden bei Verdacht auf Missbrauch oder Abhängigkeit eine Prüfung der Fahreignung anordnen (§ 13a FeV). Ausschlaggebend sind:

  • Auffälligkeiten im Straßenverkehr: Häufige Verstöße oder unsicheres Verhalten können zu einer Überprüfung führen.
  • Konsummuster: Ein erhöhter THC-COOH-Wert über 150 ng/ml kann auf missbräuchlichen Konsum hindeuten und ebenfalls eine MPU auslösen.

 

VI. Fazit: Cannabis-Legalisierung Führerschein zurück – ein Neustart für viele Betroffene

Mit der Cannabis-Legalisierung wird der Weg für viele Betroffene, die unter den strikten alten Regeln ihren Führerschein verloren haben, endlich leichter. Die neuen THC-Grenzwerte und die Amnestieregelung schaffen mehr Gerechtigkeit, indem sie Gelegenheitskonsumenten eine faire Rückkehr ans Steuer ermöglichen – ohne die belastende MPU wegen Cannabis Konsum.

Doch die neuen Freiheiten setzen auch klare Grenzen: Mischkonsum bleibt streng verboten, und die Fahrtüchtigkeit muss stets gewährleistet sein.

Für Cannabispatienten eröffnet sich ebenfalls ein sicherer Rahmen, solange die ärztliche Verordnung eingehalten wird. Die Reform ist ein Schritt hin zu mehr Verhältnismäßigkeit, ohne die Sicherheit im Straßenverkehr aus den Augen zu verlieren. Wer die neuen Regeln versteht, kann diese Chancen verantwortungsbewusst nutzen.

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    Jurawelt Redaktion

    Greta Schmid
    • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
    • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
    • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

    Jurawelt:

    • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin