Im deutschen Recht gibt es Begriffe und Leitsätze, die oft von großer Bedeutung sind und die Essenz komplexer Rechtsfragen in kurzen, prägnanten Formulierungen erfassen. Einer dieser Begriffe ist “Ab initio nullum semper nullum”, ein lateinischer Ausdruck, der in der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis eine spezielle Bedeutung hat. In diesem dreiteiligen Artikel werden wir diesen Ausdruck analysieren, seine Anwendungen im deutschen Recht erörtern und die relevanten gesetzlichen Bestimmungen untersuchen.
“Ab initio nullum semper nullum” lässt sich übersetzen mit “Von Beginn an nichtig, immer nichtig”. Dieser Grundsatz legt fest, dass ein Rechtsgeschäft, das von Anfang an nichtig ist, auch stets als nichtig betrachtet wird. Das bedeutet, dass das Rechtsgeschäft als nie existent angesehen wird und keine Rechtswirkungen entfaltet.
Dieser Grundsatz kann aufgrund verschiedener Gesetze zur Anwendung kommen, insbesondere aufgrund der Normen des § 134 BGB oder des § 138 BGB:
§ 134 BGB (Nichtigkeit wegen Gesetzesverstoßes): Nach dieser Vorschrift ist ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig, es sei denn, das Gesetz lässt ein anderes zu. Dies bezieht sich auf Rechtsgeschäfte, die im Widerspruch zu imperativen gesetzlichen Vorschriften stehen.
§ 138 BGB (Sittenwidriges Rechtsgeschäft): Diese Vorschrift erklärt Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, für nichtig. Hierzu gehören beispielsweise Geschäfte, die in grobem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung stehen oder die die Unerfahrenheit einer Partei ausnutzen.
AnwendungsbeispieleDer Grundsatz “Ab initio nullum semper nullum” findet in verschiedenen Bereichen des deutschen Rechts Anwendung. Hier sind einige Beispiele:
Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts hat erhebliche rechtliche Folgen. Hier sind einige der wichtigsten:
“Ab initio nullum semper nullum” ist nicht nur ein juristischer Grundsatz, sondern ein Ausdruck der Werte und Prinzipien, die das deutsche Rechtssystem leiten. Er verdeutlicht die Notwendigkeit, Recht und Moral in Einklang zu bringen, und erinnert uns daran, dass das Recht nicht nur ein Instrument der Regelung, sondern auch der Gerechtigkeit ist.
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