Arbeitsbescheinigung Vorlage und Leitfaden zu dem Inhalt einer Arbeitsbescheinigung sowie den gesetzlichen Grundlagen
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I. Was ist eine Arbeitsbescheinigung?
Die Arbeitsbescheinigung ist ein zentrales Dokument im Arbeitsrecht, das nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgestellt werden muss. Diese Bescheinigung dient der Agentur für Arbeit als Grundlage zur Feststellung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (ALG). Die rechtliche Verpflichtung zur Ausstellung der Arbeitsbescheinigung ergibt sich aus § 312 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
1. Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber
Die Arbeitsbescheinigung hat den Zweck, der Agentur für Arbeit alle relevanten Informationen über das vorherige Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers zu liefern. Dies ermöglicht eine fundierte Entscheidung über die Gewährung von Arbeitslosengeld. Die Informationen umfassen Details zur Beschäftigungsdauer, zu den geleisteten Arbeitsstunden, zum Arbeitsentgelt sowie zu den Gründen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Diese Bescheinigung ist von entscheidender Bedeutung, da sie direkt die Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes beeinflusst. Ohne eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsbescheinigung kann es zu Verzögerungen oder sogar zu einer Ablehnung des ALG-Antrags kommen.
2. Gesetzliche Grundlage: Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III
Nach § 312 SGB III ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, bei Beendigung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung auszustellen und diese auf Verlangen des Arbeitnehmers oder der Agentur für Arbeit zu übermitteln. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung, Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags oder durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde.
3. Inhalt der Arbeitsbescheinigung
Die Arbeitsbescheinigung muss detaillierte Angaben zu verschiedenen Aspekten des Arbeitsverhältnisses enthalten (vgl. § 312 Absatz 1 SGB III), darunter:
- Daten des Arbeitgebers und des Betriebs:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Betriebsnummer
- Ansprechpartner für Rückfragen
- Persönliche Daten des Arbeitnehmers:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Adresse
- Beschäftigungszeitraum:
- Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses
- Angaben zu eventuellen Unterbrechungen (z.B. durch Elternzeit oder Krankheit)
- Art der Tätigkeit und Umfang:
- Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
- Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung
- Wöchentliche Arbeitszeit
- Beitragspflicht zur Sozialversicherung:
- Zeiten der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung
- Höhe der geleisteten Beiträge
- Arbeitsentgelt und sonstige Vergütungen:
- Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts
- Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Abfindungen
- Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
- Kündigungsgrund (Eigenkündigung, betriebsbedingte Kündigung, etc.)
- Einhaltung der Kündigungsfristen
- Leistungen in Zusammenhang mit der Beendigung:
- Abfindungen oder sonstige Entschädigungen
4. Elektronische Übermittlung: BEA-Verfahren
Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung über das BEA-Verfahren (Bescheinigungen elektronisch annehmen) gesetzlich vorgeschrieben. Diese Verpflichtung gilt für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, die nach diesem Datum beendet werden. Das BEA-Verfahren ermöglicht eine sichere und effiziente Übermittlung der Daten an die Agentur für Arbeit.
II. Arbeitsbescheinigung Vorlage
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen und auf Verlangen an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Hier wird detailliert erklärt, wie eine solche Vorlage aussehen sollte und welche Informationen sie enthalten muss. Zudem wird im Übrigen auf die offiziellen Vorlagen der Agentur für Arbeit verwiesen, die als Muster dienen können und für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung empfehlenswert sind.