Privatautonomie ist kein Blindflug
Verträge beruhen auf Selbstbestimmung. Wer sich bindet, soll dies aus freiem und unverfälschtem Willen tun. Wird diese Grundlage durch einen beachtlichen Irrtum, arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung gestört, setzt das Anfechtungsrecht als Korrektiv ein.
