Kokain kaufen ohne Risiko?

Kokain kaufen – das klingt nach Hinterzimmern und zwielichtigen Kontakten. Doch die Realität sieht längst anders aus: Eine WhatsApp-Nachricht genügt, und das Kokstaxi liefert innerhalb von 30 Minuten – direkt an die Bar, den Club oder die Wohnungstür. Diskret, bequem und oft hochrein.

Kokain, auch Koka, Koks oder Schnee genannt, war einst ein Symbol für exklusive Partys, ist heute jedoch längst mitten in der Gesellschaft angekommen. Der Markt boomt, die Strukturen professionalisieren sich. Doch mit jeder Lieferung wächst auch das Risiko: Für Konsumenten, Kuriere und die öffentliche Sicherheit.

Wie funktioniert der Handel mit Kokain in Deutschland? Welche rechtlichen Gefahren birgt schon der bloße Versuch, Kokain zu kaufen? Und wie gehen Polizei und Justiz gegen den wachsenden Markt vor?

Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über Herkunft, Verbreitung, rechtliche Risiken und aktuelle Entwicklungen im Kokainhandel.

Abbildung: Kokablätter in der Hand

Ebenfalls interessant: Tramadol in der Polizeikontrolle – Strafbarkeit? Erfahren Sie mehr über die rechtliche Grauzone eines Medikaments, das zwar nicht unter das BtMG fällt, aber dennoch strafrechtlich relevant sein kann – insbesondere im Straßenverkehr.

💣 Kokain kaufen – ein individuelles Risiko?

Wer heute Kokain kaufen will, glaubt womöglich, nur sich selbst zu gefährden. In Wahrheit aber wirkt jeder Kauf wie ein Tropfen im Getriebe eines tödlichen, korrupten und oft gesellschaftszersetzenden Systems.

Der Kokainhandel destabilisiert nicht nur Transitländer wie Ecuador – auch Deutschland gerät ins Visier: Gewalt, Korruption und organisierte Kriminalität sind längst angekommen.1

📌 Beispiel Princ Dobroshi

Wie drastisch diese Realität sein kann, zeigt der Fall Princ Dobroshi: Ein Mann, der aus einzelnen Transaktionen ein Imperium formte, das Europa tonnenweise mit Kokain flutete. Elf Straftaten, zehn Tonnen, ein Zugriff in Tirana – Dobroshi, bekannt als Peshkaqeni („Der Hai“), galt als einer der größten Kokainhändler Europas.

I. Was ist Kokain?

Kokain ist ein Stoff mit vielen Gesichtern. Einst gefeiertes Anästhetikum, dann mondäner Stimmungsmacher in den Goldenen Zwanzigern – heute ist der Champagner unter den Drogen aus keiner europäischen Großstadt mehr wegzudenken. In Berlin etwa fahren Kokstaxis nächtlich durch die Kieze der Stadt, auf Plattformen im Darknet tauschen sich Käufer über Reinheit, Lieferzeiten und Verpackung aus. Das Geschäft läuft – ganz gleich, ob der Stoff aus Amsterdam, Bogotá oder dem Görlitzer Park stammt.

1.1 Wie wirkt Kokain im Körper?

Kokain wirkt schnell, oft binnen Sekunden – und erzeugt ein High, das seine Wirkung selten verfehlt: Euphorie, Wachheit, Selbstbewusstsein. Das liegt an seiner Wirkung auf das zentrale Nervensystem: Kokain blockiert die Wiederaufnahme von Botenstoffen wie Dopamin und Noradrenalin. Diese Neurotransmitter bleiben dadurch länger aktiv, was den bekannten “Kick” erzeugt. Was wie ein Energiebooster beginnt, kann jedoch rasch kippen: Nach dem Rausch folgt nicht selten ein abruptes Tief, begleitet von Erschöpfung, Nervosität oder Gereiztheit.

Wie stark diese Effekte ausfallen, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Während einige Nutzer von einem gesteigerten Antrieb und mentaler Klarheit berichten, erleben andere innere Unruhe oder eine unterschwellige Bedrohung. Auch die Tagesform, das soziale Umfeld und die Konsumroutine spielen dabei eine Rolle. Studien zeigen: Besonders bei gelegentlichem Konsum in sozialen Kontexten – etwa auf Partys – wird die Wirkung von Kokain oft als angenehm und kontrollierbar beschrieben. In anderen Fällen kann sie jedoch sehr schnell in eine psychische Überforderung umschlagen.

Abbildung: Chemische Struktur von Kokainhydrochlorid.

1.2 Konsumformen und Besonderheiten

Kokain wird überwiegend als weißes Pulver (Kokainhydrochlorid) konsumiert – meist geschnupft, seltener injiziert. In seiner Baseform (Freebase oder Crack) ist es rauchbar. Crack wird durch Aufkochen von Kokainhydrochlorid mit Natron hergestellt und erzeugt ein besonders intensives, aber kurzes High. In der Regel wird das weiße Pulver jedoch linienförmig auf einer Fläche verteilt und sodann durch die Nase gezogen.

1.3 Kokain und seine Verbreitung

Kokain wird aus den Blättern der Cocapflanze gewonnen und gelangt in Form von Kokainhydrochlorid (Pulver) oder Crack (rauchbare Base) in den Umlauf. Der Weg des Kokains beginnt nicht in europäischen Clubs oder Chatgruppen, sondern in Ländern wie Kolumbien, Peru oder Bolivien. Doch längst ist daraus eine milliardenschwere Schattenwirtschaft geworden, die ganze Staaten destabilisiert. Besonders deutlich zeigt das die aktuelle Entwicklung in Ecuador, wo der Kokainhandel mittlerweile Polizei, Politik und Hafenlogistik gleichermaßen durchdringt. Korruption, Gewalt und Kartellherrschaft zersetzen die Staatsgewalt – mit verheerenden Konsequenzen bis hin zum Mord an Präsidentschaftskandidaten.2

Der weitere Transport verläuft über gut organisierte Routen: per Schiff, Flugzeug oder Maultier – und später versteckt in Containern, getarnt als Fruchtlieferung oder Textilsendung. Ziel: Wesentliche Häfen in Antwerpen, Rotterdam oder Valencia, von wo aus das Pulver seinen Weg ins Herz Europas findet.

Besonders gefährlich ist die Kombination von Kokain mit Alkohol. Dabei entsteht im Körper der Metabolit Ethylkokain (Cocaethylen), der nicht nur eine verstärkte Wirkung entfaltet, sondern auch das Herz-Kreislauf-System erheblich belastet. Studien belegen: Der Mischkonsum erhöht den Herzschlag signifikant, steigert den Sauerstoffbedarf des Herzens und fördert Herzrhythmusstörungen. Das Risiko für einen plötzlichen Herztod steigt laut aktueller Forschung um das 18- bis 25-Fache im Vergleich zum alleinigen Kokainkonsum.3

II. Reinheit, Komsumeinheiten und Kokain Preis

Wer in Deutschland Kokain kaufen möchte, bekommt selten reines Kokain – dafür aber ein Gemisch aus Versprechen, Erwartung und chemischer Realität. Konsumeinheiten zwischen 0,3 und 1 Gramm sind üblich, doch was sich als „Gramm“ verkauft, ist oft ein Cocktail aus Kokain und riskanten Streckmitteln.

2.1 Reinheit

Laut dem Europäischen Drogenbericht 2024 lag die durchschnittliche Reinheit von Straßenkokain in Deutschland zuletzt zwischen 40 und 60 Prozent, wobei Proben mit bis zu 95 Prozent ebenso vorkommen wie stark gestreckte Varianten unter 30 Prozent.4

Besonders problematisch ist: Der übrige Anteil besteht nicht etwa aus harmlosen Füllstoffen, sondern aus Substanzen, die eigene gesundheitliche Risiken bergen – etwa:

  • Levamisol, ein Entwurmungsmittel, das das Immunsystem schädigen kann;

  • Paracetamol, das bei nasalem Konsum Leber und Schleimhäute belastet;

  • Phenacetin, ein Schmerzmittel mit krebserregendem Potenzial;

  • Koffein oder Lidocain, zur Imitation typischer Wirk- und Taubheitsgefühle.

Diese Zusätze erhöhen nicht nur die Gewinnmarge der Dealer – sie verändern auch die Wirkung, verstärken Nebenwirkungen und können langfristig Organschäden hervorrufen.

2.2 Streckstoffe als Risiko

In einer Analyse des Bundeskriminalamts wurde in fast 70 % der sichergestellten Proben mindestens ein gefährliches Streckmittel nachgewiesen.5 Besonders Levamisol steht im Verdacht, durch die Bildung sogenannter “Dopaminmetaboliten” neurologische Schäden zu verursachen – insbesondere bei regelmäßigem Konsum.

2.2 Preise in Deutschland

Der durchschnittliche Preis pro Gramm Kokain liegt in Deutschland laut EMCDDA bei etwa 75 Euro.6 Die Bandbreite reicht dabei von rund 30 Euro bei minderwertiger Ware bis zu 100 Euro für als „hochrein“ beworbene Produkte. Bei Abnahme größerer Mengen – etwa 10 Gramm oder mehr – sind Rabatte üblich. Besonders in urbanen Zentren wie Berlin, Hamburg oder Frankfurt kann man durch die stets verfügbaren Kokstaxis Kokain kaufen, sogar mit Staffelpreisen.

2.3 Preisvergleich innerhalb Europas

Im europäischen Vergleich fallen starke Preisunterschiede auf, die von der Verfügbarkeit, Strafverfolgung und lokaler Nachfrage abhängen:

Land Durchschnittspreis pro Gramm Kokain Bemerkung
Niederlande ca. 50 € Hohe Verfügbarkeit durch Umschlaghäfen
Spanien ca. 55 € Einer der größten Einfuhrpunkte
Deutschland ca. 75 €  Starker Schwarzmarkt, urbane Nachfrage
Schweden/Norwegen über 100 € Hohe Strafverfolgung, geringe Verfügbarkeit

III. Kokain kaufen – Strafmaß, Führerscheinentzug, Nicht geringe Menge

Rechtslage in Kürze: Wenn Sie in Deutschland Kokain kaufen, machen Sie sich strafbar – ganz gleich, ob die Droge am Ende übergeben wird oder nicht. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt schon Erwerb und Besitz unter Strafe. Die Grenze zur schweren Straftat ist dabei schnell überschritten – insbesondere, wenn eine “nicht geringe Menge” im Spiel ist.

Justitia Abbildung

1. Erwerb, Besitz und Konsum – Was ist verboten?

Gemäß § 29 BtMG ist bereits der Erwerb, Besitz oder das Sichverschaffen von Kokain strafbar. Strafbar ist jede tatsächliche Verfügungsgewalt über die Substanz – etwa das Mitführen, Lagern oder auch Verstecken. Der reine Konsum hingegen ist nicht strafbar, führt in der Praxis aber dennoch regelmäßig zu Ermittlungsverfahren.

⚖️ Kokain kaufen – So hoch fällt die Strafe aus

Das Strafmaß reicht vom Bußgeld bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe – in besonders schweren Fällen (§ 29 Abs. 3 BtMG) sogar bis zu 15 Jahre (§ 38 Abs. 2 StGB). Solche „besonders schweren Fälle“ liegen z. B. bei gewerbsmäßigem Handeln oder bei Gesundheitsgefährdung mehrerer Menschen vor – wobei es kaum genügt, wenn sie lediglich Kokain kaufen.7

Wichtig: Beim Erwerb zum Eigenkonsum ist die Strafzumessung regelmäßig milder. Laut Kommentarliteratur handelt es sich um eine Begehungsform „mit geringerem Unrechtsgehalt“, die regelmäßig unterhalb der Weitergabedelikte einzuordnen ist. Der Gesetzgeber erlaubt in diesen Fällen sogar das Absehen von Strafe (§ 29 Abs. 5 BtMG) – auch wenn dies bei harten Drogen wie Kokain deutlich seltener vorkommt als bei Cannabis.8

💡 Besonders relevant: Die Gefährlichkeit des Stoffes darf beim bloßen Erwerb nicht strafschärfend berücksichtigt werden – solange keine Weitergabe droht. Strafmilderung kann dagegen in Betracht kommen, wenn der Erwerb durch eine polizeiliche Tatprovokation angestoßen wurde – etwa durch V-Leute.9

Strafrahmen beim Erwerb von Kokain

Tatbestand Rechtsgrundlage Strafrahmen Besonderheiten
Erwerb (geringe Menge) § 29 BtMG Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe Strafmilderung möglich, aber seltener als bei Cannabis
Erwerb (nicht geringe Menge) § 29a BtMG Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bis 15 Jahre Keine eigene Strafnorm für Erwerb großer Mengen, aber Besitz ist strafbar (§ 29a Abs. 1 Nr. 2)
Erwerb mit Waffen / als Bandenmitglied / mit Minderjährigen § 30a BtMG Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahre bis 15 Jahre Besonders schwerer Fall durch zusätzliche Merkmale wie Waffe oder Minderjährige
Erwerb zum Eigenverbrauch (geringe Menge) § 29 Abs. 5 BtMG / § 31a BtMG Verfahrenseinstellung oder Absehen von Strafe möglich Eigenkonsum führt zu milderem Unrecht – keine erhebliche Straftat im Sinne von § 64 StGB

🚗 Führerscheinverlust nach Kokainkonsum: Was droht wirklich?

Wer unter Einfluss von Kokain ein Fahrzeug führt oder lediglich beim Konsum auffällt, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis. Anders als bei Cannabis reicht dafür bereits ein einziger Konsum aus – unabhängig davon, ob jemand fahrtüchtig war oder nicht.

Die Fahrerlaubnisbehörde agiert dabei unabhängig vom Strafverfahren und erhält in der Regel automatisch Mitteilung über auffällige Blutproben oder Polizeikontrollen.

Kommt es zu einer sogenannten Drogenfahrt, drohen folgende Sanktionen:

  • 1. Verstoß: 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

⚠️ Achtung: Kommt zusätzlich eine Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB) oder konkrete Gefährdung (§ 315c StGB) ins Spiel, drohen Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren – selbst für Ersttäter. Eine Sperrfrist von mindestens 12 Monaten ist in solchen Fällen üblich.

Für eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird in vielen Fällen eine MPU angeordnet. Auch der Nachweis von Abstinenz über mehrere Monate hinweg ist regelmäßig erforderlich.

2. Einzelne Tathandlungen nach § 29 BtMG – Juristisch eingeordnet

§ 29 BtMG enthält einen Katalog strafbarer Handlungen im Umgang mit Betäubungsmitteln. Gerade beim Kokain, einer sog. „harten Droge“, ist die Schwelle zur Strafbarkeit schnell überschritten. Auch wenn Sie Kokain kaufen, um es lediglich Ihrem Eigenkonsum zu widmen. Im Folgenden eine differenzierte Einordnung der wichtigsten Tathandlungen:10

Die „Herstellung“ umfasst nicht nur die chemische Synthese im Labor. Auch das Strecken des Kokains mit Milchzucker, Levamisol oder anderen Zusätzen kann als strafbare Handlung gewertet werden. Ebenso fällt die Umwandlung zu Crack (z. B. durch Aufkochen mit Natron) unter diesen Tatbestand. Die Strafbarkeit knüpft insofern an das bewusste Erzeugen eines konsumfähigen Produkts an – auch im kleinen Rahmen.

Bereits der Erwerb ist strafbar – egal ob auf der Straße oder im Darknet. Auch wenn das Kokain nie übergeben wird (etwa durch Polizeiaktionen), kann bereits der Versuch des Erwerbs verfolgt werden. Das Sichverschaffen meint dabei nicht nur das Kaufen, sondern auch das Annehmen als Geschenk oder Tauschgeschäft.

Wer Kokain bei sich trägt, zu Hause lagert oder für andere verwahrt, macht sich strafbar. Der Besitz setzt eine tatsächliche Verfügungsgewalt voraus – etwa durch Mitführen in der Hosentasche oder Verstecken in der Wohnung. Wichtig: Auch „gemeinschaftlicher Besitz“ – etwa unter Freunden – kann strafbar sein.

Die Grenze wird insbesondere auch dann überschritten, wenn Kokain über die Landesgrenze gebracht wird, unabhängig von Menge oder Ziel. Schon eine Kurierfahrt aus den Niederlanden oder Belgien reicht aus. Je nach Menge und Umständen kann § 30 BtMG greifen, der bei bandenmäßiger oder gewerbsmäßiger Einfuhr eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorsieht.

Der Verkauf, die Weitergabe oder auch nur die Weitervermittlung an andere – etwa gegen Geld oder zum Tausch – ist strafbar. Besonders weitreichend ist das sog. „Handeltreiben“, das jedes eigennützige Bemühen umfasst, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu fördern. Schon das Verpacken in Portionsgrößen, das Besitzen von Feinwaagen oder vorbereitete Chats mit Käufern können Indizien sein. Wer gewerbsmäßig handelt – etwa zur Finanzierung seines Lebensunterhalts –, riskiert eine Mindeststrafe von einem Jahr (§ 29 Abs. 3 BtMG), bei nicht geringer Menge sogar mehr (§ 29a BtMG).

3. Nicht geringe Menge: Wann wird’s richtig ernst?

Ab einer Wirkstoffmenge von 5 g Kokainhydrochlorid wird es kritisch: Laut ständiger Rechtsprechung liegt ab diesem Schwellenwert eine “nicht geringe Menge” vor (BGHSt 33, 133). Dann greift § 29a BtMG – mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

🔎 Wie viel sind 5 Gramm reines Kokain?

Die nicht geringe Menge von 5,0 g Cocainhydrochlorid entspricht etwa 11,5 g handelsüblichem Kokain mit einem mittleren Wirkstoffgehalt (36–51 %).

Rein optisch lässt sich die Menge nur schwer einschätzen: 5 g reines Kokain entsprechen etwa einem gehäuften Teelöffel weißen Pulvers. Je nach Pressung, Feuchtigkeit und Streckmittel kann die Masse größer oder kleiner wirken.

⚠️ Achtung: Bereits kleinste Portionen mit hohem Wirkstoffgehalt können die Grenze zur nicht geringen Menge überschreiten. Strafrechtlich zählt nicht die Masse, sondern der Wirkstoffgehalt.11

⚖️ Wie wird der Wirkstoffgehalt bestimmt?

Für die strafrechtliche Einordnung zählt allein die reine Wirkstoffmenge – nicht die Bruttomasse des Pulvers. Dabei gilt: Die Gerichte müssen den Gehalt konkret feststellen. Durchschnittswerte der Polizei oder des BKA dürfen nicht pauschal angesetzt werden.

Nach der Rechtsprechung ist Kokain mit 40 % Wirkstoffgehalt bereits als „gute Qualität“ einzuordnen.12 Dennoch muss das Gericht im Zweifel zugunsten des Angeklagten (in dubio pro reo) den geringsten sicheren Gehalt ansetzen, der aus den Gesamtumständen hervorgeht.

Ein Beispiel: Das bloße Auffinden von Streckmitteln wie Milchzucker erlaubt keine Rückschlüsse auf den exakten Gehalt – es könnte gestreckt worden sein, muss aber nicht.13

Die tatsächlichen Werte variieren stark: Laut DBDD lag der durchschnittliche Wirkstoffgehalt im Straßenhandel in den letzten Jahren teils bei über 75 %. Im Großhandel lagen die Werte sogar bei über 80 %.14 Damit steigt auch das Risiko, bereits mit kleinen Mengen über die Schwelle zur nicht geringen Menge zu geraten.

Ein weiterer Unterschied: Kokainbase und Kokainhydrochlorid haben unterschiedliche Umrechnungsfaktoren. 100 g Kokainbase entsprechen etwa 112 g Kokainhydrochlorid.15

IV. Wie verfolgen deutsche Behörden den Erwerb von Kokain?

Die Strafverfolgung rund um Kokain beginnt längst nicht erst beim Dealen. Auch der Erwerb zum Eigenkonsum kann nach § 29 BtMG strafbar sein – selbst bei kleinen Mengen. Entscheidend ist nicht die Konsumabsicht, sondern der Besitz. Ins Visier der Behörden geraten Betroffene meist durch Polizeikontrollen, Hausdurchsuchungen, verdeckte Ermittlungen oder Mitteilungen von Dritten. Besonders relevant: Auch ohne Verurteilung kann bereits die Mitteilung über einen Kokainkonsum an die Fahrerlaubnisbehörde dazu führen, dass die Fahrerlaubnis nach § 46 FeV entzogen wird. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist oft die Folge, wenn Sie Kokain kaufen und ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Die Bekämpfung der Kokainkriminalität endet jedoch nicht im städtischen Umfeld. Deutsche und europäische Ermittler setzen auf internationale Kooperation, Observationsmaßnahmen und den Einsatz technischer Mittel – etwa bei der Auswertung verschlüsselter Chatdaten oder GPS-Überwachung (Beispiel: EncroChat-Daten als Beweismittel).

Postkontrollen mit internationalem Zugriff: Ein Paket mit 567 Gramm Kokain wurde in einer Wanduhr versteckt von Venezuela über London nach Deutschland geschickt. Britische Zollbeamte entdeckten das Paket, ersetzten das Kokain durch Attrappen und schleusten die Sendung observiert nach Deutschland ein. Die deutschen Empfänger wurden festgenommen und zu Freiheitsstrafen von bis zu acht Jahren verurteilt.16

Professionalisierte Schmuggellogistik: Ein Wohnmobil, in das 61 Kilogramm Kokain (57 kg Wirkstoffgehalt) eingebaut waren, wurde per Reederei aus Südamerika nach Europa verschifft. Trotz Kontrolle in Rotterdam gelangte es weiter nach Hamburg. Dort wurde die Ladung entdeckt – das Fahrzeug wurde beschlagnahmt, der Haupttäter erhielt 11 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe.17

Besonders häufig kommt das sogenannte „Rip-on/Rip-off“-Verfahren zum Einsatz. Dabei schleusen Mitarbeiter in Ausgangs- und Zielhafen Kokain unbemerkt in Containerladungen ein und später wieder aus. Scheitert die Entnahme im Hafen, gelangt das Rauschgift als sogenannter Irrläufer bis zum Empfänger der legalen Fracht – etwa in Supermärkte.

Alternativ setzen Schmuggler auf GPS-gestützte Seeverbringung: Pakete mit Peilsendern werden ins offene Meer geworfen und gezielt geborgen. Körperschmuggler weichen zunehmend auf Flüssigkokain aus, was die Entdeckung erschwert. Auch die Routen wechseln ständig, weshalb internationale Zusammenarbeit und Hinweise aus lokalen Netzwerken für den Zoll unerlässlich sind.

Quelle: MüKoStGB-Oğlakcıoğlu, 2022, § 29 BtMG Rn. 618.

Interessant: Darknet-Zugänge alleine reichen nicht. Das Amtsgericht Mannheim hat in einem vielbeachteten Beschluss klargestellt: Der bloße Besitz eines TOR-Browsers auf einem Rechner genügt nicht für einen hinreichenden Tatverdacht. Ohne konkreten Nachweis einer Bestellung und des tatsächlichen Empfangs – etwa durch nachweisbare Paketübergabe – ist eine Anklage unzulässig.18

V. FAQ: Häufig gestellte Fragen

Ob Besitz, Konsum oder Kontrolle durch die Polizei: Beim Thema Kokain tauchen immer wieder konkrete Fragen auf, die juristisch wie praktisch relevant sind. Unser FAQ beantwortet kompakt die wichtigsten Punkte für den Fall, dass Sie Kokain kaufen.

Ja, Kokain gilt als harte Droge. Es ist ein stark psychoaktiv wirkendes Stimulans, das schnell abhängig machen kann – vor allem psychisch. Anders als sogenannte „weiche Drogen“ wie Cannabis birgt Kokain ein hohes gesundheitliches Risiko, insbesondere für das Herz-Kreislauf-System und die Psyche. Auch die hohe Rückfallquote bei Abhängigen und die oft stark gestreckte Straßenware tragen zu seiner Gefährlichkeit bei.

Juristisch wird Kokain zudem dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt und ist in Anlage III BtMG gelistet – dort sind verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel enthalten. Ein Besitz ohne Rezept ist jedoch strafbar.

Kokain wirkt kurzfristig leistungssteigernd, stimmungsaufhellend und wachmachend. In der Medizin wird es in seltenen Fällen lokal als Anästhetikum eingesetzt. Außerhalb des medizinischen Kontexts überwiegen jedoch die Risiken – insbesondere Abhängigkeit, Herz-Kreislauf-Schäden und psychische Störungen.

Die Polizei nutzt in der Regel Speichel-, Urin- oder Bluttests.

  • Speicheltests (Schnelltest): zeigen akuten Konsum an (ca. 24–48 h).

  • Urinproben: weisen Abbauprodukte wie Benzoylecgonin nach (bis zu 4 Tage).

  • Bluttests: geben Aufschluss über aktuelle Beeinflussung.
    In bestimmten Fällen kann auch eine Haaranalyse erfolgen – sie zeigt Rückstände über Wochen oder Monate.

Nein, der reine Konsum ist in Deutschland nicht strafbar. Allerdings: Besitz, Erwerb und sämtliche Vorbereitungen des Konsums (z. B. Mitführen) sind sehr wohl strafbar (§ 29 BtMG). In der Praxis führt also auch der Konsum regelmäßig zu Ermittlungen, etwa wenn Rückstände in Fahrzeugen, Kleidung oder Blut gefunden werden.

Der Besitz von Kokain wird gemäß § 29 BtMG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Bei sogenannten „nicht geringen Mengen“ (ab 5 g Wirkstoffgehalt) drohen mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe (§ 29a BtMG). In minderschweren Fällen kann das Strafmaß reduziert werden.

Ein Kilogramm Kokain liegt weit über der Schwelle zur nicht geringen Menge. Je nach Fallkonstellation (z. B. bandenmäßiger Handel, Einfuhr, Waffenbesitz) kommen § 29a, § 30 oder § 30a BtMG zur Anwendung. Das Strafmaß liegt hier bei nicht unter 5 Jahren bis 15 Jahren Freiheitsstrafe – mit nur begrenzten Möglichkeiten auf Strafmilderung.

In keinem Land der Welt ist Kokain vollständig legal. Einige Länder wie Bolivien oder Peru erlauben jedoch den traditionellen Gebrauch der Coca-Blätter. Der Konsum von reinem Kokain ist dort aber ebenfalls strafbar. In Ländern wie Portugal oder Tschechien kann der Besitz kleiner Mengen entkriminalisiert sein. Legal ist Kokain dort jedoch nicht.

Quellen:

  1. Vgl. Tagesschau.de, „Zahl der Drogentoten in Europa steigt – Deutschland an der Spitze“, veröffentlicht am 4. April 2024, abgerufen am 24. Mai 2025.
  2. ZDF, „Inside Kokain – Ecuador: Schmuggel, Bandenkrieg und Staatszerfall“, abrufbar unter: zdf.de (zuletzt abgerufen am 24. Mai 2025).
  3. Van Amsterdam, J., Gresnigt, F. & van den Brink, W. (2024). Cardiovascular Risks of Simultaneous Use of Alcohol and Cocaine—A Systematic Review, abrufbar unter: jcm.mdpi.com (zuletzt abgerufen am 24. Mai 2025).
  4. EMCDDA, Europäischer Drogenbericht 2024, abrufbar unter: emcdda.europa.eu (zuletzt abgerufen am 25. Mai 2025).
  5. Bundeskriminalamt, Jahresbericht Rauschgift 2023, abrufbar unter: bka.de (zuletzt abgerufen am 24. Mai 2025).
  6. EMCDDA, Europäischer Drogenbericht 2024, abrufbar unter: emcdda.europa.eu (zuletzt abgerufen am 25. Mai 2025).
  7. Vgl. MüKoStGB-Oğlakcıoğlu, 2022, § 29 BtMG Rn. 976–977.
  8. MüKoStGB-Oğlakcıoğlu, 2022, § 29 BtMG Rn. 984–986.
  9. MüKoStGB-Oğlakcıoğlu, 2022, § 29 BtMG Rn. 987.
  10. Vgl. Patzak/Fabricius, BtMG, § 29 Rn. 267 ff., 11. Aufl. 2024; BGHSt 33, 133; BeckRS 2022, 42377; LG Düsseldorf, Urteil v. 15.03.2023 – 27 KLs 10/22.
  11. BGHSt 33, 133; Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA), Jahresbericht 2023; LG Düsseldorf, Urteil v. 15.03.2023 – 27 KLs 10/22.
  12. BGH NStZ-RR 1996, 281; BeckRS 2000, 30120055.
  13. OLG Naumburg BeckRS 2013, 22085; BGH NStZ-RR 1996, 281.
  14. DBDD, Reitox-Bericht 2022, Drogenmärkte und Kriminalität, S. 11 f.
  15. Patzak/Fabricius, BtMG vor § 29 Rn. 332, 11. Aufl. 2024.
  16. LG München II, vgl. MüKoStGB/Oğlakcıoğlu, 4. Aufl. 2022, BtMG § 29.
  17. LG Hamburg, vgl. MüKoStGB-Oğlakcıoğlu, 2022, § 29 BtMG bb.
  18. AG Mannheim, Beschluss v. 25.04.2018 – 1 Ls 805 Js 21014/15, BeckRS 2018, 15880; Anmerkung: Dr. Astrid Lilie-Hutz, Fachdienst Strafrecht 2018, 407779.
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Jurawelt Redaktion

Christopher Molter

Studium:

  • Student der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Auslandsaufenthalt an der University of Alberta (Kanada)

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  • Redakteur & Studentischer Mitarbeiter