Eine Hausdurchsuchung zählt zu den wohl einschneidendsten staatlichen Eingriffen, denen ein Bürger ausgesetzt sein kann. Die unerwartete Konfrontation mit Ermittlungsbeamten an der eigenen Haustür, das Eindringen in die Privatsphäre und die Durchsuchung persönlicher Räume und Gegenstände stellen nicht nur eine extreme psychische Belastung dar, sondern auch eine Herausforderung an das individuelle Rechtsempfinden. Gleichzeitig ist es ein Akt, der zutiefst in die verfassungsmäßig garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung eingreift – ein Grundrecht, das in Artikel 13 des Grundgesetzes als Bollwerk gegen staatliche Übergriffe fest verankert ist.
Doch wie so oft in einem Rechtsstaat stehen auch hier individuelle Freiheiten im Spannungsfeld mit den Interessen der Allgemeinheit. Der Schutz der eigenen vier Wände hat seine Grenzen, wenn es darum geht, schwerwiegende Straftaten aufzuklären oder zu verhindern. In diesem Kontext erhält der Durchsuchungsbeschluss, als richterlich angeordneter Garant für die Rechtmäßigkeit eines solchen Eingriffs, eine zentrale Bedeutung. Aber wie genau wird dieser richterliche Beschluss erwirkt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Hausdurchsuchung überhaupt zulässig ist? Und wie sollten Sie sich verhalten, wenn die Polizei plötzlich vor Ihrer Tür steht?
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen tiefgreifenden Einblick in den rechtlichen Rahmen von Hausdurchsuchungen, beleuchtet die Voraussetzungen und Abläufe und stellt Ihnen die notwendigen Verhaltensregeln zur Seite, damit Sie im Ernstfall vorbereitet sind. Denn das Wissen um Ihre Rechte ist nicht nur Ihr stärkster Schutz, sondern auch der Schlüssel, um selbst in herausfordernden Momenten handlungsfähig zu bleiben und Fehler zu vermeiden, die Sie teuer zu stehen kommen könnten.
Table of Contents
Die Durchsuchung einer Wohnung oder anderer Räumlichkeiten stellt einen besonders tiefgreifenden Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen dar. Sie berührt nicht nur alltägliche Lebensbereiche, sondern auch ein elementares Grundrecht: das in Artikel 13 des Grundgesetzes (GG) verankerte Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses Grundrecht schützt die Privatsphäre des Bürgers und seine persönliche Sphäre vor staatlichen Eingriffen. Doch wie bei allen Grundrechten gibt es auch hier Schranken. Der Staat darf unter bestimmten Voraussetzungen in diese geschützte Sphäre eingreifen – dies geschieht vor allem, um der Strafverfolgung dienliche Maßnahmen zu ermöglichen.
Insofern sind Hausdurchsuchungen in der Praxis häufig Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen und unterliegen strengen Voraussetzungen, die in den §§ 102 ff. der Strafprozessordnung (StPO) geregelt sind. Diese Normen sehen vor, dass eine Durchsuchung nur dann angeordnet werden darf, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht und zu erwarten ist, dass in den zu durchsuchenden Räumlichkeiten Beweismittel oder der Verdächtige selbst gefunden werden. Entscheidend ist hierbei, dass der bloße Anfangsverdacht einer Straftat nicht genügt. Vielmehr müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf die Begehung einer bestimmten Straftat hinweisen. Diese Anhaltspunkte bilden die Grundlage für den richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
Von großer Bedeutung ist dabei der Richtervorbehalt, der in den meisten Fällen greift. Ein Durchsuchungsbeschluss kann nur von einem Richter erlassen werden, um den grundrechtlichen Schutz der Betroffenen zu gewährleisten. Ausnahmefälle wie die sogenannte Gefahr im Verzug – geregelt in § 105 Absatz 1 Satz 1 StPO – erlauben es der Staatsanwaltschaft oder ihren Ermittlungspersonen, ohne richterliche Anordnung eine Durchsuchung durchzuführen. Doch diese Ausnahme darf nicht zur Regel werden, da ein solcher Eingriff einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegt.
Zusätzlich ist die Durchsuchung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beurteilen. Dies bedeutet, dass die Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat stehen muss. Wird eine Wohnung beispielsweise im Rahmen von Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Drogendelikten oder organisierter Kriminalität durchsucht, ist der Eingriff in die Grundrechte weitaus eher gerechtfertigt als bei Bagatelldelikten. Dabei spielt auch der Zweck der Maßnahme eine wesentliche Rolle: Geht es um die Auffindung von Beweismitteln oder die Ergreifung des Beschuldigten? Die Maßnahme darf nicht zur reinen „Erkundung“ von Verdachtsmomenten dienen, sondern muss klar auf die Ermittlung bestimmter Sachverhalte abzielen.
Die Uhrzeit der Durchsuchung ist ebenfalls streng reglementiert. Nach § 104 StPO ist eine Durchsuchung während der Nachtzeit grundsätzlich unzulässig, außer es liegt Gefahr im Verzug vor. Dies soll den Überraschungseffekt staatlicher Maßnahmen begrenzen und den Betroffenen ermöglichen, ihre Rechte zu wahren.
Der Durchsuchungsbeschluss ist das zentrale Dokument, das die Grundlage für jede strafprozessuale Durchsuchung bildet. Er ist das Ergebnis einer richterlichen Prüfung, die sicherstellen soll, dass die staatliche Maßnahme rechtskonform und verhältnismäßig erfolgt. Ein solcher Beschluss darf nicht auf vagen Vermutungen beruhen, sondern erfordert konkrete Verdachtsmomente. Diese Verdachtsmomente müssen so weitreichend sein, dass sie eine Einschränkung des Grundrechts auf die Unverletzlichkeit der Wohnung rechtfertigen.
Im § 102 StPO wird klargestellt, dass ein Durchsuchungsbeschluss nur dann erlassen werden kann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bestimmte Straftat begangen wurde. Der Beschluss dient dabei nicht dem Zweck, allgemeine Beweise für eine potenzielle Straftat zu sammeln, sondern muss auf die Ergreifung des Täters oder auf die Auffindung spezifischer Beweismittel abzielen.
Wesentliche Bestandteile eines Durchsuchungsbeschlusses sind:
Ein rechtmäßiger Durchsuchungsbeschluss verhindert damit, dass die Maßnahme ins Blaue hinein durchgeführt wird. Die richterliche Anordnung dient letztlich auch der gerichtlichen Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden und gewährleistet, dass die Rechte des Betroffenen gewahrt bleiben. Der Durchsuchungsbeschluss ist daher nicht nur eine formale Hürde, sondern ein zentrales Element des Rechtsstaatsprinzips, das sicherstellt, dass die Durchsuchung rechtskonform und mit dem gebotenen Respekt vor den Grundrechten durchgeführt wird.
Im Übrigen ist ein Durchsuchungsbeschluss nicht unbegrenzt gültig. Wie das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen klarstellte, beträgt die maximale Gültigkeitsdauer eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses in der Regel sechs Monate (siehe bspw. BVerfG, Beschluss vom 27.05.1997, Az.: 2 BvR 1992/92). Dies bedeutet, dass eine Durchsuchung, die auf Grundlage eines älteren Beschlusses durchgeführt wird, als rechtswidrig anzusehen ist, wenn der Beschluss nicht innerhalb dieser Frist vollzogen wurde.
Nach Ablauf der sechs Monate muss die Staatsanwaltschaft einen neuen richterlichen Beschluss einholen, um die Durchsuchung rechtmäßig durchzuführen. Die zeitliche Gültigkeit soll verhindern, dass ein veralteter Beschluss zu einem späteren Zeitpunkt genutzt wird, wenn der Tatverdacht möglicherweise nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Der Ablauf einer Hausdurchsuchung folgt klaren gesetzlichen Vorgaben, die den Betroffenen bestimmte Rechte und Schutzmechanismen zusichern. Trotz des oft stressigen und überwältigenden Charakters einer solchen Maßnahme ist es essenziell, ruhig zu bleiben und seine Rechte zu kennen, um Fehler zu vermeiden und die eigenen Interessen zu wahren.
Eine der ersten Handlungen der Polizei bei einer Hausdurchsuchung ist das Vorlegen des Durchsuchungsbeschlusses. Dies ist keine bloße Formalität, sondern eine unverzichtbare Grundlage für das staatliche Handeln. Die Beamten sind verpflichtet, Ihnen diesen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorzulegen, bevor sie mit der Durchsuchung beginnen.§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Beim Vorzeigen des Durchsuchungsbeschlusses sollten Sie diesen genau prüfen. Der Beschluss muss folgende wesentliche Elemente enthalten:
Falls der Beschluss fehlerhaft ist oder nicht vorgelegt wird, sollten Sie darauf bestehen, dass die Durchsuchung erst nach Vorlage eines rechtmäßigen Durchsuchungsbeschlusses durchgeführt wird. Dabei sollten Sie jedoch auf keinen Fall Widerstand leisten, da dies nach § 113 StGB strafbar ist und ein weiteres Verfahren nach sich ziehen könnte.
Ein weiteres wichtiges Element, das bei der Durchführung einer Hausdurchsuchung berücksichtigt werden muss, ist die Uhrzeit. § 104 StPO regelt detailliert, zu welchen Zeiten eine Durchsuchung zulässig ist. Diese Vorschrift dient dem Schutz der betroffenen Personen und soll verhindern, dass Durchsuchungen zu Zeiten durchgeführt werden, in denen die Betroffenen unvorbereitet sind oder ihre Rechte weniger effektiv wahrnehmen können.
Es gibt jedoch eine bedeutende Ausnahme von diesen Zeitvorgaben: Gefahr im Verzug. Liegt eine solche Situation vor, dürfen die Beamten auch außerhalb der oben genannten Zeiträume eine Durchsuchung durchführen. Gefahr im Verzug besteht dann, wenn die Polizei befürchtet, dass Beweismittel vernichtet, entfernt oder verändert werden könnten, wenn sie auf einen richterlichen Beschluss warten müsste. In solchen Fällen kann die Durchsuchung auch in der Nacht oder am frühen Morgen stattfinden.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Begriff Gefahr im Verzug eng auszulegen ist. Der bloße Verdacht oder die allgemeine Möglichkeit, dass Beweise verschwinden könnten, reicht nicht aus. Es müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Erfolg der Durchsuchung unmittelbar gefährdet ist. Wird die Durchsuchung unter Berufung auf Gefahr im Verzug durchgeführt, müssen die Beamten dies später ausführlich begründen und nachweisen, dass diese Ausnahme rechtmäßig angewendet wurde. Fehlende oder unzureichende Begründungen können dazu führen, dass die gewonnenen Beweise im späteren Verfahren nicht verwendet werden dürfen, da die Maßnahme rechtswidrig war.
Eine Hausdurchsuchung stellt für die Betroffenen häufig eine Ausnahmesituation dar – emotional, psychologisch und rechtlich. Trotz des verständlichen Schocks ist es entscheidend, ruhig zu bleiben und sich der eigenen Rechte und Pflichten bewusst zu sein. Wer diese Rechte kennt und umsichtig handelt, kann sich nicht nur vor weiteren rechtlichen Problemen schützen, sondern auch sicherstellen, dass die Durchsuchung rechtmäßig verläuft. Hier sind die wichtigsten Verhaltensregeln in einer solchen Situation.
Der erste und vielleicht wichtigste Grundsatz lautet: Keine Gewalt anwenden. Auch wenn die Situation als übergriffig oder unrechtmäßig empfunden wird, ist es entscheidend, keinen physischen oder verbalen Widerstand zu leisten. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird nach § 113 StGB strafrechtlich verfolgt und kann zu erheblichen Konsequenzen führen, darunter Geld- und Freiheitsstrafen. Auch dann, wenn sich später herausstellt, dass die Hausdurchsuchung unrechtmäßig war, wird dieser Widerstand nicht im Nachhinein gerechtfertigt. Daher sollten Sie jegliche Aggression vermeiden und stattdessen auf Ihr Recht setzen, die Durchsuchung im Nachhinein überprüfen zu lassen.
Eines Ihrer wichtigsten Rechte bei einer Hausdurchsuchung ist das Recht auf Hinzug eines Strafverteidigers. Sobald die Polizei vor der Tür steht und den Durchsuchungsbeschluss vorlegt, sollten Sie umgehend Ihren Rechtsbeistand kontaktieren. Ein Anwalt kann Sie beraten und bereits telefonisch Hinweise geben, wie Sie sich verhalten sollten. Sollte es möglich sein, können Sie auch darum bitten, dass die Beamten den Beginn der Durchsuchung bis zum Eintreffen Ihres Anwalts verzögern. Auch wenn dies in den meisten Fällen abgelehnt wird, können Sie auf diese Weise zumindest Ihre Bereitschaft signalisieren, sich rechtlich begleiten zu lassen. Der Anwalt kann zudem bereits während der Durchsuchung Protokolle führen und die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen überprüfen.
Es ist wichtig zu betonen, dass Sie jederzeit das Recht haben, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen. Auch wenn der Anwalt nicht rechtzeitig vor Ort sein kann, ist es ratsam, in dieser Stresssituation keine Alleingänge zu unternehmen, sondern sich an die Anleitung Ihres Rechtsbeistands zu halten.
Der nächste Schritt besteht darin, dass Sie sich möglichst genau Kopien aller relevanten Dokumente anfertigen lassen. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und notieren Sie das Datum der Ausstellung, den Tatvorwurf sowie die genauen Räume, die durchsucht werden sollen. Sie sollten auch darauf bestehen, eine Kopie des Beschlusses zu erhalten. Falls dies nicht möglich ist, können Sie mit Ihrem Handy Fotos davon machen.
Zusätzlich ist es ratsam, die beschlagnahmten Gegenstände zu dokumentieren. Die Beamten sind verpflichtet, Ihnen eine Liste der mitgenommenen Gegenstände zu überlassen. Überprüfen Sie diese Liste sorgfältig und notieren Sie sich gegebenenfalls Unregelmäßigkeiten. Halten Sie außerdem den Namen des leitenden Beamten sowie die Namen der anderen anwesenden Beamten fest. Diese Informationen sind später entscheidend, um die Durchsuchung rechtlich überprüfen zu lassen und eventuelle Rechtsmittel einzulegen.
Während der Durchsuchung sollten Sie sich zurückhalten und keine Aussagen zu den erhobenen Vorwürfen oder dem Sachverhalt machen. Dies ist ein zentrales Recht im Strafverfahren, das Sie unbedingt wahrnehmen sollten. § 55 StPO gibt Ihnen das Recht, die Aussage zu verweigern, insbesondere wenn diese Sie belasten könnte. Auch scheinbar harmlose oder beiläufige Bemerkungen können später gegen Sie verwendet werden. Besonders bei Hausdurchsuchungen versuchen Ermittler gelegentlich, informell Informationen zu erlangen. Lassen Sie sich auf keinen „Small Talk“ mit den Beamten ein.
Es ist ratsam, lediglich die notwendigen Angaben zu Ihrer Person zu machen – wie Name, Geburtsdatum und Anschrift – aber darüber hinaus jede Aussage zu vermeiden. Das gilt auch für Fragen, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, wie etwa: „Wann sind Sie das letzte Mal verreist?“ oder „Haben Sie diese Unterlagen selbst erstellt?“. Diese Informationen könnten später in einem Ermittlungsverfahren gegen Sie verwendet werden.
Ebenso entscheidend ist es, auf keinen Fall Beweismittel zu zerstören oder zu entfernen. Dies könnte als Verdunklungshandlung gewertet werden, die nach § 258 StGB strafbar ist und in jedem Fall Ihre Lage erheblich verschlimmern würde. Selbst wenn Sie glauben, dass bestimmte Dokumente oder Gegenstände Sie belasten könnten, sollten Sie niemals versuchen, diese zu verbergen oder zu vernichten. Ein solches Verhalten wird oft als Schuldeingeständnis interpretiert und kann die Ermittlungen intensivieren.
Zudem ist die Vernichtung von Beweismitteln nicht nur strafbar, sondern führt oft dazu, dass zusätzliche Maßnahmen gegen Sie ergriffen werden, wie etwa die Anordnung von Untersuchungshaft aufgrund von Verdunklungsgefahr. Auch hier gilt der Grundsatz: Besonnen handeln und jegliche Handlung unterlassen, die Ihre Position weiter verschlechtern könnte.
Die Beschlagnahme von Gegenständen während einer Hausdurchsuchung ist eine häufige Maßnahme der Ermittlungsbehörden, um Beweismittel sicherzustellen. Doch auch in dieser Situation sollten Sie Ihre Rechte kennen und nutzen. Wenn die Polizei während der Durchsuchung Gegenstände oder Dokumente mitnimmt, haben Sie als Betroffener das Recht, Widerspruch gegen die Beschlagnahme einzulegen. Dieser Widerspruch ist von entscheidender Bedeutung, denn er sichert Ihnen die Möglichkeit, die Beschlagnahme im Nachhinein gerichtlich prüfen und gegebenenfalls aufheben zu lassen.
Um Ihre Rechte zu wahren, sollten Sie unmittelbar während der Durchsuchung deutlich machen, dass Sie mit der Beschlagnahme bestimmter Gegenstände nicht einverstanden sind. Diese Erklärung sollten Sie unbedingt im Durchsuchungsprotokoll festhalten lassen, das die Beamten nach Abschluss der Maßnahme erstellen. Der Widerspruch gegen die Beschlagnahme hat keine sofortige aufschiebende Wirkung – das heißt, die Gegenstände werden dennoch mitgenommen –, doch er ist essenziell, um die gerichtliche Überprüfung einzuleiten.
Mit einem solchen Widerspruch eröffnen Sie die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme später anzufechten. Wenn Ihr Widerspruch im Protokoll dokumentiert ist, können Sie oder Ihr Strafverteidiger einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Das Gericht wird dann prüfen, ob die Beschlagnahme gerechtfertigt war, oder ob sie möglicherweise im Rahmen der Durchsuchung unverhältnismäßig oder rechtswidrig erfolgt ist.
Nach Abschluss der Durchsuchung müssen die Beamten ein Durchsuchungsprotokoll anfertigen, das alle beschlagnahmten Gegenstände auflistet. Sie haben das Recht, dieses Protokoll einzusehen und zu prüfen. Lassen Sie sich das Protokoll in jedem Fall aushändigen, da es später für die rechtliche Auseinandersetzung eine zentrale Rolle spielen wird. Im Protokoll müssen sämtliche beschlagnahmten Gegenstände, Dokumente oder Datenträger detailliert aufgeführt werden. Dies schützt nicht nur Sie, sondern auch die Beamten, da so Missverständnisse oder unberechtigte Vorwürfe vermieden werden können.
Es ist wichtig, das Protokoll gründlich zu lesen, bevor Sie es unterschreiben. Sie sind nicht verpflichtet, das Protokoll zu unterschreiben, wenn Sie mit den Inhalten nicht einverstanden sind. Falls Sie das Gefühl haben, dass wesentliche Details fehlen oder bestimmte Aspekte ungenau dargestellt werden, sollten Sie darauf hinweisen und dies im Protokoll vermerken lassen. Auch hier gilt: Den Widerspruch sollten Sie immer dokumentieren.
Sollte die Polizei Ihnen keine Kopie des Protokolls aushändigen, haben Sie das Recht, eine Abschrift zu verlangen. Sollte das nicht sofort möglich sein, können Sie auch selbst Fotos davon anfertigen.
Der Widerspruch gegen die Beschlagnahme ist ein formaler Akt, der es Ihnen ermöglicht, die Maßnahmen der Polizei im Nachhinein gerichtlich überprüfen zu lassen. § 98 StPO regelt die Überprüfung der Beschlagnahme durch das Gericht. Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, können Sie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Beschlagnahme vorlagen, ob die Maßnahme verhältnismäßig war und ob die betroffenen Gegenstände tatsächlich in direktem Zusammenhang mit der untersuchten Straftat stehen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Sie nicht verpflichtet sind, das Durchsuchungsprotokoll zu unterschreiben. Es mag Ihnen von den Beamten angeboten oder gar nahegelegt werden, aber Ihre Unterschrift ist keine zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit des Protokolls. Sie sollten es nur dann unterschreiben, wenn Sie mit den darin festgehaltenen Informationen vollständig einverstanden sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Unterschrift verweigern oder das Protokoll mit einem Vermerk versehen, der Ihre Einwände dokumentiert.
Ihre Weigerung zu unterschreiben hat keine nachteiligen Folgen und ist in vielen Fällen sogar ratsam, insbesondere wenn Sie den Ablauf der Durchsuchung für fehlerhaft oder rechtswidrig halten. Es ist Ihr gutes Recht, die Vorgänge kritisch zu prüfen und nur dann Ihre Zustimmung zu geben, wenn Sie sich sicher sind, dass alle Vorgaben korrekt eingehalten wurden.
Eine Hausdurchsuchung ist mehr als nur eine unangenehme Konfrontation mit staatlicher Macht – sie stellt einen tiefen Eingriff in die persönliche Sphäre dar, die durch das Grundgesetz besonders geschützt wird. Doch gerade in solchen Krisensituationen zeigt sich, wie wichtig es ist, nicht nur auf die eigenen Emotionen zu hören, sondern auf das Wissen um die eigenen Rechte zu vertrauen und besonnen zu handeln.
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Durchsuchung sind klar geregelt, und es gilt, diese auch in der belastenden Situation einer plötzlichen Durchsuchung im Blick zu behalten. Ein Durchsuchungsbeschluss, der nicht den strengen Anforderungen der Strafprozessordnung entspricht, stellt die Grundlage der gesamten Maßnahme infrage – und auch bei korrekt erlassener richterlicher Anordnung sind die Verhältnismäßigkeit und die konkrete Durchführung der Maßnahme entscheidend.
Der direkte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bringt keine Vorteile, sondern strafrechtliche Konsequenzen, die nur weitere Probleme schaffen. Stattdessen ermöglicht es Ihnen das Rechtssystem, sich durch strategisches Handeln während der Durchsuchung zu schützen: Ein frühzeitiger Kontakt zu einem Anwalt, das sorgfältige Überprüfen der rechtlichen Dokumente und die präzise Dokumentation der Beschlagnahmen sind allesamt Schritte, die nicht nur Ihre unmittelbare Position stärken, sondern auch eine spätere gerichtliche Überprüfung ermöglichen.
Auch wenn der Moment der Hausdurchsuchung von Stress und Ungewissheit geprägt ist, sollte niemals vorschnell gehandelt werden. Die Vermeidung von Verdunklungshandlungen und das bewusste Verweigern von Aussagen schaffen Raum für eine spätere, fundierte rechtliche Verteidigung. Wer seine Rechte kennt und keine voreiligen Handlungen begeht, schafft die besten Voraussetzungen, um auch in einem potenziellen Strafverfahren souverän agieren zu können.
Letztlich zeigt sich hier einmal mehr: Auch in schwierigen Momenten ist der Rechtsstaat ein verlässlicher Rahmen, in dem auch die Betroffenen von staatlichen Maßnahmen Rechte haben, die es zu verteidigen gilt. Mit klarem Kopf und der Hilfe eines Strafverteidigers können Sie dafür sorgen, dass diese Rechte gewahrt bleiben – sowohl während als auch nach der Durchsuchung.