Verteidigung im Ermittlungsverfahren; Chancen nutzen!

In jedem Strafverfahren gilt: Frühzeitig einen Rechtsanwalt beauftragen

Der Beginn jedes Strafverfahrens ist das Ermittlungsverfahren. Versäumnisse im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Viele Beschuldigte meinen, wenn eine Vorladung von der Polizei erhalten – oft aus gutem Grund – es würde sich schon klären, so weiß ich als Fachanwalt für Strafrecht, diese Hoffnung wurde schon oftmals enttäuscht. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren bietet bei frühzeitiger Einschaltung eines Rechtsanwalts zahlreiche Chancen, das dann folgende Hauptverfahren zu vermeiden.

Als erfahrener Strafverteidiger begegne ich den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe.

 

Strafverteidigung bereits im Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, bei jedem strafrechtlichen Verdacht ein Strafverfahren einzuleiten. Als Ihr Verteidiger nehme ich Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten. Ich prüfe den Sachverhalt unter allen strafrechtlichen Gesichtspunkten. In vielen Fällen lässt sich das strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch eine von einem Fachanwalt verfasste Schutzschrift einstellen. So bleibt Ihnen eine belastende Hauptverhandlung und das Erscheinen vor Gericht erspart. Selbst wenn das strafrechtliche Ermittlungsverfahren nicht zur Einstellung führt, so werden doch die entscheidenden Weichen für das spätere strafrechtliche Hauptverfahren bereits im Ermittlungsverfahren gestellt.

 

Polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Vorladung erhalten?

Die Vorladung der Polizei kommt oftmals sehr überraschend. Erfahren Sie als Beschuldigter doch erst jetzt, dass Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird. Diese Vorladung ist durchaus ernst zu nehmen, zeigt sie doch, dass die Ermittlungsbehörden davon ausgehen, dass das Verfahren in eine strafrechtliche Anklage münden wird. Diese Auffassung werden die Ermittlungsbehörden auch so schnell nicht ändern. Bei Ihrer Vernehmung ist es nicht das Ziel der Vernehmungsbeamten, das Strafverfahren jetzt doch noch zur Einstellung zu bringen. Ziel ist es, Widersprüche in Ihrer Aussage und den bisherigen Ermittlungen zu finden. Eine missverständliche Formulierung, ein falsch verstandenes Wort und schon finden Sie sich als Beschuldigter in einer Situation, die Ihre später erfolgreiche Strafverteidigung womöglich erblich erschwert.

Von daher kann nicht oft genug betont werden: “Als Beschuldigter haben Sie das Recht, zu schweigen!”

Als Beschuldigter haben Sie auch das Recht, vor Ihrer Vernehmung einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger zu befragen.

Ihre Rechte als Beschuldigter im Strafverfahren:

 

Bedeutung einer anwaltlichen Schutzschrift im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren:

Ziel einer Schutzschrift ist die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Die Schutzschrift weist entweder auf mögliche Fehler in der bisherigen strafrechtlichen Würdigung und hat eine punktgenau auf die Ermittlungsakte zugeschnittene Erklärung für den Mandanten zum Inhalt. Rechtsanwalt Axmann hat bereits unzählige Verfahren mit einer auf den Sachverhalt und die Ermittlungsakte punktgenau zugeschnittenen Schutzschrift zur Einstellung gebracht.

 

Zwischen Anklageschrift und Hauptverhandlung: das Zwischenverfahren

Wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft nicht eingestellt, so fertigt diese die Anklageschrift. Die Anklageschrift wird von der Staatsanwaltschaft an das Gericht übersandt. Ab diesem Zeitpunkt befindet sich das Verfahren nicht mehr im Ermittlungsverfahren, sondern im so genannten Zwischenverfahren.  Auch im Zwischenverfahren gibt es noch zahlreiche Möglichkeiten, auf das Gericht einzuwirken, das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einzustellen. Sollte das Gericht das Verfahren nicht einstellen, ergeht ein sogenannter Eröffnungsbeschluss und das Verfahren geht in das Hauptverfahren über. Dann findet die Hauptverhandlung statt.

 

Verteidigung im Hauptverfahren; nicht ohne Anwalt!

Strafverteidigung in der Hauptverhandlung!

Sollte das Verfahren nicht dazu geeignet sein, es bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen, so ist eine Hauptverhandlung unvermeidlich. Aber auch für ein Hauptverfahren gilt es, mit einem Rechtsanwalt, der auf Ihrer Seite ist, nicht nur ein faires Verfahren zu sichern, sondern auch jemand an Ihrer Seite zu haben, der für ihre Rechte kämpft. Als Ihr Strafverteidiger stehe ich dafür ein, dass ausschließlich über das geurteilt werden kann, was auch festgestellt werden kann. Dank jahrzehntelanger Erfahrung garantiere ich dafür, dass ich ihre Rechte mit allen prozessualen Mitteln wahre

 

Rechtsanwalt für das Berufungsverfahren:

Das Berufungsverfahren ist eine neue Tatsacheninstanz. D.h. im Berufungsverfahren müssen sämtliche Beweismittel neu von dem Berufungsgericht bewertet werden. Im Strafverfahren kann die Berufung nur gegen Urteile des Amtsgerichts eingelegt werden. Berufungsgericht ist dann das Landgericht. Damit in dem Berufungsverfahren Ihre Rechte sachgerecht gewahrt werden und eine für Sie positive Entscheidung erstritten werden kann, ist es unerlässlich, sich hier von einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht verteidigen zu lassen.

Die strafrechtliche Revision nur mit dem Fachanwalt für Strafrecht

Die Revision kann als Sprungrevision wahlweise anstelle der Berufung gegen erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts eingelegt werden. Darüber hinaus ist die Revision gegen Berufungsurteile des Landgerichts sowie gegen erstinstanzliche Urteil des Landgerichts das richtige Rechtmittel. Gegen Berufungsurteile des Landgerichts entscheidet das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz. Gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts entscheidet der Bundesgerichtshof als Berufungsgericht. Der wesentliche Unterschied zwischen Revision und Berufung ist, dass die Revision ein rein formelles Verfahren ist. Die Revision ist schriftlich zu begründen. Diese Revisionsbegründungsschrift muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Die Begründung der Revision kann sich ausschließlich auf das Protokoll der Hauptverhandlung sowie auf das Urteil stützen. Da die Revision im Strafrecht ein rein formelles Verfahren ist und die formellen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Begründung einer Revision sehr hoch sind, sollten Sie eine Revision nie ohne einen im strafrechtlichen Revisionsrecht erfahrenen Rechtsanwalt führen.

 

Fazit

Sollten Sie einer Straftat beschuldigt sein, kann es nur einen einzigen guten Rat geben. Schalten Sie so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Strafrecht ein. Je eher Sie sich an einen Strafverteidiger wenden, desto besser, schon im Ermittlungsverfahren können sehr viele Fehler und Versäumnisse passieren.

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