Dr Ansay: Datenleck, Cannabis-Rezept und Legalität

Die Telemedizinplattform Dr Ansay steht aktuell in der Kritik: Ein Dr Ansay Datenleck mit bis zu 1,7 Millionen Rezepten, ein Urteil wegen Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz sowie Zweifel an der Legalität von Online-Cannabis-Rezepten werfen zentrale rechtliche Fragen auf. Viele Nutzer fragen sich daher: Ist Dr Ansay legal? Wie funktioniert das Dr Ansay Rezept? Und was ist beim Dr Ansay Datenleck passiert?

Die kurze Antwort zur Frage „Ist Dr Ansay legal?“: Das Geschäftsmodell ist grundsätzlich nicht per se unzulässig, allerdings hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass bestimmte Werbeformen gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen können. Eine ausführliche Erklärung zu allen aufgeworfenen Fragen liefert der Beitrag.

I. Wer steckt hinter Dr Ansay?

Dr Ansay ist eine Telemedizinplattform, über die Nutzer online Rezepte, Krankschreibungen und medizinische Leistungen erhalten können. Hinter ihr steht der Hamburger Rechtsanwalt Dr. jur. Can Ansay. Der Jurist betreibt das Online-Angebot seit 2018. 1

Zu den Angeboten gehören insbesondere:

  • Online-Krankschreibungen

  • digitale Rezepte

  • telemedizinische Behandlungen

  • Rezepte für medizinisches Cannabis

Dr Ansay

Nach eigenen Angaben hat die Plattform von Ansay bereits Millionen telemedizinischer Behandlungen durchgeführt. Sie arbeitet dabei mit Ärzten zusammen, die über das Portal Rezepte oder Krankschreibungen ausstellen. 2 Für viele Nutzer beginnt der Zugang über den Dr Ansay login, nach welchem Patienten digitale Leistungen abrufen können.

II. Dr Ansay Datenleck: 1,7 Millionen Rezepte betroffen

Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt Dr Ansay Anfang 2026 durch ein massives Datenleck: Einem Bericht von heise online vom 08. Januar 2026 zufolge konnten infolge einer Fehlkonfiguration bis zu 1,7 Millionen Rezepte eingesehen werden. Betroffen waren hochsensible Gesundheitsdaten wie Namen, Adressen, Medikamenteninformationen sowie Angaben zu den verschreibenden Ärzten.

Ursache war offenbar eine fehlerhafte Konfiguration einer Datenbank, die dazu führte, dass eingeloggte Nutzer nicht nur ihre eigenen, sondern sämtliche Datensätze abrufen konnten.

Das Unternehmen erklärte hingegen, die Sicherheitslücke sei innerhalb weniger Stunden geschlossen und im Rahmen eines sogenannten White-Hat-Hinweises entdeckt worden. Dabei handele es sich um einen kontrollierten Sicherheitstest, bei dem Schwachstellen gemeldet werden, ohne dass eine Gefährdung sensibler Daten bestanden habe, wie Dr Ansay in einer Pressemitteilung erklärte. 3

Unklar bleibt laut heise jedoch:

  • wie lange die Lücke bestand

  • ob und in welchem Umfang Daten abgeflossen sind

Für Betroffene bedeutet dies: 

Dr Ansay Nutzer sollten klären, ob und welche Daten betroffen sind, sämtliche Informationen und Zeitpunkte dokumentieren sowie prüfen, ob eine ordnungsgemäße Benachrichtigung erfolgt ist und gegebenenfalls eine rechtliche Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche vornehmen lassen.

Nach der Rechtsprechung von EuGH und BGH setzt ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO neben einem Verstoß auch einen konkreten Schaden und Kausalität voraus, wobei bereits die nachvollziehbare Sorge vor Datenmissbrauch oder ein kurzfristiger Kontrollverlust über personenbezogene Daten genügen kann. Eine feste Bagatellgrenze besteht nicht, entscheidend ist stets die Darlegung eines individuellen Schadens im Einzelfall. 4

DSGVO-Pflichten bei Datenpannen

Nach Art. 33 DSGVO müssen Unternehmen eine Datenschutzverletzung grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde melden, wenn ein Risiko für Betroffene besteht. Nach eigenen Angaben meldete Dr Ansay den Vorfall. 5

Nach Art. 34 DSGVO müssen zudem betroffene Personen informiert werden, wenn ein hohes Risiko für deren Rechte und Freiheiten vorliegt. 6 Dr Ansay sah keine Meldepflicht gegenüber Betroffenen, da laut Unternehmensangaben kein Risiko für deren Daten bestand. 7

Einen ausführlichen DSGVO-Leitfaden finden Sie in unserem Beitrag zu Datenschutz bei Cookies.

Gerade weil es sich um Gesundheitsdaten handelt, zählt ein mögliches Dr Ansay Datenleck zu den besonders sensiblen Datenschutzverstößen.

Frühere Datenpanne bei Dr Ansay

Bereits im Mai 2024 gab es einen ähnlichen Vorfall bei Dr. Ansay. Damals waren PDF-Dateien mit Cannabis-Rezepten öffentlich im Internet auffindbar, denn eine Sitemap enthielt rund 10.000 Rezeptdokumente, die von Suchmaschinen indexiert wurden. Dadurch konnten sensible Informationen zeitweise öffentlich eingesehen werden und rund 20 Prozent der bis dato ausgestellten Rezepte seien über die Suchmaschinen DuckDuckGo und Bing illegal auffindbar gewesen, wie Ansay selbst einräumte. 8

III. Dr Ansay Cannabis: Rezept per Online-Fragebogen

Besonders bekannt ist die Plattform auch durch das Angebot rund um Dr Ansay Cannabis, denn Nutzer können über das Online-Angebot vergleichbar einfach ein Dr Ansay Rezept für medizinisches Cannabis beantragen.

Dieses Modell wurde durch die Teilegalisierung begünstigt, denn seit dem 1. April 2024 gilt Cannabis in Deutschland rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als Arzneimittel. Wie andere verschreibungspflichtige Medikamente bedarf medizinisches Cannabis nun einer ärztlichen Verschreibung und kann gegen Vorlage dieser in einer Apotheke abgeholt werden (§ 3 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 MedCanG). Die ärztliche Behandlung, die auch die Verschreibung von Arzneimitteln umfasst, hat grundsätzlich nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen. Erfolgt sie jedoch, wie bei Dr Ansay, im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung, muss diese den behandlungsvertraglichen und berufsrechtlichen Regelungen im Rahmen einer ordnungsgemäß durchgeführten Behandlung unter Beachtung der ärztlichen Sorgfaltspflichten erfolgen. 9

Und so funktioniert es: 10

  • 1️⃣ Anmeldung über den Dr Ansay Login
  • 2️⃣ Ausfüllen eines Online-Fragebogens (z. B. zu Symptomen wie Schlafstörungen)
  • 3️⃣ Entscheidung eines kooperierenden Arztes über ein Rezept für medizinisches Cannabis
  • 4️⃣ Bezug der Produkte über eine Apotheke

Damit ist das Dr Ansay Rezept für Cannabis rechtlich nur zulässig, wenn die ärztliche Online-Behandlung den fachlichen Standards entspricht. Eine ausführliche Erklärung, unter welchen Voraussetzungen ein Cannabis Rezept online ausgestellt werden darf, zeigt unser Beitrag.

Mehr zur rechtlichen Einordnung der Cannabis-Legalisierung lesen Sie hier:

Cannabis CDU: Kann Merz die Legalisierung rückgängig machen?

Cannabis-Legalisierung Führerschein zurück ohne MPU

Cannabis Bayern: Popularklage gegen das Cannabisgesetz

IV. Ist Dr Ansay legal?

Ist Dr Ansay legal? Diese Frage stellen sich derzeit viele Nutzer, doch eine pauschale Antwort gibt es nicht. Online-Rezepte können zulässig sein, wenn sie den medizinischen Fachstandards entsprechen.

Problematisch wird es jedoch, wenn:

  • ein Rezept ohne ausreichende ärztliche Prüfung ausgestellt wird

  • Werbung gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt

  • medizinische Leistungen nicht den ärztlichen Standards entsprechen.

Dr Ansay

Genau diese Punkte stehen im Mittelpunkt der rechtlichen Diskussion rund um Dr. Ansay.

Damit hängt die Frage, ob Dr Ansay legal ist, maßgeblich davon ab, wie die konkrete Ausgestaltung des Angebots im Einzelfall erfolgt.

Auch die Online-Apotheke „Doc Morris” musste ihr Geschäftsmodell schon mehrfach vor Gericht verteidigen. Wie die Urteile ausfielen und was Online-Apotheken dürfen, zeigt unser Beitrag.

Gerichtsurteil gegen Dr Ansay

Juristisch besonders relevant ist ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, in dem die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) 2025 gegen Dr. Ansay wegen der Werbung für telemedizinische Cannabisbehandlungen klagte und obsiegte.

Nach Auffassung des Gerichts verstieß die Plattform gegen § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG), da die Werbung für die Behandlung von Krankheiten, die nicht auf eigener Wahrnehmung des zu behandelnden Arztes beruht, unzulässig sei. Zwar erlaubt das Gesetz eine Ausnahme, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards kein persönlicher Arztkontakt erforderlich ist. Bei der Verschreibung von Cannabis sei dies jedoch nicht der Fall, denn dagegen sprechen: 

  • Suchtgefahr

  • Gesundheitsrisiken und

  • Nebenwirkungen.

Darüber hinaus sah das Gericht einen Verstoß gegen § 10 Absatz 1 HWG, wonach für verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich nur gegenüber Fachkreisen wie Ärzten oder Apothekern geworben werden darf, nicht aber unmittelbar gegenüber Verbrauchern. 11 Das Urteil ist bislang aber noch nicht rechtskräftig.

Das Geschäftsmodell der Telemedizin-Plattform ist demnach nur so lange legal, wie es die genannten Vorschriften nicht verletzt.

V. Dr Ansay Krankschreibung: Legal oder nicht?

Neben Cannabis-Rezepten bietet die Plattform auch digitale Krankschreibungen an. Auch hier stellt sich die Frage: Ist die Dr Ansay Krankschreibung legal?

Grundsätzlich ist für einen Lohnfortzahlungsanspruch bei Krankheit nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz eine ärztliche Bescheinigung über die Krankheit vorzulegen, die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese ist durch telemedizinische Krankschreibungen möglich, es muss aber eine Untersuchung durch einen in Deutschland approbierten Arzt erfolgt sein und die Art der Krankheit darf einer Untersuchung via Telefon oder Internet nicht entgegenstehen. 12 Kritiker bezweifeln jedoch, dass eine Arbeitsunfähigkeit ohne persönlichen Arztkontakt immer ausreichend beurteilt werden kann. Die politische Diskussion über die Zukunft der telefonischen und digitalen Krankschreibung dauert daher weiterhin an.

Eine ausführliche rechtliche Einordnung der Online-Krankschreibung finden Sie hier: Telefonische Krankschreibung 2026

Dr Ansay

VI. Dr Ansay Erfahrungen: Kritik und Risiken

Die Dr Ansay Erfahrungen fallen unterschiedlich aus. Während viele Nutzer den schnellen Zugang zu Rezepten und Krankschreibungen schätzen, äußern Ärzte und Verbände deutliche Kritik.

Kritikpunkte sind insbesondere:

  • Rezepte ohne persönlichen Arztkontakt

  • mögliche Gefährdung von Patienten 13

  • zunehmende Zahl sogenannter Pseudo-Patienten, also Freizeitkonsumenten, die das Angebot für echte Cannabis-Patienten knapp machen 14

Dr Ansay

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Geschäftsmodell sowohl praktische Vorteile als auch erhebliche rechtliche und medizinische Risiken birgt.

VII. Fazit

Die Diskussion rund um Dr. Ansay zeigt, wie stark sich das Gesundheitswesen durch digitale Plattformen verändert. Telemedizin kann den Zugang zu medizinischer Versorgung erleichtern und Arztpraxen entlasten, gleichzeitig werfen Angebote wie das Cannabis-Rezept oder die Dr Ansay Krankschreibung neue rechtliche Fragen auf. Besonders relevant im Blick auf die hochsensiblen Daten sind insbesondere das Dr Ansay Datenleck und frühere Sicherheitsvorfälle, die in den vergangenen Jahren mehrmals aufgetreten sind. Das Geschäftsmodell von Ansay wird Gerichte noch weiter mit spannenden rechtlichen Fragen beschäftigen, wird die Zukunft der medizinischen Versorgung, wie andere Online-Anbieter auch, gestalten und dabei auch immer wieder Grenzen des geltenden Rechts austesten. Für Patienten, Ärzte und Juristen bleibt das Thema Dr Ansay daher weiterhin hochrelevant.

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VIII. FAQ

Dr Ansay ist nicht grundsätzlich illegal. Telemedizinische Leistungen sind in Deutschland erlaubt. Allerdings hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass bestimmte Werbeformen von Dr Ansay gegen § 9 Heilmittelwerbegesetz und § 10 Absatz 1 Heilmittelwerbegesetz verstoßen können. Ob das Angebot im Einzelfall zulässig ist, hängt daher von der konkreten Ausgestaltung ab.

Beim Dr Ansay Datenleck konnten durch eine Fehlkonfiguration bis zu 1,7 Millionen Rezepte eingesehen werden. Betroffen waren sensible Gesundheitsdaten wie Namen, Adressen und Medikamenteninformationen. Unklar ist weiterhin, ob Daten tatsächlich abgeflossen sind und ob alle Betroffenen informiert wurden.

Ein Dr Ansay Rezept wird in der Regel über eine telemedizinische Behandlung ausgestellt. Nutzer melden sich über den Dr Ansay login an, füllen einen Online-Fragebogen aus und erhalten anschließend ein Rezept, häufig für medizinisches Cannabis.

Die Dr Ansay Krankschreibung ist grundsätzlich möglich, da telemedizinische Krankschreibungen erlaubt sind. Voraussetzung ist jedoch, dass eine ärztliche Untersuchung erfolgt und die Behandlung den medizinischen Standards entspricht. Eine Krankschreibung ausschließlich auf Grundlage eines Online-Formulars kann rechtlich problematisch sein.

Quellen: 

  1. vgl. https://dransay.com/ueber-uns
  2. vgl. https://dransay.com/ueber-uns
  3. vgl. Pressemitteilung von Dr Ansay, Freitag, 9. Januar 2026, 23:40 Uhr
  4. vgl. BeckOK DatenschutzR/Quaas, 55. Ed. 1.2.2026, DS-GVO Art. 82 Rn. 23
  5. vgl. https://newsroom.dransay.com/259455-telemedizin-plattform-dransay-setzt-auf-hohe-datensicherheit/
  6. vgl. Schantz/Wolff Neues DatenschutzR/Wolff, 1. Aufl. 2017, Rn. 912 ff
  7. vgl. https://newsroom.dransay.com/259455-telemedizin-plattform-dransay-setzt-auf-hohe-datensicherheit/
  8. vgl. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/05/16/cannabis-rezepte-datenleck-bei-dransay
  9. vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/c/cannabis/faq-cannabis-als-medizin
  10. vgl. https://dransay.com/cannabis-rezept-online
  11. vgl. LG HamburgUrt. v. 11.3.2025
  12. vgl. Oehm/Geulen: Krankschreibung per Mausklick – geht das wirklich?, in: SPA 2025, 177
  13. vgl. https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/bundesaerztekammer-unterstuetzt-strengere-regeln-fuer-medizinal-cannabis?
  14. vgl. https://www.zdfheute.de/panorama/cannabis-rezept-dr-ansay-100.html
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Max Scherer

Jurawelt Redaktion

Max Scherer

Studium:

  • Student der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Schwerpunktbereich: Kriminalwissenschaften
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

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  • Redakteur & Studentischer Mitarbeiter
Ein Kommentar
  • Antworten
    März 20, 2026, 7:07 p.m.

    Die Kritik an den “sogenannte[n] Pseudo-Patienten” sollte man schon etwas differenzierter betrachten.

    Zunächst mal wäre da der Punkt, dass es nach wie vor keine legale, praktikable Bezugsquelle für die breite Masse der Konsumierenden gibt. Die sind nämlich zum allergrößten Teil Gelegenheitskonsumenten und für einen Bedarf von vielleicht 2-3g im Jahr ist der zeitliche und finanzielle Aufwand der mit Eigenanbau oder Engagement in einer Anbauvereinigung verbunden ist eher unrealistisch. Die Alternative wäre also weiterhin Schwarzmarkt und Mafia mit potentiell gefährlich gestrecktem Cannabis. Das kann niemand ernsthaft wollen.

    Die Verknappung von medizinischem Cannabis durch die Nachfrage von Freizeitkonsumierenden wird zwar immer mal wieder als Befürchtung formuliert – so auch im verlinkten ZDF-Artikel – aber dafür, dass das tatsächlich als Problem von relevantem Umfang wäre habe ich bislang noch keine Belege gesehen. Gleichzeitig ließ sich im Zuge der Entkriminalisierung beobachten, dass es zu einer erheblichen Ausweitung von Anbietern und angebotenen Sorten kam, nicht zuletzt getrieben durch die Nachfrage durch “Rezeptmissbrauch” von Freizeitkonsumierenden. Eine Entwicklung also die für die Versorgung der medizinischen Nachfrage eindeutig positiv ist. Dort wo es tatsächlich Versorgungsengpässe gibt scheinen die eher auf der Angebotsseite zu entstehen, vor Allem weil die Hersteller angebotene Sorten häufiger einstellen oder einzelne Ernten/Chargen größere Unterschiede aufweisen. Zudem wird vereinzelt auch davon berichtet, dass einzelne Sorten entweder unter Handelsnamen verkauft werden die mit den tatsächlichen Sorten wenig zu tun haben oder Sorten sogar falsch deklariert werden. Allesamt also Praktiken die gerade für Patienten die auf ihre jeweils benötigte Sorte eingestellt und angewiesen sind ein ziemliches Problem ist.

    Und keine Frage: natürlich verfolgen Ansay und Co. eher fragwürdige Geschäftsmodelle. Würde man endlich legale und regulierte Bezugswege schaffen, etwa in Form lizenzierter und kontrollierter Fachgeschäfte hätten sie sich wohl recht schnell erledigt. Dennoch muss man zugestehen, dass sie gegenüber den Zuständen vor April ´24 immerhin ein Fortschritt sind.

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