Die telefonische Krankschreibung erleichtert den Umgang mit leichten Erkrankungen und entlastet zugleich Arztpraxen. Doch wer darf sie nutzen, welche Grenzen setzt das Gesetz und welche Sonderregeln gelten für Eltern? Die folgenden Abschnitte geben einen kompakten Überblick.
Die telefonische Krankschreibung war einst ein pandemiebedingtes Provisorium – heute ist sie ein fester Bestandteil des Gesundheitssystems.
Was während der Corona-Krise begann, wurde im Dezember 2023 dauerhaft in die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA übernommen, gestützt auf das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG).
Doch während Beschäftigte und Arztpraxen die Entlastung schätzen – keine vollen Wartezimmer, weniger Infektionsgefahr –, entzündet sich eine Debatte: Zwischen dem Versprechen von Bürokratieabbau und Infektionsschutz auf der einen Seite und dem Vorwurf des Missbrauchs auf der anderen.




Heutzutage will auch niemand mehr richtig arbeiten. Per Telefon krankmelden? Das ist ja ein Luxus das gab’s früher nicht
Was daran Luxus sein soll, krank zu sein, erschließt sich nicht.
Es geht nur um die vereinfachte Abwicklung der vorgeschriebenen Meldung beim Arbeitgeber.
Pauschale Vorurteile zu posten, trägt nicht zum sachlichen Austausch bei.