Cannabis Rezept online – Leitfaden für Patienten

Immer mehr Patienten beantragen ihr Cannabis Rezept online und sparen sich damit den Weg und lange Wartezeiten in Arztpraxen. Doch wie legal ist dieses Geschäftsmodell und welche Herausforderungen bringt es mit sich? Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die aktuelle Praxis zeigt, dass die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen auch Risiken für Cannabispatienten birgt. In unserem Beitrag werden wir Cannabispatienten einen klaren Überblick über das Online-Verschreiben von Medizinalcannabis verschaffen, um mögliche Risiken auszuschalten und den Nutzen der digitalen Gesundheitsversorgung zu maximieren.

Medizinalcannabis Blüte

I. Schnelleinstieg – das Cannabis Rezept online

1.1 Gesetzmäßigkeit

Ist es legal, ein Cannabis Rezept online zu erhalten?

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ist das in Deutschland legal. Nach dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) und den Regelungen der ärztlichen Berufsordnung (§ 7 Abs. 4 MBO-Ä) darf Cannabis telemedizinisch verschrieben werden, sofern eine medizinische Indikation vorliegt und die Behandlung den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht.

1.2 Fernbehandlung

Welche Voraussetzungen müssen für die Fernbehandlung erfüllt sein?

Für die ausschließliche Fernbehandlung müssen entweder frühere persönliche Untersuchungen dokumentiert sein (z. B. durch Arztbriefe oder Anamnesebögen), oder das Krankheitsbild muss telemedizinisch zuverlässig beurteilt werden können. Bei Indikationen wie chronischen Schmerzen oder Schlafstörungen ist dies häufig der Fall.

1.3 Kostenübernahme

Werden die Kosten für Medizinalcannabis von der Krankenkasse übernommen?

Ja, die gesetzlichen Krankenkassen sind zu einer Kostenübernahme verpflichtet, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, keine geeigneten Alternativen verfügbar sind und eine positive Wirkung auf die Symptome zu erwarten ist. Seit 2024 ist zudem der Genehmigungsvorbehalt bei bestimmten Facharztgruppen entfallen, was den Zugang erleichtert.

1.4 Online Plattform

Wie erkenne ich eine seriöse Plattform für die Online Verschreibung?

Achten Sie darauf, dass die Verschreibung offensichtlich auf einer medizinischen Indikation (z.B. Cannabis bei Schlafstörungen) basiert. Eine seriöse Plattform wird den Fokus auf die Optimierung der Cannabistherapie legen, transparente Prozesse haben und keine Scheinverschreibungen anbieten.

1.5 Dokumente

Was muss ich als Patient beachten, wenn ich ein Rezept online beantrage?

Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen wie Arztbriefe oder Anamnesebögen bereithalten. Die Plattform sollte eine gründliche telemedizinische Untersuchung anbieten und Sie umfassend über den Behandlungsprozess informieren. Eine sorgfältige Dokumentation und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben sind dabei entscheidend.

1.6 Darreichungsform

In welcher Form dürfen Cannabisarzneimitteln verschrieben werden?

  • Cannabisblüten: Zur Inhalation, z. B. mit Vaporizern.
  • Cannabisextrakte: Flüssig zur oralen Einnahme.
  • Dronabinol und Nabilon: Synthetische Cannabinoide in Tropfen- oder Kapselform.

THC-haltige Lebensmittel wie Kekse oder Gummibärchen (sog. Edibles), sind in Deutschland verboten, da sie nicht den medizinischen Regularien entsprechen.

II. Rechtslage – Medizinalcannabis in Deutschland

Mit der Einführung des Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 hat sich der rechtliche Rahmen für die Verschreibung von Medizinalcannabis in Deutschland deutlich verändert. Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Vereinfachung der Verschreibungspraxis und die Anpassung an den aktuellen medizinischen und wissenschaftlichen Standard. Diese Änderungen ergänzen die bisherigen Regelungen des „Cannabis-als-Medizin-Gesetzes“ von 2017. Medizinische Cannabis Rezepte unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen, die den Missbrauch kontrollieren sollen. In Deutschland ist der Erwerb von Cannabis nur mit einem ärztlichen Rezept in lizenzierten Apotheken möglich. Die Verschreibungspraxis muss dabei an die medizinische Notwendigkeit gekoppelt sein. Dies spiegelt globale Trends wider, die den Einsatz von Cannabis als Medizin fördern, jedoch klare regulatorische Rahmenbedingungen setzen, um Missbrauch zu verhindern.1

Hinweis: Im Zuge des Inkrafttreten des Gesetzes wurde auch der THC-Grenzwert angepasst.

Deutscher Bundestag

2.1 Verschreibungsmöglichkeiten

Seit Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) im Rahmen des CanG können THC-haltige Cannabisarzneimittel, einschließlich Cannabisblüten, Cannabisextrakte und Dronabinol, auf einem normalen Rezept verschrieben werden. Die Einstufung als Betäubungsmittel (BtM) entfällt, mit Ausnahme des vollsynthetischen Cannabinoids Nabilon (Canemes®), das weiterhin den Anforderungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) unterliegt. Damit wurde ein wesentlicher bürokratischer Hemmschuh beseitigt, der bislang den Zugang zu Medizinalcannabis erschwert hatte.

Die bisher geltende Höchstmengenverordnung für die Verschreibung von Cannabis wurde ebenfalls aufgehoben, was Ärzten mehr Flexibilität bei der Dosierung ermöglicht. Diese Änderungen basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sollen sicherstellen, dass Patienten bedarfsgerecht behandelt werden können.

2.2 Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen

In Deutschland sind die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin verpflichtet, die Kosten für eine Behandlung mit Medizinalcannabis zu übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäß § 31 Abs. 6 SGB V müssen folgende Kriterien vorliegen:

  • Es handelt sich um eine schwerwiegende Erkrankung.
  • Andere medizinisch anerkannte Therapien stehen nicht zur Verfügung oder sind aufgrund des individuellen Gesundheitszustands nicht anwendbar.
  • Es besteht eine realistische Aussicht auf eine spürbare Verbesserung der Symptome oder des Krankheitsverlaufs.

Ein wesentlicher Fortschritt ist, dass Patienten nicht „austherapiert“ sein müssen, bevor eine Cannabistherapie in Betracht gezogen werden kann. Dies erleichtert den Zugang insbesondere für Menschen mit chronischen und komplexen Krankheitsbildern.

2.3 Ziel der Änderungen

Im Kern zielen die rechtlichen Anpassungen durch das CanG und die Integration des MedCanG in das deutsche Recht darauf ab, den Zugang zu Medizinalcannabis zu vereinfachen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Ärzten wird durch die neuen Regelungen mehr Spielraum eingeräumt, um eine individualisierte und evidenzbasierte Therapie anzubieten.2

Mit diesen Maßnahmen setzt Deutschland einen Meilenstein in der medizinischen Versorgung und etabliert sich als Vorreiter für die patientenorientierte Nutzung von Medizinalcannabis.

2.4 Genehmigungsvorbehalt aufgehoben

Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei der erstmaligen Verordnung von medizinischem Cannabis entfällt für bestimmte Facharztgruppen. Grundlage für die Anpassung ist das „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG), das am 27 Juli 2023 in Kraft trat.3 Dieses Gesetz beauftragte den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Facharztgruppen und erforderliche ärztliche Qualifikationen zu definieren, bei denen die Genehmigungspflicht entfällt, um die Versorgung von Patienten mit medizinischem Cannabis zu beschleunigen.

Am 18. Juli 2024 beschloss der G-BA, dass für Ärzte mit bestimmten Qualifikationen der Genehmigungsvorbehalt entfällt. Diese Regelung umfasst:

  • 16 Facharztgruppen und Schwerpunkte, darunter Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Innere Medizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie.
  • 5 Zusatzbezeichnungen, darunter Geriatrie, Palliativmedizin, Schlafmedizin, medikamentöse Tumortherapie und spezielle Schmerztherapie.

Innerhalb des G-BA wird davon ausgegangen, dass Ärzte mit diesen Qualifikationen die Indikation und Notwendigkeit für eine Cannabisverordnung fachgerecht beurteilen können. Sollte dennoch Unsicherheit bestehen, haben diese Ärzte weiterhin die Möglichkeit, wie gewohnt eine Genehmigung bei der Krankenkasse zu beantragen. Dies schützt vor möglichen finanziellen Rückforderungen (Regress) durch die Krankenkasse.

Wichtig bleibt: Die Genehmigung der Krankenkasse bezieht sich ausschließlich auf die Verordnung an sich und beinhaltet keine Prüfung, ob ein wirtschaftlicheres Cannabisprodukt verfügbar gewesen wäre.

III. Cannabis Rezept online über Fernbehandlung erhalten

Die neuen Regelungen des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) in Kombination mit den Erleichterungen bei der Verschreibung und Fernbehandlung (§ 7 Abs. 4 MBO-Ä, die unter bestimmten Voraussetzungen eine ausschließliche Fernbehandlung erlauben) schaffen erweiterte Möglichkeiten für die Verordnung von Medizinalcannabis. Dabei stellt sich die Frage, welche Voraussetzungen für eine rechtssichere Verschreibung gelten, insbesondere bei der ausschließlichen Fernbehandlung über das Internet. Ein Cannabis Rezept online erfordert höchste Sicherheitsstandards, die von der Regulierung und Technologien abhängen. Plattformen, die den Datenschutz gewährleisten und ausschließlich qualifizierte Ärzte einsetzen, minimieren das Risiko von Fehlbehandlungen. Laut einer Studie über die Telemedizin können standardisierte Protokolle dazu beitragen, sowohl Patientensicherheit als auch Therapieeffektivität zu erhöhen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie der Verschreibung von Cannabinoiden. Der globale Aktionsplan für Patientensicherheit 2021–2030 betont, dass evidenzbasierte und standardisierte Protokolle in der Gesundheitsversorgung essenziell sind, um vermeidbare Schäden zu reduzieren und die Patientensicherheit zu fördern, insbesondere durch die Implementierung sicherer und effektiver klinischer Prozesse.4

3.1 Verschreibung ohne betäubungsmittelrechtliche Einschränkungen

Wie erläutert hat das MedCanG die früher strengen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelockert, sodass die Verschreibung von Cannabis in pharmazeutischer Qualität durch Ärzte einfacher gestaltet wurde. Die zuvor geltende Ultima-Ratio-Regelung, wonach alternative Behandlungsmethoden zwingend ausgeschlossen werden mussten, bevor Cannabis verschrieben werden konnte, wurde aufgehoben. Damit wird der ärztlichen Entscheidungsfreiheit mehr Raum gegeben, insbesondere wenn Cannabis bei chronischen Erkrankungen wie Schmerzen oder Schlafstörungen indiziert ist. Andere Psychedelika wie LSD und Magic Mushrooms werden in Deutschland bislang nicht als Bestandteil therapeutischer Ansätze betrachtet. Daher ist auch nicht zeitnah damit zu rechnen, dass die jeweiligen Wirkstoffe aus Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG gestrichen werden.

3.2 Grenzen der Verschreibung

Unzulässig bleibt jedoch jede Verschreibung, die nicht im Rahmen einer ärztlichen Behandlung und zu Heilzwecken erfolgt. Eine Verordnung ohne medizinische Indikation gilt als Scheinverschreibung und ist strafbar. Ärzte müssen daher sicherstellen, dass eine klare Indikation vorliegt und die Verschreibung medizinisch begründet ist. Eine Studie des Universitätsklinikums Tübingen betont die zentrale Rolle der medizinischen Indikation in der ärztlichen Tätigkeit und weist auf die rechtlichen und ethischen Verpflichtungen hin, die mit der Indikationsstellung verbunden sind.5

3.3 Hinweise für Ärzte

Für eine rechtssichere Fernbehandlung ist eine gründliche Dokumentation von Anamnese, Befunden und Verordnung essenziell. Die Behandlung muss den ärztlichen Standards entsprechen. Das MedCanG bietet hierbei den rechtlichen Rahmen, um Patienten telemedizinisch Zugang zu Medizinalcannabis zu ermöglichen, solange jede Verschreibung medizinisch begründet und sorgfältig dokumentiert wird.

Medizinalcannabis Blütephase

3.4 Fernbehandlung – Voraussetzungen für die Verschreibung

Die ausschließliche Fernbehandlung schließt die private Verschreibung von Medizinalcannabis nicht aus, erfordert jedoch spezifische Bedingungen:

  • Vorherige Untersuchungen: Wenn der Gesundheitszustand der Patienten durch frühere persönliche Untersuchungen bekannt ist, z. B. durch Arztbriefe oder Anamnesebögen, kann auf eine körperliche Untersuchung verzichtet werden.6
  • Einschätzung via Telemedizin: Ist die Beurteilung des Krankheitsbildes – wie bei chronischen Schmerzen oder Schlafstörungen – telemedizinisch zuverlässig möglich, kann eine Fernbehandlung als Grundlage für die Verschreibung ausreichen.
  • Richtlinien: Die Bundesärztekammer hebt hervor, dass eine ausschließliche Fernbehandlung nur unter strikter Einhaltung der geltenden berufsrechtlichen Vorschriften erfolgen darf. Ärzte müssen sicherstellen, dass die Anamnese, Diagnosestellung und Therapieplanung sorgfältig dokumentiert und die Verschreibung medizinisch notwendig ist.7

IV. Auswahl der Online Plattform für das Cannabis Rezept

Wenn Sie Medizinalcannabis benötigen und über eine Online Plattform ein Rezept beantragen möchten, sollten Sie folgende Details beachten. Darüber hinaus empfiehlt es sich über die Fahrtüchtigkeit bei Medizinalcannabis zu informieren.

4.1 Fokus auf die medizinische Indikation

Suchen Sie nach Plattformen, die klar kommunizieren, dass die Verschreibung von Medizinalcannabis auf einer fundierten medizinischen Indikation basiert. Eine Plattform, die lediglich “Cannabis für alle” anbietet, ist unseriös.

 

 

Mensch Anatomie

4.2 Therapieoptimierung als Ziel

Achten Sie darauf, dass die Plattform nicht nur die Verschreibung, sondern auch die Optimierung Ihrer Therapie in den Vordergrund stellt. Dies zeigt, dass Ihr Wohl und eine individuell angepasste Behandlung langfristig im Fokus stehen.

 

 

Cannabistherapie Symbol

4.3 Transparente Prozesse

Eine vertrauenswürdige Plattform wird klar darlegen, welche Schritte notwendig sind, um ein Rezept zu erhalten. Dazu gehören:

  • Vorlage von Arztberichten oder Anamnesebögen.
  • Eine umfassende telemedizinische Untersuchung, sofern keine persönliche Untersuchung notwendig ist.
  • Dokumentation aller Behandlungsschritte.
  • Ausschluss von Scheinverschreibungen.

Es sollte auf der Plattform einen gut sichtbaren Hinweis darauf geben, dass Verschreibungen nur bei Vorliegen einer ärztlichen Indikation erfolgen und keine Scheinverschreibungen ausgestellt werden. Dies ist ein Indiz für Professionalität und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Durch die Beachtung dieser Punkte können Sie sicherstellen, dass Sie eine vertrauenswürdige Plattform und einen qualifizierten Arzt für Ihre Behandlung mit medizinischem Cannabis finden.

V. Fazit

Das Online-Modell zur Verschreibung von Cannabisrezepten hat sich als praktikable Lösung zur Verbesserung des Zugangs für Patienten etabliert, insbesondere für Personen mit chronischen Erkrankungen. Die rechtlichen Anpassungen durch das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) ermöglichen eine sichere und effiziente Fernbehandlung, solange die medizinische Indikation klar definiert ist und die Plattformen professionelle Standards einhalten.

Wichtige Kriterien wie die Bereitstellung von transparenten Prozessen, evidenzbasierter Aufklärung und ein Fokus auf Therapieoptimierung machen den Unterschied zwischen seriösen und unseriösen Anbietern aus. Der Einsatz telemedizinischer Technologien und standardisierter Protokolle trägt dazu bei, die Patientensicherheit zu gewährleisten und vermeidbare Risiken zu minimieren.


VI. Literaturverzeichnis

  1. Legare, C. A., Raup-Konsavage, W. M., & Vrana, K. E. (2022). Therapeutic Potential of Cannabis, Cannabidiol, and Cannabinoid-Based Pharmaceuticals. Pharmacology, 107(3-4), 131–149. doi:10.1159/000521683.
  2. Geschwandtner, Marcus / Graf, Angela / Stoppe, Pia: Vertriebswege für Medizinal- und Konsumcannabis, in: ZVertriebsR 2024, 275–294, Seite 2, Verlag C.H.BECK oHG, München 2024.
  3. Lietz, Christine / Zumdick, Ulf: Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) – Die neuen Regelungen im Überblick, in: PharmR 2023, S. 571, Verlag C.H.BECK oHG, München 2023.
  4. Weltgesundheitsorganisation. (2021). Globaler Aktionsplan für Patientensicherheit 2021–2030: Auf dem Weg zur Beseitigung vermeidbarer Schäden in der Gesundheitsversorgung. Genf: Weltgesundheitsorganisation, S. 8.
  5. Universitätsklinikum Tübingen. (2021). Die Bedeutung der medizinischen Indikation in der ärztlichen Tätigkeit: Rechtliche und ethische Verpflichtungen. In: Grundlagen der medizinischen Versorgung. Tübingen: Universitätsklinikum Tübingen, S. 42-45.
  6. Rehmann, Wolfgang A.: E-Health – Telemonitoring und Telemedizin. In: A&R 2017, S. 153–158, Verlag C.H. BECK oHG, München 2017.
  7. Bundesärztekammer. (2021). Richtlinien zur Fernbehandlung: Ärztliche Sorgfaltspflichten und rechtliche Rahmenbedingungen. Berlin: Bundesärztekammer, S. 12-15.
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Autorenprofil

Hannes Schubert

Studium:

  • Rechtswissenschaften in Marburg und Bonn
  • Schwerpunktbereich: Wirtschaft und Wettbewerb
  • Abschluss des 1. Juristischen Staatsexamens