Sind Edibles legal? – Rechtliches und Wissenswertes

Ein Keks, der entspannt, ein Brownie, der Schmerzen lindert, oder ein Gummibärchen, das Stress abbaut – Edibles sind längst mehr als nur ein Trend. Die essbaren Cannabisprodukte vereinen Genuss, Innovation und eine völlig neue Art, Cannabis zu erleben. Sie sind diskret, vielfältig und entfalten ihre Wirkung oft intensiver und langanhaltender als klassische Konsummethoden wie Rauchen oder Vapen.

Doch was macht sie so besonders? Warum ist ihre Wirkung oft intensiver als beim klassischen Joint, und welche Risiken sind zu beachten? – Edibles sind nicht nur ein Genussmittel, sondern eröffnen neue Wege, die medizinischen Vorteile von Cannabis zu nutzen – von der Schmerzlinderung bis zur Behandlung bei Schlafstörungen.

In diesem Artikel tauchen wir ein in die Welt der Haschkekse, Cannabis-Brownies und Co. und beleuchten ihre rechtliche Stellung in Deutschland.

Verschiedene THC haltige Edibles

Abbildung: Verschiedene THC-haltige Edibles.

I. Was sind Edibles?

Edibles – das sind nicht nur leckere Snacks, sondern eine völlig neue Dimension des Cannabisgenusses. Die mit THC oder CBD angereicherten Lebensmittel, auch als „cannabisinfundierte Lebensmittel“ bekannt, haben sich als spannende Alternative zur klassischen Konsumform des Rauchens oder Verdampfens etabliert.

1.1 Wie wirken Edibles?

Ob Haschkekse, Cannabis Brownies, Weed Brownies oder Speisen mit Cannabis Butter – alle diese Edibles basieren auf einem ähnlichen Prinzip. Nach dem Verzehr gelangen die so genannten Cannabinoide – also die aktiven Inhaltsstoffe der Cannabispflanze – nicht unmittelbar in den Blutkreislauf. Stattdessen durchlaufen sie zunächst den Verdauungstrakt, wo sie von der Leber verarbeitet werden. In der Leber wird dann Delta-9-THC zu 11-Hydroxy-THC umgewandelt, einem potenten Metaboliten, der die Blut-Hirn-Schranke leichter durchdringt und eine intensivere, länger anhaltende Wirkung entfaltet. Untersuchungen belegen, dass rund 50 % des aufgenommenen Delta-9-THCs in diesen Metaboliten umgewandelt werden.

In Abgrenzung zu gerauchtem THC, was eine sofortige aber kurzlebige Wirkung entfaltet, setzt die Wirkung von Edibles typischerweise 30 Minuten bis 2 Stunden nach dem Verzehr ein, da die Cannabinoide erst verdaut werden müssen. Sobald die Effekte spürbar sind, halten sie jedoch beeindruckend lange an – oft 3 bis 12 Stunden.

Die Intensität der Wirkung hängt hierbei nicht nur von der Dosierung ab. Insbesondere bei Edibles spielen Faktoren wie die mentale Verfassung, die Umgebung und der individuelle Stoffwechsel – oft als Set und Setting beschrieben – eine entscheidende Rolle. Während eine Dosis bei einer Person angenehme Entspannung hervorruft, kann sie bei einer anderen Person zu intensiven, möglicherweise unangenehmen Erlebnissen führen.

Delta-9-THC wird zu 11-Hydroxy-THC

Abbildung: Umwandlung von Delta-9-THC (C₂₁H₃₀O₂) zu dessen Metaboliten 11-Hydroxy-THC (C₂₁H₃₀O₃) beim Menschen.

1.2 Decarboxylierung – Was ist das? Wie wird die Wirkung von Edibles beeinflusst?

Die Einzigartigkeit von Edibles beruht maßgeblich auf einem chemischen Prozess namens Decarboxylierung. Dabei werden die in der Cannabispflanze natürlich vorkommenden Cannabinoid-Säuren – insbesondere Tetrahydrocannabinolsäure (THCA) und Cannabidiolsäure (CBDA) – durch Erhitzen in ihre aktiven Formen Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) umgewandelt. Diese aktiven Formen sind es, die die bekannten Wirkungen wie Entspannung, Schmerzlinderung oder ein „High“ hervorrufen.

Bei gerauchten oder verdampften Cannabisprodukten erfolgt die Decarboxylierung automatisch durch die Hitze, die beim Verbrennen oder Verdampfen entsteht. Der Prozess ist jedoch unkontrolliert, da bei hohen Temperaturen auch andere Wirkstoffe verloren gehen können. Im Gegensatz dazu wird die Decarboxylierung bei Edibles bereits während der Herstellung gezielt und kontrolliert durchgeführt. Hierbei werden die Cannabinoide schonend erwärmt, wodurch die Umwandlung von THCA in THC sowie von CBDA in CBD effizient und vollständig abläuft. Diese vorbereitende Decarboxylierung ermöglicht es, dass Edibles beim Verzehr ihre volle Wirkung entfalten – ohne dass sie einer weiteren Hitzebehandlung ausgesetzt werden müssen.

Doch warum sind diese Prozesse so entscheidend?

Die Wirkung von Edibles beruht auf eben diesen zwei zentralen Prozessen. Erst die Decarboxylierung aktiviert die Cannabinoide (THCA zu THC), wodurch diese bioaktiv und wirksam werden. Nach dem Verzehr wird das THC in der Leber zu 11-Hydroxy-THC umgewandelt, einem potenteren Metaboliten, der die Blut-Hirn-Schranke leichter durchdringt. Diese beiden Schritte verleihen Edibles ihre einzigartige Potenz und langanhaltende Wirkung.

II. Arten von Edibles

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, Cannabis in kulinarischer Form zu genießen. Von süßen Leckereien bis hin zu flüssigen Alternativen oder individuell herstellbaren Basisprodukten – die Bandbreite an cannabisinfundierten Lebensmitteln eröffnet zahlreiche Optionen für den Konsum, sowohl für medizinische als auch für freizeitliche Zwecke. Hinweis für Patienten: Inzwischen ist es möglich bei vorliegender medizinscher Indikation, das Cannabis Rezept online zu erhalten.

Im folgenden Abschnitt finden sich die gängigsten Kategorien in welche sich cannabishaltige Lebensmittel einteilen lassen:

2.1 Gebäck und Süßwaren

Gebäck zählt zu den bekanntesten und beliebtesten Edibles, insbesondere Haschkekse und Cannabis Brownies, aber auch Gummibärchen und Schokoladenprodukte erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Durch ihre einfache Handhabung und ansprechende Geschmacksvielfalt sind diese Produkte insbesondere bei Einsteigern populär, da sie leicht dosierbar sind. So sollte beim Konsum dennoch auf eine vorsichtige Herangehensweise geachtet werden, da die Wirkung verzögert eintritt und unvorhersehbare Dosierungen zu unangenehmen Nebenwirkungen führen können.

2.2 Getränke

Flüssige Edibles wie Bhang – ein traditionelles indisches Getränk – und moderne Varianten wie Cannabis-Tee oder THC-haltige Seltzer stellen eine Alternative zu festen Edibles dar. Getränke bieten eine schonendere Möglichkeit des Konsums. Hierbei ist zu beachten, dass die Aufnahme von Cannabinoiden in Getränken durch den Fett- oder Alkoholgehalt beeinflusst werden kann, was sowohl die Geschwindigkeit des Wirkeintritts als auch die Intensität beeinflusst.

THC-haltige Getränke bieten ähnlich wie Gebäck und Süßwaren geringere Intensität, was sie zu einer guten Wahl für unerfahrene Konsumenten macht.

2.3 Cannabis Butter und Öl

Cannabis Butter (sog. Cannabutter) und Cannabis-Öle stellen die Grundlage für die Herstellung vieler Edibles dar. Durch die Decarboxylierung, ein Prozess bei dem  THCA durch Erhitzen in THC umgewandelt wird, entfalten diese Basisprodukte ihre psychoaktive Wirkung. Da Cannabinoide fettlöslich sind, eignen sich Fette und Öle ideal, um die Wirkstoffe zu binden und deren Bioverfügbarkeit zu erhöhen. Mit Cannabis Butter oder Öl lassen sich sich auch verschiedenste andere Edibles herstellen.

2.4 Tinkturen und Kapseln

Für diejenigen, die es präzise mögen, bieten Tinkturen und Kapseln eine praktische Lösung. Diese Edibles ermöglichen eine genaue Dosierung, da der Wirkstoff standardisiert enthalten ist.

Tinkturen, meist in Tropfenform verabreicht, erlauben eine sublinguale Aufnahme, was die Wirkung beschleunigen kann. Gleichzeitig können sie in Getränke oder Speisen gemischt werden, wodurch sie vielseitig einsetzbar sind.

Kapseln hingegen bieten den Vorteil einer klar definierten Dosierung und einer einfachen Anwendung. Sie sind besonders im medizinischen Bereich beliebt, da sie eine genaue Wirkstoffzufuhr ermöglichen. Da die Cannabinoide hier ebenfalls durch den Verdauungstrakt verarbeitet werden, entfaltet sich die Wirkung ähnlich wie bei klassischen Edibles mit einer längeren Wirkdauer.

III. Rechtlicher Rahmen für Edibles in Deutschland

Mit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 hat Deutschland neue Maßstäbe im Umgang mit Cannabisprodukten gesetzt.

Es gibt jedoch schlechte Nachrichten: Edibles bleiben nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 KCanG strikt verboten.

Der Grund: Ihre attraktive Erscheinung und süße Verpackung könnten insbesondere Kinder und Jugendliche besonders ansprechen, was ein erhöhtes Risiko für unbeabsichtigten Konsum oder Überdosierungen birgt. Diese Entscheidung basiert auf den Erkenntnissen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die in einer umfassenden Analyse dokumentiert wurden. Die Studie zeigt, dass in Ländern wie Kanada und den USA ein deutlicher Anstieg von Zwischenfällen bei Kindern und Jugendlichen mit Edibles festgestellt wurde, insbesondere durch unbeabsichtigte Überdosierungen.1

Justitia Abbildung

3.1 Warum sind Edibles verboten?

Zur Begründung wird insbesondere auf die komplexe Verstoffwechslung, die erschwerte Dosierung und die generelle Nachvollziehbarkeit von Edibles abgestellt. Edibles unterscheiden sich grundlegend von unverarbeiteten Cannabisprodukten wie Blüten oder Haschisch.

Im Gegensatz zu unverarbeiteten Produkten, die durch klar gekennzeichnete Verpackungen und standardisierte Abgabemengen reguliert werden können, bergen Edibles ein höheres Risiko für unbeabsichtigte Vergiftungen. Studien zeigen, dass in Regionen mit legalen Edibles die Zahl der Notaufnahmen aufgrund von Überdosierungen – insbesondere bei Kindern – deutlich gestiegen ist.

Laut dem Gesetzgeber stellen Edibles dementsprechend eine erhebliche Gefahr insbesondere für Kinder und Jugendliche dar. So bleibt die Herstellung und Weitergabe von Edibles daher strikt untersagt, um Missbrauch vorzubeugen und den Jugendschutz zu gewährleisten (vgl. § 21 Abs. 1 Nr. 3 KCanG).

3.2 Die Herstellung von Edibles und Strafvorschriften

Das Konsumcannabisgesetz  legt für die Herstellung und den Besitz von Edibles äußerst strenge Regelungen fest, die von weitreichenden Strafvorschriften eingerahmt werden.

Insbesondere die Weiterverarbeitung von Cannabis zu Lebensmitteln, wie THC-haltige Haschkekse, Cannabis Brownies oder Cannabis Butter, fällt unter den Begriff der „Herstellung“ und ist gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 KCanG ausdrücklich verboten. Diese Vorschrift wurde in großen Teilen aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) übernommen und führt dazu, dass jegliche legale Produktion von THC Edibles in Deutschland ausgeschlossen bleibt. Verstöße gegen dieses Verbot können mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Die Definition der „Herstellung“ wurde dabei weit gefasst und umfasst nicht nur die klassische Verarbeitung zu Lebensmitteln, sondern auch sämtliche Formen der Weiterverarbeitung von Cannabis, die über den Anbau und die Ernte hinausgehen.

Dieser Ansatz führt zu einem problematischen Zusammenwirken der Normen, da einerseits beispielsweise zwar die Gewinnung von Haschisch durch traditionelle Methoden wie Sieben oder Reiben zwar erlaubt ist, andererseits die Verarbeitung dieser Produkte zu Edibles jedoch strafbar bleibt. Besonders in Fällen, in denen die strafbare Menge von Cannabisprodukten überschritten wird, spielen die Regelungen zur Nicht geringen Menge BtM Tabelle eine zentrale Rolle.

Selbst in Anbauvereinigungen, die gemäß § 19 KCanG den Anbau und die Abgabe von Cannabis in unverarbeiteter Form für ihre Mitglieder ermöglichen, ist die Weiterverarbeitung zu Edibles strikt untersagt. Diese Einschränkung widerspricht dem eigentlichen Ziel des KCanG, den Schwarzmarkt durch kontrollierte Abgabeformen einzudämmen, da Konsumenten weiterhin keine legalen Möglichkeiten haben, Edibles zu erwerben oder herzustellen.

3.3 Kritik an der Kriminalisierung von Edibles

Besonders kritisch wird in Fachkreisen die Übernahme der weit gefassten Definitionen aus dem BtMG bewertet. Während das Konsumcannabisgesetz an vielen Stellen liberalere Ansätze verfolgt, wurde im Bereich der Herstellung und Weiterverarbeitung von Cannabisprodukten keine Abkehr von den strengen Vorgaben des BtMG vorgenommen. Dadurch entsteht eine übermäßige Kriminalisierung, die sowohl den Eigenkonsum als auch die Möglichkeit einer sicheren und regulierten Produktion von Edibles unterbindet.

Zubereitung von Edibles mit Cannabis-Butter

Abbildung: Backe, backe Kuchen! In Deutschland nach aktueller Rechtslage allerdings weiterhin nur ohne THC.

Auch die Strafandrohung von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe für die Herstellung von Edibles steht im Widerspruch zu den Zielen des Gesetzgebers, den Konsum von Cannabis als gesellschaftlich akzeptierte Praxis zu entkriminalisieren. Zudem führt die Übernahme der strafrechtlichen Regelungen aus dem BtMG zu einer Vermischung unterschiedlicher Ansätze, die die Konsumenten sowie die rechtliche Praxis gleichermaßen verunsichert. Fachleute kritisieren, dass diese strikten Regelungen nicht nur unverhältnismäßig wirken, sondern auch den Fortschritt in Richtung einer differenzierten Cannabisregulierung hemmen.

3.4 Herausforderungen in der Gesetzgebung

Die strikte Haltung des Konsumcannabisgesetzes gegenüber Edibles schafft erhebliche rechtliche und praktische Herausforderungen. So bildet sich durch die strikte Haltung zu Edibles eine rechtliche Grauzone.

So ist es legal, Haschisch als Produkt innerhalb von Anbauvereinigungen herzustellen und zu konsumieren, während die Weiterverarbeitung desselben Rohstoffs zu Edibles verboten bleibt.

Dieser Widerspruch erschwert es, die Ziele des Konsumcannabisgesetzes – eine klare Regulierung des Cannabisverbrauchs und die Eindämmung des Schwarzmarkts – konsequent umzusetzen. Insbesondere die Tatsache, dass Edibles eine der gefragtesten Konsumformen sind wird damit bewusst ignoriert.

Fachleute kritisieren, dass die umfassende Kriminalisierung von Edibles das Potenzial der kontrollierten Abgabe ungenutzt lässt. Statt einer legalen und sicheren Abgabemöglichkeit für THC Edibles werden Konsumenten weiterhin in den Schwarzmarkt gedrängt, wo Qualitäts- und Sicherheitsstandards nicht gewährleistet sind. Dadurch wird nicht nur die Zielsetzung des Konsumcannabisgesetzes konterkariert, sondern auch der Jugendschutz gefährdet, da der Schwarzmarkt keine Alterskontrollen oder Sicherheitsvorkehrungen kennt.

Die Herausforderung der Gesetzgebung liegt also maßgeblich darin, eine ausgewogene gesetzliche Regelung zu schaffen, die den Eigenkonsum von Edibles in einem sicheren Rahmen ermöglicht, ohne die erklärten Ziele des Jugendschutzes und der Prävention aus den Augen zu verlieren.

IV. Edibles – Wirtschaftliche Relevanz und Zukunftsperspektiven

Die Einführung von Edibles in den legalen Markt ist seit der Legalisierung von Cannabis eine mögliche Zukunftsperspektive, die sowohl politisch als auch gesellschaftlich diskutiert wird. Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe könnten langfristig den Weg für THC Edibles ebnen, vorausgesetzt, dass klare und sichere Regulierungen etabliert werden.

Zentral für eine mögliche Legalisierung von Edibles wäre die Entwicklung eines rechtlichen Rahmens, der sowohl Verbraucher- als auch Jugendschutz priorisiert. Denkbar wären strikte Vorgaben zur Verpackung und Dosierung – etwa kindersichere Behältnisse und detaillierte Angaben zum THC-Gehalt sowie Warnhinweise auf Risiken, wie sie bereits für unverarbeitete Cannabisprodukte vorgeschrieben sind (§ 21 Abs. 2 KCanG). Auch eine Begrenzung des maximalen THC-Gehalts pro Portion könnte helfen, Überdosierungen vorzubeugen und die Akzeptanz in der breiten Bevölkerung zu erhöhen.

4.1 Edibles als sinnvolle Ergänzung des Marktes

Was zunächst nicht verkannt werden darf: Sofern sie gezielt reguliert werden, bieten Edibles ein immenses Erweiterungspotential für den legalen Cannabismarkt. Die Erfahrungen aus Ländern wie den USA und Kanada zeigen, dass essbare Cannabisprodukte eine breite Zielgruppe ansprechen und damit erheblich zur Marktdynamik beitragen können. Ihre standardisierte Produktion und klare Dosierung ermöglichen nicht nur eine bessere Steuerbarkeit, sondern auch eine effizientere Besteuerung, was zusätzliche Einnahmen für den Staat generieren könnte.

Da wie bereits ausgearbeitet jedoch ein gewisses Risiko insbesondere im Kontext des Jugendschutzes besteht, wäre es ratsam wenn der Gesetzgeber in Deutschland zunächst einen regulierten Ansatz verfolgt, indem er den Zugang zu Edibles, ähnlich wie bei unverarbeitetem Cannabis, auf kontrollierte Einrichtungen wie Cannabis Social Clubs oder speziell lizenzierte Verkaufsstellen beschränkt. Solche Maßnahmen würden nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch eine Rückverfolgung der Produkte ermöglichen, was die Transparenz und das Vertrauen in den legalen Markt stärkt.

Die Umsetzung von Modellprojekten in Deutschland könnten dabei als wertvolles Testfeld dienen, um Erkenntnisse über das Konsumverhalten, die wirtschaftlichen Potenziale und mögliche Risiken von Edibles zu gewinnen. Sollten diese Projekte erfolgreich verlaufen und ein sicherer sowie verantwortungsvoller Umgang mit essbaren Cannabisprodukten nachgewiesen werden, könnte der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen entsprechend erweitern. Dies würde nicht nur das Produktangebot diversifizieren, sondern auch neue Einnahmequellen für den Staat erschließen, wodurch die fiskalischen Vorteile einer Legalisierung noch stärker ausgeschöpft werden könnten.

4.2 Perspektiven und Herausforderungen

Bis man von derartigen Umsetzungen ausgehen kann, bleibt der Fokus zunächst auf der Entwicklung effektiver Präventions- und Jugendschutzmaßnahmen. Die derzeitige Zurückhaltung des Gesetzgebers zeigt aber, dass das Potenzial von Edibles als Teil eines regulierten Marktes erkannt wird – eine Perspektive, die nicht nur Konsumenten, sondern auch dem Ziel der Schwarzmarktbekämpfung neue Impulse geben könnte. So erscheint es naheliegend, dass von einer möglichen Legalisierung von Edibles erst auchgegangen werden kann, wenn der Gesetzgeber ein umfangreiches Schutzkonzept ausgearbeitet hat, welches sowohl den wirtschaftlichen Interessen als auch den  rechtlichen Bedenken im Kontext des Jugendschutzes gerecht wird.

So wird auch die gesellschaftliche Akzeptanz eine entscheidende Rolle spielen, da insbesondere in Bezug auf Edibles Bedenken hinsichtlich eines sicheren Umgangs bestehen. Eine schrittweise Öffnung, begleitet von umfassenden Aufklärungsmaßnahmen, könnte helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen und langfristig ein ausgewogenes Modell zu etablieren.

V. Fazit: Der rechtliche Status von Edibles – ein ungelöstes Dilemma

Abschließend lässt sich festhalten, dass das Verbot der Herstellung und Abgabe von Edibles gemäß § 34 KCanG eine der zentralen Hürden für eine umfassendere und effektivere Cannabis-Legalisierung in Deutschland darstellt. Während das Konsumcannabisgesetz darauf abzielt, den Konsum zu regulieren und den Schwarzmarkt einzudämmen, bleibt der Ausschluss von Edibles ein Widerspruch, der nicht nur Konsumenten, sondern auch die praktische Umsetzung der Ziele des Gesetzes betrifft.

Die strikte Kriminalisierung von THC Edibles unter dem Begriff der „Herstellung“ stellt eine Herausforderung dar, da sie den Konsumwünschen vieler Nutzer widerspricht und die Tür für illegale Märkte offen lässt. Konsumenten, die Edibles bevorzugen, werden weiterhin auf Schwarzmarktprodukte ausweichen müssen – ein Bereich, in dem weder Qualitätssicherung noch Jugendschutz gewährleistet sind.

So bleibt letztlich die Frage, ob und inwieweit der Gesetzgeber bereit ist, den rechtlichen Rahmen anzupassen, um Edibles in Zukunft als sicheren und legalen Bestandteil der Cannabis-Legalisierung zu integrieren. Diese Diskussion geht Hand in Hand mit anderen rechtlichen Aspekten der Legalisierung, wie beispielsweise der Rückgewinnung des Führerscheins für Cannabispatienten oder Freizeitkonsumenten, die unrechtmäßig sanktioniert wurden. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zu Cannabis-Legalisierung Führerschein zurück.

Ohne eine solche Weiterentwicklung bleibt das Verbot der Herstellung von Edibles eine der größten Schwachstellen im Konsumcannabisgesetz und gefährdet die langfristige Wirksamkeit der Cannabisregulierung in Deutschland.

Quellen:

  1. Bundesgesundheitsministerium (BMG). (2023). Gefahrenanalyse zum Konsum von Edibles: Internationale Erkenntnisse und deren Übertragbarkeit auf Deutschland. Berlin: BMG, S. 45–47.
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Jurawelt Redaktion

Greta Schmid
  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin