Legalisierung von Cannabis in Deutschland

Über Deutschland soll, sofern es nach der Ampel-Koalition geht, bald die Welle einer Cannabis-Legalisierung hereinbrechen. Herzen der Liebhaber der Cannabis Pflanze lässt diese Aussicht natürlich höherschlagen. Aber was ist von dem ursprünglichen Eckpunktepapier, welches mit EU-Recht kollidierte eigentlich übriggeblieben?

Es war vorgesehen den kommerziellen Verkauf von Cannabis an volljährige Personen zu Genußzwecken in Fachgeschäften zu ermöglichen. Innerhalb der Fachgeschäfte sollten geschulte Fachkräfte nicht nur zu den verschiedenen Cannabissorten und Konsumarten beraten, sondern ebenfalls über Suchtprävention und allgemeine Gefahren des Cannabis-Konsums aufklären.

Hierdurch sollte der Jugendschutz gefördert, Konsumenten sauberes Cannabis zur Verfügung gestellt und letzten Endes der Schwarzmarkt eingedämmt werden. Das Schengener Abkommen und ein strafrechtlicher EU-Rahmenbeschluss verbieten derzeit Cannabis und stehen als sogenannte sekundärrechtliche Regelungen der ursprünglich geplanten Cannabis-Legalisierung im Wege. Deutschland müsste also über eine qualifizierte Mehrheit im Rat durch Gesetzgebung den Anbau und Verkauf von Cannabis regeln.

Aktuelle Rechtslage:

Derzeit ist der eigentliche Konsum von Cannabis in Deutschland durch das Betäubungsmittelgesetz zwar nicht verboten, jedoch der Anbau, Handel und Besitz. Personen, die von der Polizei mit Cannabis erwischt werden, haben mit Beschlagnahme und einem Ermittlungsverfahren zu rechen. Bei Personen, die bei Handel oder Anbau erwischt werden, winkt eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Handelt es sich bei dem beschlagnahmten Cannabis um eine „geringe Menge“ könnten Gerichte von einer Strafe absehen, vgl. Cannabis-Beschluss des BverfG im Jahre 1994. Hierbei ist zu erwähnen, dass je nach Bundesland zwischen sechs und zehn Gramm als „geringe Menge“ gelten.

Erster Gesetzesentwurf:

Nun hat die Ampel-Koalition nachgebessert und einen ersten Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Darunter sind folgende Eckpunkte besonders interessant:

  • in Cannabis-Clubs dürfen die Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anbauen, um dadurch den Eigenkonsum zu decken. Als Cannabis-Club ist es notwendig sich in das Vereinsregister einzutragen und den Verein „nicht-gewinnorientiert zu organisieren“.
  • Die Mitgliederzahl der Clubs ist beschränkt auf 500 Personen und setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
  • In der Öffentlichkeit dürfen 25 Gramm Cannabis straffrei mitgeführt werden. Darüber hinaus sind für den Eigenanbau maximal drei weibliche blühende Pflanzen erlaubt.

Darüber hinaus plane man im nächsten Schritt Modellprojekte in verschiedenen Bundesländern, um „kommerzielle Lieferketten“ zu erproben. Wobei die Modellprojekte als wissenschaftliche Studie deklariert sind. Derzeit finden sich in dem Gesetzesentwurf außerdem Regelungen zu einer THC-Obergrenze, Konsum in der Öffentlichkeit und diverse Anforderungen an Cannabis-Clubs bzgl. Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten.

Es bleibt erst einmal spannend wie die Legalisierung in Deutschland aussehen wird. Ein Blick auf die USA könnte in absehbarer Zeit schon Aufschluss darüber geben, inwieweit die verfolgten Ziele tatsächlich durch eine Legalisierung erreicht werden können.  Dort wurde Cannabis bereits seit 2014 in immer mehr Bundesstaaten legalisiert. Während in Deutschland der bisher einzige legale Zugang zu Cannabis über die Verschreibung als Medizin erfolgt.

Update 30.12.2024: Inzwischen gibt es Plattformen, die das Cannabis Rezept online verschreiben.

Eure Meinung?

Wie bewertet ihr die Aussicht auf Erfolg der von der Ampel-Koalition geplanten Cannabis-Legalisierung? Gerne könnt Ihr das in unserem Juraforum diskutieren.

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Autorenprofil

Hannes Schubert

Studium:

  • Rechtswissenschaften in Marburg und Bonn
  • Schwerpunktbereich: Wirtschaft und Wettbewerb
  • Abschluss des 1. Juristischen Staatsexamens