Nicht jeder Mensch ist mit dem Namen, den er bei seiner Geburt erhalten hat, vollständig zufrieden und einige ziehen deshalb eine Änderung in Betracht. Während der Vorname in Deutschland grundsätzlich frei gewählt werden kann, ist der Nachname gesetzlich geregelt, wobei die Begriffe Nach-, Familien- oder Geburtsname für Verwirrung sorgen können, mit welcher im folgenden Beitrag aufgeräumt werden soll.
Vorweg lässt sich aber schon einmal festhalten, dass auch ein Geburtsname geändert werden kann und dies seit der Reform des Namensrechts zum 01. Mai 2025 nun deutlich einfacher.
